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Recht am Bau | Bauvertrag
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Online seit 2014
Bedenklich Leseranmerkung von Urban zu
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Kernaussage des Aufsatzes und Relevanz für die Praxis Leseranmerkung von Andreas Labicki zu
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Generell Vorsicht bei Abschreibungsdauern Leseranmerkung von Urban zu
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Vorsicht! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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BauvertragUnklares "Vergütungssoll": Auftragnehmer erhält die übliche Vergütung!Besprochener Beitrag: "Auslegungsgrundsätze bei unklarem Bau- und Vergütungssoll in einem Bauvertrag im Sinne des § 7 Abs. 9 VOB/A" von RA Michael M. Zmuda, RA Michael Ch. Bschorr IBR 2014, 63 |
Fragwürdige Entscheidung Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Im Vortrag von Mehrkosten gilt der Grundsatz, dass die Kostenannahmen aus der Urkalkulation nicht ohne weiteres als hypothetische Kosten angesetzt werden können. Ansätze aus der Urkalkulation können grundsätzlich nicht als jene Kosten angesetzt werden, welche ohne die Zuschlagsverzögerung entstanden wären (Soll-0); siehe Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, ibr-online, Stand: 06.10.2013, Rdn. 6:161 ff, 6:166.
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Parteierklärungen gründlich missverstanden Leseranmerkung von Mario Schmid zu
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Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB Leseranmerkung von Andreas Germeyer zu
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BauvertragLeistung wird vor Abnahme beschädigt: Im VOB-Vertrag muss der Auftraggeber zahlen!Besprochener Beitrag: "Erfüllung der Schutzpflichten nach § 4 V VOB/B: Vergütungsgefahr bei Auftraggeber!" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Robert Sprajcar, RA Dr. Jakob Brugger IBR 2014, 64 ( 1 Leseranmerkung) |
Eine sehr gute Frage! Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Beitrag Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Fehler korrigiert Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Beitrag zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2013 - 22 U 21/13 Leseranmerkung von Thomas Weiler zu
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Online seit 2013
Allgemeine Geschäftskosten ja, aber ...... Leseranmerkung von Volker Schmuck zu
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BauvertragZweckwidrige Verwendung von BaugeldBesprochener Beitrag: "BauFordSiG: Verunsicherung statt Sicherung" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies IBR 2014, 1000 (nur online) |
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BautechnikGefälleloses Flachdach: Ja, aber ... Der offensichtlich unausrottbare Streit über gefällelose DächerSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt IBR 2014, 1 |
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Diese Frage stellt sich mir bei der Lektüre des Aufsatzes von Breyer, Bauzeitliche Folgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 VOB/B, BauR 2013, 1924, besprochen von Bolz in IBR 2014, 2036. Zunächst: Ja, Leistungsänderungen und Zusatzleistungen können sich im Bauablauf behindernd zeigen. Das ist zwar keine zwangsläufige Folge. Aber es ist eine (vom Auftragnehmer nachzuweisende) mögliche Folge. Breyer meint jedoch, eine geänderte/zusätzliche Leistung sei nicht als Behinderung i. S. von § 6 Abs. 2, 4 VOB/B anzusehen. Meine im Titel dieses Blog-Eintrags gestellte Frage hängt sich in der Begründung dieser Auffassung Breyers am Begriff der Auftraggeberanordnung auf. Nach Breyer habe ein Auftraggeber seine Anordnung nach § 1 Abs. 3 oder 4 VOB/B immer zu "vertreten". Im Rechtssinn ist Vertreten allerdings gleichzusetzen mit Verschulden. Das führt zu einer Irritation in Breyers Sicht auf die VOB/B. So ist für mich der ...
