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Nicht zwingend und eher lästig Leseranmerkung von Dr. Benjamin Berding zu
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Die Verjährung wird unter anderem durch "die Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens" gehemmt. So steht es in § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB. Der unbefangene Leser sollte meinen, damit seien die Voraussetzungen klar geregelt. Gleichwohl versucht nach dem OLG Karlsruhe (IBR 2007, 661) nunmehr auch das OLG Frankfurt (Urteil vom 05.11.2009 - 3 U 45/08, Volltext in ibr-online), die eindeutige gesetzliche Regelung zu relativieren.
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Urkalkulation ist vorzulegen! Leseranmerkung von Johann Rohrmüller zu
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BautechnikBahnenabdichtungen auf Bodenplatten: Details und grundsätzliche AnforderungenSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2010, 193 ( 2 Leseranmerkungen) |
Organisationsverschulden Leseranmerkung von Rita Werthebach zu
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Bei Vorlagepflicht ist wenigstens zu Differenzieren Stellungnahme des Autors (Wulf Stabreit) zu
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Mit der Überschrift seines Beitrags in der Festschrift für Jagenburg (2002, S. 371) "Rückforderung des Vorschusses? Ein Märchen!" ist Koeble eine griffige Formulierung gelungen. Schon in IBR 2003, 529 hat Schulze-Hagen sie aufgegriffen. Nun gibt das BGH-Urteil vom 14.01.2010 (VII ZR 108/08, IBR 2010, 136) ihm Anlass, darauf zurückzukommen (Vorwort zu IBR März 2010 und IBR 2010, 136).
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Offenlegung der Kalkulation nach BGH nicht unzumutbar! Leseranmerkung von Assessor jur. Johann Rohrmüller zu
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Grundrechtsdogmatik erfordert Differenzierungen Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Bauvertrag§ 2 Nr. 5 VOB/B: Vorlagepflicht von Urkalkulationen noch verfassungsgemäß?IBR 2010, 1222 (nur online) IBR 2010, 1462 (nur online) ( 5 Leseranmerkungen) |
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Bauvertrag§ 2 Nr. 5 VOB/B: Vorlagepflicht von Urkalkulationen noch verfassungsgemäß?IBR 2010, 1462 (nur online) Kurzaufsatz |
Entscheidungsinterpretation Leseranmerkung von Dr. Alexander Kus zu
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Die Höhe des Anspruchs aus § 2 Nr. 5 VOB/B ergebe sich im rechtlichen Ausgangspunkt aus der Differenz zwischen den Kosten, die bei Ausführung der Bauleistung tatsächlich angefallen sind, und den Kosten, die bei Erbringung der Bauleistung in dem nach der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraum angefallen wären. So lautet eine Kernaussage in der Entscheidung BGH "Zuschlagsverzögerung II, Autobahnlos bei N." (VII ZR 152/08). Das Ergebnis dieses differenzhypothetischen Ansatzes zeigt tatsächliche Kosten; siehe Kus, IBR 2009, 628; Drittler, BauR 2010, 143, 149. Das ist keineswegs so gewollt.
