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Bautechnik
"Sicht"-Beton
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2023, 1 ( 2 Leseranmerkungen)
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Lösbare Abgrenzungsprobleme
Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
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Fiktive Kosten statt Vorschuss: Bei Mangelfolgeschäden nach wie vor richtig! (Tobias Rodemann)
IBR 2023, 15
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Wohnraummiete
Habecks Pullover oder Wohlfühltemperaturen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
(Martin Klimesch)
IMR 2023, 1
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substanzlos
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Auch ohne geforderte Mindestanforderungen: Referenzen müssen vergleichbar sein! (Tobias Hänsel)
VPR 2023, 75
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Warum?
Leseranmerkung von k.A. k.A. zu
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Auch ohne geforderte Mindestanforderungen: Referenzen müssen vergleichbar sein! (Tobias Hänsel)
VPR 2023, 75
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§ 650c BGB und sein weiter wild wachsendes Verständnis
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Das Gesetz will die Höhe des Vergütungsanspruchs zu einer vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung (§ 650b Abs. 2 BGB) als vermehrten oder verminderten Aufwand und dessen Bewertung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen für AGK, W + G sehen. "Vermehrter oder verminderter Aufwand". Es ist in erster Linie der Aufwand festzustellen, der vermehrte [+] oder der verminderte [-] Aufwand, dies etwa im Sinne von Zeitaufwand für die Herstellung eines Stücks Bauleistung. Anschließend, das heißt erst in zweiter Linie, ist der (Mehr- oder Minder)Aufwand mit den dafür "tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen" zu bewerten. Ein Referent (kurz: R) auf Vortragsveranstaltungen verkürzt
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Blog-Eintrag
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Fristsetzung zur (Nach-) Erfüllung vor der Abnahme nicht möglich!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Mängelbeseitigungsfrist vor Abnahme gesetzt: Stehen dem Besteller Mängelansprüche zu? (Steffen Hofmann)
IBR 2023, 66
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§ 650c BGB: In Abs. 2 gleiche Dogmatik wie in Abs. 1
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Bei den gesetzlichen Preisregeln zu einer entsprechend § 650b Abs. 2 BGB vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung geht es nicht um die kalkulierten, sondern um die tatsächlichen Kosten. So lassen sich die gesetzlichen Preisregeln des § 650c BGB durchaus auf den Punkt bringen. Und doch wird dem Unternehmer (kurz: U) nach § 650c Abs. 2 BGB die lineare Preisfortschreibung mit VertragspreisNiveauFaktor (Kapellmann/Schiffers) zugelassen - sogenannte PreisNiveauFortschreibung (Korbion). Könnte das den Referenten (kurz: R) auf einer Arbeitstagung zu der Idee veranlasst haben, "tatsächliche Kosten" und "Vorkalkulatorik" seien im Grunde das Gleiche? So willkommen neue Ideen sind: Nein, da gerät etwas durcheinander; siehe meinen Blog-Eintrag vom 07.11.2022. In gewisser Weise nachvollziehbar wiederum mag der Irrweg des R in die Idee hinein durch die (scheinbare) Ambivalenz des Gesetzes selbst sein. Denn ...
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Blog-Eintrag
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Das vom Kollegen Käseberg besprochene Urteil ist rechtskräftig geworden
Leseranmerkung von Klaus F Delwig zu
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Witzbolde
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Schleswig-Holstein will Tarifbindung bei Vergaben stärker beachten
Nachricht
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Leistungsversprechen?
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Kein Ausschluss eines Vergabeangebots mit Einbindung eines US-Hosting-Diensts
Nachricht
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§ 650c BGB und sein recht wild wachsendes Verständnis
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Aus der, zumal der renommierten Vortragspraxis können Sätze wie dieser aufgenommen werden: Bei den gesetzlichen Preisregeln zu einer entsprechend § 650b Abs. 2 BGB vom Besteller (kurz: B) angeordneten Leistungsänderung gehe es nicht um die kalkulierten, sondern um die tatsächlichen Kosten (Selbstkostenerstattungsnachtrag). Ein kerniger wie zutreffender Satz! Fragwürdig, gar befremdlich dagegen: "Tatsächliche Kosten" und "Vorkalkulatorik" seien im Grunde das Gleiche.
