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Recht am Bau | Bauvertrag
Zeige Dokumente 51 bis 100 von insgesamt 2181 - (5119 in Alle Sachgebiete)
Online seit Juli
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BauvertragInsolvenzrechtlich teilbar heißt nicht bauvertragsrechtlich teilbar!Besprochener Beitrag: "Unterschiedliche Teilbarkeitsbegriffe im Baurecht und im Insolvenzrecht" von RA Prof. Dr. M.-Maximilian Lederer, RA Dr. Sebastian Zeyns IBR 2024, 389 |
Abstimmung zur Dauer der Behinderung erforderlich Leseranmerkung von Dr. Steffen Hettler zu
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Fraglich, wer sich um Klärung kümmern muss Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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BauvertragDie Anordnung in Textform - eine schlechte Idee!IBR 2024, 445 IBR 2024, 1034 (nur online) ( 4 Leseranmerkungen) |
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Die Anordnung in Textform – Eine schlechte IdeeIBR 2024, 1034 (nur online) Kurzaufsatz |
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Zeitgleich mit Keldungs' längst überfälligem Himmeldonnerwetter steuert Joussen einen lesenswerten, nein: gar umsetzenswerten Beitrag zur Vorunternehmerdebatte bei; soeben erschienenen in Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 6. Auflage 2024, dort Rn. 2917 ff. Joussen plädiert: Es solle darüber
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Online seit Juni
Versteckter Dissens - kein Vergleich Leseranmerkung von Parvis Anush Rienau zu
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AG Hamburg - 49 C 235/23 Leseranmerkung von Carsten Brückner zu
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Ergänzung zur Anmekung von Herrn RA Buhlmann: Neudefinition zu a.R.d.T. Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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BauvertragVorauszahlungen bedürfen valider Absicherung!Besprochener Beitrag: "Vorauszahlungen im Bauvertragsrecht und die Absicherung eines etwaigen Rückforderungsanspruchs des Bürgen" von RA Dr. Claus Schmitz IBR 2024, 335 |
Sind DIN-Normen a.a.R.d.T - worin liegt der Grund für diesen Glaube! Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
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Auch an § 643 BGB denken! Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
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BautechnikDIN-Normen = a.R.d.T. = Mindestanforderung? Nein, Beispiel Ebenheiten von Böden und FlachdachgefälleSachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2024, 333 ( 2 Leseranmerkungen) |
zu Drittler: Himmelschreiende Ungerechtigkeit bei Anwendung des § 642 BGB Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
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..., oder: die Sicht auf den Entschädigungsanspruch eines Nachfolgeunternehmers im durch Annahmeverzug des Bestellers gestörten Bauablauf. Mit Keldungs, Vorsitzender Richter am OLG a.D., gefragt: Stört es eigentlich Richter nicht, dass in die Hunderttausende gehende Schäden durch Bauablaufstörungen nicht ausgeglichen werden, weil es den Richtern nicht gelingt, sich aus der Zwangsjacke des § 642 BGB zu befreien? Dieser geradezu Empörung ausdrückenden Frage näher zu kommen, mag ein Blick zurück in die wechselvolle Geschichte des § 642 BGB helfen: Wie der gestörte Bauablauf zur Entschädigung kam.
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BauvertragWie hält es die VOB/B mit der Schriftform?Besprochener Beitrag: "WhatsApp und VOB/B oder: Wenn ein modernes Kommunikationsmittel auf ein altbewährtes Vertragsmuster trifft" von RA Dr. Stephan Bolz IBR 2024, 336 |
Unbeachtlicher Motivirrtum contra sittenwidrige Einheitspreise Leseranmerkung von Stefan Reichert zu
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Online seit Mai
Nicht überzeugend. Leseranmerkung von Ervis Caja zu
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Klarstellung Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Richtigstellung Leseranmerkung von Dr. Michael Gebhard zu
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Überregulierung bei Investoren, Erbschaftssteuer bei Privaten Leseranmerkung von Florian Klug zu
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Unpassender Praxishinweis Leseranmerkung von Dennis Kindermann zu
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Zuversicht Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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BautechnikWU-Beton und BauteiltrockungSachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin IBR 2024, 275 |
Keine Hoffnung Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Online seit April
Wegweisend? Eher nicht. Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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In seinem Aufsatz "Obliegenheit oder Pflicht?" (BauR 2024, 561) donnert Keldungs, Vors. Richter am OLG a.D.:
Blog-Eintrag Stört es eigentlich Richter nicht, dass in die Hunderttausende gehende Schäden durch Bauablaufstörungen nicht ausgeglichen werden, weil es den Richtern nicht gelingt, sich aus der Zwangsjacke des § 642 BGB zu befreien?Erkennbar geht es Keldungs um die wechselvolle und um sich selbst kreisende Geschichte des Nachteilsausgleichs eines Unternehmers, wenn sein Bauablauf durch verzögerte Leistungen des vorlaufenden Unternehmers (Vorunternehmer) behindert wird. Die Krux: Zuletzt hat der BGH dazu in Entschädigungsdauer vom 26.10.2017 (VII ZR 16/17) entschieden, unter § 642 BGB seien dem Nachfolgeunternehmer die erst nach dem Ende des Annahmeverzugs entstehenden monetären Nachteile nicht zu entschädigen. [mehr ...] |
immer wieder neu Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
