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Anwaltszwang ist generell nicht begründbar Leseranmerkung von VorsRiLG Dr. Prechtel zu
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Viele Immobilieneigentümer mussten schon leidvoll zur Kenntnis nehmen, dass ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestehenden schönen Aussichtslage oder einer bestimmten Ortsrandlage nicht besteht, wenn der Nachbar seinerseits baut. Dieser höchstrichterlich geprägte Rechtsgrundsatz (BVerwG 4 BN 38.00; IBR 2000, 559) gilt jedoch nicht ausnahmslos. Es gibt Konstellationen, in denen sich der Eigentümer unter Berufung auf seine bisherige Aussicht in die freie Landschaft gegen ein Bauvorhaben des Nachbarn erfolgreich wehren kann.
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Weitere Entscheidung mit gleichen Ergebnis Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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Bei der Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen war der Horizont in der Vergangenheit stark begrenzt. Vielfach ging man davon aus, dass alle Architekten- und (Bau-)Ingenieurtätigkeiten nach der HOAI abzurechnen sind: Zum einen über Grundleistungen, darüber hinaus über sonstige Sonderregelungen (z.B. §§ 31 - 34 HOAI usw.). Und was dann noch übrig bleibt, sind eben Besondere Leistungen. Alles ist nach der HOAI abzurechnen, notfalls über Zeithonorare (§ 6 HOAI). Die Honorarwelt der Architekten und Ingenieure war für viele zwar kein überschaubarer, aber doch ein eng begrenzter Kosmos.
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Schlicht falsches o. unvollständiges Gutachten reicht für neue Begutachtung Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Pimärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Ein Nullum! Leseranmerkung von Jörg Stoye, HFK Rechtsanwälte zu
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Das Bundesverfassungsgericht (IBR 2006, 684) hat bekanntlich den Ausschluss des Nachprüfungsverfahrens unterhalb der Schwellenwerte für verfassungsgemäß erklärt. Dabei hat es darauf hingewiesen, dass dem Bieter im Unterschwellenbereich die Rechtsschutzmöglichkeiten "im bestehenden System" zur Verfügung stünden, also etwa eine einstweilige Verfügung oder eine Schadensersatzklage.
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Weder § 1 Nr. 3 VOB/B noch § 2 Nr. 8 VOB/B Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Klare Entscheidung ist Kooperationspflicht Stellungnahme des Autors (Dr. Matthias Drittler) zu
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Konkludente Anordnung versus VOB-gerechte Lösung Leseranmerkung von Helmut Springer, Revisionsrat zu
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Nach der Leistungsbeschreibung des Vertrages sei die zulässige Vorspannung der in den Überbau einer Brücke einzubauenden Spannglieder auf 0,70 x ßz begrenzt. Ungeachtet dieser vertraglichen Limitierung sind nach DIN 4227-T6 höhere Vorspannungen von bis zu 0,75 x ßz erlaubt, was der konkreten vertraglichen Vorgabe jedoch entgegen steht. Dem Ausführungsplaner des Auftragnehmers gelingt der Spannungsnachweis unter der vertraglichen Limitierung in einem mit der vertragsgegenständlichen Entwurfsplanung ebenfalls vorgegebenen Trapezquerschnitt mit fester Vermaßung nicht. Unter der erweiterten Zulässigkeitsgrenze der DIN-Norm gelänge ihm der Spannungsnachweis, wenn er im Trapezquerschnitt eine dickere Bodenplatte wählen würde.
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Bürgschaftsmuster war ausdrücklich Vertragsgrundlage! Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Wie schon im LAWgical-Blog berichtet, kann man sich die Einträge im ibr-online Blog ab sofort auch unter der zum Festnetztarif erreichbaren Telefonnummer 0355 - 2892 58 7840 (auszugsweise) "vorlesen" lassen. Die Sprachqualität der synthetischen Frauenstimme ist erstaunlich gut.
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Die Mindestlohndebatte ist vielleicht das wichtigste innenpolitische Streitthema bis zur nächsten Bundestagswahl. Daran werden auch die jetzt vorgelegten Regierungsentwürfe nichts ändern. Einfach wäre es, wenn der Gesetzgeber sich wie in anderen Ländern dazu durchringen würde, das Entgelt für einen Beschäftigten, gleich welcher Branche, mit einem Stundensatz von X Euro festzulegen mit Ausnahme der Beschäftigten im Rahmen einer Berufsausbildung.
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Bewegliche Sache oder nicht? Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Originalschriftsätze im Faksimile nicht für die Öffentlichkeit bestimmt Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Kein Widerspruch zwischen Entscheidung des VIII. Senats und Symptomtheorie Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Zeitpuffer gehört dem jeweiligen Schuldner Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Wenn in Planungs- und Bauabläufen Zeitpuffer offen ausgewiesen sind oder entdeckt werden, entsteht regelmäßig eine Auseinandersetzung um die Frage, welcher der Vertragspartner diese zu seinen Gunsten beanspruchen kann.
