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Recht am Bau | Bauvertrag
Zeige Dokumente 1251 bis 1300 von insgesamt 2163 - (5094 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2012
Falsche Richtung ! Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Auftraggeber muß sich an Angebot der Abnahme festhalten lassen. Leseranmerkung von Anja Theurer zu
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Verjährungshemmung gegenüber Bürgen durch Verhandlungen mit Hauptschuldner Leseranmerkung von Dr. Janis Heiliger zu
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Verstoß gegen bauaufsichtliche Zulassung Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Online seit 2011
ibr 2012/1 Leseranmerkung von Andreas Huber zu
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Gutachten über Ansprüche aus gestörten Bauabläufen haben Konjunktur. Und die Bandbreite der Ansichten über die "richtige" baubetriebliche Nachweismethode ist groß. In diesem Zusammenhang äußert sich ein renomierter Professor der Baubetriebslehre aus Norddeutschland über Mode: Es sei "in baubetrieblich-gutachterlichen Kreisen Mode geworden, sich selbst als im Besitz der allein richtigen Methode darzustellen, diese Methode als einzige darzustellen, die den Anforderungen des BGH genügt und in der Folge die Vorgehensweise der anderen als zwangsläufig unzulässig darzustellen." Es wird nichts gegen einen Wettbewerb der Ansichten und Methoden einzuwenden sein. Nur -- und jetzt spitze ich zu: Seit 25 Jahren überholte Mode gehört dann doch in die Mottenkiste -- oder? Die Soll'-Methode und ihr überaus pauschalierendes und simplifizierendes 3-Erklärungen-Modell.
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Schadenersatz Leseranmerkung von Ralph-René Zacharias zu
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Abstraktion tut Not! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Recht am BauDie kaufmännische Rügepflicht am BauIBR 2012, 1000 (nur online) |
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BautechnikGrenzen des WärmeschutzesSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2012, 1 ( 2 Leseranmerkungen) |
Das OLG Stuttgart hat Recht - § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B ist wirksam Stellungnahme des Autors (Dr. Thomas Badelt) zu
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§ 8 Nr. 3 III VOB/B versus Art. 14 I GG Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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§ 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B ist unwirksam Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
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Nachträgliches Verhalten bei feststehendem Auslegungsergebnis? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Zum notwendigen Vortrag eines Nachtragsanspruchs bei Anordnung einer Leistungsänderung hat das OLG München wichtige Anforderungen herausgestellt. Über die Entscheidungsgründe aus 28 U 3805/08 vom 14.07.2009 hat bereits Althaus unter dem Titel "Bauzeitverzögerung: Keine Zusatzvergütung ohne Darlegung der Mehr- und Minderkosten" berichtet (IBR 2012, 11). Nach den Entscheidungsgründen ergab die ergänzende Vertragsauslegung zwar einen Anspruch des Auftragnehmers auf Preisanpassung in Anlehnung an § 2 Abs. 5 VOB/B unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten. An der Festlegung des neuen Preises scheiterte das Gericht jedoch aus Mangel an geeignetem Vortrag des klagenden Auftragnehmers. Der Auftragnehmer trug zur Höhe seiner geltend gemachten Forderung trotz wiederholten Hinweises nur unzureichend vor. Die Ausführungen des Gerichts sind interessant, weil gerade diese Anforderungen in Nachtragsbegründungen der Praxis allzu oft vernachlässigt werden. Was sagt das Gericht?
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VergabeVergabeverzögerung: Mehrvergütungsansprüche können vermieden werden!Besprochener Beitrag: "Achtung: Mehrvergütungsfalle! Auswege in der Vergabekonzeption und ihre Grenzen" von RA Dr. Karsten Kayser, RAin Dr. Valeska Pfarr, M.L.E. IBR 2011, 683 |
Leseranmerkung des Herrn Krug Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Mitteilungen der ARGE Baurecht Leseranmerkung von RA Andreas Krug zu
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Hinweispflicht und Mängelhaftung Leseranmerkung von Ralf Schneider zu
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Arbeitsteilige Ausführung eines Gesamtwerkes durch einzelne Unternehmern Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Schadensersatz ist Ausnahmefall Leseranmerkung von Carolin Parbs-Neumann zu
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Gebrauchmachen von Öffnungsklauseln - VOB/B noch "als Ganzes" vereinbart? Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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Bedrohung auf der Arbeitsstelle Leseranmerkung von Ricky zu
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Uneinheitliche Rechtsprechung der OLGe zur Überwachung von Putzarbeiten Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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Recht am BauGibt es im Kauf- und Werkvertragsrecht einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten mangelhafter Baustoffe?IBR 2011, 1237 (nur online) |
Keine ergänzende Vertragsauslegung Stellungnahme des Autors (Jürgen Ripke) zu
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Zur Frage der ergänzenden Vertragsauslegung bei Sicherungsabreden Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
