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Recht am Bau | Bauvertrag
Zeige Dokumente 1301 bis 1350 von insgesamt 2181 - (5123 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2011
OLG Celle 7 U 26/07 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Bau-ARGEIst die Bauarbeitsgemeinschaft wirklich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?IBR 2011, 1216 (nur online) |
OLG Jena, Urt. v. 11.05.2011 - 2 U 1000/10 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Systematisch fehlerhaft Leseranmerkung von Urban zu
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Vertragsstrafenklausel des VHB - Bund - Ausgabe 2008! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Gleiches Problem bei Sicherungsklauseln Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Verzicht auf Einrede nach § 768 BGB Leseranmerkung von Zi. 0679 Hermes Kreditversicherungs-AG zu
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A.A. völlig zu Recht OLG Düsseldorf, BauR 2010, 1594! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Leseranmerkung Boris Altrichter Stellungnahme des Autors (Hans Christian Schwenker) zu
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Senioren sind ncht per se behindert Leseranmerkung von Boris Altrichter zu
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Die Preise von Nachträgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen sind bekanntlich aus den Grundlagen der Preisermittlung, der Urkalkulation, abzuleiten, wenn dem Bauvertrag die VOB/B zugrunde liegt. Dazu braucht der prüfende Auftraggeber Einsicht in die Urkalkulation. Wenn die Urkalkulation -- wie es in der Regel der Fall ist -- in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber hinterlegt ist und viele Nachträge im Laufe der Vertragsabwicklung zu prüfen sind, kann die regelmäßig nur gemeinsame Öffnung und Einsicht zu einem Hindernislauf werden, wenn sich die Vertragspartner für jeden Nachtrag und dessen Prüfung -- möglicherweise mehrfach -- zur Öffnung der Urkalkulation zusammenfinden. Ist das sinnvoll praktikabel?
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unzulässige Verrechnung von Werklohnanspruch und Schadenersatzanspruch Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Recht am Bau - AGBDie Wirksamkeitsanforderungen an Pauschalierungsklauseln des Unternehmers für den Vergütungsanspruch nach § 649 Satz 2 BGB in Allgemeinen GeschäftsbedingungenIBR 2011, 1187 (nur online) |
BGH Leseranmerkung von Peter Steiniger zu
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Unzutreffend verallgemeinender Leitsatz Leseranmerkung von Urban zu
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Keine Inhaltskontrolle wegen § 23 Abs. 2 Nr. 5 AGBG Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Inhaltskontrolle der VOB/B Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
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Auslegung als "sinnvolles Ganzes" vs. vereinbarte Kollisionsregel Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Die Entscheidung des OLG Köln ist in Bezug auf den Leitsatz 1 bedenklich. Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Entscheidend ist, ob auf ein konkretes Muster verwiesen wird Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Urteil Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Recht am Bau - ProzessualesAbtretung mangels Bestimmtheit unwirksam: Bedeutung und Auswirkungen im Bereich des WerkvertragsrechtsIBR 2011, 1149 (nur online) |
Beweislast bei freier Kündigung Leseranmerkung von Wolfgang Heinicke zu
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Auseinanderfallen der Gerichtsstände von AG und Bürgen Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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Leitsatzjurisprudenz Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Geltung nur für Verbraucherverträge ? Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Vorschuss mit Umsatzsteuer! Leseranmerkung von Alfons Schulze-Hagen zu
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Vorschuss nur ohne Umsatzsteuer Leseranmerkung von Jens Beyer zu
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Klares Fehlurteil Leseranmerkung von Urban zu
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Vorschuss ohne Umsatzsteuer? Leseranmerkung von Christian Werndl-Laue zu
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Ergänzung zur Leseranmerkung Seifert: siehe BauR 2011, 1078 ff. Leseranmerkung von Johann Rohrmüller zu
