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Bauträgerrecht
Zeige Dokumente 451 bis 500 von insgesamt 1512 - (5099 in Alle Sachgebiete)
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zum Urteil des LG Frankfurt, 14 O 69/10 Leseranmerkung von christian sienz zu
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Nichtzulassungsbeschwerde Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Skonto bei unwirksamer Regelung zur Prüffrist Leseranmerkung von Stephan Lengnick zu
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BauvertragRessourcenschonende Immobilienversorgung: Der rechtliche RahmenIBR 2011, 389 |
"Bauträger-Mafia" und "Heuschrecke" keine Beleidigung! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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So macht man erst Menschen kaputt, Leseranmerkung von Unbekannter Absender zu
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Eine qualifizierte baubegleitende Dokumentation steigert die Durchsetzungschance von Nachträgen aus vom Auftraggeber gestörtem Bauablauf -- wenn das keine beflügelnde Nachricht ist. Ohne dies gelingen konkrete Nachweise von Produktivitätsverlusten indessen praktisch nicht. Allgemeine Darlegungen, wie etwa: "infolge von Verzögerungen im Planungs- oder Planlieferprozess haben Arbeitsumstellungen stattgefunden und in deren Folge haben Fehl-, Warte- und Neueinarbeitungszeiten zu erhöhtem Aufwand geführt", genügen der Darlegungs- und Beweislast des Auftragnehmers nicht; BGH "Behinderung II, 1. Teil -- Klinik in G.", BauR 2002, 1249, 1251.
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BauvertragVertragliche Rahmenbedingungen für energieeffizientes BauenIBR 2011, 388 |
Bitter Leseranmerkung von RA Seidel / Stuttgart zu
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Zirkelschluss Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Vereinbarung des Umbauzuschlags nach Auftragserteilung und Mindesthonorar Stellungnahme des Autors (Dr. Hauschke Henning) zu
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Verdinglichte Meinung Leseranmerkung von Dr. Thomas Fuchs zu
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Entscheidung verstößt evident gegen Grundrechte! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Architekten & Ingenieure - HOAI"Kostenberechnung" als maßgebende Honorarbemessungsgrundlage bei der Tragwerksplanung?IBR 2011, 1056 (nur online) |
Wieder ein "ungutes" Gefühl zur Preisfindung ! Leseranmerkung von Volker Abel zu
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Leseranmerkung II Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Autoreenanmerkung Leseranmerkung von Mirko Zebisch zu
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Leseranmerkung Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Forderungen aus Behinderung im Risikobereich des Auftraggebers scheitern allzu häufig. Wenn die Nachweisanforderungen auch hoch sind: Ersatzforderungen müssten nicht scheitern.
Blog-Eintrag Eine Mehrkostenberechnung ist aber nutzlos, wenn ihr nicht die Aufklärung der Ursachen und deren Ursprung im Behinderungsereignis vorausgeht. Es geht um Kausalität: Kausalitätsnachweis, das ist der Nachweis, dass bspw. Kosten einer Bauzeitverlängerung auf das (notwendigerweise) dem Risikobereich des Auftraggebers zuzuordnende Ereignis zurückzuführen sind. [mehr ...] |
Das "ungeliebte" Schiedsgutachten Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Bauvertrag - keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Forderung Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Autorenanmerkung Stellungnahme des Autors (Schwering) zu
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Bauvertrag - keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Forderung Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Autoreenanmerkung Stellungnahme des Autors (Dr. Ulrich Schwering) zu
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Störung der Geschäftsgrundlage? Leseranmerkung von Hendrik Dohrmann zu
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Recht am Bau - BauvertragDer Nachunternehmer- und Lieferantenvertrag am BauIBR 2011, 1018 (nur online) Kurzaufsatz |
Umbauzuschlag kann auch nach Auftragserteilung vereinbart werden Leseranmerkung von Dr. Peter Fischer zu
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Beweislast Leseranmerkung von Frank Steeger zu
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Neue Technik - altes Recht Leseranmerkung von Anton Bernhard Hilbert zu
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Verjährungsfristen Leseranmerkung von Tobias Voggel zu
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"Stand der Technik" und "Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst" Leseranmerkung von Joachim Homann zu
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Armer Verwalter: Drei juristische Ohrfeigen vom BGH Leseranmerkung von Anton Bernhard Hilbert zu
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Das OLG Hamm vertritt in seinem Urteil vom 16.02.2011 (12 U 82/10, IBR 2011, 260) nach dem dort unter 1. abgedruckten Leitsatz die Ansicht, der Auftragnehmer habe, wenn Mängel seiner Leistung auf Planungsmängel des vom Auftraggeber beauftragten Architekten zurückzuführen sind, einen Anspruch auf Vorlage einer entsprechenden Sanierungsplanung. Eine Begründung für diese, soweit es die Art der Mitwirkung - Lieferung einer Sanierungsplanung - betrifft, zweifelhafte These fehlt nicht nur in dem IBR-Beitrag, sondern ebenso im Volltext der Entscheidung des OLG Hamm in ibr-online. Damit ignoriert das Gericht den höchst streitigen aktuellen Diskussionsstand.
