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Recht am Bau | Bauvertrag
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Grundsätzlich können in einem Nachtrag zur Abgeltung der Folgen einer Zuschlagsverzögerung im Risikobereich des Auftraggebers mit der Folge "Bauzeitverschiebung" nur Kostenänderungen mit der Kausalität "Zuschlagsverzögerung" berücksichtigt werden. Kostenänderungen, die der Auftragnehmer auch ohne Eintreten der Zuschlagsverzögerung hätte tragen müssen, gehören nicht dazu. So sind etwa jene Kosten nicht ersatzfähig, die auf eine Unterwertkalkulation zurückgehen, sie fallen grundsätzlich in den Risikobereich des Auftragnehmers, nicht des Auftraggebers; näher Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 1026, 1030 f. Der Bundesgerichtshof bringt dies im obiter dictum seiner Entscheidung "Zuschlagsverzögerung II, Autobahnlos bei N." (BauR 2009, 1901, Rdn. 42 f. = IBR 2009, 628 (Kus)) wie folgt zum Ausdruck:
Blog-Eintrag Der Soll-Ist-Vergleich der für die Ursache "Zuschlagsverzögerung" habe die Differenz zu bilden zwischen den Kosten, die beim Auftragnehmer für die Ausführung der Bauleistung tatsächlich angefallen sind, und den Kosten, die bei Erbringung der Bauleistung in dem nach der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraum hätten aufgewendet werden müssen.Es sind demnach hypothetische Ist-Kosten auf der Soll-Seite abzubilden. Denn Kosten, die der Auftragnehmer hätte aufwenden müssen, so der BGH weiter, entsprächen "nicht notwendig den in der Angebotskalkulation angesetzten Beschaffungskosten." Für die Ermittlung der etwa durch Preissteigerungen bei der Beschaffung von Stoffen bedingten Mehrkosten könne deshalb nicht auf die Einkaufspreise abgestellt werden, die der Auftragnehmer in seine Kalkulation eingerechnet hat. Maßgebend seien vielmehr die Preise, die er bei Einhaltung der in der Ausschreibung vorgegebenen Bauzeit hätte zahlen müssen. [mehr ...] |
OLG Celle 7 U 26/07 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Bau-ARGEIst die Bauarbeitsgemeinschaft wirklich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?IBR 2011, 1216 (nur online) |
OLG Jena, Urt. v. 11.05.2011 - 2 U 1000/10 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Systematisch fehlerhaft Leseranmerkung von Urban zu
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Vertragsstrafenklausel des VHB - Bund - Ausgabe 2008! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Gleiches Problem bei Sicherungsklauseln Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Verzicht auf Einrede nach § 768 BGB Leseranmerkung von Zi. 0679 Hermes Kreditversicherungs-AG zu
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A.A. völlig zu Recht OLG Düsseldorf, BauR 2010, 1594! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Leseranmerkung Boris Altrichter Stellungnahme des Autors (Hans Christian Schwenker) zu
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Senioren sind ncht per se behindert Leseranmerkung von Boris Altrichter zu
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Die Preise von Nachträgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen sind bekanntlich aus den Grundlagen der Preisermittlung, der Urkalkulation, abzuleiten, wenn dem Bauvertrag die VOB/B zugrunde liegt. Dazu braucht der prüfende Auftraggeber Einsicht in die Urkalkulation. Wenn die Urkalkulation -- wie es in der Regel der Fall ist -- in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber hinterlegt ist und viele Nachträge im Laufe der Vertragsabwicklung zu prüfen sind, kann die regelmäßig nur gemeinsame Öffnung und Einsicht zu einem Hindernislauf werden, wenn sich die Vertragspartner für jeden Nachtrag und dessen Prüfung -- möglicherweise mehrfach -- zur Öffnung der Urkalkulation zusammenfinden. Ist das sinnvoll praktikabel?