Blog-Eintrag (1) Zeitpuffer ist im allgemeinen Sinn die Zeitspanne, um die die Lage eines Vorgangs in einem Ablauf verändert oder seine Dauer verlängert oder verkürzt werden kann, ohne auf den Fertigstellungstermin durchzudrücken und ohne diesen zu verändern. Nutzung solcher Pufferzeit verändert Bauzeit nicht. [mehr ...] |
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Der Kaufrechts-Senat des BGH hat bekanntlich mit Urteil vom 23.01.2008 (VIII ZR 246/06) entschieden, dass ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers eine zum Schadenersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellt, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Für Baurechtler drängt sich sogleich die Frage auf, ob dies auch für das Werkvertragsrecht gilt.
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Persönlichkeitsrecht Leseranmerkung von RA Dirk Lahme zu
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Präklusion von Zweifeln? Leseranmerkung von Gregor Heiland zu
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Mit der Frage, ob die Veröffentlichung von Urteilen und Schriftsätzen im Internet mit voller Namensnennung der anwaltlichen Parteivertreter einen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht darstellt, hatte sich unlängst das OLG Hamm zu befassen (Urt. v. 11.12.2007 - 4 U 132/07, OLGReport 2008, 439).
Blog-Eintrag Die betroffenen Anwälte hatten in "Wettbewerbsprozessen unter Titelhändlern" eine der Parteien vertreten. Der Mitbewerber ihres Mandanten veröffentlichte auf seiner Internetseite ungeschwärzte Urteile und einen Schriftsatz der Anwälte, mit dem die Berufung zurückgenommen wurde. Der Unterlassungsantrag der Anwälte gegen den Mitbewerber blieb in allen Instanzen erfolglos. Das OLG Hamm stellte fest, dass durch die ungeschwärzte Veröffentlichung der Urteile und des Schriftsatzes keine Persönlichkeitsrechte der Anwälte verletzt würden. Zwar stelle es sich "zweifelsohne insbesondere gegenüber potentiellen Mandanten günstiger" dar, "wenn gewonnene Prozesse publik gemacht werden." Auch könnten "umgekehrt negative Ergebnisse jedenfalls unreflektiert auf die Beurteilung auch der Leistungen der Anwälte durchschlagen." Allerdings handele es sich bei der Veröffentlichung der Urteile und des Rücknahmeschriftsatzes um die Mitteilung wahrer Tatsachen, die sich im Hinblick auf die Anwälte nicht als ehrenrührig darstellten. Geradezu philosophisch fügt das Gericht hinzu: [mehr ...] |
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Mit der Lieferung und der Montage von Photovoltaik-Solarmodulen auf Dächern wird derzeit in Deutschland großer Umsatz gemacht. Mit Solaraktien konnte man in den letzten Jahren viel Geld verdienen. Anders als bei den üblichen Bauverträgen gibt es so gut wie keine Rechtsstreitigkeiten. Das Geschäft läuft eigentlich viel zu gut. In meiner Geburtsstadt Marburg sind Solardächer sogar öffentlich-rechtlich für Neubauten und veränderte Bestandsbauten vorgeschrieben.
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Wie macht man es richtig? Leseranmerkung von RA Dr. Alfons Schulze-Hagen zu
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Ergebnis des Berufungsverfahrens Leseranmerkung von Heike Rath zu
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VergabeDie vergaberechtliche Renaissance der UrkalkulationIBR 2008, 1321 (nur online) |
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VerfahrensrechtBGH: Wettbewerbsfreiheit beim Verkauf öffentlicher Grundstücke?IBR 2008, 1320 (nur online) |
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VergabeErgebnisse der Aufwandsermittlung bei VOB-Vergaben im StandardkostenmodellIBR 2008, 1319 (nur online) |
Ende der Verjährungshemmung Stellungnahme des Autors (Dr. Matthias Götte) zu
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Ende von Verhandlungen Leseranmerkung von RA Joachim Saam zu
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Entscheidung des OLG Koblenz überzeugt nicht. Leseranmerkung von RA Albrecht zu
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RechtsanwälteÄnderung der Formvorschriften für eine VergütungsvereinbarungIBR 2008, 1318 (nur online) |
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RechtsanwälteErfolghonorar für Anwälte wird Ausnahme bleiben!IBR 2008, 1317 (nur online) |
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BauvertragLieferung und Montage von Solar-Anlagen: Kauf- oder Werkvertrag?IBR 2008, 1201 (nur online) |
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BautechnikDachstuhlerneuerung ohne Wetterschutz: Russisches Roulette mit Ladehemmung!Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. (FH) Michael Probst, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden, Mainz IBR 2008, 494 ( 2 Leseranmerkungen) |
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BautechnikIm Dunkeln ist gut Pilze züchten: Der Echte Hausschwamm gedeiht dort prächtig!Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Manfred Heinlein, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden, Bamberg IBR 2008, 496 |
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In jedem steckt ein kleiner Anwalt - betitelte die FAZ am vergangenen Sonnabend mit kaum verhohlenem Triumph einen umfangreichen Artikel zum Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) am 1. Juli. Liebevoll geschildert wird wieder einmal der sattsam bekannte Automechaniker, der jetzt "dem entnervten Kunden angstfrei Informationen über die Schadensabwicklung geben" darf. Nur ganz am Schluss wird die Euphorie gedämpfter, hat doch der Justitiar Maibaum der Bundesarchitektenkammer Bedenken anzumelden, was die Rechtsberatung durch Architekten anbelangt. Da Rechtsberatung ja schon den Juristen schwerfalle, wie Maibaum meint, sollten Architekten bei entsprechendem Ansinnen ihrer Auftraggeber schon mal "nein" sagen, denn selbst jetzt seien sie zum Rechtsrat nur berechtigt, keineswegs verpflichtet.
