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Recht am Bau | Bauvertrag

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Online seit 2021

Und immer wieder der funktionale Mangelbegriff
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Bau einer Sonderkonstruktion erforderlich: Mängelbeseitigung unmöglich!
(Kristina Eistert)
Dokument öffnen IBR 2021, 574

Zustimmung
Leseranmerkung von Prof. Dr. Michael Engler zu
 B 
Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags
Dokument öffnen Blog-Eintrag


OLG Celle allein auf weiter Flur..
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 R 
Bieter nutzt Ausschreibungsfehler aus: Auftraggeber kann Bauvertrag anfechten!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 570

 B 
Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags

Behinderungswirkungen können neben der Verletzung von Mitwirkungspflichten auch durch Annahmeverzüge des Auftraggebers und die Bauinhalte betreffende Änderungsanordnungen des Auftraggebers (BauSoll-Modifikationen nach § 1 Abs. 3, 4 VOB/B oder § 650b BGB) ausgelöst werden. Es fragt sich, wie zeitliche Wirkungen aus Annahmeverzug und BauSoll-Modifikation in der Störungsmodifikation des Soll-Bauablaufs darzulegen sind. In der Rechtspraxis und bei Auseinandersetzungen um Folgen aus Bauablaufstörungen wird teilweise vertreten, die zeitlichen Wirkungen solcher Behinderungen seien in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" auf Basis der Kalkulationsgrundlagen fortzuschreiben. Zur Konkretheit im Nachweis von zeitlichen Folgen aus Behinderungen im Bauablauf habe sich der Bundesgerichtshof (bisher) nur im Schadenskontext (§ 280 BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B), also zu der Darlegung der Folgen aus Pflichtverletzungen des Auftraggebers, geäußert.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Umsatzsteuerpflicht bei Sachvergütung?
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 R 
Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 562

Vertretergeschäft kann Verbrauchereigenschaft ausschließen
Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
 R 
Freiberufler baut Wohn- und Geschäftshaus: Verbraucher- oder Unternehmerhandeln?
(Anna Stretz)
Dokument öffnen IBR 2021, 508

OLG Brandenburg/ BGH: Veräußerungserlöse Bestandteil der Preisbildung?
Leseranmerkung von Ernst Wilhelm zu
 R 
Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 562

Man kann auch anders denken
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 562

 S 
Bautechnik

Vom Bestand lernen: Beispiel Wassereinwirkung im Baugrund


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 559

 B 
Klaus Vygen in memoriam: Urvater der Preisbildung nach § 650c Abs. 1 BGB

Im ersten Jahrzehnt des laufenden Jahrhunderts erreichten die Zivilgerichte Fälle mit hohen und höchsten Einheitspreisen, die weit oberhalb des Angemessenen lagen bzw. in der Fortschreibung im Nachtragsfall exorbitant hoch wurden. Das von Literatur und Rechtsprechung bis dahin wie ein Dogma aufgenommene Prinzip von der Entwicklung des Nachtragspreises aus dem Ur-Preis unter Beibehaltung des Kostendeckungsniveaus (lineare Preisfortschreibung) wurde dadurch zunehmend hinterfragt. Es begann die Suche nach einer zur Korbion'schen Preisformel alternativen Preisbildungsmethode für Nachtragspreise zu angeordneten/geforderten BauSoll-Modifikationen (§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B). Dabei war eine Tendenz wahrnehmbar weg von der linearen Preisfortschreibung hin zur Preisfortschreibung mit Übertrag des Absolutbetrages von Verlust/Gewinn (verkappter Gewinn/Verlust) in den Nachtragspreis bei Darlegung der tatsächlichen Kosten des Mehr- oder Minderaufwands der Änderung im neuen Preis.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Seltsam
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Mündlicher Bedenkenhinweis reicht aus!
(Jürgen Ripke)
Dokument öffnen IBR 2021, 567

 B 
Auftragnehmer erhält AGK und W + G aus Umsatz bei Leistungsbereitschaft und nicht nur aus Zuschlag

Das Oberlandesgericht Düsseldorf legte dem Bundesgerichthof mit seiner Entscheidung vom 19.12.2019 (5 U 52/19) in einem Entschädigungs-Fall die Frage vor, ob § 642 BGB ohne das konkrete, nutzlose Vorhalten von Personal oder Material eine Entschädigung für Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W + G) gewährt; OLG Düsseldorf "AGK-Unterdeckung", NZBau 2020, 509. Der BGH hat die Sache zur Revision angenommen. Im Zuge seiner Begründungen irrt das OLG in der Auffassung, zur Erfassung von AGK und W + G sei die Zuschlagslösung anzuwenden und nicht die Unterdeckungslösung. Das wird hier auseinandergesetzt.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Baugrund = Stoff?! Und zum Baugrundrisiko
Leseranmerkung von Dr. Wulf Himmel zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Kein Einwand gegen rechtliche Leitplanken
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Zur baugrundtypischen Ungewissheit und deren Zuordnung:
Stellungnahme des Autors (Dr. Markus Vogelheim) zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Baugrundgutachten
Leseranmerkung von Marguerite Schnelle zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Dunstkreis der Sphärentheorie
Stellungnahme des Autors (Markus Vogelheim, Köln) zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Alternative
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