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Der Ansicht von Keldungs ist zuzustimmen Leseranmerkung von Dr.-Ing. Wulf Himmel zu
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Mit besten Wünschen für einen Paradigmenwechsel Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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BauvertragMitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten!Besprochener Beitrag: "Obliegenheit oder Pflicht? - Gedanken zu § 642 BGB" von VorsRiOLG a. D. Karl-Heinz Keldungs IBR 2024, 217 ( 3 Leseranmerkungen) |
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BausicherheitenBauhandwerkersicherheit ist ein "scharfes Schwert"!Besprochener Beitrag: "Risiken bei Stellen einer Bauhandwerkersicherung" von RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Oliver Homann, RA Tobias Köhler IBR 2024, 218 |
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BautechnikWasserdichte Keller ja - aber mit Gürtel und Hosenträger?Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2024, 215 |
Obliegenheit oder Pflicht? Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
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Online seit März
Anwendungsfälle der SOLL"-Methode Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Soll´-Methode kann Sinn machen Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
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In sogenannten Baubetriebsgutachten, gemeint sind Gutachten, mit denen anspruchsausfüllende Nachweise von Zeitwirkungen bestimmter Behinderungen in einem Bauablauf nachgewiesen werden sollen, wird der Bauablauf allzu häufig nicht, wie es uns Baubetrieblern höchstrichterlich vorgegeben ist, konkret fortgeschrieben. Es wird nicht die Wirklichkeit gezeigt, nicht das, was tatsächlich (oder wenigstens dem Tatsächlichen nahe kommend) gewirkt hat. Sie folgen mit dem sogenannten Soll'-Verfahren (sprich: soll strich) einer Methode mit zu viel Soll und zu wenig Ist, einer Methode, die dem ersten Teil des Äquivalenzkostenverfahrens nahe kommt, einer Methode, die, vorgestellt in den 80iger Jahren des vorigen Jahrhunderts von einem Berliner Baubetriebsprofessor (Gutsche, Bauwirtschaft, Hefte 34 und 35, beide aus August 1984), zwar bis zum Kammergericht erfolgreich war, letztlich aber vom BGH abgelehnt worden ist (BGH vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84). Wer mit solchem von Abstraktionen getragenen vor ein Zivilgericht zieht, scheitert regelmäßig.
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Gibt es technische Regeln für die Qualität des Schallschutzes? Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Online seit Februar
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Seit mittlerweite gut fünf Jahren kennt das Bauvertragsrecht im BGB ein Regelungssystem zur Preisbildung bei einer einseitig vom Besteller angeordneten Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder einer zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendigen Änderung (§ 650b Abs. 2 BGB). Kurz und praktisch: BauSoll-Modifikation. Der Gesetzgeber wollte mit dem Regelungssystem zur Preisbildung (§ 650c Abs. 1 und 2 BGB) den in der Bauwirtschaft verbreiteten verdeckten Preismanipulationen entgegenwirken. Es braucht nicht viel zu der Auffassung, dieses Ansinnen als gescheitert anzusehen.
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Missverständnis ausgeräumt Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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BautechnikUBA-Schimmelleitfaden: Änderung der Nutzungsklassen - eine FehlentscheidungSachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2024, 107 |
Zur Vermeidung von Missverständnissen ist § 641 Abs. 2 BGB mitzubetrachten Leseranmerkung von Dr. Egmont Neubauer zu
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Vergütung zusätzlicher Leistungen auf der Basis der Urkalkulation! Leseranmerkung von Frank Thiele zu
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Preisfortschreibungregelungen nicht im Rahmen von AGB Leseranmerkung von Florian Klug zu
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Online seit Januar
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Ein ermutigender Satz des früheren israelischen Präsidenten Schimon Peres: "Pessimismus ist einfach Zeitverschwendung, Pessimismus lähmt da, wo wir eigentlich Haltung, Mut und aktives Handeln brauchen." Den fragwürdigen Zustand unseres Vergütungs- und Entschädigungsrechts mit Haltung, Mut und aktivem Handeln weiterentwickeln. So hoffe ich auf eine Klärung der Frage, wie vom Auftraggeber angeordnete BauSoll-Modifikationen im Sinne von § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B der Höhe nach zu behandeln sind. Kalkulatorische Preisniveaufortschreibung oder tatsächliche Kosten, das ist hier die wohl zentrale Frage. Eine Frage, zu deren Beantwortung etliche Zweifel durchlebt werden müssten; siehe etwa Drittler, BauR 2023, 1871. Die zügige Klärung tut Not. Gefordert ist der VII. Zivilsenat am BGH. Zügig und bitte: ...
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Bautagebuch: Schlüsselkompetenz setzt beim Bauleiter an Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Kooperation umfasst die Aufmaßnahme! Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Schlüsselfaktoren für die Lösungskompetenz der Baubetriebslehre nutzen Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
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Online seit 2023
Zur Leseranmerkung von Herrn Füg Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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Putz-/Mauermörtelverarbeitung bei widrigen Randbedingungen Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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