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Bauträgerrecht
Zeige Dokumente 351 bis 400 von insgesamt 1511 - (5093 in Alle Sachgebiete)
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WohnungseigentumDer Anwendungsbereich des § 16 Abs. 6 WEGIMR 2011, 485 ( 1 Leseranmerkung) |
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VergabeVergabeverzögerung: Mehrvergütungsansprüche können vermieden werden!Besprochener Beitrag: "Achtung: Mehrvergütungsfalle! Auswege in der Vergabekonzeption und ihre Grenzen" von RA Dr. Karsten Kayser, RAin Dr. Valeska Pfarr, M.L.E. IBR 2011, 683 |
Vermeidbare Missverständnisse vermeiden! Leseranmerkung von Dr. Johannes Hogenschurz zu
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Leseranmerkung des Herrn Krug Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Mitteilungen der ARGE Baurecht Leseranmerkung von RA Andreas Krug zu
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Hinweispflicht und Mängelhaftung Leseranmerkung von Ralf Schneider zu
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Arbeitsteilige Ausführung eines Gesamtwerkes durch einzelne Unternehmern Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Schadensersatz ist Ausnahmefall Leseranmerkung von Carolin Parbs-Neumann zu
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Handelsregister bei öffentlichen Auftraggebern nutzlos Leseranmerkung von Krämer zu
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Gebrauchmachen von Öffnungsklauseln - VOB/B noch "als Ganzes" vereinbart? Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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Architekten & Ingenieure - HOAIHOAI aktuell: Abschlussbericht der Evaluierung liegt jetzt vorIBR 2011, 1282 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
Leseranmerkung Martin Klimesch Leseranmerkung von Dr. Andreas Ott zu
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Gesamtinteresse der Wohnungseigentümer nicht Voraussetzung! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Abnahmezeitpunkt relevant! Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Nach dem Willen des Gesetzgebers hat Käufer die Kosten zu tragen! Leseranmerkung von Thomas Wagner zu
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Uneinheitliche Rechtsprechung der OLGe zur Überwachung von Putzarbeiten Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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Recht am BauGibt es im Kauf- und Werkvertragsrecht einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Ersatz der Aus- und Einbaukosten mangelhafter Baustoffe?IBR 2011, 1237 (nur online) |
Keine ergänzende Vertragsauslegung Stellungnahme des Autors (Jürgen Ripke) zu
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WohnungseigentumDas Direktionsrecht der WohnungseigentümerIMR 2011, 441 |
Intransparente und unausgewogene Klauseln strafen zu Recht den Verwender Leseranmerkung von * MKRG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu
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Zur Frage der ergänzenden Vertragsauslegung bei Sicherungsabreden Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
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BauvertragDeliktische Haftungsrisiken im Anlagenbau: Eine oft übersehene Gefahr!IBR 2011, 1351 (nur online) IBR 2011, 1242 (nur online) |
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Recht am BauDeliktische Haftungsrisiken in Anlagenbauprojekten - Eine oft übersehene Gefahr für Planer, Anlagenbauer und Lieferanten (und eine oft ungenutzte Chance für Anlagenbetreiber ...)IBR 2011, 1242 (nur online) Kurzaufsatz |
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WohnungseigentumHeizkostenaufteilung bei einem WohnungseigentümerwechselIMR 2011, 439 |
Zwei-Stufen-Modell entspricht herrschender Meinung Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Grundsätzlich können in einem Nachtrag zur Abgeltung der Folgen einer Zuschlagsverzögerung im Risikobereich des Auftraggebers mit der Folge "Bauzeitverschiebung" nur Kostenänderungen mit der Kausalität "Zuschlagsverzögerung" berücksichtigt werden. Kostenänderungen, die der Auftragnehmer auch ohne Eintreten der Zuschlagsverzögerung hätte tragen müssen, gehören nicht dazu. So sind etwa jene Kosten nicht ersatzfähig, die auf eine Unterwertkalkulation zurückgehen, sie fallen grundsätzlich in den Risikobereich des Auftragnehmers, nicht des Auftraggebers; näher Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 1026, 1030 f. Der Bundesgerichtshof bringt dies im obiter dictum seiner Entscheidung "Zuschlagsverzögerung II, Autobahnlos bei N." (BauR 2009, 1901, Rdn. 42 f. = IBR 2009, 628 (Kus)) wie folgt zum Ausdruck:
