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Recht am Bau | Bauvertrag
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Behinderungen können kausal für AGK-Unterdeckung sein Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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In Dispute Resolution - Das Online Magazin, Ausgabe 1/2014 vom 21.03.2014 (www.disputeresolution-magazin.de) berichtet Foerster unter der Überschrift Kreativität (un)erwünscht über eine Veranstaltung von vier führenden Schiedsinstitutionen am 17.01.2014 in Stockholm. Jedes Jahr organisieren danach das Schiedsinstitut der Stockholmer Handelskammer (SCC), die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) , das Vienna International Arbitral Center (VIAC) und die Camera Arbitrale Milano (MCC) ein gemeinsames Seminar zu aktuellen Fragen des Schiedsverfahrensrechts. Thema der diesjährigen Veranstaltung in Stockholm war der Umgang mit pathologischen Schiedsklauseln. Solche misslungene Schiedsvereinbarung sind, wie nicht zuletzt zahlreiche in IBR veröffentlichte Entscheidungen verdeutlichen, immer wieder Anlass zu Streitigkeiten, die bei sorgfältigerer Vertragsgestaltung vermeidbar wären.
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Immer Zweck der Ablaufanalyse entscheidend! Leseranmerkung von Urban zu
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@Bach Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Annahmeverzug setzt keine Bauzeitverlängerung voraus Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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BauvertragDarlegung von Bauzeitverlängerungsansprüchen mit dem AdaptionsverfahrenBesprochener Beitrag: "Ist das Bauzeitlabyrinth ein Irrgarten?" von Dr.-Ing. Michael Mechnig, Dipl.-Ing. Britta Völker, Dipl.-Ing. Daniel Mack, Dipl.-Ing. Harald Zielke IBR 2014, 194 |
@Drittler Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
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@Kus Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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@Drittler Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
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@Kus Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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@Drittler Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
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@Kus Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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@Drittler Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
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@Kus Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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@Drittler Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
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Luftgeld Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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@Urban Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
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Wenn ein Jurist fragt: "Sechs Monate und vier Wochen sind vereinbart, sechs Monate und fünf Wochen braucht der AN - und soll Anspruch auf zwei Wochen Bauleiterkosten als Schadensersatz bzw. Vergütung von zwei Wochen Bauzeitverlängerung nach § 642 BGB haben?" (Leseranmerkung von Langen/Kus, IBR 2014, 2458), kann man verstehen: Es ist etwas falsch an der Schlussfolgerung, denn es wird scheinbar ja nicht konkret nachgewiesen, wie es der Bundesgerichtshof für gestörte Bauabläufe seit der Entscheidung "Äquivalenkostenverfahren" aus 1986 (BauR 1986, 347) verlangt.
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Durchaus denkbar Leseranmerkung von Urban zu
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Fallbeispiel NZBau 2014, 94 Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
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BauvertragUmgang mit Zeitreserven ("Puffer") im gestörten BauablaufBesprochener Beitrag: "Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf" von RA Dr. Jochen Markus IBR 2014, 193 ( 4 Leseranmerkungen) |
Reaktion auf meinen Beitrag Leseranmerkung von Matthias Zöller zu
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Ausführungsplanung - Werkplanung Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Was ist "Sanierungsplanung"? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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nicht zwingend Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
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Architekten und IngenieureKomplettheitsklauseln in Architektenverträgen sind (meistens) unwirksam!Besprochener Beitrag: "Komplettheitsklauseln im Architektenvertrag über Gebäudeplanung - AGB-rechtliche Wirksamkeit und Rechtsfolgen bei der Anwendbarkeit der HOAI" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek IBR 2014, 127 |
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In BauR 2014, 155-163 befasst sich Miernik mit der Nacherfüllung beim Architekten- und Ingenieurvertrag und kommt zu dem einleuchtenden Ergebnis, dass der Planer, der eine mangelhafte Planung geliefert hat, auch nach Vollendung des deshalb fehlerhaften Bauwerks zur Nacherfüllung verpflichtet bleibt, weshalb der Auftraggeber von ihm verlangen kann, an der Beseitigung der Bauwerksmängel durch Fertigung einer korrigierten Planung mitzuwirken. Heiko Fuchs meint nun in seiner Kurzbesprechung dieses Aufsatzes (IBR 2014, 2309), der Planer schulde nicht nur eine oftmals nicht ausreichende Korrektur der ursprünglichen Planung, sondern entgegen Averhaus (BauR 2013, 1013; dazu Bolz IBR 2013, 454) auch eine Sanierungsplanung. Dem dürfte nicht zu folgen sein.