Blog-Eintrag [mehr ...] |
unzulässige Verrechnung von Werklohnanspruch und Schadenersatzanspruch Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Recht am Bau - AGBDie Wirksamkeitsanforderungen an Pauschalierungsklauseln des Unternehmers für den Vergütungsanspruch nach § 649 Satz 2 BGB in Allgemeinen GeschäftsbedingungenIBR 2011, 1187 (nur online) |
BGH Leseranmerkung von Peter Steiniger zu
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Unzutreffend verallgemeinender Leitsatz Leseranmerkung von Urban zu
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Keine Inhaltskontrolle wegen § 23 Abs. 2 Nr. 5 AGBG Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Inhaltskontrolle der VOB/B Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
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Auslegung als "sinnvolles Ganzes" vs. vereinbarte Kollisionsregel Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Die Entscheidung des OLG Köln ist in Bezug auf den Leitsatz 1 bedenklich. Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Entscheidend ist, ob auf ein konkretes Muster verwiesen wird Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Urteil Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Recht am Bau - ProzessualesAbtretung mangels Bestimmtheit unwirksam: Bedeutung und Auswirkungen im Bereich des WerkvertragsrechtsIBR 2011, 1149 (nur online) |
Beweislast bei freier Kündigung Leseranmerkung von Wolfgang Heinicke zu
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Auseinanderfallen der Gerichtsstände von AG und Bürgen Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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Leitsatzjurisprudenz Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Geltung nur für Verbraucherverträge ? Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Vorschuss mit Umsatzsteuer! Leseranmerkung von Alfons Schulze-Hagen zu
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Vorschuss nur ohne Umsatzsteuer Leseranmerkung von Jens Beyer zu
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Klares Fehlurteil Leseranmerkung von Urban zu
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Vorschuss ohne Umsatzsteuer? Leseranmerkung von Christian Werndl-Laue zu
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Ergänzung zur Leseranmerkung Seifert: siehe BauR 2011, 1078 ff. Leseranmerkung von Johann Rohrmüller zu
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BaustoffeCE-Kennzeichnung von Bauprodukten: Bauregelliste A teilweise EU-rechtswidrig!IBR 2011, 1213 (nur online) IBR 2011, 1004 (nur online) |
Wegfall der Minderung? Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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BGH, Urt.v. 19.05.2011 - IX ZR 222/08 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Vorsatz und Unverhältnismäßigkeitseinwand: Geht das zusammen? Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Einschränkung zu dieser Entscheidung Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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BautechnikZuverlässige Flachdächer: Immer mit Gefälle?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2011, 385 |
Brandschutzplanung als Grundleistungen? Leseranmerkung von Werner Seifert zu
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Recht am Bau - BauvertragWerklohnsicherheit nach § 648a BGB: Trumpfkarte der Bauhandwerker!IBR 2011, 1070 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
I.d.R. keine Wettbewerbswidrigkeit bei Handel mit Produkten mit Ü-Zeichen Leseranmerkung von Martin Kuschel zu
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BauvertragNeufassung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie: Erste Gedanken zur Ausstrahlung auf das Bau- und ArchitektenrechtIBR 2011, 387 |
BGH vom 23.03.2011, IBR 2011, 315 Leseranmerkung von Dr. Horst Dähne zu
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Auch keine Vertragserfüllungssicherheit Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Wenn bei einem Nachtrag aus einer BauSoll-Modifikation (geänderte oder zusätzliche Leistung) -- insbesondere öffentliche -- Auftraggeber den Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen und Kosten verlangen und das Mehr (oder Minder) aus dem Nachtragereignis als Differenz zu den kalkulierten Kosten bestimmen wollen, verstoßen sie gegen ein Grundprinzip der VOB/B. Eine Nachtragsprüfung auf der Grundlage von Ist-Kosten ist unzulässig; ausführlich in Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 287 m.w.N. Sie wird aber immer wieder versucht, denn tatsächlich geschlossene Verträge und in die Buchhaltung eingegangene Abrechnungsbelege einerseits und Angaben aus der Ur-Kalkulation -- hinreichende Transparenz vorausgesetzt -- andererseits liefern wenigstens konkrete, handhabbare Größen. Dagegen liefern anzustellende hypothetische Überlegungen zum Ist und zum Soll oft eher unsichere Ergebnisse, Ergebnisse aus den im rechtlichen Ausgangspunkt anzustellenden Überlegungen zur Bestimmung des Ist, welches in der Folge des Nachtragsereignisses entstanden ist, und Überlegungen des Soll, welches ohne das Nachragsereignis entstanden wäre. Ohne dies lässt sich das Prinzip der Vertragspreis-Niveau-Fortschreibung, das nach der bisher herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur gilt, allerdings kaum umsetzen. Gewinn, auch verkappter Gewinn, aus der Urkalkulation muss im Grundsatz ebenso beim Auftragnehmer verbleiben wie ursprünglich kalkulierter und verkappter Verlust.
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BauvertragDie unvollständige Leistungsbeschreibung - Vergütungsansprüche für nicht beschriebene, aber zwingend erforderliche LeistungenIBR 2011, 1059 (nur online) |
zum Urteil des LG Frankfurt, 14 O 69/10 Leseranmerkung von christian sienz zu
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Skonto bei unwirksamer Regelung zur Prüffrist Leseranmerkung von Stephan Lengnick zu
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BauvertragRessourcenschonende Immobilienversorgung: Der rechtliche RahmenIBR 2011, 389 |
So macht man erst Menschen kaputt, Leseranmerkung von Unbekannter Absender zu
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