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Bauträgerrecht
Zeige Dokumente 401 bis 450 von insgesamt 1514 - (5142 in Alle Sachgebiete)
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ImmobilienrechtVersicherungsrechtliche Besonderheiten bei der Veräußerung von ImmobilienIMR 2011, 350 |
Ergänzung der Eigentümerliste in der Berufungsinstanz nach BGH zulässig ! Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Recht am Bau - AGBDie Wirksamkeitsanforderungen an Pauschalierungsklauseln des Unternehmers für den Vergütungsanspruch nach § 649 Satz 2 BGB in Allgemeinen GeschäftsbedingungenIBR 2011, 1187 (nur online) |
BGH Leseranmerkung von Peter Steiniger zu
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Unzutreffend verallgemeinender Leitsatz Leseranmerkung von Urban zu
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Keine Inhaltskontrolle wegen § 23 Abs. 2 Nr. 5 AGBG Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Inhaltskontrolle der VOB/B Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
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Auslegung als "sinnvolles Ganzes" vs. vereinbarte Kollisionsregel Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Wenn der Rauch sich verzogen hat, sieht man wieder klar! Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Die Entscheidung des OLG Köln ist in Bezug auf den Leitsatz 1 bedenklich. Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Entscheidend ist, ob auf ein konkretes Muster verwiesen wird Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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BGH zum Aufrechnungsverbot Leseranmerkung von Frank Maiworm zu
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Urteil Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Recht am Bau - ProzessualesAbtretung mangels Bestimmtheit unwirksam: Bedeutung und Auswirkungen im Bereich des WerkvertragsrechtsIBR 2011, 1149 (nur online) |
Beweislast bei freier Kündigung Leseranmerkung von Wolfgang Heinicke zu
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Auseinanderfallen der Gerichtsstände von AG und Bürgen Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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ImmobilienrechtKarlsruher Immobilienrechtstag am 20.05.2011 in KarlsruheIMR 2011, 305 |
Geltung nur für Verbraucherverträge ? Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Vorschuss mit Umsatzsteuer! Leseranmerkung von Alfons Schulze-Hagen zu
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Vorschuss nur ohne Umsatzsteuer Leseranmerkung von Jens Beyer zu
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Klares Fehlurteil Leseranmerkung von Urban zu
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Ist das wirklich so neu? Stellungnahme des Autors (Wolfgang Dötsch) zu
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Architekten & Ingenieure - HOAIAHO: Die Aufteilung nach funktional eigenständigen Objekten im Sinne des § 40 HOAI 2009 bzw. § 51 HOAI a.F. am Beispiel einer KläranlageIBR 2011, 1084 (nur online) |
Ergänzung: neuartiger Anspruch zuerkannt! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Architekten & Ingenieure - HOAI§ 4 Abs. 1 HOAI 2009: Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten auf Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276IBR 2011, 1076 (nur online) |
Vorschuss ohne Umsatzsteuer? Leseranmerkung von Christian Werndl-Laue zu
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Zwangsmitgliedschaften sind nicht zeitgemäß Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Notarkammer/Bauträgermodelle Leseranmerkung von Dr. Mathias Schmid zu
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Panikmache! Leseranmerkung von Thomas Spirk zu
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Architekten & Ingenieure - HOAIHilfestellungen bei der Vereinbarung eines Zuschlags nach § 35 HOAI 2009 für Leistungen im BestandIBR 2011, 1072 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
Ergänzung zur Leseranmerkung Seifert: siehe BauR 2011, 1078 ff. Leseranmerkung von Johann Rohrmüller zu
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Warum soll Vorlage der Eigentümerliste in der Berufung nicht möglich sein? Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Rück-Anmerkung zu Urteil des LG München I vom 09.05.2011 Stellungnahme des Autors (RA Drabel) zu
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Anmerkung zu Urteil des LG München I vom 09.05.2011 Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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BaustoffeCE-Kennzeichnung von Bauprodukten: Bauregelliste A teilweise EU-rechtswidrig!IBR 2011, 1213 (nur online) IBR 2011, 1004 (nur online) |
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Architekten & Ingenieure - HOAIZur Vergütung der Leistungen der örtlichen Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen in der HOAI 2009IBR 2011, 1071 (nur online) |
Wegfall der Minderung? Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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BGH, Urt.v. 19.05.2011 - IX ZR 222/08 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Vorsatz und Unverhältnismäßigkeitseinwand: Geht das zusammen? Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Einschränkung zu dieser Entscheidung Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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Willen des Gesetzgebers und BGH-Urteil mißachtet! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Brandschutzplanung als Grundleistungen? Leseranmerkung von Werner Seifert zu
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Recht am Bau - BauvertragWerklohnsicherheit nach § 648a BGB: Trumpfkarte der Bauhandwerker!IBR 2011, 1070 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
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Architekten und IngenieureUmbauzuschlag bei Freianlagen?IBR 2012, 1143 (nur online) IBR 2011, 1018 (nur online) |
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BauvertragNeufassung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie: Erste Gedanken zur Ausstrahlung auf das Bau- und ArchitektenrechtIBR 2011, 387 |
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WohnungseigentumWeder der Verkäufer noch der Erwerber haften für die Kosten der Verwalterzustimmung!IMR 2011, 272 ( 1 Leseranmerkung) |
BGH vom 23.03.2011, IBR 2011, 315 Leseranmerkung von Dr. Horst Dähne zu
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Auch keine Vertragserfüllungssicherheit Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Wenn bei einem Nachtrag aus einer BauSoll-Modifikation (geänderte oder zusätzliche Leistung) -- insbesondere öffentliche -- Auftraggeber den Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen und Kosten verlangen und das Mehr (oder Minder) aus dem Nachtragereignis als Differenz zu den kalkulierten Kosten bestimmen wollen, verstoßen sie gegen ein Grundprinzip der VOB/B. Eine Nachtragsprüfung auf der Grundlage von Ist-Kosten ist unzulässig; ausführlich in Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 287 m.w.N. Sie wird aber immer wieder versucht, denn tatsächlich geschlossene Verträge und in die Buchhaltung eingegangene Abrechnungsbelege einerseits und Angaben aus der Ur-Kalkulation -- hinreichende Transparenz vorausgesetzt -- andererseits liefern wenigstens konkrete, handhabbare Größen. Dagegen liefern anzustellende hypothetische Überlegungen zum Ist und zum Soll oft eher unsichere Ergebnisse, Ergebnisse aus den im rechtlichen Ausgangspunkt anzustellenden Überlegungen zur Bestimmung des Ist, welches in der Folge des Nachtragsereignisses entstanden ist, und Überlegungen des Soll, welches ohne das Nachragsereignis entstanden wäre. Ohne dies lässt sich das Prinzip der Vertragspreis-Niveau-Fortschreibung, das nach der bisher herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur gilt, allerdings kaum umsetzen. Gewinn, auch verkappter Gewinn, aus der Urkalkulation muss im Grundsatz ebenso beim Auftragnehmer verbleiben wie ursprünglich kalkulierter und verkappter Verlust.
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Immobilienrecht - WohnraummieteSchimmel und kein Ende? Ein Phänomen im Lichte der RechtsprechungIMR 2011, 1480 (nur online) |