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Recht am BauDeliktische Haftungsrisiken in Anlagenbauprojekten - Eine oft übersehene Gefahr für Planer, Anlagenbauer und Lieferanten (und eine oft ungenutzte Chance für Anlagenbetreiber ...)IBR 2011, 1242 (nur online) Kurzaufsatz |
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WohnungseigentumHeizkostenaufteilung bei einem WohnungseigentümerwechselIMR 2011, 439 |
Zwei-Stufen-Modell entspricht herrschender Meinung Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Grundsätzlich können in einem Nachtrag zur Abgeltung der Folgen einer Zuschlagsverzögerung im Risikobereich des Auftraggebers mit der Folge "Bauzeitverschiebung" nur Kostenänderungen mit der Kausalität "Zuschlagsverzögerung" berücksichtigt werden. Kostenänderungen, die der Auftragnehmer auch ohne Eintreten der Zuschlagsverzögerung hätte tragen müssen, gehören nicht dazu. So sind etwa jene Kosten nicht ersatzfähig, die auf eine Unterwertkalkulation zurückgehen, sie fallen grundsätzlich in den Risikobereich des Auftragnehmers, nicht des Auftraggebers; näher Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 1026, 1030 f. Der Bundesgerichtshof bringt dies im obiter dictum seiner Entscheidung "Zuschlagsverzögerung II, Autobahnlos bei N." (BauR 2009, 1901, Rdn. 42 f. = IBR 2009, 628 (Kus)) wie folgt zum Ausdruck:
Blog-Eintrag Der Soll-Ist-Vergleich der für die Ursache "Zuschlagsverzögerung" habe die Differenz zu bilden zwischen den Kosten, die beim Auftragnehmer für die Ausführung der Bauleistung tatsächlich angefallen sind, und den Kosten, die bei Erbringung der Bauleistung in dem nach der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraum hätten aufgewendet werden müssen.Es sind demnach hypothetische Ist-Kosten auf der Soll-Seite abzubilden. Denn Kosten, die der Auftragnehmer hätte aufwenden müssen, so der BGH weiter, entsprächen "nicht notwendig den in der Angebotskalkulation angesetzten Beschaffungskosten." Für die Ermittlung der etwa durch Preissteigerungen bei der Beschaffung von Stoffen bedingten Mehrkosten könne deshalb nicht auf die Einkaufspreise abgestellt werden, die der Auftragnehmer in seine Kalkulation eingerechnet hat. Maßgebend seien vielmehr die Preise, die er bei Einhaltung der in der Ausschreibung vorgegebenen Bauzeit hätte zahlen müssen. [mehr ...] |
OLG Celle 7 U 26/07 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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OLG Jena, Urt. v. 11.05.2011 - 2 U 1000/10 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Systematisch fehlerhaft Leseranmerkung von Urban zu
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Vertragsstrafenklausel des VHB - Bund - Ausgabe 2008! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Nachreichung einer aktuellen Eigentümerliste in der Berufungsinstanz Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Ohne Begründung! Leseranmerkung von Susanne Tank, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsre zu
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Gleiches Problem bei Sicherungsklauseln Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Verzicht auf Einrede nach § 768 BGB Leseranmerkung von Zi. 0679 Hermes Kreditversicherungs-AG zu
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A.A. völlig zu Recht OLG Düsseldorf, BauR 2010, 1594! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Leseranmerkung Boris Altrichter Stellungnahme des Autors (Hans Christian Schwenker) zu
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Senioren sind ncht per se behindert Leseranmerkung von Boris Altrichter zu
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Die Preise von Nachträgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen sind bekanntlich aus den Grundlagen der Preisermittlung, der Urkalkulation, abzuleiten, wenn dem Bauvertrag die VOB/B zugrunde liegt. Dazu braucht der prüfende Auftraggeber Einsicht in die Urkalkulation. Wenn die Urkalkulation -- wie es in der Regel der Fall ist -- in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber hinterlegt ist und viele Nachträge im Laufe der Vertragsabwicklung zu prüfen sind, kann die regelmäßig nur gemeinsame Öffnung und Einsicht zu einem Hindernislauf werden, wenn sich die Vertragspartner für jeden Nachtrag und dessen Prüfung -- möglicherweise mehrfach -- zur Öffnung der Urkalkulation zusammenfinden. Ist das sinnvoll praktikabel?
Blog-Eintrag [mehr ...] |
unzulässige Verrechnung von Werklohnanspruch und Schadenersatzanspruch Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Was hätte man machen müssen? Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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AG Köln: Kollege Schmid bekommt Schützenhilfe! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Ergänzung der Eigentümerliste in der Berufungsinstanz nach BGH zulässig ! Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Recht am Bau - AGBDie Wirksamkeitsanforderungen an Pauschalierungsklauseln des Unternehmers für den Vergütungsanspruch nach § 649 Satz 2 BGB in Allgemeinen GeschäftsbedingungenIBR 2011, 1187 (nur online) |
BGH Leseranmerkung von Peter Steiniger zu
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Unzutreffend verallgemeinender Leitsatz Leseranmerkung von Urban zu
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Keine Inhaltskontrolle wegen § 23 Abs. 2 Nr. 5 AGBG Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Inhaltskontrolle der VOB/B Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
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Auslegung als "sinnvolles Ganzes" vs. vereinbarte Kollisionsregel Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Die Entscheidung des OLG Köln ist in Bezug auf den Leitsatz 1 bedenklich. Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Entscheidend ist, ob auf ein konkretes Muster verwiesen wird Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Urteil Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Recht am Bau - ProzessualesAbtretung mangels Bestimmtheit unwirksam: Bedeutung und Auswirkungen im Bereich des WerkvertragsrechtsIBR 2011, 1149 (nur online) |
Beweislast bei freier Kündigung Leseranmerkung von Wolfgang Heinicke zu
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Auseinanderfallen der Gerichtsstände von AG und Bürgen Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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Geltung nur für Verbraucherverträge ? Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Vorschuss mit Umsatzsteuer! Leseranmerkung von Alfons Schulze-Hagen zu
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Vorschuss nur ohne Umsatzsteuer Leseranmerkung von Jens Beyer zu
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Klares Fehlurteil Leseranmerkung von Urban zu
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Ist das wirklich so neu? Stellungnahme des Autors (Wolfgang Dötsch) zu
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Ergänzung: neuartiger Anspruch zuerkannt! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Vorschuss ohne Umsatzsteuer? Leseranmerkung von Christian Werndl-Laue zu
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Notarkammer/Bauträgermodelle Leseranmerkung von Dr. Mathias Schmid zu
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Panikmache! Leseranmerkung von Thomas Spirk zu
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Ergänzung zur Leseranmerkung Seifert: siehe BauR 2011, 1078 ff. Leseranmerkung von Johann Rohrmüller zu
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Warum soll Vorlage der Eigentümerliste in der Berufung nicht möglich sein? Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Rück-Anmerkung zu Urteil des LG München I vom 09.05.2011 Stellungnahme des Autors (RA Drabel) zu
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Anmerkung zu Urteil des LG München I vom 09.05.2011 Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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BaustoffeCE-Kennzeichnung von Bauprodukten: Bauregelliste A teilweise EU-rechtswidrig!IBR 2011, 1213 (nur online) IBR 2011, 1004 (nur online) |
Wegfall der Minderung? Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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BGH, Urt.v. 19.05.2011 - IX ZR 222/08 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Vorsatz und Unverhältnismäßigkeitseinwand: Geht das zusammen? Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Einschränkung zu dieser Entscheidung Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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