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Recht am Bau | Bauvertrag

Zeige Dokumente 951 bis 1000 von insgesamt 2181 - (5123 in Alle Sachgebiete)

Online seit 2014

 Z 
Bauvertrag

Wie lassen sich die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" konkretisieren?


Besprochener Beitrag: "Konkretisierung der "allgemein anerkannten Regeln der Technik" - insbesondere außerhalb von schriftlichen technischen Regelwerken" von RiOLG Dr. Mark Seibel
(Michael Gross)
Dokument öffnen IBR 2014, 456

Meisterbrief für Dachdecker
Leseranmerkung von Rainer Thesen zu
 N 
Resolution für die Meisterpflicht im Dachdeckerhandwerk verabschiedet
Dokument öffnen Nachricht

Höhe der Mehrvergütung nach § 2 Absatz 5
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Planung nicht rechtzeitig vorgelegt: Mehrkosten können kalkulatorisch abgerechnet werden!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 466

Irritierende Berechnung der Hemmung im Urteil
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Wann beginnt im VOB-Vertrag die Verjährung der Schlussrechnungsforderung?
(René Ritter)
Dokument öffnen IBR 2014, 465

Kein Anspruch auf Berücksichtigung!
Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Gestörter Bauablauf: Auftraggeber kann keine Vertragsstrafe verlangen!
(Andreas Berger)
Dokument öffnen IBR 2014, 468

Kompatibilität mit früheren Entscheidungen?
Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Mängelbeseitigung unmöglich: Auftraggeber kann ausschließlich Schadensersatz verlangen!
(Harald Pott)
Dokument öffnen IBR 2014, 405

 S 
Bautechnik

Rissfreie Putze? Zur Vertragsauslegung durch Sachverständige


Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2014, 389

Sachverhaltsprüfung erforderlich
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Auftragnehmer zieht nicht vor Gericht: Kautionsversicherer darf ohne Prüfung zahlen!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2014, 478

OLG Brandenburg lässt die Rechtsprechung des BGH außer Acht
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
 R 
Gegenständlich beschränkte oder Zeitbürgschaft?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2014, 416

Baubetriebliche Sachverständigengutachten zur Rechnungsstellung?
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Mehrforderungen wegen gestörten Bauablaufs: Sachverständigenkosten werden nicht erstattet!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 395

Verjährung des Anspruches aus einer Gewährleistungsbürgschaft
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Gegenständlich beschränkte oder Zeitbürgschaft?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2014, 416

 B 
Berechnung der Verjährungsfrist bei gleichzeitiger Hemmung und Neubeginn der Verjährung
Von Dr. Friedhelm Weyer

Seit dem BGH-Urteil vom 23.11.1989 (VII ZR 313/88, NJW 1990, 826 = BauR 1990, 212) ist geklärt, dass dann, wenn eine Unterbrechung der Verjährung zugleich mit deren Hemmung eintritt, die neue Verjährungsfrist erst vom Ende der Hemmung an läuft. Eine solche Situation ergibt sich in der Baupraxis häufig, vor allem wenn ein Auftragnehmer im Einverständnis mit dem Auftraggeber einen Mängelbeseitigungsversuch unternimmt. Denn dann wird die Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 203 BGB durch Verhandlungen gehemmt und zugleich ergibt sich aus der Vornahme der Mängelbeseitigungsarbeiten in der Regel ein Anerkenntnis der Mängelansprüche, welches nach § 212 Abs.1 Satz 1 BGB jetzt zu einem Neubeginn der Verjährung führt (näher dazu Weyer in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 4.Aufl. 2013, § 13 VOB/B Rdn.168-179, 200). Dass die zum alten Recht ergangene Rechtsprechung nach neuem Recht auf das Zusammentreffen von Hemmung und Neubeginn der Verjährung übertragen werden kann, wird neuerdings von Derleder/Kähler (NJW 2014, 1617-1622) bestritten.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Wo sind "Besondere Leistungen" anzugeben?
Leseranmerkung von Malotki zu
 R 
Besondere Leistungen gemäß VOB/C werden nicht immer zusätzlich vergütet!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 328

