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Recht am Bau | Bauvertrag
Zeige Dokumente 1401 bis 1450 von insgesamt 2164 - (5097 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2010
Sorgfaltspflichten des AG bei Mängelrügen Leseranmerkung von Dr. Michael T. Stoll zu
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Hochtief - ACS Leseranmerkung von TOMMY56 zu
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IBR 2010, 669 Leseranmerkung von Gerhard Pautzke zu
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Fragwürdige Entscheidung Leseranmerkung von Michael Stern zu
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Vorsichtiger Agieren! Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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Entscheidung verdient Zustimmung Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Hemmung nach § 203 BGB Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG zu
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Für eine obligatorisches Mediations-oder Schlichtungsverfahren Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
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Bagatellen? Leseranmerkung von Martin Rößler zu
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Schnelle Entscheidung !? - leder in Bauprozessen nicht die Regel Leseranmerkung von Manfred Balbach zu
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Beweislastumkehr bei fehlenden gemeinsamen Aufmaß Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG zu
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Unwirksame, unteilbare Sicherungsklausel Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Kalte Gesellschaft! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Bauvertrag§ 18 Nr. 2 VOB/B 2006 - Widerspruch zwischen dogmatischer und praktischer Handhabung!IBR 2010, 1425 (nur online) IBR 2010, 1234 (nur online) |
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Recht am Bau - Bauvertrag§ 18 Nr. 2 VOB - Widerspruch zwischen dogmatischer und praktischer HandhabungIBR 2010, 1234 (nur online) Kurzaufsatz |
Vertretenmüssen von Mängelrügen Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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§ 278 BGB Vorunternehmer wann Erfüllungsgehilfe des Bauherrn Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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BauvertragVorunternehmer als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers? Besser nein!IBR 2010, 604 ( 1 Leseranmerkung) |
Gesamtschuldnerschaft von Planer und Bauüberwacher Leseranmerkung von Dr. Georg Trapp zu
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Re: Beißt sich die Katze in den Schwanz? Stellungnahme des Autors (Rechtsanwälte Heiermann, Franke, Knipp) zu
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VOB/A - VOB/BLeistungsänderungen auf Wunsch der BauunternehmerIBR 2010, 1233 (nur online) |
Scheinwerkverträge Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Etwas sehr verquer gedacht... Leseranmerkung von Urban zu
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Beißt sich die Katze in den Schwanz? Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Artenschutz umgangen! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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VOB/A - VOB/BUnnötige Zulagepositionen in LeistungsverzeichnissenIBR 2010, 1232 (nur online) |
Algenurteil Kommentar Leseranmerkung von Werner Loch zu
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BauvertragMängelhaftung: Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!IBR 2010, 603 |
Sicherungsanspruch JA! Leseranmerkung von Dietmar Scholz zu
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VOB/A - VOB/BAnsprüche der Bauunternehmer bei verzögerten Vergabeverfahren und überholten AusführungsfristenIBR 2010, 1231 (nur online) |
Nicht Wegfall, aber Reduzierung des Sicherungsanspruchs. Leseranmerkung von Rechtsanwalt Walther Leitzke zu
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Kein Versicherungsschutz für Schäden an beigestelltem Material des AG Leseranmerkung von Daniel Rosandic-Bruns zu
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Ergänzung zur Anmerkung von Volker Hinkl Leseranmerkung von RiOLG Wimmer zu
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Unzutreffende Mängelrüge Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
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Beitrag/Praxishinweis Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Mängelbeseitigungskosten Stellungnahme des Autors (Katharina Orthmann) zu
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§ 648 a BGB n.F. Sicherheitsleistung trotz Vertragskündigung Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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§ 648a BGB; zur Leseranmerkung Leseranmerkung von RiOLG Richard Wimmer zu
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§ 648a BGB Sicherheitsleistung vor Erbringung v. Mängelbeseitigungsarbeiten Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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In seinem Beitrag vom 08.09.2010 "Wie werden Mehrkosten bei verzögertem Zuschlag berechnet?" (IBR 2010, 551) macht von Rintelen erneut darauf aufmerksam, wie sich der Bundesgerichtshof die Mehrkostenermittlung aufgrund verzögerten Zuschlags und infolge dessen verschobener Bauzeit vorstellt. Die Mehrkosten lassen sich nicht etwa durch einen bloßen Vergleich der kalkulierten Preise mit den tatsächlich gezahlten Preisen ermitteln. Sondern der interessierte Auftragnehmer muss die Differenz aus den unter der Wirkung der Zuschlagsverzögerung entstandenen tatsächlichen Kosten und den hypothetisch tatsächlichen Kosten unter Hinwegdenken des Ereignisses "Zuschlagsverzögerung" bilden. Die hypothetisch tatsächlichen Kosten sind jene, die er in dem lt. Ausschreibung vorgesehenen Ausführungszeitraum hätte aufwenden müssen.
