ibr-online Forum - Aufsätze, Blog, Leseranmerkungen
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
Zeige Dokumente 351 bis 400 von insgesamt 5147
Online seit 2023
Nicht jede Vertragsverletzung berechtigt zur Kündigung aus wichtigem Grund Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
|
Nachhaltigkeitsprinzip des Art. 20a GG sticht Nachbesserungspflicht Leseranmerkung von Dr. Benjamin Berding zu
|
L |
ProzessualesDie Streitverkündung als Prozessinstrument – praktische Fragestellungen im MietprozessIMR 2023, 43 |
B |
Der gestörte Bauablauf. Ein Wiedersehen im Neuen Jahr 2023, eine Begegnung mit den Realitäten auf allzu vielen Baustellen. Bevor ich ins Eingemachte der (im Streit) notwendigen Auseinandersetzungen mit den Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen (Kausalitäten) gehe: Ich wünsche allen meinen Lesern ein Prosit Neujahr, wie es beim Neujahrskonzert aus Wien voller Zuversicht in die Welt hinausgerufen worden ist. (Zuver)Sicht auf das Gute in dieser Welt und auf die das Gute mitgestaltenden Menschen darin. Ich spreche deshalb nicht von Krisen, aber gerne von Herausforderungen, die angenommen und zu einem für alle Beteiligten annehmbaren Ergebnis geführt werden wollen. Lassen Sie sich, lassen wir uns also herausfordern.
Blog-Eintrag [mehr ...] |
L |
Herbsttagung 2022 der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV in Leipzig vom 23. bis 24.09.2022IVR 2022, 129 |
L |
Die Räumungsvollstreckung bei Wohnraum nach § 885 ZPO und § 885a ZPO - ein VergleichIVR 2022, 121 |
Online seit 2022
S |
BautechnikWU und Frischbetonverbundfolie - eine vernünftige Kombination!Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin IBR 2023, 55 |
Sichtbeton ≠ Sichtbeton Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
|
Architektur trifft auf Ingenieurkunst Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
|
S |
Bautechnik"Sicht"-BetonSachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2023, 1 ( 2 Leseranmerkungen) |
Lösbare Abgrenzungsprobleme Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
|
L |
WohnraummieteHabecks Pullover oder Wohlfühltemperaturen im Miet- und WohnungseigentumsrechtIMR 2023, 1 |
substanzlos Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
|
Warum? Leseranmerkung von k.A. k.A. zu
|
B |
Das Gesetz will die Höhe des Vergütungsanspruchs zu einer vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung (§ 650b Abs. 2 BGB) als
Blog-Eintrag vermehrten oder verminderten Aufwand und dessen Bewertung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für AGK, W + Gsehen. "Vermehrter oder verminderter Aufwand". Es ist in erster Linie der Aufwand festzustellen, der vermehrte [+] oder der verminderte [-] Aufwand, dies etwa im Sinne von Zeitaufwand für die Herstellung eines Stücks Bauleistung. Anschließend, das heißt erst in zweiter Linie, ist der (Mehr- oder Minder)Aufwand mit den dafür "tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen" zu bewerten. Ein Referent (kurz: R) auf Vortragsveranstaltungen verkürzt [mehr ...] |
Fristsetzung zur (Nach-) Erfüllung vor der Abnahme nicht möglich! Leseranmerkung von S. Erdmann zu
|
B |
Bei den gesetzlichen Preisregeln zu einer entsprechend § 650b Abs. 2 BGB vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung geht es nicht um die kalkulierten, sondern um die tatsächlichen Kosten. So lassen sich die gesetzlichen Preisregeln des § 650c BGB durchaus auf den Punkt bringen. Und doch wird dem Unternehmer (kurz: U) nach § 650c Abs. 2 BGB die lineare Preisfortschreibung mit VertragspreisNiveauFaktor (Kapellmann/Schiffers) zugelassen - sogenannte PreisNiveauFortschreibung (Korbion). Könnte das den Referenten (kurz: R) auf einer Arbeitstagung zu der Idee veranlasst haben, "tatsächliche Kosten" und "Vorkalkulatorik" seien im Grunde das Gleiche? So willkommen neue Ideen sind: Nein, da gerät etwas durcheinander; siehe meinen Blog-Eintrag vom 07.11.2022. In gewisser Weise nachvollziehbar wiederum mag der Irrweg des R in die Idee hinein durch die (scheinbare) Ambivalenz des Gesetzes selbst sein. Denn ...
Blog-Eintrag [mehr ...] |
Das vom Kollegen Käseberg besprochene Urteil ist rechtskräftig geworden Leseranmerkung von Klaus F Delwig zu
|
Witzbolde Leseranmerkung von Hermann Summa zu
|
Leistungsversprechen? Leseranmerkung von Hermann Summa zu
|
B |
Aus der, zumal der renommierten Vortragspraxis können Sätze wie dieser aufgenommen werden: Bei den gesetzlichen Preisregeln zu einer entsprechend § 650b Abs. 2 BGB vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung gehe es nicht um die kalkulierten, sondern um die tatsächlichen Kosten (Selbstkostenerstattungsnachtrag). Ein kerniger wie zutreffender Satz! Fragwürdig, gar befremdlich dagegen: "Tatsächliche Kosten" und "Vorkalkulatorik" seien im Grunde das Gleiche.