Herstellerrichtlinien und aRdT
Leseranmerkung von Michael Simon zu
 R 
Ausführung entgegen der Herstellerrichtlinie: Verschwiegene Arglist?
(Steffen Linse)
Dokument öffnen IBR 2014, 1066 (nur online)

Gesamtschuldnerausgleich
Leseranmerkung von Christian Meier zu
 R 
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt!
(Günther Jansen)
Dokument öffnen IBR 2014, 327

 B 
Photovoltaikanlagen: Verjährung von Mängelansprüchen in 2 oder 5 Jahren?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Die damit angesprochene juristische Problematik konzentriert sich nach Lakkis (NJW 2014, 829) auf die Frage, ob Photovoltaikanlagen als Bauwerke einzuordnen sind. Denn lediglich dann verjähren Mängelansprüche sowohl nach Kaufrecht (§ 438 Abs.1 Nr.2 BGB) als auch nach Werkvertragsrecht (§ 634a Abs.1 Nr.2 BGB) in fünf Jahren. Selbst darüber hinaus haben Entscheidungen zum Thema Photovoltaikanlagen und Bauwerke Konjunktur. So befassten sich damit jüngst sogar der Vergabesenat des OLG Düsseldorf (IBRRS 2014, 1345 = VPR 2014, 2833) und der BFH (IBRRS 2014, 1381). Hier sollen jedoch zwei zivilrechtliche Entscheidungen im Mittelpunkt der Überlegungen stehen: Das Urteil des BGH vom 09.10.2013 (VIII ZR 318/12, IBR 2014, 110 = NJW 2014, 845) und das Urteil des OLG München vom 10.12.2013 (9 U 543/12 Bau, IBR 2014, 208 = NJW 2014, 867). Die heute veröffentlichte Entscheidung des OLG Naumburg vom 20.02.2014 (1 U 86/13, IBRRS 2014, 1388) bringt nicht Neues und deshalb die Diskussion nicht weiter.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 B 
Berechnung der Mehrkosten bei Zuschlagsverzögerung; weiter: unseliges Prinzip der linearen Preisfortschreibung bei Nachträgen

In seiner Entscheidung vom 28.06.2012 (16 U 831/11) führt das OLG Dresden für einen Fall "Zuschlagsverzögerung mit Bauzeitverschiebung" plastisch und den einschägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs folgend aus, wie der Auftragnehmer die Mehrkosten aus Zuschlagsverzögerung in Anlehnung an das Recht des § 2 Abs. 5 VOB/B vorzutragen hat. Ich fasse die Grundzüge der Entscheidung zusammen, um anschließend auf Preisfortschreibung allgemeiner einzugehen.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 Z 
Bauvertrag

Mehrkosten aufgrund von Mengenmehrungen sind anzukündigen!


Besprochener Beitrag: "Die Bedeutung des § 650 BGB für Rechtsfolgen erheblicher Mengenabweichungen beim Einheitspreisvertrag" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 321

 B 
Rücktritt des Käufers nach Verarbeitung mangelhafter Baustoffe: Wertersatzanspruch des Baustoffhändlers?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Das OLG Naumburg (IBR 2014, 270; IBR 2014, 271) hatte den Fall zu entscheiden, dass ein Bauherr, der von einem Baustoffhändler Terrassendielen gekauft hatte, die wegen deutlich erkennbarer Farbunterschiede kein einheitliches Farbbild ergaben, nach deren Verlegung und Rücktritt vom Kaufvertrag auf Rückzahlung des Kaufpreises klagte. Die Klage blieb ohne Erfolg, weil das OLG annahm, der Baustoffhändler habe wirksam mit einem gleich hohen Wertersatzanspruch aus § 346 Abs.2 BGB aufgerechnet. Nach Rodemann (Praxishinweis zu IBR 2014, 270) bietet das Urteil Stoff für Diskussionen. Diese sollen mit einigen Bemerkungen zu den kritischen Hinweisen von Rodemann eröffnet werden.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Putzsanierung: Vorschäden beachten!


Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
Dokument öffnen IBR 2014, 319

Individualvereinbarung geht doppelter Schriftformklausel vor
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Förmliche Abnahme vereinbart: Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten möglich!
(Martin Ludgen)
Dokument öffnen IBR 2014, 335

 S 
Bautechnik

Periodisch krumme Dächer: Wiederkehrende Bewegungen weit gespannter Holztragwerke


Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2014, 253

Darlegungs- und Beweislast
Leseranmerkung von Dr. Tilo Pfau zu
 R 
InsO schlägt BauFordSiG!
(Stefan Illies)
Dokument öffnen IBR 2014, 273

Das SchwarzArbG ist nicht rechtsstaatlich
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 N 
BGH: Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
Dokument öffnen Nachricht

Leseranmerkungen der Kollegen Dr. Steckhan und Dr. Brößkamp
Leseranmerkung von Jörg Mayr zu
 R 
Ablösung des Gewährleistungseinbehalts (nur) durch Bürgschaft und Ausschluss von § 17 Abs. 3, 6 VOB/B in AGB ist wirksam!
(Jörg Mayr)
Dokument öffnen IBR 2014, 1114 (nur online)

Wirksamkeit der Sicherungsabrede trotz Verzicht auf § 770 Abs. 2 BGB!
Leseranmerkung von Oliver Koos zu
 R 
Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede für Mängelansprüche unwirksam!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2013, 740

Wirksamkeit der Sicherungsabrede trotz Verzicht auf § 770 Abs. 2 BGB!
Leseranmerkung von Oliver Koos zu
 R 
Mängelbürgschaft und Ausschluss von § 770 Abs. 2 BGB: Sicherungsabrede unwirksam?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2013, 26

Anmerkung zur Entscheidung LG Stuttgart 5 S 203/13
Leseranmerkung von Dr. Marcus Brößkamp zu
 R 
Ablösung des Gewährleistungseinbehalts (nur) durch Bürgschaft und Ausschluss von § 17 Abs. 3, 6 VOB/B in AGB ist wirksam!
(Jörg Mayr)
Dokument öffnen IBR 2014, 1114 (nur online)

§§ 232 ff. BGB nur bei gesetzlichem Anspruch auf Sicherheit anwendbar?
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
 R 
Ablösung des Gewährleistungseinbehalts (nur) durch Bürgschaft und Ausschluss von § 17 Abs. 3, 6 VOB/B in AGB ist wirksam!
(Jörg Mayr)
Dokument öffnen IBR 2014, 1114 (nur online)

aussichtsloser Kampf?
Stellungnahme des Autors (Malotki) zu
 R 
Preissteigerungen bei Bauzeitverzögerung: Nur der tatsächliche Mehraufwand ist zu erstatten!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 258

@Malotki
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Preissteigerungen bei Bauzeitverzögerung: Nur der tatsächliche Mehraufwand ist zu erstatten!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 258

 B 
Behinderung kann nachweislich kausal für Unterdeckung von Allgemeinen Geschäftskosten sein

