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Architekten- und Ingenieurrecht
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Leseranmerkung Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Forderungen aus Behinderung im Risikobereich des Auftraggebers scheitern allzu häufig. Wenn die Nachweisanforderungen auch hoch sind: Ersatzforderungen müssten nicht scheitern.
Blog-Eintrag Eine Mehrkostenberechnung ist aber nutzlos, wenn ihr nicht die Aufklärung der Ursachen und deren Ursprung im Behinderungsereignis vorausgeht. Es geht um Kausalität: Kausalitätsnachweis, das ist der Nachweis, dass bspw. Kosten einer Bauzeitverlängerung auf das (notwendigerweise) dem Risikobereich des Auftraggebers zuzuordnende Ereignis zurückzuführen sind. [mehr ...] |
Das "ungeliebte" Schiedsgutachten Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Bauvertrag - keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Forderung Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Autorenanmerkung Stellungnahme des Autors (Schwering) zu
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Bauvertrag - keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Forderung Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Autoreenanmerkung Stellungnahme des Autors (Dr. Ulrich Schwering) zu
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Störung der Geschäftsgrundlage? Leseranmerkung von Hendrik Dohrmann zu
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Recht am Bau - BauvertragDer Nachunternehmer- und Lieferantenvertrag am BauIBR 2011, 1018 (nur online) Kurzaufsatz |
Umbauzuschlag kann auch nach Auftragserteilung vereinbart werden Leseranmerkung von Dr. Peter Fischer zu
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Beweislast Leseranmerkung von Frank Steeger zu
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Verjährungsfristen Leseranmerkung von Tobias Voggel zu
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"Stand der Technik" und "Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst" Leseranmerkung von Joachim Homann zu
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Das OLG Hamm vertritt in seinem Urteil vom 16.02.2011 (12 U 82/10, IBR 2011, 260) nach dem dort unter 1. abgedruckten Leitsatz die Ansicht, der Auftragnehmer habe, wenn Mängel seiner Leistung auf Planungsmängel des vom Auftraggeber beauftragten Architekten zurückzuführen sind, einen Anspruch auf Vorlage einer entsprechenden Sanierungsplanung. Eine Begründung für diese, soweit es die Art der Mitwirkung - Lieferung einer Sanierungsplanung - betrifft, zweifelhafte These fehlt nicht nur in dem IBR-Beitrag, sondern ebenso im Volltext der Entscheidung des OLG Hamm in ibr-online. Damit ignoriert das Gericht den höchst streitigen aktuellen Diskussionsstand.
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Autorenanmerkung Stellungnahme des Autors (Dr. Ulrich Schwering) zu
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Wirklich keine Anspruchsgrundlage? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Erneuerbare Energien haben es schwer ... Leseranmerkung von Klaus W. Dörwald zu
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Erneuerbare Energien haben es schwer ... Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Wiederum macht ein Auftragnehmer in einem Fall "Zuschlagsverzögerung mit Bauzeitverschiebung" Bereitschaftskosten für leer laufende Ressourcen geltend, die er während der Zeit der Baustartverschiebung in der Folge der Zuschlagsverzögerung hat hinnehmen müssen. Der Auftraggeber lehnt den Nachtrag zum weit größeren Teil bereits dem Grunde nach ab. Der Auftragnehmer habe das Risiko etwaiger Kostenänderungen bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zuschlags selbst zu tragen. Mehrkosten dürfe der Auftragnehmer erst mit Beginn der verschobenen Bauzeit beanspruchen. Diese Ablehnungsbegründung wird von der Rechtsprechung des BGH nicht getragen.