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BauprodukteUmsetzung des neuen EU-BauproduktenrechtBesprochener Beitrag: "Das neue Bauproduktenrecht - Bekanntes, Neues, Ungeklärtes" von Prof. Dr. Claudius Eisenberg IBR 2014, 6 |
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Bauinsolvenz§ 648a BGB-Sicherheit ist kein Insolvenzgrund!Besprochener Beitrag: "Bauhandwerkersicherung (§ 648a BGB) als Insolvenzgrund?" von RA Frank R. Primozic, RAin Christina Brugugnone IBR 2014, 5 |
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BauvertragÄnderungs- und Zusatzleistungen sind keine Behinderungen!Besprochener Beitrag: "Bauzeitliche Folgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 VOB/B" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Breyer IBR 2014, 4 |
Nachlesbare Vereinbarung der Parteien? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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IBR 2013/678 Leseranmerkung von Prof. Dr. Klaus Englert zu
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BauvertragBeschleunigungsanordnung: Auftragnehmer schuldet keinen Beschleunigungserfolg!Besprochener Beitrag: "Beschleunigungsvereinbarungen, Beschleunigungsanordnungen - Rechtsfolgen" von VorsRiOLG a. D. Karl-Heinz Keldungs IBR 2014, 3 |
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BauvertragVerkürzte Prüffrist nach § 16 VOB/B 2012: "Rückwirkung" für Altfälle gegenüber öffentlichen Auftraggebern?IBR 2014, 1004 (nur online) |
Unrealistischer Ansatz Leseranmerkung von Urban zu
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Wer suchet, wird nicht finden. Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Unzulässige Übersicherung von 8 % Gewährleistungssicherheit Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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In der Praxis sind sich die Parteien immer wieder darin uneins, wie das hypothetische Kosten-Soll lautet. Wenn der Auftragnehmer in seinem Nachweis der Mehrkosten infolge Zuschlagsverzögerung etwa anführt,
Blog-Eintrag "es [würden] insbesondere die Preisänderungen ermittelt, die sich aus den Änderungen der Kosten in der Urkalkulation"ergeben hätten, und meint, die unauskömmliche Kostengröße aus der Urkalkulation sei das Soll für den Soll-Ist-Vergleich, beißt er beim Auftraggeber regelmäßig auf Granit. Ich meine: Er beißt zu Recht auf Granit. Denn er versucht, ein in der Kalkulation angelegtes Defizit über den Nachtrag auszugleichen. [mehr ...] |
Leitsatz nicht amtlich Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Nur unglückliche Formulierungen? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Zu dieser spontanen Reaktion fühlt man sich provoziert, wenn man den dritten Leitsatz einer Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 08.06.2012 - 8 U 1183/10 - Volltext in ibr-online) liest, welcher wie folgt lautet: "Auch im BGB-Bauvertrag treffen den Unternehmer Prüfungs- und Anzeigepflichten. Verletzt der Bauunternehmer seine insoweit bestehende Prüfungs- und Hinweispflicht, macht das seine an sich ordnungsgemäße Bauleistung mangelhaft, falls ein Fachmann den Mangel erkennen konnte." Während dessen erster Satz zweifellos richtig ist, verstößt dessen zweiter Satz seit der Forsthaus-/Blockheizkraftwerk-Entscheidung (BGH IBR 2008, 78) ebenso eindeutig gegen die BGH-Rechtsprechung.
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Zu stark vereinfachte Betrachtung Leseranmerkung von Urban zu
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Nach verzögertem Zuschlag in einem öffentlichen Vergabeverfahren und unstreitiger Verantwortung des Bauherrn für die Haftung der Folgen aus der Zuschlagsverzögerung legt der Auftragnehmer seinen Nachtrag N 01 "Zuschlagsverzögerung" vor. Eine Verschiebung der Bauzeit um ein bestimmtes Zeitmaß in der Folge der Zuschlagsverzögerung liegt auf der Hand. Überdies ist unter den Vertragspartnern unstreitig: Zuschlagsverzögerung ist kausal für 3 Monate Bauzeitverlängerung. Bei der Prüfung des Nachtrages problematisiert der Bauherr dieses Detail:
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Voller Werklohn nur abzüglich ersparter Aufwendungen (vgl. § 648a V 2 BGB) Leseranmerkung von Dr. Thomas Badelt zu
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Wenn Allgemeine Geschäftskosten (AGK) in der Folge einer bestimmten Behinderung aus dem Risikobereich des Auftraggebers nicht in dem Umfang gedeckt werden wie ohne diese Behinderung, ist diese Behinderung kausal für die Unterdeckung. Der Ausgleich der betreffenden Unterdeckung von AGK kann dann Gegenstand einer berechtigten Ersatzforderung des Auftragnehmers sein.
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Die Abnahme ist eine Hauptleistungspflicht des Auftraggebers Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Traggerüste für Beton- und Stahlbetonarbeiten Leseranmerkung von Peter Dechant zu
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Antwort des Verfassers auf die Leseranmerkung von Dr. Scheffelt Leseranmerkung von RA Stefan Dausner zu
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Kein Leistungsverweigerungsrecht? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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§ 642 BGB umfasst alle Aufwendungen aufgrund des Annahmeverzuges Leseranmerkung von Thomas Spirk zu
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Erfolgreiche Abnahme Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Nachträgliche Verjährungsverzichtsabreden und Inhaltskontrolle Leseranmerkung von Dr. Michael Scheffelt zu
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Schwarzgeld II Leseranmerkung von Hauke-Kristian Franke zu
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mängelfreie Abnahme Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Witzige Entscheidung Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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BauvertragInwieweit sichert die Mängelbürgschaft Ansprüche "aus § 4 Abs. 3 VOB/B"?IBR 2014, 1372 (nur online) |
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BautechnikMüssen Altbaukeller Neubaustandard einhalten?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt IBR 2013, 659 |
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BauvertragKeine ausreichende Prüfung der Werkstatt- und Montageplanung: Mitverschulden des Bauherrn?Besprochener Beitrag: "Obliegenheitsverletzung und Mitverschulden des Auftraggebers, wenn er die Werkstattpläne des Auftragnehmers nicht prüft?" von RA Dr. Peter Hammacher IBR 2013, 661 |
Überschrift führt in die Irre! Leseranmerkung von Holger Detjen zu
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