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Bauvertrag - BauforderungssicherungsgesetzBauFordSiG: Wettlauf der Baugeldgläubiger?!IBR 2010, 1223 (nur online) |
Stellungnahme Prof. Dr. Schmidt Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Stellungnahme des Verfassers zum Praxishinweis von Herrn Volker Hafkesbrink Stellungnahme des Autors (RA Prof. Dr. Schmidt) zu
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Stellungnahme des Verfassers zur Frage von Herrn Walter Schlund Stellungnahme des Autors (RA Prof. Dr. Schmidt) zu
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Beitrag Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Offenkundigkeit einer Leseranmerkung von Dr. Horst Dähne zu
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Abnahme Solaranlage Stellungnahme des Autors (Erich J. Groß) zu
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ergänzende Anmerkung zu Anmerkung Thomas Wagner Leseranmerkung von Thomas Wagner zu
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Billigung als vertragsgerecht ohne vorherige Prüfmöglichkeit? Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Leseranmerkung Dr. Gregor Basty Stellungnahme des Autors (Thomas Wagner) zu
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Veräußerung Leseranmerkung von Dr. Gregor Basty zu
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OLG Karlsruhe 24.11.2009 - 8 U 46/09 Leseranmerkung von Karin Herrmann zu
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Der öffentliche Auftraggeber trägt das Risiko der Zuschlagsverzögerung, wenn sich in der Folge der Zuschlagsverzögerung die Ausführungsfristen verschieben. Die jüngste Entscheidung des BGH zur Frage der Anpassung der Ausführungsfristen und des Preises bei Verzögerung des Zuschlags ("Zuschlagsverzögerung V, Autobahbrücke bei S." vom 26.11.2009 - VII ZR 131/08) steht in völliger Übereinstimmung mit seiner Leitentscheidung. Das Gericht bestätigt wesentliche Aussagen aus "Zuschlagsverzögerung I, Tunnel Rudower Höhe" vom 11.05.2009 (VII ZR 11/08):
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Skonto nur bei vollständigem Rechnungsausgleich? Leseranmerkung von Carolin Parbs-Neumann zu
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Praxishinweis Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Bewegliche Sache oder nicht? Leseranmerkung von Hauke-Kristian Franke zu
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Urteil OLG Dresden , 15.12.2009- 14 U 912/08 Leseranmerkung von Walter Schlund zu
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Verzicht auf die Einrede der Vorausklage Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
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Keine Klarheit Leseranmerkung von Ulrich Volk zu
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Entscheidung konsequent Leseranmerkung von Dr. Michael T. Stoll zu
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Anmerkung des Autors des besprochenen Aufsatzes Leseranmerkung von Dr. Jochen Rudolph zu
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BauvertragBauFordSiG: Auch den Nachunternehmer trifft die Baugeldverwendungspflicht!Besprochener Beitrag: "Der Nachunternehmer im Anwendungsbereich des Bauforderungssicherungsgesetzes" von RA Dr. Edgar Joussen IBR 2010, 68 |
OLG Karlsruhe vom 22.12.2009 - 17 U 50/09 Leseranmerkung von Frank Harder zu
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BauvertragKaufrecht gilt auch für baubezogene Lieferverträge!Besprochener Beitrag: "Zur Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertragsrecht bei baubezogenen Lieferverträgen zwischen Nichtverbrauchern - oder: Zur Abgrenzung zwischen Rechtsanwendung und Rechtspolitik" von Dr. Jochen Rudolph IBR 2010, 67 ( 1 Leseranmerkung) |
Grds. zur Bedeutung der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde Leseranmerkung von Maic Fasold zu
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BauvertragMindestlohn - Bußgeldrisiken des Hauptunternehmers gemäß § 23 Abs. 2 AEntG - Strafrechtliches BestimmtheitsgebotIBR 2010, 1463 (nur online) |
Es fehlt an Nachweisen von Eigenstörungen des Auftragnehmers ... Leseranmerkung von Frank A. Bötzkes zu
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Freie Teilkündigung nur für in sich abgeschlossene Teile der Leistung? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Wirtschaftliches Angebot Leseranmerkung von Johannes Stumpf zu
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VKR - Wirtschaftlichstes Angebot ? Leseranmerkung von Rainer Reimers zu
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Online seit 2009
§ 651 und § 950: Ein Zirkelschluss? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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§ 651 Leseranmerkung von Dr. Jochen Rudolph zu
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Bauvertrag§ 648a BGB: Künftig doppelte Klage auf Zahlung und auf Sicherheitsleistung!IBR 2010, 3 |
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Ein Urteil des OLG Celle vom 19.11.2009 (8 U 29/09, ibr-online) wendet das von der Rechtsprechung entwickelte Institut des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auf einen Fall kollusiver Täuschung einer Bank an. Das erscheint mir unvereinbar mit dem kürzlich vom BGH (Urteil vom 06.05.2008 - XI ZR 56/07, ibr-online = NJW 2008, 2245, 2247, Rdn.27) erneut betonten Grundsatz, dass bei Vermögensschäden eine Beschränkung dieses Instituts auf eng begrenzte Fälle geboten ist, um die vom Gesetzgeber gewollte unterschiedliche Ausgestaltung von vertraglicher und deliktischer Haftung nicht aufzugeben.
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Anfrage zum Urteil des OLG Düsseldorf Leseranmerkung von Jörg Gerlach, geb. Beigel zu
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ImmobilienrechtDer Mieter zahlt nicht - Die Kündigung wegen ZahlungsverzugIBR 2009, 1396 (nur online) |
Halbch-Velken - Trassenauskunft Leseranmerkung von Rechtsanwälte Alfes & Partner GbR zu
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