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Architekten & Ingenieure - HOAIHOAI 2009: Zur richtigen Honorierung von PlanungsänderungenIBR 2011, 1016 (nur online) |
§ 2 Abs. 5/ 6 sind nur für EP-Verträge und Selbstausführung geeignet Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Keine Ersatzvornahmekostenanspruch ohne wirksame Teilkündigung Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
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Erweiterte Klagemöglichkeiten für Naturschutzverbände! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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In einem Fall "Zuschlagsverzögerung mit Bauzeitverschiebung" macht der Auftragnehmer in seinem Nachtrag N 01 u.a Bereitschaftskosten für während der Zeit der Baustartverschiebung leer laufende Ressourcen geltend, ferner Mehrkosten aus verteuertem Stoffeinkauf. Der Prüfer beim Auftraggeber lehnt den Nachtrag bereits dem Grunde nach ab. Zur Vergütung stünden allenfalls Mehrkosten ab dem tatsächlichen Baustart an, soweit er sich durch die Zuschlagsverspätung verschoben hat. Weil der Auftragnehmer als damaliger Bieter dem Antrag auf Bindefristverlängerung aber vorbehaltlos zugestimmt habe, trage er bis zum Ablauf der verlängerten Binde- und Zuschlagsfrist das Risiko für Kostenänderungen. Nach der Rechtsprechung des BGH habe der Bieter die Möglichkeit, von seinem Angebot Abstand zu nehmen, wenn er ein erhöhtes Kostenrisiko nicht tragen wolle, so der Auftraggeber. Mindestens zwei Gründe sprechen gegen die Ablehnung.
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Was ist der "ortsübliche" Preis ? Leseranmerkung von Volker Abel zu
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Preisbildung bei Nachträgen Leseranmerkung von Dr. Helmut Miernik zu
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Preisbildung bei Nachträgen Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Auch aus anderen Gründen nicht interessengerecht Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
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Auf dem Baugerichtstag in Hamm am 7. / 8. Mai 2010 und in dessen Vorbereitung wurde für ein neu zu gestaltendes gesetzliches Bauvertragsrecht über den Preisanpassungsmechanismus bei Nachträgen diskutiert, die rechtlich als Anspruch auf Vergütung festgestellt sind; siehe "Baugerichtstag will für Nachträge Loslösung von Ursprungskalkulation" (mein Blog-Eintrag vom 10.05.2010). Die zentrale Frage lässt sich auf diesen Punkt bringen: Soll der Nachtragspreis aus dem Ur-Preis nach dem Vorbild des § 2 VOB/B unter Fortschreibung des Vertragspreisniveaus gebildet werden, oder als ortsüblicher Preis in freier Vereinbarung nach dem Muster des § 632 Abs. 2 BGB?
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Gilt auch nicht für Verbraucher als Versender Leseranmerkung von Carolin Parbs-Neumann zu
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Bestreiten mit Nichtwissen Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Erkundigungspflicht des Bürgen und Bestreiten mit Nichtwissen Leseranmerkung von Rembert Rechtsanwälte zu
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Keine Erkundigungspflicht des Bürgen Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Einzelfallentscheidung Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Baubesprechung keine Vertragsverhandlung! Leseranmerkung von RA Dr. Michael T. Stoll, FA Bau-+ArchR zu
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Ergänzung: Zur Relevanz eines Zahlungsplanes Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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BautechnikMauerkronen - Ohne Blech und trotzdem schadensfrei?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2011, 185 |
Anmerkung zum Beitrag Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Analoge Anwendung von § 82 InsO Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Urteil ist nicht überzeugend Leseranmerkung von Svenja Arndt zu
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Gesamtschuldnerische Haftung Leseranmerkung von Christian Werndl-Laue zu
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BauFordSiG und InsO Leseranmerkung von Dr. Mathias Schmid zu
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Unklare Rangfolge von § 11 (1) Satz 2 vs. § 11 (2) Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Bitteres Urteil? Leseranmerkung von Martin Braukmann zu
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BGH: Zuschlag mit Hinweisen auf neue Bauzeit ist kein modifiziertes Angebot Stellungnahme des Autors (Dr. Claus von Rintelen) zu
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Begründung des Urteils überzeugt nicht und lässt Fragen offen Leseranmerkung von Dr. Thomas Badelt zu
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VOB/A-Vergabe: Zuschlag mit Hinweis auf neue Bauzeit ist kein mod. Angebot Leseranmerkung von Bernhard Fett, Dresden zu
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OLG Dresden, Urteil vom 23.02.2010 - 9 U 2043/08 Leseranmerkung von Dieter Schäffner zu
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Unterlassene Mitwirkung des AG wegen Nichtbewirkens besseren Wetters? Leseranmerkung von Dr. Pirmin Schmid zu
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Verzugszinsen bei Altverträgen Leseranmerkung von Helmut Aschenbrenner zu
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