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Online seit 2023
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Bautechnik
Mindeststandard innenliegender Dachrinnen
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2023, 225
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Werkstatt-Beitrag zu OLG Zweibrücken - Beschl. v. 03.02.2023 - 4 W 4/23
Leseranmerkung von Helmut Aschenbrenner zu
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Gesamtrechtsanalogie bei Ausnahmevorschriften unzulässig.
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Anspruch auf Bauhandwerkersicherheit verjährt in drei Jahren ab Anforderung! (Achim Olrik Vogel)
IBR 2023, 131
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...nur, wenn der Tiefbauer seine Erkundigungspflichten erfüllt hat.
Stellungnahme des Autors (Dr. Markus Vogelheim) zu
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Tiefbauunternehmer darf sich auf fehlerhafte Spartenauskunft verlassen! (Markus Vogelheim)
IBR 2023, 240
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Der Leitsatz aus Ziff. 5 ist Problematisch!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Tiefbauunternehmer darf sich auf fehlerhafte Spartenauskunft verlassen! (Markus Vogelheim)
IBR 2023, 240
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Leitsatz missverständlich
Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
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§ 4 Abs. 7 VOB/B ist unwirksam: Keine Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme! (Claus Schmitz)
IBR 2023, 179
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Wohnraummiete
Zur (Nicht-)Anwendung der Mietpreisbremse auf die Vermietung einer "kernsanierten" Wohnung
(Josua Zimmermann)
IMR 2023, 171
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BGH vom 19.1.2023 ist vollumfänglich zuzustimmen
Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
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Wann ist die VOB/B nicht "als Ganzes" vereinbart? (Claus Schmitz)
IBR 2023, 173
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Unverständliche Entscheidung
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Trotz unvollständiger Rechtsbehelfsbelehrung: Rechtsanwalt muss das beA nutzen! (Martine Stein)
IBR 2023, 219
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Zum Verständnis des § 15 Abs. 3 S. 1 VOB/B
Leseranmerkung von christian sienz zu
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Welche Anforderungen bestehen an die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten? (Stephan Bolz)
IBR 2023, 175
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Prozessuales
Beschlussklage gegen Abrechnungsbeschluss wirtschaftlich sinnlos – erfolgreiche Klage als Pyrrhussieg?
(Hans-Joachim Weber)
IMR 2023, 129
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Bautechnik
Solaranlagen auf Flachdächern: Brandgefährlich?
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße, und Dr. rer. nat. Udo Simonis, ö.b.u.v. Sachverständiger für Kunststofftechnik - Dach- und Dichtungsbahnen, Ronneburg
IBR 2023, 117
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Wohnungseigentum
Die Gaspreisbremse in der WEG
(Melanie Kruse)
IMR 2023, 85
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Vergaberecht vs. Zivilrecht
Leseranmerkung von Christian Meier zu
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Ausschreibung eines Rahmenvertrags: Auftraggeber muss Höchstwert/-menge angeben! (Lars Lange)
VPR 2023, 16
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Die Zwangshypothek und das Grundbuch - Jahresrückblick 2022
(Sebastian Seibt)
IVR 2023, 10
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Die Zwangsversteigerung von Immobilien - Jahresrückblick 2022
(Andreas Georg Thürauf; Alexandra Hammermüller)
IVR 2023, 1
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Fehler in der Zwischenüberschrift...
Leseranmerkung von Sebastian Demuth zu
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Nicht zu fassen! Ein als "dramatisch ungerecht empfundenes Ergebnis"
Blog-Eintrag
(Dr.-Ing. Matthias Drittler)
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Jetzt noch strenger der BGH
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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Nachholung einer Glaubhaftmachung: Drei Wochen sind nicht unverzüglich! (Oliver Elzer)
IMR 2023, 83
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Siehe jetzt aber strenger BGH....
