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EuGH Rn. 92: Auslegen "...Leistungen, die diesen Mindestsätzen unterliegen" Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Zeichnungen nachrangig - es kommt drauf an Leseranmerkung von RD Jonny Müns-Mang zu
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Auslegung § 1 HOAI hilft nicht gegen (sofortige) Unanwendbarkeit Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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HOAI wenn Vertrag mit Ingenieur (zu Anm. M. Wiesner) Leseranmerkung von Dr. Thomas Michael Pfeiffer zu
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Nichtanwendung HOAI gem. OLG Celle, sogar wenn Vertrag mit Ingenieur? Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Anmerkung zur Leseranmerkung Summa Stellungnahme des Autors (Ralf Schmitz) zu
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Es wurde nichts falsch verstanden. Klartext ist angebracht. Leseranmerkung von Norbert Deul zu
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Nachfolgeklausel Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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WohnraummieteDer Auskunftsanspruch im Wohnraummietrecht – Anspruchsgrundlagen und praktische FallgruppenIMR 2019, 391 Kurzaufsatz |
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Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Preisbildung bei einer Mengenmehrung über 10 % des Vordersatzes, der Entscheidung vom 08.08.2019 (VII ZR 34/18), ändert sich Grundlegendes. Dies im Schlepptau des an der Preisbildung von BauSoll-Modifikationen grundanders ansetzenden § 650c BGB?
Blog-Eintrag Für die Bestimmung des neuen Preises (Menge-Ist > 110 % der Menge-Soll) gelte das Synallagma von Leistung und Gegenleistung, welches die Vertragsparteien bei Vertragsschluss für angemessen hielten, nicht mehr. Das Vertragspreisgefüge gilt nicht mehr. So kann - entgegen alter und seit BGH "Mengenänderung V, tats. erforderl. Kosten" (a.a.O.) überkommener - Auffassung grundsätzlich nicht mehr beansprucht werden, der neue Preis sei vorkalkulatorisch unter Erhalt des Vertragspreisniveaus fortzuschreiben. Deshalb hat der Auftragnehmer auch keinen Anspruch auf Gewinn im neuen Preis, der sich bei den relevanten Mehrmengen aus im Vergleich zur Urkalkulation günstiger eingekauften Nachunternehmerleistungen ergibt; BGH a.a.O., Rn. 34. Kurz: Kein Anspruch auf Fortschreibung von Vergabegewinn im neuen Preis der Mengenmehrung > 110 % der Menge-SollDer neue Einheitspreis ist selbständig und losgelöst von der Auftragskalkulation zu bestimmen; BGH a.a.O., Rn. 35. Er ist mit den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten und Wagnis + Gewinn zu bilden, wenn und soweit sich die Parteien nicht bereits bei Vertragsschluss oder später im Bemühen um eine Lösung, aber letztlich im gescheiterten Bemühen, nicht schon über einen neuen Preis oder Teilelemente der Preisbildung verständigt haben (Vorrang der Verständigung); BGH a.a.O., Rn. 29 - 36. [mehr ...] |
Hier wurde etwas falsch verstanden Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Kritik an Retzlaff und OLG Hamm (21. Zivilsenat) zutreffend! Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
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(Nur) bei öffentlicher Vergabe Zeichnungen nachrangig Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
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Kein Regel-Ausnahmeverhältnis zwischen LV und Zeichnung Leseranmerkung von RD Jonny Müns-Mang zu
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Ist Altersdiskriminierung Direktwirkung? Leseranmerkung von VRiKG Björn Retzlaff zu
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Mangold, Honeywell und Kücükdeveci Leseranmerkung von Ulrich Kühne zu
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Fehlurteil! Gericht folgte fragwürdigem Gutachten Leseranmerkung von Norbert Deul zu
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Es geht um horizontale Direktwirkung - und um den Schutzbereich der DLR Leseranmerkung von VRiKG Björn Retzlaff zu
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Realitätsverweigerung Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
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Viel mehr als ein Weckruf ... Leseranmerkung von Bernhard Fett zu
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nicht eindeutig Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