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Vor allem in den neuen Bundesländern glauben viele öffentliche Auftraggeber, eine Wunderwaffe gegen Nachtragsansprüche gefunden zu haben, die sich im Zusammenhang mit Änderungen und Erschwernissen bei der Verlegung von unterirdischen Leitungen ergeben können. Immer häufiger entdecken Bieter und Auftragnehmer im Leistungsverzichnis folgende Position:
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Am 26.06.2008 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) angenommen, das eine erfreuliche, im ursprünglichen Gesetzentwurf vom 02.02.2006 (BT-Drucks. 16/511) nicht vorgesehene Regelung enthält: Die Klarstellung des Umfangs der Privilegierung der VOB/B.
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In Verhandlungspraxis und oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung verfestigt sich die Ansicht, der Auftragnehmer habe bei Vereinbarung eines funktional beschriebenen Leistungselements (Globalelement) im Rahmen eines Einheitspreisvertrages auch für nachträgliche Entwurfsänderungen einzustehen und könne dafür keine Anpassung seiner Vergütung beanspruchen. Dem setzt der Bundesgerichtshof durch seine jüngste Entscheidung "Bistro" (VII ZR 194/06, BauR 2008, 1131) Grenzen.
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Der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts befindet sich aktuell in der Diskussion zwischen Bundesregierung und Bundesrat. Eine der Streitfragen ist die Erstattung von Auslagen des Auftraggebers bei Antragsrücknahme. Bislang sieht das Gesetz für den Fall der Rücknahme eine Erstattung von Auslagen nicht vor. Die Zahl der Rücknahmen seitens des Antragstellers betreffen seit dem Jahre 2001 allerdings rund 34 bis 40 Prozent der Nachprüfungsverfahren. Nunmehr sollen Antragsteller bei der Rücknahme ihres Nachprüfungsantrags verpflichtet sein, die zweckentsprechenden Aufwendungen des Antragsgegners zu tragen.
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In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass sich der Bauherr gegen einen streitigen Werklohnanspruch des Bauunternehmers erfolgreich damit verteidigt, dass der dem Anspruch zugrunde liegende Auftrag nicht durch ihn, sondern durch den Architekten ohne Vertretungsmacht erteilt worden sei. Nimmt daraufhin der Bauunternehmer den Architekten als Vertreter ohne Vertretungsmacht gemäß § 179 Abs. 1 BGB auf Erfüllung in Anspruch, stellt sich die Frage, ob der Architekt hierfür im Rahmen seiner Berufshaftpflichtversicherung Deckungsschutz genießt.
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BauvertragVertragsrechtliche Folgen der Mischkalkulation bei Minderung und Minderkostenberechnung?IBR 2008, 492 |
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RechtsanwälteHonorar der Rechtsanwälte: Änderung der Formvorschriften für VergütungsvereinbarungenIBR 2008, 1200 (nur online) |
Berufung auf fehlende Prüfbarkeit oder nicht - eine Frage der Taktik! Leseranmerkung von Dr. Michael T. Stoll zu
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BauvertragZivilrechtliche Folgen des bewussten Ausnutzens von Fehlern des Leistungsverzeichnisses durch Bieter?IBR 2008, 491 ( 5 Leseranmerkungen) |
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BauvertragÄnderung von Leistungspositionen durch das Begleitschreiben: Chance oder Risiko?IBR 2008, 1199 (nur online) |
Drittlers Kritik am Beitrag verkennt vorvertragliche Hinweispflicht Leseranmerkung von Ass. jur. Johann Rohrmüller zu
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BauvertragForderungssicherungsgesetz: Als Anspruch ist § 648a BGB ein scharfes Schwert!IBR 2008, 493 ( 2 Leseranmerkungen) |