Blog-Eintrag Der Soll-Ist-Vergleich der für die Ursache "Zuschlagsverzögerung" habe die Differenz zu bilden zwischen den Kosten, die beim Auftragnehmer für die Ausführung der Bauleistung tatsächlich angefallen sind, und den Kosten, die bei Erbringung der Bauleistung in dem nach der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraum hätten aufgewendet werden müssen.Es sind demnach hypothetische Ist-Kosten auf der Soll-Seite abzubilden. Denn Kosten, die der Auftragnehmer hätte aufwenden müssen, so der BGH weiter, entsprächen "nicht notwendig den in der Angebotskalkulation angesetzten Beschaffungskosten." Für die Ermittlung der etwa durch Preissteigerungen bei der Beschaffung von Stoffen bedingten Mehrkosten könne deshalb nicht auf die Einkaufspreise abgestellt werden, die der Auftragnehmer in seine Kalkulation eingerechnet hat. Maßgebend seien vielmehr die Preise, die er bei Einhaltung der in der Ausschreibung vorgegebenen Bauzeit hätte zahlen müssen. [mehr ...] |
OLG Celle 7 U 26/07 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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OLG Jena, Urt. v. 11.05.2011 - 2 U 1000/10 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Systematisch fehlerhaft Leseranmerkung von Urban zu
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Vertragsstrafenklausel des VHB - Bund - Ausgabe 2008! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Nachreichung einer aktuellen Eigentümerliste in der Berufungsinstanz Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Ohne Begründung! Leseranmerkung von Susanne Tank, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsre zu
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Die Entscheidung war zu erwarten Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Gleiches Problem bei Sicherungsklauseln Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Verzicht auf Einrede nach § 768 BGB Leseranmerkung von Zi. 0679 Hermes Kreditversicherungs-AG zu
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OLG München, Urteil vom 22.02.2011 -13 U 4056/10 Leseranmerkung von RiOLG Dr. Thomas Eckert zu
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Schuldet der Architekt ein Bautagebuch? Leseranmerkung von Werner Seifert zu
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A.A. völlig zu Recht OLG Düsseldorf, BauR 2010, 1594! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Leseranmerkung Boris Altrichter Stellungnahme des Autors (Hans Christian Schwenker) zu
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Senioren sind ncht per se behindert Leseranmerkung von Boris Altrichter zu
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Das Ergebnis war zu erwarten Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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HOAI 2009 Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Die Preise von Nachträgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen sind bekanntlich aus den Grundlagen der Preisermittlung, der Urkalkulation, abzuleiten, wenn dem Bauvertrag die VOB/B zugrunde liegt. Dazu braucht der prüfende Auftraggeber Einsicht in die Urkalkulation. Wenn die Urkalkulation -- wie es in der Regel der Fall ist -- in einem verschlossenen Umschlag beim Auftraggeber hinterlegt ist und viele Nachträge im Laufe der Vertragsabwicklung zu prüfen sind, kann die regelmäßig nur gemeinsame Öffnung und Einsicht zu einem Hindernislauf werden, wenn sich die Vertragspartner für jeden Nachtrag und dessen Prüfung -- möglicherweise mehrfach -- zur Öffnung der Urkalkulation zusammenfinden. Ist das sinnvoll praktikabel?
Blog-Eintrag [mehr ...] |
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ImmobilienDie aktuelle spanische ImmobiliensituationIMR 2011, 395 ( 1 Leseranmerkung) |
unzulässige Verrechnung von Werklohnanspruch und Schadenersatzanspruch Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Was hätte man machen müssen? Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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AG Köln: Kollege Schmid bekommt Schützenhilfe! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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ImmobilienrechtVersicherungsrechtliche Besonderheiten bei der Veräußerung von ImmobilienIMR 2011, 350 |
Ergänzung der Eigentümerliste in der Berufungsinstanz nach BGH zulässig ! Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Recht am Bau - AGBDie Wirksamkeitsanforderungen an Pauschalierungsklauseln des Unternehmers für den Vergütungsanspruch nach § 649 Satz 2 BGB in Allgemeinen GeschäftsbedingungenIBR 2011, 1187 (nur online) |