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Architekten und IngenieureVor der Abnahme: Allgemeines Leistungsstörungsrecht!Besprochener Beitrag: "Die Verjährung von Ansprüchen des Bauherrn wegen der Verletzung von Hauptleistungspflichten aus dem Architektenvertrag" von RA und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Martin Steiner IBR 2020, 1003 (nur online) |
Falsch - auch EuGH lehnt unmittelbare Wirkung gegen Private ab! Leseranmerkung von Dr. Thomas Michael Pfeiffer zu
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Richtigstellung: Preisrahmen auch zwischen Privaten unverbindlich! Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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Viel mehr als ein Weckruf ... Leseranmerkung von Oliver Weihrauch zu
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Unzulässige Preissanierung Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Keine Befürchtungen wegen unzulässiger Preissanierung Leseranmerkung von Jonny Müns-Mang zu
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Anmerkung zum Thema "Realitätsverweigerung" Leseranmerkung von Dr. Thomas Michael Pfeiffer zu
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Veröffentlichungs- und Entscheidungsdatum Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
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Schluss mit der Realitätsverweigerung! Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
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Architekten und IngenieureEuGH vs. HOAI: Höchst- und MindestsatzIBR 2019, 1146 (nur online) Kurzaufsatz |
Kein Anspruch auf Mehrvergütung, obwohl Parteien dem Grunde nach sind??? Leseranmerkung von Klaus Depold zu
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Wasser Weg vom Bau - eine anerkannte Regel der Technik? Leseranmerkung von Prof. Matthias Zöller zu
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Paukenschlag aus Karlsruhe ist nicht vom Himmel gefallen Leseranmerkung von Andreas Steenkolk zu
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Fortsetzung der Gedankenspiele Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Architekten und IngenieureHOAI: Wo stehen wir? (Anmerkung zu OLG Celle, Urteil vom 14.08.2019 – 14 U 198/18)IBR 2019, 1145 (nur online) Kurzaufsatz ( 10 Leseranmerkungen) |
Paukenschlag aus Karlsruhe: BGH kassiert vorkalkulatorische Preisfortschrei Leseranmerkung von Jonny Müns-Mang zu
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Der Bundesgerichtshof äußert sich zur Preisbildung bei einer Mengenmehrung über 10 % des Vordersatzes. Die VOB/B ist vereinbart und darunter § 2 Abs. 3 Nr. 2 ohne Änderung. So gilt für die Bildung des neuen Preises: "Für die über 10 v. H. hinausgehende Überschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren." Der klagende Auftragnehmer verlangte, die Parteien verständigten sich nicht und der BGH erkannte und entschied am 08.08.2019 (VII ZR 34/18):
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Man beachte Randnummer 28 - das ist Fortschreibung der Urkalkulation! Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Die Anforderungen einer 15 cm hohen Türschwelle gab es damals nicht. Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Der Begriff des anfänglichen Baumangels ist mit Leben zu füllen Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Die hier gerügte Bauweise (PMBC auf Beton) ist bewährt Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Wasser Weg vom Bau - eine anerkannte Regel der Technik Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
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Unterschwellenbereich Nachprüfungsbehörden Sachsen Leseranmerkung von Moritz Rauch zu
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Zwickmühle des Zwangsverwalters bei der EinkommensteuerzahlungIVR 2019, 84 Kurzaufsatz |
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Der Schutz des Verbrauchers vor missbräuchlichen VertragsklauselnIVR 2019, 81 Kurzaufsatz |
Zu den Anmerkungen des Herrn Rauch Stellungnahme des Autors (Christian Meier) zu
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Praxishinweis "kleines Nachprüfungsverfahren" Leseranmerkung von Moritz Rauch zu
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Datumskorrektur Leseranmerkung von Moritz Rauch zu
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Lebensdauer ist im Einzelfall zu schätzen Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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