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Online seit 2023
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Zuschläge
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Geänderte Leistungen mit „tatsächlich erforderliche Kosten“ berechnen – bleibt es doch beim „guten Preis = guter Nachtrag oder schlechter Preis = schlechter Nachtrag“?
(Manuel Biermann)
IBR 2023, 1017 (nur online)
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12. Karlsruher Immobilienrechtstag der ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV
(Camilla Ille)
IVR 2023, 58
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Die Zwangsräumung von Immobilien - ein Rückblick auf die Jahre 2021 und 2022
(Jacob Stierle)
IVR 2023, 48
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Die Einstellung nach § 180 Abs. 2 ZVG
(Gerhard Schmidberger)
IVR 2023, 41
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Bauvertrag
Geänderte Leistungen mit "tatsächlich erforderliche Kosten" berechnen – bleibt es doch beim "guten Preis = guter Nachtrag oder schlechter Preis = schlechter Nachtrag"?
(Manuel Biermann)
IBR 2023, 1017 (nur online) ( 1 Leseranmerkung)
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Korsett
Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
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Antrag auf Schriftsatznachlass ist im Termin zu bescheiden! (Harald Eimler)
Aufsatz
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Wohnraum: Anspruch auf Gestattung eines Balkonkraftwerks?
(Mathias Münch)
IMR 2023, 215
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Es darf munter weiter spekuliert werden
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Wie sind tatsächlich erforderliche Kosten (nicht) darzulegen? (Heiko Fuchs)
Aufsatz
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Auf die Verfassung kommt es (auch) an …
Stellungnahme des Autors (Oliver Elzer) zu
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Streitwert für Auflassungsklage im Bauträgervertrag? (Oliver Elzer)
Aufsatz
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3 Angebote ???
Leseranmerkung von Hans-Georg Stein zu
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Wirksamer Beschluss bedarf vorheriger Einholung mehrerer Angebote! (Svenja Riedling)
Aufsatz
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Gebührenstreitwert
Leseranmerkung von Hans-Georg Stein zu
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Streitwert für Auflassungsklage im Bauträgervertrag? (Oliver Elzer)
Aufsatz
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Meines Erachtens liegt hier ein Bauvertrag vor.
Leseranmerkung von Dennis Kindermann zu
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Anbau von Balkonen ist keine "erhebliche" Umbaumaßnahme! (Anna Stretz)
Aufsatz
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zur IMR Heft 5/2023
Leseranmerkung von Carsten Brückner zu
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Berliner Mietpreisbremse: Unübliche Vertragsgestaltung spricht für Umgehungsgeschäft (Melanie Kruse)
Aufsatz
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Die Schranken des § 642 BGB und (fast) kein Ende an verbreiteten Irrsichten darauf
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler |
Was bleibt dem Klima-U unseres Falls, wenn er den Auslegungen des § 642 Abs. 2 BGB in der Entscheidung BGH "Entschädigungshöhe" vom 30.01.2020 (NZBau 2020, 362) folgt? Oft buchstäblich nichts. Und das, obwohl sein Bauablauf durch Vorunternehmerverzögerungen schwer gestört worden ist. Zeiten, in denen der Besteller im Annahmeverzug gewesen ist, kann der Klima-U zumeist noch rechtssicher nachweisen, auch seine Leistungsbereitschaft während der Dauer des Verzugs. Sollte er auch noch ein paar Dokumente finden, mit denen er hieb- und stichfest zeigen kann, welche Frauen und Männer annahmeverzugsbedingt auf dem Rollgerüst saßen und außerordentliches Frühstück hielten, wird er dafür am Ende eines aufwendigen Nachweisprozesses möglicherweise mit ein paar hundert oder tausend Euro entschädigt. Welchen Wert aber hat eine solche "Entschädigung", wenn ihm die Kosten gleichzeitig in Größenordnungen mehrerer zigtausend oder zu hunderttausenden davonlaufen? Liebe Leser*innen, ich fantasiere nicht. Das ist hier draußen die Realität. Der Klima-U, der weiter auf der Suche nach einem Recht für den Ausgleich eines wenigstens nennenswerten Teils seiner wirtschaftlichen Nachteile aus Annahmeverzug ist, fragt also, was an BGH "Entschädigungshöhe" und in der diese vertiefenden Literatur nicht stimmt. Und tatsächlich: Er sieht zwei folgenschwere
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Blog-Eintrag
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Schrott-IT
Leseranmerkung von Marco Röder zu
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Überlanger Dateiname ist ein Gerichts- und kein Anwaltsproblem! (Wolfgang Dötsch)
Aufsatz
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Achtung Mindermeinung!
