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Recht am Bau | Bauvertrag

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Online seit 2021

Kann ein Bauherr die anerkannten Regeln der Technik kennen?
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 N 
Bauherren sollten anerkannte Regeln der Technik kennen
Dokument öffnen Nachricht

 B 
Quo vadis VOB/B-Vergütungsregel für BauSoll-Modifikationen?
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Gegen das lineare, rein vorkalkulatorische Fortschreibungsverständnis an der Korbion'schen Preisformel (klassisch; auch bezeichnet als "vorkalkulatorische Preisfortschreibung") verdichteten sich seit Beginn des Jahrhunderts Zweifel, Zweifel, die im neu geschaffenen Baurecht (§ 650 BGB) zu einer Neugestaltung der Regeln zur Preisbildung bei Nachträgen zu angeordneten BauSoll-Modifikationen (kurz: Änderung) geführt (§ 650c Abs. 1 Satz 1 BGB) haben. Eine gesetzliche Regelung, die das "Gute" bzw. das "Schlechte" des alten Preises als Absolutbetrag "fesselt" und in den neuen Preis übernimmt und nicht nach dem Maßstab "Beibehaltung des Vertragspreisniveaus". Eine gesetzliche Regelung, die bei den Anwendern der VOB/B längst nicht angekommen ist. VOB/B-Vergütungsregel für BauSoll-Modifikationen: quo vadis? Bekommen wir eine Neuauslegung für § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B? Wie wird sich der Bundesgerichtshof zu dieser Frage stellen? Die Entscheidung BGH "Mengenänderung, tats. erforderliche Kosten" vom 08.08.2019 (VII ZR 34/18, BauR 2019, 1766 = NZBau 2019, 706) beantwortet die Frage noch nicht. Hier werden Aspekte beleuchtet, die den Zweifel am Fortschreibungsverständnis mit Vertragspreisniveau, wie es für die VOB/B noch herrscht, verstärken.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 113 (Dokument öffnen 6 Leseranmerkungen)

 S 
Bautechnik

Brüstungen und Abdeckungen wasser- statt regendicht!


Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
Dokument öffnen IBR 2021, 1004 (nur online)

Dampfsperre
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Dampfbremse ist keine Dampfsperre!
(Iris Glönkler)
Dokument öffnen IBR 2021, 123

 B 
AGK-Unterdeckung, ein teilweise unverstandenes, jedenfalls überreiztes Thema
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die unzureichenden Beiträge zur Deckung Allgemeiner Geschäftskosten im gestörten Bauablauf -- ein leidvolles Thema. Oft werden die Zusammenhänge und Kausalitäten nicht verstanden. Das zeigt sich in Literatur und Rechtsprechung und vor allem in Auseinandersetzungen mit Auftraggebern über die Folgen von in ihrem Risikobereich ausgelösten Behinderungen im Bauablauf. Das ist die eine Seite eines Befundes: Unverständnis. Die andere Seite: Auftragnehmer tragen ihre -- dann vermeindlichen -- "Ansprüche" nicht in geeigneter Weise und (fast) immer unschlüssig vor. Mit hohen und höchsten Forderungsbeträgen, mit denen regelmäßig relevante anderweitige Erlöse (Erwerbe) unbeachtet bleiben, werden Auftraggeber per se überfordert und das -- m.E. sehr achtenswerte -- Thema AGK-Unterdeckung wird überreizt, überreizt bis zur Abwehrhaltung, die gar eher emotional als von Sachüberlegungen getragen ist.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

7. Leitsatz
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Mündlicher Bedenkenhinweis an den Bauleiter des Auftraggebers reicht!
(Peter Hammacher)
Dokument öffnen IBR 2021, 64

Prüf- und Hinweispflichten
Stellungnahme des Autors (Dr. Peter Hammacher) zu
 R 
Mündlicher Bedenkenhinweis an den Bauleiter des Auftraggebers reicht!
(Peter Hammacher)
Dokument öffnen IBR 2021, 64

WDVS - ein Fall für das Strafgesetzbuch
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Mündlicher Bedenkenhinweis an den Bauleiter des Auftraggebers reicht!
(Peter Hammacher)
Dokument öffnen IBR 2021, 64

Online seit 2020

Relevanz für HOAI
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Kaufvertrag über gebrauchte Sache: Kann die Gewährleistungsfrist verkürzt werden?
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2021, 102

Abnahme war nicht entscheidungserheblich.
Leseranmerkung von Jürgen Zander zu
 R 
Heizungsanlage wird erst nach einer Heizperiode schlüssig abgenommen!
(Jörn Bröker)
Dokument öffnen IBR 2021, 69

