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Recht am Bau | Bauvertrag
Zeige Dokumente 1251 bis 1300 von insgesamt 2181 - (5123 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2012
Hat nichts mit dem Zweistufenmodell zu tun Leseranmerkung von Urban zu
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BautechnikTerrassensanierung: Systemumstellung!Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin IBR 2012, 307 |
Schlüssige Abnahme trotz Widerspruchs der Erwerber? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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BGH hat bereits entschieden, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Kündigung wegen des Mangels! Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Keine Verwirkung von Mangelrechten durch Kündigung! Leseranmerkung von Boris Altrichter zu
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BGH - Nullpositionen beim Einheitspreisvertrag: Wie wird abgerechnet? Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
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Des Pudels Kern Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Des Pudels Kern: Der Verzug des AN! Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Unter dem Motto "Die 'bauablaufbezogene Untersuchung' als Maß aller Dinge" fand am 24. Februar das Braunschweiger Baubetriebsseminar 2012 statt. Rund 230 Teilnehmer verfolgten auf Einladung des Veranstalters, Herrn Prof. Wanninger mit seinen Mitarbeitern, Beiträge zu der spannenden Frage, wie ein Vortrag bei Gericht zu Zeit- und Kostenansprüchen aus Behinderungsereignissen im Risikobereich des Auftraggebers gelingen kann. Die weit überwiegende Zahl der Auftragnehmerklagen scheitert, weil -- gestützt auf baubetriebliche Gutachten -- modellhaft an der Wirklichkeit vorbei vorgetragen wird.
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Funktionaler Leistungserfolg und Ohnehinkosten Leseranmerkung von Prof. Thomas Thierau zu
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Vorlage der Urkalkulation = unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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BauvertragVertragsstrafen auf Zwischenfristen: AGB-rechtlich wirksam?Besprochener Beitrag: "Vertragsstrafen auf Zwischenfristen - wirkungslos, wenn AGB-wirksam?" von Dr. Andreas Berger IBR 2012, 126 |
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BautechnikHolzdächer mit Abdichtungen: Nun auch ohne Luftschicht nachweisfrei?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2012, 123 |
Gleichsetzung mit Aufdach Photovoltaik(PV)-Anlagen Leseranmerkung von Andreas Steenkolk zu
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An der Praxis vorbei. Leseranmerkung von Holger Detjen zu
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Verzug 30 Tage nach Rechnungszugang Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Vor Gericht und auf hoher See ... Leseranmerkung von Thomas Weiler zu
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Falsche Richtung ! Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Auftraggeber muß sich an Angebot der Abnahme festhalten lassen. Leseranmerkung von Anja Theurer zu
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Verjährungshemmung gegenüber Bürgen durch Verhandlungen mit Hauptschuldner Leseranmerkung von Dr. Janis Heiliger zu
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Verstoß gegen bauaufsichtliche Zulassung Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Online seit 2011
ibr 2012/1 Leseranmerkung von Andreas Huber zu
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Gutachten über Ansprüche aus gestörten Bauabläufen haben Konjunktur. Und die Bandbreite der Ansichten über die "richtige" baubetriebliche Nachweismethode ist groß. In diesem Zusammenhang äußert sich ein renomierter Professor der Baubetriebslehre aus Norddeutschland über Mode: Es sei "in baubetrieblich-gutachterlichen Kreisen Mode geworden, sich selbst als im Besitz der allein richtigen Methode darzustellen, diese Methode als einzige darzustellen, die den Anforderungen des BGH genügt und in der Folge die Vorgehensweise der anderen als zwangsläufig unzulässig darzustellen." Es wird nichts gegen einen Wettbewerb der Ansichten und Methoden einzuwenden sein. Nur -- und jetzt spitze ich zu: Seit 25 Jahren überholte Mode gehört dann doch in die Mottenkiste -- oder? Die Soll'-Methode und ihr überaus pauschalierendes und simplifizierendes 3-Erklärungen-Modell.
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Schadenersatz Leseranmerkung von Ralph-René Zacharias zu
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Abstraktion tut Not! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Recht am BauDie kaufmännische Rügepflicht am BauIBR 2012, 1000 (nur online) |
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BautechnikGrenzen des WärmeschutzesSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2012, 1 ( 2 Leseranmerkungen) |
Das OLG Stuttgart hat Recht - § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B ist wirksam Stellungnahme des Autors (Dr. Thomas Badelt) zu
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§ 8 Nr. 3 III VOB/B versus Art. 14 I GG Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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§ 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B ist unwirksam Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
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Nachträgliches Verhalten bei feststehendem Auslegungsergebnis? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Zum notwendigen Vortrag eines Nachtragsanspruchs bei Anordnung einer Leistungsänderung hat das OLG München wichtige Anforderungen herausgestellt. Über die Entscheidungsgründe aus 28 U 3805/08 vom 14.07.2009 hat bereits Althaus unter dem Titel "Bauzeitverzögerung: Keine Zusatzvergütung ohne Darlegung der Mehr- und Minderkosten" berichtet (IBR 2012, 11). Nach den Entscheidungsgründen ergab die ergänzende Vertragsauslegung zwar einen Anspruch des Auftragnehmers auf Preisanpassung in Anlehnung an § 2 Abs. 5 VOB/B unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten. An der Festlegung des neuen Preises scheiterte das Gericht jedoch aus Mangel an geeignetem Vortrag des klagenden Auftragnehmers. Der Auftragnehmer trug zur Höhe seiner geltend gemachten Forderung trotz wiederholten Hinweises nur unzureichend vor. Die Ausführungen des Gerichts sind interessant, weil gerade diese Anforderungen in Nachtragsbegründungen der Praxis allzu oft vernachlässigt werden. Was sagt das Gericht?