Leseranmerkung von Dr. Greiner zu
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Gleich ist nicht Gleich: Maßstabskontinuität nach § 16 WEG n.F. (Birgit Weber)
Aufsatz
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Koordination und Integration aller Fachplanungen = Grundleistung des Objekt
Leseranmerkung von Friedhelm Doell zu
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Bauherr muss Planer koordinieren! (Heiko Fuchs)
Aufsatz
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Bautechnik
Mindeststandard innenliegender Dachrinnen
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2023, 225
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Werkstatt-Beitrag zu OLG Zweibrücken - Beschl. v. 03.02.2023 - 4 W 4/23
Leseranmerkung von Helmut Aschenbrenner zu
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Änderung der Streitwertfestsetzung: Sechs Monate heißt sechs Monate! (Thomas Blatt)
Aufsatz
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Gesamtrechtsanalogie bei Ausnahmevorschriften unzulässig.
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit verjährt in drei Jahren ab Anforderung! (Achim Olrik Vogel)
Aufsatz
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...nur, wenn der Tiefbauer seine Erkundigungspflichten erfüllt hat.
Stellungnahme des Autors (Dr. Markus Vogelheim) zu
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Tiefbauunternehmer darf sich auf fehlerhafte Spartenauskunft verlassen! (Markus Vogelheim)
Aufsatz
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Der Leitsatz aus Ziff. 5 ist Problematisch!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Tiefbauunternehmer darf sich auf fehlerhafte Spartenauskunft verlassen! (Markus Vogelheim)
Aufsatz
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Leitsatz missverständlich
Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
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§ 4 Abs. 7 VOB/B ist unwirksam: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme! (Claus Schmitz)
Aufsatz
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Wohnraummiete
Zur (Nicht-)Anwendung der Mietpreisbremse auf die Vermietung einer "kernsanierten" Wohnung
(Josua Zimmermann)
IMR 2023, 171
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BGH vom 19.1.2023 ist vollumfänglich zuzustimmen
Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
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Wann ist die VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart? (Claus Schmitz)
Aufsatz
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Unverständliche Entscheidung
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Trotz unvollständiger Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsanwalt muss das beA nutzen! (Martine Stein)
Aufsatz
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Zum Verständnis des § 15 Abs. 3 S. 1 VOB/B
Leseranmerkung von christian sienz zu
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Welche Anforderungen bestehen an die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten? (Stephan Bolz)
Aufsatz
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Prozessuales
Beschlussklage gegen Abrechnungsbeschluss wirtschaftlich sinnlos – erfolgreiche Klage als Pyrrhussieg?
(Hans-Joachim Weber)
IMR 2023, 129
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Bautechnik
Solaranlagen auf Flachdächern: Brandgefährlich?
