Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
Zeige Dokumente 301 bis 350 von insgesamt 2166 - (5099 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2021
B
Bauzeitliche Ansprüche: Thesen zum Baugerichtstag gelungen ... eine Ausnahme
In der Praxis gebe es keine konkret bauablaufbezogenen Behinderungsnachweise, so wird gesagt. Das sei auf zu hohe, nicht erfüllbare Anforderungen zurückzuführen. Gesetz und Rechtsprechung müssen handhabbar sein. Worum geht es? Es geht um die Wirkung einer Behinderung auf den Bauablauf, dabei um eine (mehr oder weniger) strenge Anforderung an den Nachweis der Kausalität in der Art "für tatsächliches Maß an Bauzeitverlängerung ist tatsächlich wirkendes Behinderungsereignis kausal", und zwar für Behinderungsereignisse jeder vorkommenden Art wie - ich setze gleich am Rechtsanspruch an und nehme die den Anspruch begründende Kausalität als positiv geklärt an:
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen (Matthias Zöller) IBR 2021, 113
Stellungnahme zur Leseranmerkung von Herrn Zöller vom 26.3.2021 Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Christian Herold zu
R
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen (Matthias Zöller) IBR 2021, 113
DIN 68800-2:1996-05 wird zu oft vergessen Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
R
Wann ist eine technische Regel allgemein anerkannt? (Heiko Fuchs) IBR 2021, 235
S
Bautechnik
Schimmelbelastung von 10.000 KBE in Fußböden: Per se kein Hygiene- und Entscheidungskriterium
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße, Prof. Dr.-Ing.
Heinz-Jörn Moriske, Direktor im Umweltbundesamt, Berlin, und Dr. Thomas Warscheid, ö.b.u.v. Sachverständiger für
Mikrobielle Schäden im Bauwesen, Wiefelstede IBR 2021, 225
Entscheidung des BGH darf mit Spannung erwartet werden Leseranmerkung von Sebastian Eufinger zu
R
Erfüllungsanspruch verjährt vor Mängelbeseitigungsanspruch! (Tobias Rodemann) IBR 2021, 234
Erhebliche praktische Bedeutung Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
R
Kein Verjährungsgleichlauf in AGB! (Claus Schmitz) IBR 2021, 297
Direktiven und a.R.d.T. - Zum Leserbrief von Herrn Herold Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
R
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen (Matthias Zöller) IBR 2021, 113
Eigentlich ... Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
R
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags: Urkalkulation kann nachträglich erstellt werden! (Maximilian R. Jahn) IBR 2021, 177
Stellungnahme zum SV-Bericht Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Christian Herold zu
R
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen (Matthias Zöller) IBR 2021, 113
Begriffe, die zu klären helfen Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
R
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags: Urkalkulation kann nachträglich erstellt werden! (Maximilian R. Jahn) IBR 2021, 177
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags: Urkalkulation kann nachträglich erstellt werden! (Maximilian R. Jahn) IBR 2021, 177
Vorher und nachher Kalkuliertes Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
R
Abrechnung eines gekündigten Pauschalvertrags: Urkalkulation kann nachträglich erstellt werden! (Maximilian R. Jahn) IBR 2021, 177
Z
Bauvertrag
Auch ein Luftschloss ist ein Bauwerk!
Besprochener Beitrag: "Baugrundrisiko: Schimäre oder Realität beim (Tief-)Bauen?" von Prof. Dr. Klaus Englert (Stephan Bolz) IBR 2016, 1139 (nur online)
Fiktive Mängelbeseitigungskosten Leseranmerkung von Thomas Manteufel zu
N
Im Kaufrecht können "fiktive" Mängelbeseitigungskosten weiterhin verlangt werden! Nachricht
Beseitigung von Mangelfolgeschäden: Kosten können nicht fiktiv abgerechnet werden! (Wolfgang Kau) IBR 2021, 179
Fiktive Abrechnung von Mangelfolgeschäden Leseranmerkung von Thomas Manteufel zu
R
Beseitigung von Mangelfolgeschäden: Kosten können nicht fiktiv abgerechnet werden! (Wolfgang Kau) IBR 2021, 179
Kann ein Bauherr die anerkannten Regeln der Technik kennen? Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
N
Bauherren sollten anerkannte Regeln der Technik kennen Nachricht
B
Quo vadis VOB/B-Vergütungsregel für BauSoll-Modifikationen?