Wenn Allgemeine Geschäftskosten (AGK) beim Auftragnehmer (AN) nachweislich in der Folge einer bestimmten Behinderung aus dem Risikobereich des Auftraggebers (AG) nicht in dem Umfang gedeckt werden wie ohne diese Behinderung, ist diese Behinderung kausal für die Unterdeckung. Der Ausgleich der betreffenden Unterdeckung von AGK kann dann Gegenstand einer berechtigten Ersatzforderung des AN sein. Die Ansicht des LG Bonn im Urteil vom 10.03.2014 - 1 O 360/12, ein Anspruch auf Erstattung unterdeckter AGK scheide sowohl als Schadensersatz- (VOB/B § 6 Abs. 6) wie auch als Entschädigungsanspruch (BGB § 642) aus, weil AGK im Betrieb des AN als Ganzes losgelöst von der Entwicklung eines konkreten Auftrags entstehen - soweit noch zutreffend -, und eine Behinderung "insoweit nie kausal für deren Anfall sein" könne, überzeugt nicht. Das Landgericht bezweifelt den Anspruch grundsätzlich, weil es an dem Zusammenhang "Behinderung ist kausal für verminderte AGK-Deckung" immer fehle, diese Kausalität "nie" nachgewiesen werden könne. Das trifft in dieser Allgemeinheit nicht zu, denn:
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Fehlschluss
Leseranmerkung von Urban zu
 B 
Behinderung kann nachweislich kausal für Unterdeckung von Allgemeinen Geschäftskosten sein
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Milchmädchenrechnung
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Keine Erstattung "entgangener Allgemeiner Geschäftskosten" bei Bauzeitverschiebung!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 1113 (nur online)

@ Malotki
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Keine Erstattung "entgangener Allgemeiner Geschäftskosten" bei Bauzeitverschiebung!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 1113 (nur online)

Differenzierung zwischen "Entstehung" und "Deckung" von AGK´s geboten
Leseranmerkung von Malotki zu
 R 
Keine Erstattung "entgangener Allgemeiner Geschäftskosten" bei Bauzeitverschiebung!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 1113 (nur online)

Behinderungen können kausal für AGK-Unterdeckung sein
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Keine Erstattung "entgangener Allgemeiner Geschäftskosten" bei Bauzeitverschiebung!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 1113 (nur online)

 B 
Pathologische Schiedsvereinbarungen
Von Dr. Friedhelm Weyer

In Dispute Resolution - Das Online Magazin, Ausgabe 1/2014 vom 21.03.2014 (www.disputeresolution-magazin.de) berichtet Foerster unter der Überschrift Kreativität (un)erwünscht über eine Veranstaltung von vier führenden Schiedsinstitutionen am 17.01.2014 in Stockholm. Jedes Jahr organisieren danach das Schiedsinstitut der Stockholmer Handelskammer (SCC), die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) , das Vienna International Arbitral Center (VIAC) und die Camera Arbitrale Milano (MCC) ein gemeinsames Seminar zu aktuellen Fragen des Schiedsverfahrensrechts. Thema der diesjährigen Veranstaltung in Stockholm war der Umgang mit pathologischen Schiedsklauseln. Solche misslungene Schiedsvereinbarung sind, wie nicht zuletzt zahlreiche in IBR veröffentlichte Entscheidungen verdeutlichen, immer wieder Anlass zu Streitigkeiten, die bei sorgfältigerer Vertragsgestaltung vermeidbar wären.
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Immer Zweck der Ablaufanalyse entscheidend!
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
Bauzeitverzögerung: Erneute Absage an baubetrieblich abstrakte Berechnung!
(Anja Malotki)
Dokument öffnen IBR 2014, 257

@Bach
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Annahmeverzug setzt keine Bauzeitverlängerung voraus
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
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 Z 
Bauvertrag

Darlegung von Bauzeitverlängerungsansprüchen mit dem Adaptionsverfahren


Besprochener Beitrag: "Ist das Bauzeitlabyrinth ein Irrgarten?" von Dr.-Ing. Michael Mechnig, Dipl.-Ing. Britta Völker, Dipl.-Ing. Daniel Mack, Dipl.-Ing. Harald Zielke
(Gerhard Girmscheid)
Dokument öffnen IBR 2014, 194

@Drittler
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
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@Kus
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
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@Drittler
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
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@Kus
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
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@Drittler
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
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@Kus
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
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@Drittler
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
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@Kus
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
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