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BautechnikLeckstellen in WU-Wannen: Maßnahmenempfehlungen gegen erst spät auffallende UndichtheitenSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt IBR 2014, 125 ( 1 Leseranmerkung) |
Klausel nicht überraschend Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Anwendungsbereich des Organisationsverschuldens Leseranmerkung von Dr. Friedhelm Weyer zu
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Die OLG-Entscheidung ist besser als ihr Ruf. Leseranmerkung von Mario Schmid zu
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Bedenklich Leseranmerkung von Urban zu
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Kernaussage des Aufsatzes und Relevanz für die Praxis Leseranmerkung von Andreas Labicki zu
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Generell Vorsicht bei Abschreibungsdauern Leseranmerkung von Urban zu
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Vorsicht! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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BauvertragUnklares "Vergütungssoll": Auftragnehmer erhält die übliche Vergütung!Besprochener Beitrag: "Auslegungsgrundsätze bei unklarem Bau- und Vergütungssoll in einem Bauvertrag im Sinne des § 7 Abs. 9 VOB/A" von RA Michael M. Zmuda, RA Michael Ch. Bschorr IBR 2014, 63 |
Fragwürdige Entscheidung Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Im Vortrag von Mehrkosten gilt der Grundsatz, dass die Kostenannahmen aus der Urkalkulation nicht ohne weiteres als hypothetische Kosten angesetzt werden können. Ansätze aus der Urkalkulation können grundsätzlich nicht als jene Kosten angesetzt werden, welche ohne die Zuschlagsverzögerung entstanden wären (Soll-0); siehe Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, ibr-online, Stand: 06.10.2013, Rdn. 6:161 ff, 6:166.
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Parteierklärungen gründlich missverstanden Leseranmerkung von Mario Schmid zu
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Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB Leseranmerkung von Andreas Germeyer zu
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BauvertragLeistung wird vor Abnahme beschädigt: Im VOB-Vertrag muss der Auftraggeber zahlen!Besprochener Beitrag: "Erfüllung der Schutzpflichten nach § 4 V VOB/B: Vergütungsgefahr bei Auftraggeber!" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Robert Sprajcar, RA Dr. Jakob Brugger IBR 2014, 64 ( 1 Leseranmerkung) |
Eine sehr gute Frage! Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Beitrag Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Fehler korrigiert Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Beitrag zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2013 - 22 U 21/13 Leseranmerkung von Thomas Weiler zu
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Online seit 2013
Allgemeine Geschäftskosten ja, aber ...... Leseranmerkung von Volker Schmuck zu
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BauvertragZweckwidrige Verwendung von BaugeldBesprochener Beitrag: "BauFordSiG: Verunsicherung statt Sicherung" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies IBR 2014, 1000 (nur online) |
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BautechnikGefälleloses Flachdach: Ja, aber ... Der offensichtlich unausrottbare Streit über gefällelose DächerSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt IBR 2014, 1 |
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Diese Frage stellt sich mir bei der Lektüre des Aufsatzes von Breyer, Bauzeitliche Folgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 VOB/B, BauR 2013, 1924, besprochen von Bolz in IBR 2014, 2036. Zunächst: Ja, Leistungsänderungen und Zusatzleistungen können sich im Bauablauf behindernd zeigen. Das ist zwar keine zwangsläufige Folge. Aber es ist eine (vom Auftragnehmer nachzuweisende) mögliche Folge. Breyer meint jedoch, eine geänderte/zusätzliche Leistung sei nicht als Behinderung i. S. von § 6 Abs. 2, 4 VOB/B anzusehen. Meine im Titel dieses Blog-Eintrags gestellte Frage hängt sich in der Begründung dieser Auffassung Breyers am Begriff der Auftraggeberanordnung auf. Nach Breyer habe ein Auftraggeber seine Anordnung nach § 1 Abs. 3 oder 4 VOB/B immer zu "vertreten". Im Rechtssinn ist Vertreten allerdings gleichzusetzen mit Verschulden. Das führt zu einer Irritation in Breyers Sicht auf die VOB/B. So ist für mich der ...
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BauprodukteUmsetzung des neuen EU-BauproduktenrechtBesprochener Beitrag: "Das neue Bauproduktenrecht - Bekanntes, Neues, Ungeklärtes" von Prof. Dr. Claudius Eisenberg IBR 2014, 6 |