ibr-online Forum - Aufsätze, Blog, Leseranmerkungen
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
Recht am Bau | Bauvertrag
Zeige Dokumente 701 bis 750 von insgesamt 2195 - (5142 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2017
Planung und Bauausführungskontrolle sind wesentlich Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
|
Und immer wieder der Funktionale Mangelbegriff... Leseranmerkung von S. Erdmann zu
|
Kosten und Aufwand verwechselt Leseranmerkung von Urban zu
|
Einführung von Baukammmern Leseranmerkung von Prof.Hans-Benno Ulbrich zu
|
Überschrift irreführend Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
|
Keine Mängelrechte vor Abnahme! Leseranmerkung von Mathias Preussner zu
|
K |
BauvertragKonflikte - eine kaum zu vermeidende Randerscheinung des Claim-ManagementsIBR 2017, 1070 (nur online) IBR 2017, 1000 (nur online) |
L |
Konflikte – eine kaum zu vermeidende Randerscheinung des Claim-ManagementsIBR 2017, 1000 (nur online) Kurzaufsatz Kurzaufsatz |
S |
BautechnikNutzungsklassen des neuen Schimmel-Leitfadens - Differenzierung nach GefährdungspotenzialSachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2017, 117 |
Lineare Preisfortschreibung Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
|
Fragen Leseranmerkung von Ihle zu
|
Online seit 2016
Zu teuer???? Leseranmerkung von Klaus Depold zu
|
S |
BautechnikAuf Messers Schneide - Regelwerke als Beurteilungsmaßstab?Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2017, 1 |
Kein generelles Verbot verpflichtender Ortsbesichtigungen! Leseranmerkung von Markus Lindner zu
|
Klare Ansage im geltenden Recht! Stellungnahme des Autors (Dr. Günther Schalk) zu
|
Unvollständige Angaben Leseranmerkung von Unbekannter Absender zu
|
Bedenklich Leseranmerkung von Urban zu
|
Zum Leitsatz Nr. 1, Abnahme Bauherr, Fälligkeit der Vergütung des NU Leseranmerkung von Klaus Depold zu
|
Unterbliebene Aufklärung ohne Auswirkung auf Auslegung Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
|
§ 17 Nr. 8 Abs. 1 VOB/B ist nicht auf "Kombi"-Bürgschaft anwendbar Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
|
HBCD-haltige Dämmstoffe Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
|
Die Abnahmeverhandlung ist keine Vertragsverhandlung Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
|
Die Entscheidung des Kammergerichtes ist nur schwer vertretbar. Leseranmerkung von S. Erdmann zu
|
S |
BautechnikMitwirkungspflicht des Auftraggebers? - Schaden an einem SporthallenbelagSachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2016, 623 |
siehe auch BGH zur Verbindlichkeit von Besprechungsprotokollen: Leseranmerkung von Dr. Andreas Schmidt-Gayk zu
|
Jedenfalls teilweise falsche Begründung Leseranmerkung von Kay Wolter zu
|
Entscheidung leider nicht aus sich heraus verständlich Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
|
Typisches "Schutzurteil" zgunsten der öffentlichen Hand Leseranmerkung von Klaus Depold zu
|
§ 16 Nr.3 Abs.2 und 55 VOB/B Leseranmerkung von Dr. Sebastian Ulbrich zu
|
Praxishinweis Weyer ist (natürlich) zutreffend! Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
|
Fast richtig Leseranmerkung von Urban zu
|
L |
BauvertragBaubetrieblicher Vorschlag zur gesetzlichen Regelung eines Mindestschadens beim gestörten BauablaufIBR 2016, 1076 (nur online) Kurzaufsatz |
Schuldet AG ohne Vereinbarung des § 3 Abs. 1 VOB/B tatsächlich Planung? Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
|
Mitverschulden des Bauherren bei fehlender Planung Leseranmerkung von Wolfgang Mayer-Struwe zu
|
Haftung bei fehlender Planung? Leseranmerkung von Jürgen Zander zu
|
Schwankende Materialpreise Leseranmerkung von Markus Valerius zu
|
B |
Ich möchte an meinen Blog-Eintrag vom 27.06.2016 anknüpfen, in dem Fragen zur Bildung des neuen Preises auf eine BauSoll-Modifikation unter dem Titel "Fortschreibung der Auftragskalkulation oder üblicher Preis?" aufgeworfen werden. Nach herrschender, aber heute nicht mehr unbestrittener Auffassung sei der Ur-Preis nach § 2 Abs. 5, 6 VOB/B mit seinem so genannten Vertragspreisniveau linear fortzuschreiben (verbreitetes Verständnis der Korbion'schen Faustformel).
Blog-Eintrag [mehr ...] |
Terminologie Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
|
Keine Unvereinbarkeit mit EU-Recht Leseranmerkung von Urban zu
|
S |
BautechnikBodenaustausch "vergessen" - Gebäude abbrechen?Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2016, 501 |
Umsatzsteuererhöhungsklauseln im Verbrauchervertrag problematisch Leseranmerkung von Dr. A. Olrik Vogel zu
|
Kommentar @ B. Wolff Stellungnahme des Autors (Michael Schäfer) zu
|
??? Leseranmerkung von B. Wolff zu
|
B |
Die Überschrift des kürzlichen Beitrags in ibr-online zu der BGH-Entscheidung vom 02.06.2016 - VII ZR 348/13 - scheint, jedenfalls auf den ersten Blick, mit der Begründung des BGH-Urteils unvereinbar zu sein. Denn entgegen der uneingeschränkten Aussage der dortigen Überschrift
Blog-Eintrag "Mängel an Dach-Photovoltaikanlagen verjähren in fünf Jahren!" [mehr ...] |
Fehlurteil Leseranmerkung von Urban zu
|
L |
BauvertragAnnäherung an die Störungsbegriffsdefinition von Drittler?IBR 2016, 1075 (nur online) Kurzaufsatz |
B |
Vorkalkulatorische Preisfortschreibung unter Beibehaltung des Vertragspreisniveaus, das ist der Hauptsatz, welcher nach der aktuell herrschenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung seit Jahrzehnten Orientierung für die Anpassung des Vertragspreises an eine angeordnete Leistungsänderung (§ 1 Abs. 3, § 2 Abs. 5 VOB/B) und die Bildung eines neuen Preises einer geforderten und für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Zusatzleistung (§ 1 Abs. 4, § 2 Abs. 6 VOB/B) gibt. Es soll die Korbion-Formel "Schlechter Preis bleibt schlechter Preis - Guter Preis bleibt guter Preis" gelten. Dabei sind die jeweiligen Preisbestandteile aus dem Hauptvertragspreis bei der Bildung der Nachtragspreise zugrunde zu legen, gleich ob sie überbewertet, auskömmlich oder unauskömmlich sind. Das heißt: Sowohl kalkulatorischer Gewinn wie auch kalkulatorischer Verlust darin werden lienar in den Nachtragspreis hinein fortgeschrieben.
Blog-Eintrag [mehr ...] |
Korrekt! Leseranmerkung von Michael Mayer zu
|
Schreibfehler Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
|
OLG Köln vom 26.10.2015 Preisermittlung nach Leistungsänderung Leseranmerkung von Unbekannter Absender zu
|