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BautechnikHygieneprobleme in neuen Wohnungen?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2010, 547 |
Lohnerhöhung? Leseranmerkung von Andre N. zu
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Kündigt der Auftraggeber eines Bauvertrags diesen in Teilen oder insgesamt ohne sogenannten wichtigen Grund wie etwa bei Terminverzug in der Ausführung, so kann dem Auftragnehmer für das gekündigte Auftragsvolumen bekanntlich die vereinbarte Vergütung abzüglich der erspaten Kosten und der Erlöse aus "echten" Füllaufträgen zustehen. Es ist umstritten, ob der Lohnkostenanteil im Preis der gekündigten Leistung im Sinne der §§ 649 BGB, 8 Abs. 1 VOB/B erspart ist, wenn und soweit der Auftragnehmer die betreffenden Arbeitnehmer in deren Arbeitszeit- und Entgeltkonten (kurz: Ausgleichskonten) angesammelte Überstunden "abbummeln" lässt. Hier ein starkes Argument, das dagegen spricht; Maurer hat es in seiner Leseranmerkung unter dem treffend zugespitzten Titel "Ersparte Aufwendungen durch Griff in fremde Ausgleichskonten?" (IBR 2009, 442) jüngst bekräftigt.
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AG München bekommt Schützenhilfe! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Ersparte Aufwendungen durch Griff in fremde Ausgleichskonten? Leseranmerkung von Michael Maurer zu
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Klarstellung: zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders! Leseranmerkung von Daniel Rosandic-Bruns zu
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Baubetriebsgutachten zur Darlegung etwa der zeitlichen und monetären Folgen von nach Tatsache und Dauer bewiesenen Behinderungen kommen sowohl in der außergerichtlichen Auseinandersetzung wie auch im Zivilprozess eine enorme Bedeutung zu. Eine der umstrittensten Fragen im Claimmanagement ist diese: Sind die Kosten für ein notwendiges baubetriebliches Gutachten zum Nachweis von Ansprüchen aus einem gestörten Bauablauf zu ersetzen? Muss der Auftraggeber als Anspruchsgegner die Kosten für ein Privatgutachten zum Nachweis bspw. der anspruchsausfüllenden Kaualitäten tragen, wenn und soweit er Behinderungsereignisse und deren Wirkungen in seinem Risikobereich nachweislich zu verantworten hat? Er muss! Und zwar in einer Auseinandersetzung vor Gericht und auch außerprozessual.
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Umgehung im Sinne von § 648a Abs. 7 BGB? Leseranmerkung von Martin Braukmann zu
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Grundsätzlich nach dem zu erwartenden Schaden bemessen Leseranmerkung von Urban zu
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Z |
BauvertragBehinderungsveranlasste Unterdeckungen bei den Allgemeinen Geschäftskosten sind zu ersetzenBesprochener Beitrag: "Allgemeine Geschäftskosten im Bauunternehmen: Entstehung und Erlös; Ausgleich von Deckungsbeiträgen" von Dr.-Ing. Matthias Sundermeier IBR 2010, 1434 (nur online) |