Blog-Eintrag [mehr ...] |
L |
MietrechtAktuelle Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH zum Heimrecht und zum Betreuten WohnenIMR 2022, 469 |
Berufung per Fax? Leseranmerkung von Michael Mayer zu
|
Ergänzende Vertragsauslegung? Leseranmerkung von Thomas Ryll zu
|
Koordinationspflichtverletzung? Leseranmerkung von Thomas Ryll zu
|
Prozesskosten und Zinsen Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
|
B |
Der Gestörte Bauablauf und die Nachweise seiner Rechtsfolgen daran, seit mehr als dreieinhalb Jahrzehnten meine "Leib- und Magenspeise". Leider wird mir der "Appetit" daran durch mehr oder weniger abstrahierende Lösungsansätze in der Baubetriebslehre beeinträchtigt, wenn es in der Folge von solchem dann auch noch heißt, es gebe keine konkreten, am tatsächlichen Bauablauf orientierten Nachweise.
Blog-Eintrag [mehr ...] |
S |
BautechnikGips unter Abdichtungen in Sportstudios?Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2022, 553 |
B |
Forderungen aus AGK-Unterdeckung im gestörten Bauablauf werden in der Praxis
Blog-Eintrag regelmäßig geradezu gnadenlos überreizt mit nicht genügend oder gar nicht differenzierenden [mehr ...] |
Kritik am OLG ist angebracht Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
|
Leseranmerkung zur Leseranmerkung von Christian Specht Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
|
Er hatte einen Plan - der Plan war jedoch schlecht ! Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
|
Anmerkung zu verkürzt Stellungnahme des Autors (Oliver Elzer) zu
|
Kooperationspflicht ist Bringschuld Leseranmerkung von Ernst Wilhelm zu
|
Keine Gerechtigkeitslücke Leseranmerkung von Uwe Luz zu
|
L |
Das Verhältnis von Zwangsverwaltung und strafprozessualer Beschlagnahme - Was hat Vorrang?IVR 2022, 85 |
B |
In seinem Beitrag zur Festschrift für Ulrich Locher zum 65. Geburtstag geht Kniffka der Frage nach, ob die im Anschluss an die Auslegung des § 642 BGB in der Entscheidung BGH "Entschädingungsdauer" vom 26.10.2017 (VII ZR 16/17) gemeinhin als Gerechtigkeitslücke wahrgenommene Lücke im Gesetz geschlossen werden kann. Bereits im Titel "Vorunternehmerverzögerung - Keine befriedigende Lösung in Sicht" wird die Hoffnung der Praxis zerstreut, § 642 BGB könne dem durch verzögerte Vorunternehmerarbeiten benachteiligten Auftragnehmer als genereller Auffangtatbestand dienen, mit dem alle Nachteile ausgeglichen werden können und nicht nur jene, die ihm
Blog-Eintrag [mehr ...] |
Spannend für § 650f BGB! Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
|
Selbstbindung und Ermessen Leseranmerkung von Hermann Summa zu
|
L |
WohnraummieteVorgetäuschter Eigenbedarf: Wie errechnet sich der Differenzmietschaden oder Plädoyer wider den Dreieinhalb-Jahre-Unsinn!IMR 2022, 381 |
L |
GewerberaummieteÄrzte als Mieter: Die Besonderheiten des PraxismietvertragsIMR 2022, 383 |
Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt die Bauartgenehmigung ( abZ ) Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
|
Fortgeltung zum neuen Recht nicht zweifelsfrei Leseranmerkung von Dr. A. Olrik Vogel zu
|
L |
WohnraummieteDie neue MietspiegelverordnungIMR 2022, 425 Kurzaufsatz |
B |
Die Höhe der Vergütung von geänderten und zusätzlichen Leistungen, den hier so genannten BauSoll-Modifikationen, bestimmt sich in der Praxis weitestgehend auch heute noch in über Jahrzehnte geltender linearer Preisfortschreibung nach Korbion, einer Fortschreibung unter Rückgriff auf die Auftragskalkulation, verbreitet als Korbion'sche Preisformel bekannt, eine Fortschreibung, nach Kapellmann/Schiffers - näher konkretisierend - unter Beibehaltung des Vertragspreisniveaufaktors.
Blog-Eintrag [mehr ...] |
Grenzen der Anordnungskompetenz bewahren Leseranmerkung von Karl Maull zu
|
L |
Architekten und IngenieureVerträge in Anlehnung an die HOAI und die PreisverordnungIBR 2022, 1021 (nur online) |
Warum nicht tatsächlich erforderliche Kosten? Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
|
Keine Nachtragskalkulation auf Basis tatsächlicher Kosten Leseranmerkung von Uwe Luz zu
|
AGB-Widrigkeit vom Gesetz abweichender Nachtragsregelungen. Leseranmerkung von Dr. Michael T. Stoll zu
|