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BaustoffeCE-Kennzeichnung von Bauprodukten: Bauregelliste A teilweise EU-rechtswidrig!IBR 2011, 1213 (nur online) IBR 2011, 1004 (nur online) |
Wegfall der Minderung? Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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BGH, Urt.v. 19.05.2011 - IX ZR 222/08 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Vorsatz und Unverhältnismäßigkeitseinwand: Geht das zusammen? Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Einschränkung zu dieser Entscheidung Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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BautechnikZuverlässige Flachdächer: Immer mit Gefälle?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2011, 385 |
Brandschutzplanung als Grundleistungen? Leseranmerkung von Werner Seifert zu
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Recht am Bau - BauvertragWerklohnsicherheit nach § 648a BGB: Trumpfkarte der Bauhandwerker!IBR 2011, 1070 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
I.d.R. keine Wettbewerbswidrigkeit bei Handel mit Produkten mit Ü-Zeichen Leseranmerkung von Martin Kuschel zu
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BauvertragNeufassung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie: Erste Gedanken zur Ausstrahlung auf das Bau- und ArchitektenrechtIBR 2011, 387 |
BGH vom 23.03.2011, IBR 2011, 315 Leseranmerkung von Dr. Horst Dähne zu
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Auch keine Vertragserfüllungssicherheit Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Wenn bei einem Nachtrag aus einer BauSoll-Modifikation (geänderte oder zusätzliche Leistung) -- insbesondere öffentliche -- Auftraggeber den Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen und Kosten verlangen und das Mehr (oder Minder) aus dem Nachtragereignis als Differenz zu den kalkulierten Kosten bestimmen wollen, verstoßen sie gegen ein Grundprinzip der VOB/B. Eine Nachtragsprüfung auf der Grundlage von Ist-Kosten ist unzulässig; ausführlich in Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 287 m.w.N. Sie wird aber immer wieder versucht, denn tatsächlich geschlossene Verträge und in die Buchhaltung eingegangene Abrechnungsbelege einerseits und Angaben aus der Ur-Kalkulation -- hinreichende Transparenz vorausgesetzt -- andererseits liefern wenigstens konkrete, handhabbare Größen. Dagegen liefern anzustellende hypothetische Überlegungen zum Ist und zum Soll oft eher unsichere Ergebnisse, Ergebnisse aus den im rechtlichen Ausgangspunkt anzustellenden Überlegungen zur Bestimmung des Ist, welches in der Folge des Nachtragsereignisses entstanden ist, und Überlegungen des Soll, welches ohne das Nachragsereignis entstanden wäre. Ohne dies lässt sich das Prinzip der Vertragspreis-Niveau-Fortschreibung, das nach der bisher herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur gilt, allerdings kaum umsetzen. Gewinn, auch verkappter Gewinn, aus der Urkalkulation muss im Grundsatz ebenso beim Auftragnehmer verbleiben wie ursprünglich kalkulierter und verkappter Verlust.
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BauvertragDie unvollständige Leistungsbeschreibung - Vergütungsansprüche für nicht beschriebene, aber zwingend erforderliche LeistungenIBR 2011, 1059 (nur online) |
zum Urteil des LG Frankfurt, 14 O 69/10 Leseranmerkung von christian sienz zu
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Skonto bei unwirksamer Regelung zur Prüffrist Leseranmerkung von Stephan Lengnick zu
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BauvertragRessourcenschonende Immobilienversorgung: Der rechtliche RahmenIBR 2011, 389 |
So macht man erst Menschen kaputt, Leseranmerkung von Unbekannter Absender zu
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Eine qualifizierte baubegleitende Dokumentation steigert die Durchsetzungschance von Nachträgen aus vom Auftraggeber gestörtem Bauablauf -- wenn das keine beflügelnde Nachricht ist. Ohne dies gelingen konkrete Nachweise von Produktivitätsverlusten indessen praktisch nicht. Allgemeine Darlegungen, wie etwa: "infolge von Verzögerungen im Planungs- oder Planlieferprozess haben Arbeitsumstellungen stattgefunden und in deren Folge haben Fehl-, Warte- und Neueinarbeitungszeiten zu erhöhtem Aufwand geführt", genügen der Darlegungs- und Beweislast des Auftragnehmers nicht; BGH "Behinderung II, 1. Teil -- Klinik in G.", BauR 2002, 1249, 1251.
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