 B 
AGK-Unterdeckungsanspruch in der Zuspitzung

Die Einsicht in einen Anspruch auf AGK im Unterdeckungsansatz aus meinem letzten Blog-Eintrag möchte ich zuspitzen. Den Anlass gibt ein in der Literatur verbreitetes "Zu-kurz-springen", das sich ja auch in der letzten Leseranmerkung zeigt. Der Unternehmer erhalte zweimal ("doppelt"), was ihm nur einmal zusteht. Ich möchte mich fast für die Härte im Ausdruck entschuldigen. Aber in Verhandlungen stört genau dieses das Bemühen um Sachbezogenheit in der Auseinandersetzung. Es wirft ein falsches Licht auf den Unternehmer, den "Unredlichen".
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Woher weiß man das?
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!
(Jörg Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2021, 573

Leseranmerkung
Leseranmerkung von Prof. Dr. Jörg Schmidt zu
 R 
Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!
(Jörg Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2021, 573

Es heißt Tragwerksplaner und Prüfingenieur für Bautechnik / Baustatik
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!
(Jörg Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2021, 573

Wenn schon doppelt, dann aber auch richtig doppelt
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
AGK-Unterdeckung im Streit
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Produktionsmittel tatsächlich unproduktiv und doppelte Vergütung
Leseranmerkung von Ralf Böttcher zu
 B 
AGK-Unterdeckung im Streit
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 S 
Bautechnik

Mängelbeseitigung durch Abbruch und Neuherstellung?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 449

Zustimmung zu Herrn Bach
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Anerkannte Regeln der Technik beachtet: Leistung kann trotzdem mangelhaft sein!
(Florian Dressel)
Dokument öffnen IBR 2021, 510

Was ist Optimierung?
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Anerkannte Regeln der Technik beachtet: Leistung kann trotzdem mangelhaft sein!
(Florian Dressel)
Dokument öffnen IBR 2021, 510

 B 
AGK-Unterdeckung im Streit

Bewirkt Annahmeverzug und dadurch nicht ermöglichte Bauleistung wirklich keine AGK-Unterdeckung? Wird der Auftragnehmer nach § 642 BGB bei den AGK nur mit dem Zuschlag auf die Kosten der nutzlosen Bereithaltung von Produktionsmitteln entschädigt? Nein, bei der Auseinandersetzung mit den dies befürwortenden Kommentarmeinungen kommen ganz erhebliche Zweifel auf, wenn die Frage der Kausalität gestellt wird, eine Frage, mit welcher die Anspruchshöhe entscheidend gestützt oder nicht gestützt wird. Es wird hier gezeigt: In der Kommentarlandschaft hat sich ein Irrtum verbreitet, ein Irrtum, der auf einem ungenügenden Blick auf die rechtlich-baubetrieblichen Zusammenhänge beruht. Im Ergebnis der folgenden Überlegungen dürfte feststehen: Der Auftragnehmer hat Anspruch auf AGK aus der Unterdeckungslösung und nicht nur aus einem kleineren Zuschlagsvolumen.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Türme aus Elfenbein?
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
J' appelle ...
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Auch die Schlechtleistung dritter kann die eigene Leistung mangelhaft mach!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Gescheitert
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 B 
J' appelle ...
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
J' appelle ...

Die Baubetriebslehre hat sich seit nahezu 40 Jahren in eine Sackgasse hineinmanövriert. Ein Bereich anwendungsorientierter Wissenschaft, ein Bereich mit einer sonst herausragenden Reputation, legt zur Analyse gestörter Bauabläufe Lösungen an, die aus vielzitierter, aber eher hilflos wirkender "baubetrieblicher Sicht" mit weitgehend unzureichender Rücksicht auf die - ich bleibe im Slang - "baurechtliche Sicht" mit Fiktionen und Abstraktionen arbeiten. Die Rechtsprechung fragt nach konkreten und im Bauablauf geführten Nachweisen, die einen gegebenen Anspruch auf Ausgleich von Nachteilen im Fall einer Baubehinderung ausfüllen sollen. Und sie bekommt immer noch Antworten, die auf der abstrakt angelegten Soll'-Methode beruhen oder auf der Annahme, genauer: auf der praxisfernen Behauptung, es gebe eine Bauablaufplanung als Bestandteil der Urkalkulation, die, wie der Preis im Nachtragsfall, in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" fortgeschrieben werden könne. Das ist Unfug!
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Mangelhaftung, Funkrtionserwartung und Vorgewerk
Stellungnahme des Autors (Philipp Hummel) zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Klarstellung
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Der Funktionale Mangelbegriff
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

 B 
No-Claim-no-blame-Kultur am Bau?

