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Schelte für baubetriebliche Gutachter scheint mittlerweile schick zu sein. Der Begriff "konkrete bauablaufbezogene Darstellung" sei zum Zauberwort in der Auseinandersetzung über gestörte Bauabläufe geworden. Gerade in der Baubetriebsliteratur habe sich dazu ein "erstaunlicher Ideenreichtum" entwickelt (Leinemann, NZBau 2009, 563, 564). In der Beurteilung juristischer Prämissen und Interpretation der einschlägigen Rechtsprechung und juristischen Fachliteratur lägen "häufig gravierende Fehlerquellen baubetrieblicher Gutachten" (a.a.O., 567).
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BGH XI ZR 18/08 Leseranmerkung von Dr. Ulrich May zu
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Urteil aus technischer Sicht nachvollziehbar Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Matthias Zöller Ö.b.u.v.S. für Bauschäden zu
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Schmitz, OLG Naumburg - 6 U 179/01 - Stellungnahme des Autors (Dr. Claus Schmitz) zu
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Leitsatz missverständlich Leseranmerkung von Walther Leitzke zu
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Kostenberechnung nach DIN 276:2008-12? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Drei Thesen zum Baukostenvereinbarungsmodell Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Unverhältnismäßigkeit der Mangelbeseitigung Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Erstattungsfähigkeit ist sachgerecht Stellungnahme des Autors (Dr. Klaus Waldmann) zu
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HOAIHOAI 2009: Pauschalhonorare bleiben weiter zulässig!IBR 2009, 562 |
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HOAIKostenvereinbarungsmodell nach § 6 Abs. 2 HOAI 2009IBR 2009, 561 ( 1 Leseranmerkung) |
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HOAIHOAI 2009 ermöglicht freie Vereinbarung von Zeithonoraren!IBR 2009, 560 |
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HOAIKostenberechnungsmodell nach § 7 HOAI 2009IBR 2009, 559 ( 1 Leseranmerkung) |
Privatgutachterkosten grundsätzlich erstattungsfähig? Leseranmerkung von Walther Leitzke zu
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Einzelfallentscheidung im Widerspruch zur h.M. Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Dass Anwaltsorganisationen durch Hinweise auf Lebenssachverhalte, die einen besonderen anwaltlichen Beratungsbedarf begründen, Werbung für das Beratungsangebot ihrer Mitglieder betreiben, ist sicherlich eines ihrer berechtigten Anliegen. Handelt es sich bei einem erheblichen Teil dieser Mitglieder um Fachanwälte, sollte die Qualität solcher Hinweise aber den hohen Erwartungen entsprechen, welche das umworbene Publikum gerade an Fachanwälte stellt. Das scheint bei einer kürzlichen Mitteilung der ARGE Baurecht nicht ausreichend bedacht worden zu sein.
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BautechnikVom Sturm zerlegt: Pool-Cabriolet auf einer Penthouse-TerrasseSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. (FH) Michael Probst, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden, Mainz IBR 2009, 495 |
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BauvertragÄnderung des BauFordSiG ist in Kraft getreten!IBR 2009, 501 |
Anwendungsbereich des § 641 Abs. 3 BGB Leseranmerkung von Bernd Knipp zu
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Neue HOAI Leseranmerkung von Helmut Aschenbrenner zu
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HOAIHOAI-Novelle: Zentrale bisherige HOAI-Regelungen sind entfallen!IBR 2009, 499 |
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HOAIWesentliche Neuerungen der HOAI 2009IBR 2009, 497 |
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HOAIStrukturelle Gestaltung der neuen HOAIIBR 2009, 498 ( 1 Leseranmerkung) |
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HOAINeue HOAI und ÜbergangsregelungIBR 2009, 500 |
Vorgabe eines Verzichts auf die Einreden gem. § 768 unwirksam Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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BauvertragAlle gegen einen! Ist auch der Arbeitnehmer durch das BauFordSiG geschützt?IBR 2009, 1190 (nur online) |
Anmerkung zu BGH, XI ZR 145/08 v. 16. Juni 2009 Leseranmerkung von Dr. Karl-Heinz Inhuber zu
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Abgebaute Überstunden lassen sich nicht in ersparte Kosten ummünzen. Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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BGH, Urteil vom 16.06.09 - keine Teilbarkeit einer GW-Sicherungsabrede Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Eine ordnungsgemäß ersetzte Barsicherheit muss effektiv ausgezahlt werden! Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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In einem Kurzaufsatz in ibr-online (Werkstattbeitrag vom 06.07.2009) befassen sich Knipp/Schellenberg mit dem neuen § 632a BGB. Sie bezeichnen es als unklar, ob dessen Abs. 1 Satz 3 auch bei Vorliegen unwesentlicher Mängel Anwendung findet. Zudem machen sie Andeutungen, dass die Darlegungs- und Beweislast anders als nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung zu beurteilen sein dürfte. Man sollte jedoch keine Probleme suchen, wo es eigentlich keine gibt.