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Autorenanmerkung Stellungnahme des Autors (Dr. Ulrich Schwering) zu
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Wirklich keine Anspruchsgrundlage? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Erneuerbare Energien haben es schwer ... Leseranmerkung von Klaus W. Dörwald zu
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Erneuerbare Energien haben es schwer ... Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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§ 127a BGB analog Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Wiederum macht ein Auftragnehmer in einem Fall "Zuschlagsverzögerung mit Bauzeitverschiebung" Bereitschaftskosten für leer laufende Ressourcen geltend, die er während der Zeit der Baustartverschiebung in der Folge der Zuschlagsverzögerung hat hinnehmen müssen. Der Auftraggeber lehnt den Nachtrag zum weit größeren Teil bereits dem Grunde nach ab. Der Auftragnehmer habe das Risiko etwaiger Kostenänderungen bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zuschlags selbst zu tragen. Mehrkosten dürfe der Auftragnehmer erst mit Beginn der verschobenen Bauzeit beanspruchen. Diese Ablehnungsbegründung wird von der Rechtsprechung des BGH nicht getragen.
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WohnungseigentumModernisierung von Wohnungseigentum: Die "Großzügigkeit" des BGH!IMR 2011, 173 |
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Architekten & Ingenieure - HOAIHOAI 2009: Zur richtigen Honorierung von PlanungsänderungenIBR 2011, 1016 (nur online) |
§ 2 Abs. 5/ 6 sind nur für EP-Verträge und Selbstausführung geeignet Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Keine Ersatzvornahmekostenanspruch ohne wirksame Teilkündigung Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
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Erweiterte Klagemöglichkeiten für Naturschutzverbände! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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In einem Fall "Zuschlagsverzögerung mit Bauzeitverschiebung" macht der Auftragnehmer in seinem Nachtrag N 01 u.a Bereitschaftskosten für während der Zeit der Baustartverschiebung leer laufende Ressourcen geltend, ferner Mehrkosten aus verteuertem Stoffeinkauf. Der Prüfer beim Auftraggeber lehnt den Nachtrag bereits dem Grunde nach ab. Zur Vergütung stünden allenfalls Mehrkosten ab dem tatsächlichen Baustart an, soweit er sich durch die Zuschlagsverspätung verschoben hat. Weil der Auftragnehmer als damaliger Bieter dem Antrag auf Bindefristverlängerung aber vorbehaltlos zugestimmt habe, trage er bis zum Ablauf der verlängerten Binde- und Zuschlagsfrist das Risiko für Kostenänderungen. Nach der Rechtsprechung des BGH habe der Bieter die Möglichkeit, von seinem Angebot Abstand zu nehmen, wenn er ein erhöhtes Kostenrisiko nicht tragen wolle, so der Auftraggeber. Mindestens zwei Gründe sprechen gegen die Ablehnung.
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Was ist der "ortsübliche" Preis ? Leseranmerkung von Volker Abel zu
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Preisbildung bei Nachträgen Leseranmerkung von Dr. Helmut Miernik zu
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Kollege Hafkesbrink hat wohl recht: BGH vertritt andere Ansicht. Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Leseranmerkung Kollege Klimesch Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Preisbildung bei Nachträgen Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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