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Dachtragwerke von Biogasanlagen - eine plangemäß versagende Bauweise?
Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße, und Dipl.-Ing. (FH) Detlef Krause, ö.b.u.v. Sachverständiger für das Holz- und Bautenschutzgewerbe, Groß Belitz IBR 2015, 1
Krasse Fehlentscheidung Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Komplettheitsklauseln sind als Teil der Preis-/Leistungsabrede auch als AGB wirksam! (Tobias Wellensiek) IBR 2015, 3
OLG Celle, Urteil vom 01.11.2012 - 16 U 200/11 Leseranmerkung von Christian Reuter zu
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Ausführungsplanung widersprüchlich: Auftragnehmer kann kündigen! (Iris Oberhauser) IBR 2014, 656
Ausgleichsberechnung bei nicht gedeckten GK zwangsläufig durch AN Leseranmerkung von Urban zu
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Auf Nullpositionen ist § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B entsprechend anwendbar! (Christa Asam) IBR 2015, 4
Ausgleichsberechnung ist Sache des AG Leseranmerkung von RA René Ritter zu
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Auf Nullpositionen ist § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B entsprechend anwendbar! (Christa Asam) IBR 2015, 4
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Bauvertrag
BGB-Bauvertrag: Rechtsgrundlage der Kündigung aus wichtigem Grund?
Besprochener Beitrag: "Die Kündigung des Werkvertrags aus wichtigem Grund" von RiOLG a.D. Prof. Dr. Frank Peters (Heiko Fuchs) IBR 2014, 713
Das Risiko einer lückenhaften Leistungsbeschreibung trägt der Auftraggeber! (Stephan Bolz) IBR 2014, 718
Klausel in AVB unter AGB rechtlichen Gesichtpunkten wirksam? Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Auftragnehmer zieht nicht vor Gericht: Kautionsversicherer darf ohne Prüfung zahlen! (Tobias Rodemann) IBR 2014, 478
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Bauablaufstörung: Umfang der Entschädigung im Annahmeverzug des Auftraggebers
Wenn der Bauablauf durch einen vorleistenden Nachunternehmer des Auftraggebers verzögert oder sonstwie behindert wird und der Auftragnehmer seine in der nachweislichen Folge daraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteile gegen den Auftraggeber geltend machen will, wird er seit der Entscheidung BGH "Vorunternehmer II" vom 21.10.1999 - VII ZR 185/98 - (BauR 2000, 722; Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 4:123) auf die Entschädigungslösung des § 642 BGB zurückgreifen. Wenngleich die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit BGH "Vorunternehmer II" mit der verschuldensunabhängigen Entschädigung eine rechtliche Lösung für den andernfalls aus Mangel an Verschulden des Auftraggebers für die Verspätung seines Vorunternehmers (siehe BGH "Vorunternehmer I" vom 27.06.1985 - VII ZR 23/84 - (BauR 1985, 561; Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 4:109 ff.) leer ausgehenden Auftragnehmer anbietet, wenngleich der Rechtsgrund für die Vorunternehmerfälle geklärt ist: Die Frage nach dem Umfang der Entschädigung im Annahmeverzug des Auftraggebers ist höchst umstritten und die Antworten sind - wie soll es auch anders sein - im Streitfall interessengelenkt. Die wegweisenden Hinweise des Bundesgerichtshofs fehlen. [mehr ...]