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße, und Dr. rer. nat. Udo Simonis, ö.b.u.v. Sachverständiger für Kunststofftechnik - Dach- und Dichtungsbahnen, Ronneburg
IBR 2023, 117
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Wohnungseigentum
Die Gaspreisbremse in der WEG
(Melanie Kruse)
IMR 2023, 85
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Vergaberecht vs. Zivilrecht
Leseranmerkung von Christian Meier zu
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Ausschreibung eines Rahmenvertrags: Auftraggeber muss Höchstwert/-menge angeben! (Lars Lange)
Aufsatz
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Die Zwangshypothek und das Grundbuch - Jahresrückblick 2022
(Sebastian Seibt)
IVR 2023, 10
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Die Zwangsversteigerung von Immobilien - Jahresrückblick 2022
(Andreas Georg Thürauf; Alexandra Hammermüller)
IVR 2023, 1
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Fehler in der Zwischenüberschrift...
Leseranmerkung von Sebastian Demuth zu
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Nicht zu fassen! Ein als "dramatisch ungerecht empfundenes Ergebnis"
Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)
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Jetzt noch strenger der BGH
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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Nachholung einer Glaubhaftmachung: Drei Wochen sind nicht unverzüglich! (Oliver Elzer)
Aufsatz
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Siehe jetzt aber strenger BGH....
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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"Vorübergehende technische Unmöglichkeit" ist unverzüglich glaubhaft zu machen! (Wolfgang Dötsch)
Aufsatz
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Keine Fristsetzung nach Rücktritt
Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
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Viele Mängel, viele Fristen! (Wolfgang Weller)
Aufsatz
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Nicht zu fassen! Ein als "dramatisch ungerecht empfundenes Ergebnis"
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler |
Bauherr (Besteller, kurz: B) beauftragt Unternehmer (kurz: U), für den Neubau einer Krankenhauserweiterung die Klimaanlage herzustellen. Die Bauzeit für die Herstellung der Klimaanlage (Montage) ist verbindlich mit einem Jahr vereinbart. Nach Abschluss der Montagearbeiten soll die Anlage in Betrieb gesetzt werden (Inbetriebsetzung, kurz: IBS). Für die umfangreichen Prüf- und Messaufgaben im Rahmen der IBS sieht der Vertrag der beiden bis zur Abnahme ein halbes Jahr vor. Die Zu- und Abluftkanäle sowie die Leitungen für die Mess-, Steuer- und Regeltechnik (kurz: MSR) werden unmittelbar unter den Rohbetondecken durch die Flurwände und Trennwände zwischen den Behandlungsräumen, die allesamt Gipskartonwände sind (kurz: GK-Wände), hindurchgeführt. In der technologischen Ablauffolge müssen die GK-Wände samt aller Durchlässe, insbesondere jener für die Klimakanäle, stehen, bevor die Kanäle eingebaut werden können. So gesehen ist der Trockenbauer (baut die GK-Wände) für den U der Klimaanlage (Klima-U) ein sogenannter Vorunternehmer. Dieser gerät gegenüber dem B in erheblichen Leistungsverzug, worunter der Arbeitsfortschritt des Klima-U leidet. Der Vorunternehmer folgt der Aufholanweisung des B nicht, woraufhin der B dem Vorunternehmer die Kündigung erklärt. Für jede Bauabwicklung der GAU schlechthin.
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Blog-Eintrag
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Zu Leitsatz 2 und möglichen Missverständnissen
Stellungnahme des Autors (Prof. Dr. Wolfgang Weller) zu
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Viele Mängel, viele Fristen! (Wolfgang Weller)
Aufsatz
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Vorsicht bei Leitsatz 2
Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
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Viele Mängel, viele Fristen! (Wolfgang Weller)
Aufsatz
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Kautionsversicherung missverstanden?
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
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Kautionsversicherung ist keine selbstschuldnerische Bürgschaft! (Iris Glönkler)
Aufsatz
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Interessant wird der Nachweis der Höhe
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Betriebsschließungsversicherung greift erst im zweiten Lockdown
Nachricht
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Autorenanmerkung zu Leseranmerkung Bach
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
Aufsatz
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Autorenanmerkung zu Leseranmerkung Dr. Berding
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
Aufsatz
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