Zustimmung
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Auftraggeber muss nur die Mangelsymptome, nicht die Mangelursache beschreiben!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 52

Anmerkung des Autors
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
 R 
Auftraggeber muss nur die Mangelsymptome, nicht die Mangelursache beschreiben!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 52

Entscheidung unbegründet und nicht nachvollziehbar
Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
 R 
Kosten der Nachtragserstellung sind nicht erstattungsfähig!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 3

Zwei Anmerkungen noch
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Auftraggeber muss nur die Mangelsymptome, nicht die Mangelursache beschreiben!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 52

Ohne Symtomtheorie verbliebe nur ein vollständige (vor-)prozessuale Klärung
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Auftraggeber muss nur die Mangelsymptome, nicht die Mangelursache beschreiben!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 52

 S 
Bautechnik

Abdichtungsnormen auf dem Prüfstand, Beispiel Innenraumabdichtungen (Teil 2)


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 1

Kurze Schilderung und Benennung der Lage reicht
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Auftraggeber muss nur die Mangelsymptome, nicht die Mangelursache beschreiben!
(Wolfgang Kau)
Dokument öffnen IBR 2021, 52

"Ablehnungsandrohung"
Leseranmerkung von Frank Siegburg zu
 R 
Keine Fristsetzung, keine Kostenerstattung!
(Tim Steinbach)
Dokument öffnen IBR 2021, 14

Das stimmt.
Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
 R 
Widersprüche in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2020, 627

650j Abs. 2, Satz 2 BGB ?
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Widersprüche in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2020, 627

Der Auftragnehmer wird zweifellos unangemessen benachteiligt
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede unwirksam?
(Oliver Koos)
Dokument öffnen IBR 2020, 457

Schallschutz Fassaden und Fenster
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Welches Schallschutzniveau muss ein Fertighaus aufweisen?
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2020, 639

 B 
Einvernehmliche Vertragsaufhebung und freie Kündigung: Erspartes mit tatsächlichen Kosten anrechnen, dabei Chancen heben
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Der Auftraggeber eines Werkvertrages kann diesen jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen; sogenannte freie Kündigung. Der Auftraggeber kann auch auf eine einvernehmliche Vertragsaufhebung hinwirken. Wenn ein Werkvertrag einvernehmlich beendet wird, richtet sich die vom Auftragnehmer beanspruchbare Vergütung nach § 648 BGB n. F. bzw. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B, sofern sich die Parteien über die Folgen der Vertragsbeendigung nicht anderweitig geeinigt haben; BGH "Einvernehmliche Vertragsaufhebung", BauR 2018, 1267, 1269 = IBR 2018, 380 (Schmitz).
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Einrede der Anfechtbarkeit § 770 I BGB
Leseranmerkung von Ulrich Volk zu
 R 
Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede unwirksam?
(Oliver Koos)
Dokument öffnen IBR 2020, 457

BGH in mehreren Urteilen sehr deutlich
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Lüftung muss lüften!
(Juliana Fuhst)
Dokument öffnen IBR 2020, 637

Aufklärung nicht nur durch das Dr. Sommer Team
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Hauswand muss frei von Flecken sein!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2020, 519

 S 
Bautechnik

Abdichtungsnormen auf dem Prüfstand, Beispiel Innenraumabdichtungen (Teil 1)


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2020, 569

Schadstoffe in der Praxis
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Leistung detailliert beschrieben: Nachtrag für Schadstoffentsorgung trotz Pauschalpreises!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2020, 574

Teilkündigung = Vollkündigung. Wirklich?
Leseranmerkung von Marco Röder zu
 R 
Kein "in sich abgeschlossener Teil der Leistung": Teilkündigung wegen Mängeln ist Vollkündigung!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2020, 582

Nichtzulassungsbeschwerde
Leseranmerkung von Marco Röder zu
 R 
Entschädigung nach § 642 BGB: Gerät und Material müssen nicht auf der Baustelle "parken"!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2020, 512

Volltext ist online
Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
 R 
Entschädigungshöhe wird geschätzt!
(Thomas Krebs)
Dokument öffnen IBR 2020, 513

Gesetzestext verunglückt?
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Ein Mythos entsteht
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)

Volltext fehlt
Leseranmerkung von Frank Siegburg zu
 R 
Entschädigungshöhe wird geschätzt!
(Thomas Krebs)
Dokument öffnen IBR 2020, 513