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VergabeVergabeverzögerung: Mehrvergütungsansprüche können vermieden werden!Besprochener Beitrag: "Achtung: Mehrvergütungsfalle! Auswege in der Vergabekonzeption und ihre Grenzen" von RA Dr. Karsten Kayser, RAin Dr. Valeska Pfarr, M.L.E. IBR 2011, 683 |
Leseranmerkung des Herrn Krug Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Mitteilungen der ARGE Baurecht Leseranmerkung von RA Andreas Krug zu
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Hinweispflicht und Mängelhaftung Leseranmerkung von Ralf Schneider zu
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Arbeitsteilige Ausführung eines Gesamtwerkes durch einzelne Unternehmern Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Schadensersatz ist Ausnahmefall Leseranmerkung von Carolin Parbs-Neumann zu
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Gebrauchmachen von Öffnungsklauseln - VOB/B noch "als Ganzes" vereinbart? Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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Bedrohung auf der Arbeitsstelle Leseranmerkung von Ricky zu
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Uneinheitliche Rechtsprechung der OLGe zur Überwachung von Putzarbeiten Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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Recht am BauGibt es im Kauf- und Werkvertragsrecht einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten mangelhafter Baustoffe?IBR 2011, 1237 (nur online) |
Keine ergänzende Vertragsauslegung Stellungnahme des Autors (Jürgen Ripke) zu
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Zur Frage der ergänzenden Vertragsauslegung bei Sicherungsabreden Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
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BauvertragDeliktische Haftungsrisiken im Anlagenbau: Eine oft übersehene Gefahr!IBR 2011, 1351 (nur online) IBR 2011, 1242 (nur online) |
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Recht am BauDeliktische Haftungsrisiken in Anlagenbauprojekten - Eine oft übersehene Gefahr für Planer, Anlagenbauer und Lieferanten (und eine oft ungenutzte Chance für Anlagenbetreiber ...)IBR 2011, 1242 (nur online) Kurzaufsatz |
Vollstreckung der gem. § 648 a BGB zu leistenden Sicherheit Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Zwei-Stufen-Modell entspricht herrschender Meinung Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Grundsätzlich können in einem Nachtrag zur Abgeltung der Folgen einer Zuschlagsverzögerung im Risikobereich des Auftraggebers mit der Folge "Bauzeitverschiebung" nur Kostenänderungen mit der Kausalität "Zuschlagsverzögerung" berücksichtigt werden. Kostenänderungen, die der Auftragnehmer auch ohne Eintreten der Zuschlagsverzögerung hätte tragen müssen, gehören nicht dazu. So sind etwa jene Kosten nicht ersatzfähig, die auf eine Unterwertkalkulation zurückgehen, sie fallen grundsätzlich in den Risikobereich des Auftragnehmers, nicht des Auftraggebers; näher Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 1026, 1030 f. Der Bundesgerichtshof bringt dies im obiter dictum seiner Entscheidung "Zuschlagsverzögerung II, Autobahnlos bei N." (BauR 2009, 1901, Rdn. 42 f. = IBR 2009, 628 (Kus)) wie folgt zum Ausdruck:
Blog-Eintrag Der Soll-Ist-Vergleich der für die Ursache "Zuschlagsverzögerung" habe die Differenz zu bilden zwischen den Kosten, die beim Auftragnehmer für die Ausführung der Bauleistung tatsächlich angefallen sind, und den Kosten, die bei Erbringung der Bauleistung in dem nach der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraum hätten aufgewendet werden müssen.Es sind demnach hypothetische Ist-Kosten auf der Soll-Seite abzubilden. Denn Kosten, die der Auftragnehmer hätte aufwenden müssen, so der BGH weiter, entsprächen "nicht notwendig den in der Angebotskalkulation angesetzten Beschaffungskosten." Für die Ermittlung der etwa durch Preissteigerungen bei der Beschaffung von Stoffen bedingten Mehrkosten könne deshalb nicht auf die Einkaufspreise abgestellt werden, die der Auftragnehmer in seine Kalkulation eingerechnet hat. Maßgebend seien vielmehr die Preise, die er bei Einhaltung der in der Ausschreibung vorgegebenen Bauzeit hätte zahlen müssen. [mehr ...] |