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Blog-Eintrag
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Mietrecht
Aktuelle Rechtsprechung des III. Zivilsenats des BGH zum Heimrecht und zum Betreuten Wohnen
(Harald Reiter)
IMR 2022, 469
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Berufung per Fax?
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Keine Wiedereinsetzung ohne Glaubhaftmachung der Gründe! (Cornelius Vowinckel)
IBR 2023, 50
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Koordinationspflichtverletzung?
Leseranmerkung von Thomas Ryll zu
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Architekt muss prüfen, ob der Tragwerksplaner die Bewehrungsarbeiten überwacht! (Steffen Hofmann)
IBR 2022, 635
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Prozesskosten und Zinsen
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Fassade trotz Mängeln funktionstauglich: Neuerrichtung unverhältnismäßig! (Karl Schwarz)
IBR 2022, 621
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"Konkret bauablaufbezogen": BGH hat Leitplanken längst gesetzt
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Der Gestörte Bauablauf und die Nachweise seiner Rechtsfolgen daran, seit mehr als dreieinhalb Jahrzehnten meine "Leib- und Magenspeise". Leider wird mir der "Appetit" daran durch mehr oder weniger abstrahierende Lösungsansätze in der Baubetriebslehre beeinträchtigt, wenn es in der Folge von solchem dann auch noch heißt, es gebe keine konkreten, am tatsächlichen Bauablauf orientierten Nachweise.
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Blog-Eintrag
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Bautechnik
Gips unter Abdichtungen in Sportstudios?
Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2022, 553
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AGK-Unterdeckung und ihr echter Anspruchskern
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Forderungen aus AGK-Unterdeckung im gestörten Bauablauf werden in der Praxis
regelmäßig geradezu gnadenlos überreizt mit nicht genügend oder gar nicht differenzierenden
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Blog-Eintrag
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Kritik am OLG ist angebracht
Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Wiederholungshonorar gibt es nur bei wesentlichen Änderungen! (Heiko Fuchs)
IBR 2022, 467
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Leseranmerkung zur Leseranmerkung von Christian Specht
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Wer sich durch Kritik "diskreditiert" fühlt, reagiert unprofessionell und erhält keine Vergütung! (Jan Erik Jasper)
IBR 2022, 544
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Er hatte einen Plan - der Plan war jedoch schlecht !
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Kooperationspflicht ist Bringschuld
Leseranmerkung von Ernst Wilhelm zu
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Das Verhältnis von Zwangsverwaltung und strafprozessualer Beschlagnahme - Was hat Vorrang?
(Dennis Rehfeld)
IVR 2022, 85
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Es wäre zu schön gewesen ...
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In seinem Beitrag zur Festschrift für Ulrich Locher zum 65. Geburtstag geht Kniffka der Frage nach, ob die im Anschluss an die Auslegung des § 642 BGB in der Entscheidung BGH "Entschädingungsdauer" vom 26.10.2017 (VII ZR 16/17) gemeinhin als Gerechtigkeitslücke wahrgenommene Lücke im Gesetz geschlossen werden kann. Bereits im Titel "Vorunternehmerverzögerung - Keine befriedigende Lösung in Sicht" wird die Hoffnung der Praxis zerstreut, § 642 BGB könne dem durch verzögerte Vorunternehmerarbeiten benachteiligten Auftragnehmer als genereller Auffangtatbestand dienen, mit dem alle Nachteile ausgeglichen werden können und nicht nur jene, die ihm
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Blog-Eintrag
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Selbstbindung und Ermessen
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Preissteigerungen wegen Ukraine-Krieg sind ungewöhnliches Wagnis! (Julia Zerwell)
VPR 2022, 138
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Wohnraummiete
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Wie errechnet sich der Differenzmietschaden oder Plädoyer wider den Dreieinhalb-Jahre-Unsinn!