Im Raum des Planens, Bauens und Abrechnens kann eine gewisse Müdigkeit erlebt werden, Streitmüdigkeit. Müdigkeit des Streites um Abrechnungen, Nachträge und Bauzeitansprüche. Das Vertrauen in die Lösungskraft der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Tempo und hinreichender Fachkunde geht verloren. Und wenn schon streiten, dann wenigstens nicht vor einem staatlichen Gericht, dann wenigstens bei einem Schiedsgericht; Ralf Leinemann in NZBau 2021, 425.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Hinweispflicht und Schadenersatz
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Elegante Lösung, wenn auch im einschränkenden Entschädigungsrahmen
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
BGH geht mit Unterdeckungsansatz bei AGK und W + G mit
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
BGH geht mit Unterdeckungsansatz bei AGK und W + G mit

In der Abwägungsentscheidung zur Entschädigungshöhe ist gemäß § 642 Abs. 2 BGB die "Höhe der vereinbarten Vergütung" zu berücksichtigen, dies mit den darin enthaltenen Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) und Wagnis + Gewinn (W+G); BGH "Entschädigungsdauer", BauR 2018, 242, Rn. 45. Angesprochen ist damit der im Zeitrahmen des Annahmeverzugs behinderungsveranlasst frustrierte, das heißt nicht ermöglichte Teil des Umsatze ("vereinbarte Vergütung" nach § 642 Abs. 2 BGB). Dieser wird im Ausgangspunkt bestimmt durch die Erfassung von Produktionsmitteln (Personal, Geräte und Kapital), soweit und so lange sie im Rahmen der Dauer des Annahmeverzugs unproduktiv in Leistungsbereitschaft bereitgehalten worden sind und nicht in anderen Einsätzen kostendeckend gewirkt haben (anderweitiger Erwerb).
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Gefahr(!!!) -stoff ohne Beachtung
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Schadstoffuntersuchung darf dem Auftragnehmer übertragen werden!
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 396

Dachabdichtung ist ungleich Dachdeckung
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Kein "tiefschwarzes" Dach bestellt: Farbliche Veränderung ist kein Mangel!
(Marvin Lederer)
Dokument öffnen IBR 2021, 407

Die Entscheidung ist rechtskräftig!
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
 R 
Rückgriffsanspruch des Bürgen bei Zahlung ohne Zustimmung des Auftragnehmers?
(Olaf Steckhan)
Dokument öffnen IBR 2018, 390

NZB wurde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 09.06.2021
Leseranmerkung von Dr. Thomas Krebs zu
 R 
Entschädigungshöhe wird geschätzt!
(Thomas Krebs)
Dokument öffnen IBR 2020, 513

Zustimmung und Ausblick
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Holzbau als nachhaltige Alternative zum Massivbau?
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2021, 337

 B 
Kritik an linearer Preisfortschreibung wach halten, sekundäre Darlegungslast erwägen

Anlass für Kritik, Weiterdenken und ein Streben weg von der linearen Preisfortschreibung nach dem klassischen Verständnis der Korbion'schen Preisformel mit Beibehaltung des Vertragspreisniveaus (Kapellmann/Schiffers) hin zu der AbsolutbetragsFortschreibung (Vygen) bei Ansatz des Preises für die Mehr- oder Minderleistung mit dem Wert der tatsächlich erforderlichen Kosten gab die (teilweise empörte) zur Kenntnisnahme von verdeckten Preismanipulationen. Inzwischen liegt mit § 650c BGB eine ausgesprochen ambivalente Regelung zur Preisbildung bei angeordneten BauSoll-Modifikationen vor, mit welcher der linearen Fortschreibung, jedenfalls der Regelung nach Abs. 1, an sich ein Ende gesetzt worden sein sollte, die aber über Abs. 2 nach wie vor präsent ist.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Holzbau als nachhaltige Alternative zum Massivbau?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 337 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Übers Ziel hinausgeschossen
Leseranmerkung von Dr. Jannis Matkovic zu
 R 
Verbraucherbauvertrag auch bei gewerkeweiser Vergabe!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 351

Vorunternehmerrechtsprechung Vs. Glasfassadenentscheidung
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Vorunternehmer ist Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2021, 1018 (nur online)

Antwort auf Blog-Eintrag zum 8. Dt. Baugerichtstag, AK Ib/X
Leseranmerkung von Dr. Birgit Franz zu
 B 
Erfolgreicher 8. Baugerichtstag -- Ein offener Brief
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
Erfolgreicher 8. Baugerichtstag -- Ein offener Brief

Sehr geehrte Frau Dr. Franz,

ich spreche Sie stellvertretend für alle Mitglieder der Kernarbeitsgruppe an, also für die Herren Dr. Althaus, Prof. Bartsch, Prof. Gralla, Prof. Kattenbusch, Retzlaff, Roquette, Dr. Sonntag, Prof. Voit.
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