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Recht am Bau | Bauvertrag
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Klare Ansage im geltenden Recht! Stellungnahme des Autors (Dr. Günther Schalk) zu
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Unvollständige Angaben Leseranmerkung von Unbekannter Absender zu
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Bedenklich Leseranmerkung von Urban zu
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Zum Leitsatz Nr. 1, Abnahme Bauherr, Fälligkeit der Vergütung des NU Leseranmerkung von Klaus Depold zu
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Unterbliebene Aufklärung ohne Auswirkung auf Auslegung Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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§ 17 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B ist nicht auf "Kombi"-Bürgschaft anwendbar Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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HBCD-haltige Dämmstoffe Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Die Abnahmeverhandlung ist keine Vertragsverhandlung Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Die Entscheidung des Kammergerichtes ist nur schwer vertretbar. Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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BautechnikMitwirkungspflicht des Auftraggebers? - Schaden an einem SporthallenbelagSachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2016, 623 |
siehe auch BGH zur Verbindlichkeit von Besprechungsprotokollen: Leseranmerkung von Dr. Andreas Schmidt-Gayk zu
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Jedenfalls teilweise falsche Begründung Leseranmerkung von Kay Wolter zu
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Entscheidung leider nicht aus sich heraus verständlich Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Typisches "Schutzurteil" zgunsten der öffentlichen Hand Leseranmerkung von Klaus Depold zu
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§ 16 Nr.3 Abs.2 und 55 VOB/B Leseranmerkung von Dr. Sebastian Ulbrich zu
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Praxishinweis Weyer ist (natürlich) zutreffend! Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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Fast richtig Leseranmerkung von Urban zu
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BauvertragBaubetrieblicher Vorschlag zur gesetzlichen Regelung eines Mindestschadens beim gestörten BauablaufIBR 2016, 1076 (nur online) Kurzaufsatz |
Schuldet AG ohne Vereinbarung des § 3 Abs. 1 VOB/B tatsächlich Planung? Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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Mitverschulden des Bauherren bei fehlender Planung Leseranmerkung von Wolfgang Mayer-Struwe zu
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Haftung bei fehlender Planung? Leseranmerkung von Jürgen Zander zu
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Schwankende Materialpreise Leseranmerkung von Markus Valerius zu
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Ich möchte an meinen Blog-Eintrag vom 27.06.2016 anknüpfen, in dem Fragen zur Bildung des neuen Preises auf eine BauSoll-Modifikation unter dem Titel "Fortschreibung der Auftragskalkulation oder üblicher Preis?" aufgeworfen werden. Nach herrschender, aber heute nicht mehr unbestrittener Auffassung sei der Ur-Preis nach § 2 Abs. 5, 6 VOB/B mit seinem so genannten Vertragspreisniveau linear fortzuschreiben (verbreitetes Verständnis der Korbion'schen Faustformel).
Blog-Eintrag [mehr ...] |
Terminologie Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Keine Unvereinbarkeit mit EU-Recht Leseranmerkung von Urban zu
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S |
BautechnikBodenaustausch "vergessen" - Gebäude abbrechen?Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2016, 501 |
Umsatzsteuererhöhungsklauseln im Verbrauchervertrag problematisch Leseranmerkung von Dr. A. Olrik Vogel zu
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Kommentar @ B. Wolff Stellungnahme des Autors (Michael Schäfer) zu
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??? Leseranmerkung von B. Wolff zu
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B |
Die Überschrift des kürzlichen Beitrags in ibr-online zu der BGH-Entscheidung vom 02.06.2016 - VII ZR 348/13 - scheint, jedenfalls auf den ersten Blick, mit der Begründung des BGH-Urteils unvereinbar zu sein. Denn entgegen der uneingeschränkten Aussage der dortigen Überschrift
Blog-Eintrag "Mängel an Dach-Photovoltaikanlagen verjähren in fünf Jahren!" [mehr ...] |
Fehlurteil Leseranmerkung von Urban zu
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L |
BauvertragAnnäherung an die Störungsbegriffsdefinition von Drittler?IBR 2016, 1075 (nur online) Kurzaufsatz |
B |
Vorkalkulatorische Preisfortschreibung unter Beibehaltung des Vertragspreisniveaus, das ist der Hauptsatz, welcher nach der aktuell herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung seit Jahrzehnten Orientierung für die Anpassung des Vertragspreises an eine angeordnete Leistungsänderung (§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 5 VOB/B) und die Bildung eines neuen Preises einer geforderten und für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Zusatzleistung (§ 1 Abs. 4, § 2 Abs. 6 VOB/B) gibt. Es soll die Korbion-Formel "Schlechter Preis bleibt schlechter Preis - Guter Preis bleibt guter Preis" gelten. Dabei sind die jeweiligen Preisbestandteile aus dem Hauptvertragspreis bei der Bildung der Nachtragspreise zugrunde zu legen, gleich ob sie überbewertet, auskömmlich oder unauskömmlich sind. Das heißt: Sowohl kalkulatorischer Gewinn wie auch kalkulatorischer Verlust darin werden lienar in den Nachtragspreis hinein fortgeschrieben.
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Korrekt! Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Schreibfehler Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
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OLG Köln vom 26.10.2015 Preisermittlung nach Leistungsänderung Leseranmerkung von Unbekannter Absender zu
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Blick weiten! Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
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Herstellerangaben überbewertet ?! Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
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BautechnikSchimmelpilze - zum Beweis erhalten?Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2016, 377 |
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In einem VOB/B-Vertrag ist der neue Preis einer Änderung des Bauentwurfs im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu bilden. Das OLG Köln stellt in seiner Entscheidung "Preisniveaufortschreibung, Vergleichsrechnung" vom 26.10.2015 - 19 U 42/15 bekannte Anforderungen an die Nachweisführung heraus ... und weist die - ansich plausible - Mehrkostenforderung der klagenden Auftragnehmerin zurück. Die Anforderungen an den Nachweis:
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Gibt es den Grundsatz "schlechter Preis bleibt schlechter Preis" wirklich? Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
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Der BGH möge es richten... Stellungnahme des Autors (Jörn Jenssen) zu
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Nur leichtes Zurückrudern Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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Bauvertragsrecht wird begrüßt Leseranmerkung von Bauherren-Schutzbund e.V. zu
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Leseranmerkung Dr. Heiko Fuchs Stellungnahme des Autors (Jörn Jenssen) zu
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Wirklich gut vertretbar? Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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BautechnikGroßformatiges Mauerwerk und leichte Dächer - eine problemlose Bauweise?IBR 2016, 1073 (nur online) Kurzaufsatz |
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Architekten und IngenieureDie BIM-Methode - eine Herausforderung, auch für BaujuristenIBR 2016, 1072 (nur online) Kurzaufsatz |
Dogmatik trifft auf Praxis Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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Sonderfall Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
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