(Martin Klimesch)
IMR 2022, 381
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Gewerberaummiete
Ärzte als Mieter: Die Besonderheiten des Praxismietvertrags
(Christian Göpper)
IMR 2022, 383
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Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt die Bauartgenehmigung ( abZ )
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Herstellung eines Wärmedämmverbundsystems: Vorgegebene Mindeststärken sind einzuhalten! (Werner Amelsberg)
IBR 2022, 511
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Fortgeltung zum neuen Recht nicht zweifelsfrei
Leseranmerkung von Dr. A. Olrik Vogel zu
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Beschlusskompetenz für Wiederherstellung des Sondereigentums - ja, im Sonderfall! (Oliver Elzer)
IMR 2022, 406
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§ 650c Abs. 1, 2 BGB: Am Ende nur Makulatur?
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Die Höhe der Vergütung von geänderten und zusätzlichen Leistungen, den hier so genannten BauSoll-Modifikationen, bestimmt sich in der Praxis weitestgehend auch heute noch in über Jahrzehnte geltender linearer Preisfortschreibung nach Korbion, einer Fortschreibung unter Rückgriff auf die Auftragskalkulation, verbreitet als Korbion'sche Preisformel bekannt, eine Fortschreibung, nach Kapellmann/Schiffers - näher konkretisierend - unter Beibehaltung des Vertragspreisniveaufaktors.
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Blog-Eintrag
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Grenzen der Anordnungskompetenz bewahren
Leseranmerkung von Karl Maull zu
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Vergütung für geänderte Leistungen nach vorkalkulatorischer Preisfortschreibung? (Uwe Luz)
IBR 2022, 503
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Architekten und Ingenieure
Verträge in Anlehnung an die HOAI und die Preisverordnung
(Gritt Diercks-Oppler)
IBR 2022, 1021 (nur online)
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Warum nicht tatsächlich erforderliche Kosten?
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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Vergütung für geänderte Leistungen nach vorkalkulatorischer Preisfortschreibung? (Uwe Luz)
IBR 2022, 503
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Keine Nachtragskalkulation auf Basis tatsächlicher Kosten
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Vergütung für geänderte Leistungen nach vorkalkulatorischer Preisfortschreibung? (Uwe Luz)
IBR 2022, 503
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AGB-Widrigkeit vom Gesetz abweichender Nachtragsregelungen.
Leseranmerkung von Dr. Michael T. Stoll zu
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Vergütung für geänderte Leistungen nach vorkalkulatorischer Preisfortschreibung? (Uwe Luz)
IBR 2022, 503
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HOAI Mindestsatz-Klage auch gegen öffentliche Auftraggeber ? - natürlich!
Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
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Öffentliches Recht und Zwangsverwaltung
(Gerhard Schmidberger)
IVR 2022, 81
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Vergabe
Pflicht zur Abgabe von Eigenerklärungen zum Russlandbezug (Art. 5k Verordnung 833/2014)? Was Vertragspartner öffentlicher Stellen jetzt wissen müssen
(Michael Wenzel; Julia Reumann)
VPR 2022, 116
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WDVS - die unterschätzte Bauleistung !
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Auch der Spritzwasserschutz ist Sache des Architekten! (Bernd Kober)
Aufsatz
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Keine Nachtragskalkulation auf Basis tatsächlicher Kosten
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Fahrrinne soll tiefer ausgehoben werden: Geänderte, keine zusätzliche Leistung! (Stephan Bolz)
Aufsatz
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Ende der tatsächlich erforderlichen Kosten
Leseranmerkung von Florian Klug zu
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Fahrrinne soll tiefer ausgehoben werden: Geänderte, keine zusätzliche Leistung! (Stephan Bolz)
Aufsatz
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Wohnraummiete
Die korrekte Mängelrüge und Mängelanzeige im Wohnraummietrecht – Einschaltung Dritter und Verwirkung von Ansprüchen
(Kai-Uwe Agatsy)
IMR 2022, 339
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Bittere Entscheidung für den Bau
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Wann wird eine (mangelhafte) Sache in eine andere Sache "eingebaut"? (Frederic Jürgens)
Aufsatz
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