Gemeint war wohl der Tragwerksplaner
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
"Balkendiagramme" reichen nicht!
(Steffen Hettler)
Dokument öffnen IBR 2020, 510

Dürftige Angaben zum Tatsächlichen
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Hauswand muss frei von Flecken sein!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2020, 519

 S 
Bautechnik

Schwimmende Fliesenbeläge im Schwimmbecken: Alkalische Hydrolyse


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2020, 445

 B 
Ein Mythos entsteht
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler

Die Urkalkulation sei für die Preisbildung einer geänderten oder zusätzlichen Leistung in einem nach dem 01.01.2018 unter Geltung des neuen gesetzlichen Baurechts geschlossenen Vertrag fortzuschreiben, die Urkalkulation sei fortzuschreiben. Dies jedenfalls als eine von zwei (vorgeblichen) Wahlmöglichkeiten. Solches ist in der Praxis verbreitet und gar in wissenschaftlichen Abhandlungen zu lesen. Die Wendung "Fortschreibung" der Urkalkulation verleitet leicht zu dem Verständnis, der Gesetzgeber wolle die alte Korbion-Regel "Gut bleibt gut, schlecht bleibt schlecht" als Maßstab für die Bildung von Nachtragspreisen fortsetzen. Das wäre falsch, scheint sich in der Praxis aber als Wunschvorstellung festzusetzen. Es erstaunt, wie leicht sich eine von der gesetzlichen Intention abweichende Wahrheit bilden kann. Ein jüngeres Beispiel: Himmel/Geiger, die ein Wahlrecht zwischen dem Nachweis "der tatsächlich Kosten und dem Konzept der Fortschreibung der Urkalkulation" sehen (IBR 2020, Kurzaufsatz); weitere Nachweise solchen fehlgeleiteten Verständnisses in Drittler, BauR 2018, 1927, 1929.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Seit 2018 wurden 4 Entscheidungen in drei Verfahren veröffentlicht.
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Einstweilige Verfügung nach § 650d BGB: Phönix oder doch nur Totgeburt?
(Georg Rehbein)
Dokument öffnen IBR 2020, 448

 K 
Bauvertrag

Zur Widerlegbarkeit der Richtigkeit der Urkalkulation bei der Vergütung geänderter Leistungen


(Kurzaufsatz von Wulf Himmel)
Dokument öffnen IBR 2021, 1055 (nur online)

Urteil des OLG Stuttgart aufgehoben
Leseranmerkung von Marco Röder zu
 R 
Kombibürgschaft über 5% der Auftragssumme: Keine Gefahr der Übersicherung?
(Oliver Koos)
Dokument öffnen IBR 2020, 18

Unwirksamkeit von § 2 Abs. 5-6 VOB/B wegen fehlender Klarheit
Leseranmerkung von Dr. Andreas Schmidt-Gayk zu
 R 
Auch Nachträge wegen zusätzlicher Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!
(Birgit Franz)
Dokument öffnen IBR 2020, 335

Formblatt 510 als Auslegungshilfe?
Leseranmerkung von Malotki zu
 R 
Auch Nachträge wegen zusätzlicher Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!
(Birgit Franz)
Dokument öffnen IBR 2020, 335

Kommt es wirklich darauf an...
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Auch Nachträge wegen zusätzlicher Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!
(Birgit Franz)
Dokument öffnen IBR 2020, 335

VHB Vertragsbestandteil
Leseranmerkung von Kerstin Irl zu
 R 
Auch Nachträge wegen zusätzlicher Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!
(Birgit Franz)
Dokument öffnen IBR 2020, 335

VHB Vertragsbestandteil?
Leseranmerkung von Helge Rübartsch zu
 R 
Auch Nachträge wegen zusätzlicher Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!
(Birgit Franz)
Dokument öffnen IBR 2020, 335

Ingenieurverstand
Leseranmerkung von Frank Huber zu
 R 
Genormte Mythen sind keine anerkannten Regeln der Technik - am Beispiel Wasser im Baugrund
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2020, 331

Man wundert sich
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
Auch Nachträge wegen zusätzlicher Leistungen werden nach tatsächlichen Kosten vergütet!
(Birgit Franz)
Dokument öffnen IBR 2020, 335

 S 
Bautechnik

Genormte Mythen sind keine anerkannten Regeln der Technik - am Beispiel Wasser im Baugrund


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2020, 331 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Leseranmerkung Dr. Jahn
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 B 
BGH klärt Bemessung der Entschädigung weiter - oder: Zweifel an der Eignung des § 642 BGB zur ausgewogenen Regelung
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)