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BauvertragDer neue § 632a BGB: Keine Abschlagszahlungen bei wesentlichen Mängeln - kann das richtig sein?IBR 2009, 1228 (nur online) |
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BauvertragEinen "gerechten" Preis gibt es nicht!Besprochener Beitrag: "Die Rückkehr des gerechten Preises?" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Hans Christian Schwenker IBR 2009, 441 |
Auslegungergebnis nach Auslegungskriterien (s. Palandt, Einl. Rn. 40 ff.) Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Gefährliche Kommentierung Leseranmerkung von Prof. Hans-Benno Ulbrich zu
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Richtigstellung Leseranmerkung von Prof. Hans-Benno Ulbrich zu
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Replik Stellungnahme des Autors (RA Dr. Benjamin Berding) zu
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BautechnikAlles richtig gemacht und das Ergebnis: Frust wohin man schaut!Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. (FH) Michael Probst, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden, Mainz IBR 2009, 439 |
Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln Leseranmerkung von RA Prof. Dr. Reinhold Thode zu
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Deklaratorisches Schuldanerkenntnis Leseranmerkung von RA Prof. Dr. Reinhold Thode zu
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Genügend häufige Kontrolle Leseranmerkung von Dr. Claus von Rintelen zu
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BauvertragFreie Kündigung bzw. Annahmeverzug: Sind abgebaute Überstunden ersparte Kosten?IBR 2009, 442 ( 3 Leseranmerkungen) |
Wille des Gesetzgebers Leseranmerkung von Stefan Illies zu
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Beitrag von RA Illies zum BauFG Leseranmerkung von Claus Schmitz zu
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Schwache Begründung Leseranmerkung von Andreas Stammkötter zu
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BauvertragVom Bau in den Bau: Haftung nach BauFordSiG trifft alle auf der Baustelle tätigen Unternehmen!IBR 2009, 502 ( 3 Leseranmerkungen) |
OLG München U.v. 19.05.2009 Schallschutz und DIN 4109 Leseranmerkung von Motzke Gerd zu
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Wenn der Baugeldbegriff vom Grundbuch abgekoppelt wird, erscheint es nachvollziehbar, ihn vom Baugrundstück überhaupt zu trennen. Von daher ist eine Poollösung in Ordnung. Die Bauindustrie kann besser wirtschaften.
Blog-Eintrag Allerdings: Die Möglichkeit zum hälftigen Einbehalt ist aufgrund einer Abwägung der Interessen getroffen. Diese stimmt zwar nicht mehr, seit jetzt auch Eigenanteile zum Baugeld zählen. Wenn die Bauindustrie erst einmal ihre eigenen Forderungen begleichen kann, stehen die kleinen Handwerker aber mitunter trotzdem dumm da. Denn oft sind zusätzliche Mittel bereitzustellen, um den Bau zu Ende zu bringen. Wenn die Bereitstellung fehlschlägt, geht das zu Lasten der insoweit nicht baugeldgesicherten Handwerker. Zu empfehlen ist daher eine Lösung, wonach die Hälfte i.S. des § 1 Abs. 2 S. 1 BauFordSiG auf 2/3 angehoben wird. [mehr ...] |
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Recht am BauMängelprobleme nach neuester Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGHIBR 2009, 1450 (nur online) |
Formularmäßiges Verlangen einer Vorauszahlungs-BS auf 1. Anf. unwirksam Leseranmerkung von RA. Jürgen Ripke, Hannover zu
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