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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"Vorübergehende technische Unmöglichkeit" ist unverzüglich glaubhaft zu machen! (Wolfgang Dötsch)
IBR 2023, 47
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Nicht zu fassen! Ein als "dramatisch ungerecht empfundenes Ergebnis"
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler  |
Bauherr (Besteller, kurz: B) beauftragt Unternehmer (kurz: U), für den Neubau einer Krankenhauserweiterung die Klimaanlage herzustellen. Die Bauzeit für die Herstellung der Klimaanlage (Montage) ist verbindlich mit einem Jahr vereinbart. Nach Abschluss der Montagearbeiten soll die Anlage in Betrieb gesetzt werden (Inbetriebsetzung, kurz: IBS). Für die umfangreichen Prüf- und Messaufgaben im Rahmen der IBS sieht der Vertrag der beiden bis zur Abnahme ein halbes Jahr vor. Die Zu- und Abluftkanäle sowie die Leitungen für die Mess-, Steuer- und Regeltechnik (kurz: MSR) werden unmittelbar unter den Rohbetondecken durch die Flurwände und Trennwände zwischen den Behandlungsräumen, die allesamt Gipskartonwände sind (kurz: GK-Wände), hindurchgeführt. In der technologischen Ablauffolge müssen die GK-Wände samt aller Durchlässe, insbesondere jener für die Klimakanäle, stehen, bevor die Kanäle eingebaut werden können. So gesehen ist der Trockenbauer (baut die GK-Wände) für den U der Klimaanlage (Klima-U) ein sogenannter Vorunternehmer. Dieser gerät gegenüber dem B in erheblichen Leistungsverzug, worunter der Arbeitsfortschritt des Klima-U leidet. Der Vorunternehmer folgt der Aufholanweisung des B nicht, woraufhin der B dem Vorunternehmer die Kündigung erklärt. Für jede Bauabwicklung der GAU schlechthin.
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Blog-Eintrag
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Kautionsversicherung missverstanden?
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
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Kautionsversicherung ist keine selbstschuldnerische Bürgschaft! (Iris Glönkler)
IMR 2023, 104
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Interessant wird der Nachweis der Höhe
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Betriebsschließungsversicherung greift erst im zweiten Lockdown
Nachricht
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Autorenanmerkung zu Leseranmerkung Bach
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Autorenanmerkung zu Leseranmerkung Dr. Berding
Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Nicht jede Vertragsverletzung berechtigt zur Kündigung aus wichtigem Grund
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Nachhaltigkeitsprinzip des Art. 20a GG sticht Nachbesserungspflicht
Leseranmerkung von Dr. Benjamin Berding zu
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Kein gleichwertiges Produkt angegeben: Im LV genanntes Produkt ist zu verbauen! (Wolfgang Kau)
IBR 2023, 126
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Prozessuales
Die Streitverkündung als Prozessinstrument – praktische Fragestellungen im Mietprozess
(Kai-Uwe Agatsy)
IMR 2023, 43
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Herbsttagung 2022 der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im DAV in Leipzig vom 23. bis 24.09.2022
(Gerhard Schmidberger)
IVR 2022, 129
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Die Räumungsvollstreckung bei Wohnraum nach § 885 ZPO und § 885a ZPO - ein Vergleich
(Aline Diez)
IVR 2022, 121
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Online seit 2022
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Bautechnik
WU und Frischbetonverbundfolie - eine vernünftige Kombination!
Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
IBR 2023, 55
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Architektur trifft auf Ingenieurkunst
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Bautechnik
"Sicht"-Beton
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2023, 1 ( 2 Leseranmerkungen)
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Lösbare Abgrenzungsprobleme
Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
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Fiktive Kosten statt Vorschuss: Bei Mangelfolgeschäden nach wie vor richtig! (Tobias Rodemann)
IBR 2023, 15
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Wohnraummiete
Habecks Pullover oder Wohlfühltemperaturen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
(Martin Klimesch)
IMR 2023, 1
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substanzlos
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Auch ohne geforderte Mindestanforderungen: Referenzen müssen vergleichbar sein! (Tobias Hänsel)
VPR 2023, 75
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Warum?
Leseranmerkung von k.A. k.A. zu
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Auch ohne geforderte Mindestanforderungen: Referenzen müssen vergleichbar sein! (Tobias Hänsel)
VPR 2023, 75
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§ 650c BGB und sein weiter wild wachsendes Verständnis
Von Dr.-Ing. Matthias Drittler  |
Das Gesetz will die Höhe des Vergütungsanspruchs zu einer vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung (§ 650b Abs. 2 BGB) als vermehrten oder verminderten Aufwand und dessen Bewertung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für AGK, W + G sehen. "Vermehrter oder verminderter Aufwand". Es ist in erster Linie der Aufwand festzustellen, der vermehrte [+] oder der verminderte [-] Aufwand, dies etwa im Sinne von Zeitaufwand für die Herstellung eines Stücks Bauleistung. Anschließend, das heißt erst in zweiter Linie, ist der (Mehr- oder Minder)Aufwand mit den dafür "tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen" zu bewerten. Ein Referent (kurz: R) auf Vortragsveranstaltungen verkürzt
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Blog-Eintrag
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Fristsetzung zur (Nach-) Erfüllung vor der Abnahme nicht möglich!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Mängelbeseitigungsfrist vor Abnahme gesetzt: Stehen dem Besteller Mängelansprüche zu? (Steffen Hofmann)
IBR 2023, 66
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Das vom Kollegen Käseberg besprochene Urteil ist rechtskräftig geworden
Leseranmerkung von Klaus F Delwig zu
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