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BauvertragDeliktische Haftungsrisiken im Anlagenbau: Eine oft übersehene Gefahr!IBR 2011, 1351 (nur online) IBR 2011, 1242 (nur online) |
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Recht am BauDeliktische Haftungsrisiken in Anlagenbauprojekten - Eine oft übersehene Gefahr für Planer, Anlagenbauer und Lieferanten (und eine oft ungenutzte Chance für Anlagenbetreiber ...)IBR 2011, 1242 (nur online) Kurzaufsatz |
Vollstreckung der gem. § 648 a BGB zu leistenden Sicherheit Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Zwei-Stufen-Modell entspricht herrschender Meinung Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Grundsätzlich können in einem Nachtrag zur Abgeltung der Folgen einer Zuschlagsverzögerung im Risikobereich des Auftraggebers mit der Folge "Bauzeitverschiebung" nur Kostenänderungen mit der Kausalität "Zuschlagsverzögerung" berücksichtigt werden. Kostenänderungen, die der Auftragnehmer auch ohne Eintreten der Zuschlagsverzögerung hätte tragen müssen, gehören nicht dazu. So sind etwa jene Kosten nicht ersatzfähig, die auf eine Unterwertkalkulation zurückgehen, sie fallen grundsätzlich in den Risikobereich des Auftragnehmers, nicht des Auftraggebers; näher Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 1026, 1030 f. Der Bundesgerichtshof bringt dies im obiter dictum seiner Entscheidung "Zuschlagsverzögerung II, Autobahnlos bei N." (BauR 2009, 1901, Rdn. 42 f. = IBR 2009, 628 (Kus)) wie folgt zum Ausdruck:
Blog-Eintrag Der Soll-Ist-Vergleich der für die Ursache "Zuschlagsverzögerung" habe die Differenz zu bilden zwischen den Kosten, die beim Auftragnehmer für die Ausführung der Bauleistung tatsächlich angefallen sind, und den Kosten, die bei Erbringung der Bauleistung in dem nach der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraum hätten aufgewendet werden müssen.Es sind demnach hypothetische Ist-Kosten auf der Soll-Seite abzubilden. Denn Kosten, die der Auftragnehmer hätte aufwenden müssen, so der BGH weiter, entsprächen "nicht notwendig den in der Angebotskalkulation angesetzten Beschaffungskosten." Für die Ermittlung der etwa durch Preissteigerungen bei der Beschaffung von Stoffen bedingten Mehrkosten könne deshalb nicht auf die Einkaufspreise abgestellt werden, die der Auftragnehmer in seine Kalkulation eingerechnet hat. Maßgebend seien vielmehr die Preise, die er bei Einhaltung der in der Ausschreibung vorgegebenen Bauzeit hätte zahlen müssen. [mehr ...] |
OLG Celle 7 U 26/07 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Bau-ARGEIst die Bauarbeitsgemeinschaft wirklich eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts?IBR 2011, 1216 (nur online) |
OLG Jena, Urt. v. 11.05.2011 - 2 U 1000/10 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Systematisch fehlerhaft Leseranmerkung von Urban zu
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Vertragsstrafenklausel des VHB - Bund - Ausgabe 2008! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Gleiches Problem bei Sicherungsklauseln Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Verzicht auf Einrede nach § 768 BGB Leseranmerkung von Zi. 0679 Hermes Kreditversicherungs-AG zu
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A.A. völlig zu Recht OLG Düsseldorf, BauR 2010, 1594! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Leseranmerkung Boris Altrichter Stellungnahme des Autors (Hans Christian Schwenker) zu
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Senioren sind ncht per se behindert Leseranmerkung von Boris Altrichter zu
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Die Preise von Nachträgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen sind bekanntlich aus den Grundlagen der Preisermittlung, der Urkalkulation, abzuleiten, wenn dem Bauvertrag die VOB/B zugrunde liegt. Dazu braucht der prüfende Auftraggeber Einsicht in die Urkalkulation. Wenn die Urkalkulation -- wie es in der Regel der Fall ist -- in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber hinterlegt ist und viele Nachträge im Laufe der Vertragsabwicklung zu prüfen sind, kann die regelmäßig nur gemeinsame Öffnung und Einsicht zu einem Hindernislauf werden, wenn sich die Vertragspartner für jeden Nachtrag und dessen Prüfung -- möglicherweise mehrfach -- zur Öffnung der Urkalkulation zusammenfinden. Ist das sinnvoll praktikabel?
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unzulässige Verrechnung von Werklohnanspruch und Schadenersatzanspruch Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Recht am Bau - AGBDie Wirksamkeitsanforderungen an Pauschalierungsklauseln des Unternehmers für den Vergütungsanspruch nach § 649 Satz 2 BGB in Allgemeinen GeschäftsbedingungenIBR 2011, 1187 (nur online) |
BGH Leseranmerkung von Peter Steiniger zu
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Unzutreffend verallgemeinender Leitsatz Leseranmerkung von Urban zu
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Keine Inhaltskontrolle wegen § 23 Abs. 2 Nr. 5 AGBG Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Inhaltskontrolle der VOB/B Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
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Auslegung als "sinnvolles Ganzes" vs. vereinbarte Kollisionsregel Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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