Gegen das lineare, rein vorkalkulatorische Fortschreibungsverständnis an der Korbion'schen Preisformel (klassisch; auch bezeichnet als "vorkalkulatorische Preisfortschreibung") verdichteten sich seit Beginn des Jahrhunderts Zweifel, Zweifel, die im neu geschaffenen Baurecht (§ 650 BGB) zu einer Neugestaltung der Regeln zur Preisbildung bei Nachträgen zu angeordneten BauSoll-Modifikationen (kurz: Änderung) geführt (§ 650c Abs. 1 Satz 1 BGB) haben. Eine gesetzliche Regelung, die das "Gute" bzw. das "Schlechte" des alten Preises als Absolutbetrag "fesselt" und in den neuen Preis übernimmt und nicht nach dem Maßstab "Beibehaltung des Vertragspreisniveaus". Eine gesetzliche Regelung, die bei den Anwendern der VOB/B längst nicht angekommen ist. VOB/B-Vergütungsregel für BauSoll-Modifikationen: quo vadis? Bekommen wir eine Neuauslegung für § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B? Wie wird sich der Bundesgerichtshof zu dieser Frage stellen? Die Entscheidung BGH "Mengenänderung, tats. erforderliche Kosten" vom 08.08.2019 (VII ZR 34/18, BauR 2019, 1766 = NZBau 2019, 706) beantwortet die Frage noch nicht. Hier werden Aspekte beleuchtet, die den Zweifel am Fortschreibungsverständnis mit Vertragspreisniveau, wie es für die VOB/B noch herrscht, verstärken. [mehr ...]
Genormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von Flachdachabdichtungen
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2021, 113 ( 6 Leseranmerkungen)
S
Bautechnik
Brüstungen und Abdeckungen wasser- statt regendicht!
Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin IBR 2021, 1004 (nur online)
Dampfbremse ist keine Dampfsperre! (Iris Glönkler) IBR 2021, 123
B
AGK-Unterdeckung, ein teilweise unverstandenes, jedenfalls überreiztes Thema
Die unzureichenden Beiträge zur Deckung Allgemeiner Geschäftskosten im gestörten Bauablauf -- ein leidvolles Thema. Oft werden die Zusammenhänge und Kausalitäten nicht verstanden. Das zeigt sich in Literatur und Rechtsprechung und vor allem in Auseinandersetzungen mit Auftraggebern über die Folgen von in ihrem Risikobereich ausgelösten Behinderungen im Bauablauf. Das ist die eine Seite eines Befundes: Unverständnis. Die andere Seite: Auftragnehmer tragen ihre -- dann vermeindlichen -- "Ansprüche" nicht in geeigneter Weise und (fast) immer unschlüssig vor. Mit hohen und höchsten Forderungsbeträgen, mit denen regelmäßig relevante anderweitige Erlöse (Erwerbe) unbeachtet bleiben, werden Auftraggeber per se überfordert und das -- m.E. sehr achtenswerte -- Thema AGK-Unterdeckung wird überreizt, überreizt bis zur Abwehrhaltung, die gar eher emotional als von Sachüberlegungen getragen ist. [mehr ...]
Widersprüche in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers! (Stephan Bolz) IBR 2020, 627
650j Abs. 2, Satz 2 BGB ? Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
R
Widersprüche in der Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers! (Stephan Bolz) IBR 2020, 627
Der Auftragnehmer wird zweifellos unangemessen benachteiligt Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
R
Verzicht auf Einrede der Anfechtbarkeit: Sicherungsabrede unwirksam? (Oliver Koos) IBR 2020, 457
Schallschutz Fassaden und Fenster Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
R
Welches Schallschutzniveau muss ein Fertighaus aufweisen? (Achim Olrik Vogel) IBR 2020, 639
B
Einvernehmliche Vertragsaufhebung und freie Kündigung: Erspartes mit tatsächlichen Kosten anrechnen, dabei Chancen heben
Der Auftraggeber eines Werkvertrages kann diesen jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen; sogenannte freie Kündigung. Der Auftraggeber kann auch auf eine einvernehmliche Vertragsaufhebung hinwirken. Wenn ein Werkvertrag einvernehmlich beendet wird, richtet sich die vom Auftragnehmer beanspruchbare Vergütung nach § 648 BGB n. F. bzw. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B, sofern sich die Parteien über die Folgen der Vertragsbeendigung nicht anderweitig geeinigt haben; BGH "Einvernehmliche Vertragsaufhebung", BauR 2018, 1267, 1269 = IBR 2018, 380 (Schmitz). [mehr ...]