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Wohnungseigentum
Beschlussklagen nach § 44 WEG – Welche praktischen Fragestellungen sind neu bei WEG-Streitigkeiten?
(Kai-Uwe Agatsy)
IMR 2022, 5 Kurzaufsatz
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Eingeschränkter Nachteilsausgleich bei Entschädigung und Diskussion beim Baugerichtstag
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Nach meiner Einschätzung in etwa dreiviertel (!) aller Behinderungsfälle leistet der Vorunternehmer verspätet. Die Rechte des (nachfolgenden) Auftragnehmers sind dann durch Rechtsprechung besonders einschneidend eingeschränkt. Überhaupt scheidet ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers aus, weil die Behinderung mangels Erfüllungsgehilfeneigenschaft (§ 278 BGB) des Vorunternehmers im Verhältnis zu seinem Auftraggeber von diesem Auftraggeber in dessen Verhältnis zum (nachfolgenden) Auftragnehmer nicht wie eigenes Verschulden zu vertreten ist; BGH "Vorunternehmer I", BauR 1985, 561. 3/4 aller Behinderungsfälle!
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Blog-Eintrag
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Bautechnik
Schnittstelle "Handwerkliche Selbstverständlichkeit"
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2022, 1
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Wohnraummiete
Fogging-Effekt in der Mietwohnung: Ist denn jetzt wirklich alles klar?
(Jürgen Ulrich)
IMR 2022, 45 Kurzaufsatz
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Wohnungseigentum
Keine Eigentümerversammlungen unter "2G" – Unzulässigkeit des Ausschlusses ungeimpfter Eigentümer
(Martin Klimesch)
IMR 2022, 3 Kurzaufsatz
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Korrektur
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Verwertungserlös: Störung eines vertraglichen Austauschverhältnisses (Äquivalenz) durch Rechtsprechung zementiert?
Blog-Eintrag
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Aufgriffsschwelle
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Angebotsprüfung von Honorarangeboten erst ab der Aufgreifschwelle von 20%! (Peter Kalte; Davina Übelacker)
VPR 2021, 174
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Wohl eher "die energetische Modernisierung lohnt sich"?
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Klimaschutz-Studie: Gebäudesanierung lohnt sich
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IHK-Abschlüsse zur Zertifizierung
Leseranmerkung von Gabriele Naber zu
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Gleichstellung bei Verwalterzertifizierung kurz vor Umsetzung
Nachricht
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Verwertungserlös: Störung eines vertraglichen Austauschverhältnisses (Äquivalenz) durch Rechtsprechung zementiert?
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Stehen zwei Stimmen gleichberechtigt nebeneinander (Kontrapunkt in der Musik) oder bilden sie Gegenpole (Kontrapunkt im bildungssprachlichen Sinn)? Diese Frage stellt sich mir bei der Lektüre der Entscheidung BGH "Mengenänderung VI, Verwertungserlös" vom 10.06.2021 (VII ZR 157/20) und der Anmerkung dazu von Jan-Hendrik Kues in NZBau 2021, 725, 727. Das Thema: Einheitspreisanpassung bei (relevanter) Mengenminderung und enttäuschte Verwertungserwartung.
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Blog-Eintrag
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Baugrundrisiko und tote Pferde
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ... (Markus Vogelheim)
IBR 2021, 511
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Die Mär vom originären Baugrundrisiko
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ... (Markus Vogelheim)
IBR 2021, 511
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Überquellende Briefkästen in Berlin ...
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Muss Vermieter auch noch positive Kenntnis der Abmahnung nachweisen? (Olaf Riecke)
IMR 2021, 494
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Falsches Aktenzeichen!
Leseranmerkung von Jürgen Zander zu
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"Kaltkeller" eines Neubaus muss trocken sein! (Marvin Lederer)
IBR 2022, 13
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Klimaneutraler Gebäudebestand 2045
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Einstellung der EH55-Neubauförderung kommt zur Unzeit!
Nachricht
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Begründung nicht überzeugend
Leseranmerkung von Thomas Ryll zu
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Leistungszeitraum verlängert: Mehrkosten sind konkret darzulegen! (Stephan Bolz)
IBR 2021, 635
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IBR 2021, 572
Leseranmerkung von Dr. Michael Borchard zu
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Auf die förmliche Abnahme kann durch Nutzung verzichtet werden! (Thomas Karczewski)
IBR 2021, 572
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Immobilienmakler
Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Immobilien-Maklerrecht (Teil 2)
(Detlev Fischer)
IMR 2021, 482 Kurzaufsatz
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Vergabe
Bevorzugungspflicht umweltfreundlicher Erzeugnisse in der Beschaffung nach § 45 Abs. 2 Satz 1 KrWG
(Thomas Schneider; Anna Francesca Steins)
VPR 2021, 151 Kurzaufsatz
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IBR 11/2021 S. 606
Leseranmerkung von Claudia Capitano zu
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Durchführung eines Ortstermins trotz Corona ist kein Befangenheitsgrund! (Andreas Renz)
IBR 2021, 606
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VOB/B quo vadis II - Entschädigung: DVA schließt Gerechtigkeitslücke nicht
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Die Rechtsprechung hat den Ausgleich von Nachteilen des Auftragnehmers aus Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers durch Gesetzesauslegung stark eingeschränkt. So werden Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers als bloße Obliegenheiten eingestuft. Das schränkt die Rechte des Auftragnehmers besonders einschneidend ein, wenn - wie nach meiner Einschätzung in etwa dreiviertel (!) aller Behinderungsfälle - der Vorunternehmer verspätet leistet, dies mangels Erfüllungsgehilfeneigenschaft (§ 278 BGB) des Vorunternehmers im Verhältnis zu seinem Auftraggeber von diesem Auftraggeber aber in dessen Verhältnis zum (nachfolgenden) Auftragnehmer nicht wie eigenes Verschulden zu vertreten ist und damit ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers ausscheidet; BGH "Vorunternehmer I", BauR 1985, 561.
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Blog-Eintrag
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Und immer wieder der funktionale Mangelbegriff
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Bau einer Sonderkonstruktion erforderlich: Mängelbeseitigung unmöglich! (Kristina Eistert)
IBR 2021, 574
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Zustimmung
Leseranmerkung von Prof. Dr. Michael Engler zu
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Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags
Blog-Eintrag
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Gewerberaummiete
Diskussionsentwurf BMJV: Neuregelung der Schriftform im Gewerberaummietrecht
(Kurzaufsatz von Andreas Dingler)
IMR 2021, 481
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Berechtigter nach § 154 Abs. 1 Satz 1 ZVG kann auch der vorgemerkte Käufer sein
(Gerhard Schmidberger)
IVR 2021, 87 Kurzaufsatz
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a. A. LG München I ...
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Kaufpreisanspruch aus Bauträgervertrag verjährt in drei Jahren! (Benjamin Berding)
IBR 2022, 17
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OLG Celle allein auf weiter Flur..
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
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Bieter nutzt Ausschreibungsfehler aus: Auftraggeber kann Bauvertrag anfechten! (Stephan Bolz)
IBR 2021, 570
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Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags
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Behinderungswirkungen können neben der Verletzung von Mitwirkungspflichten auch durch Annahmeverzüge des Auftraggebers und die Bauinhalte betreffende Änderungsanordnungen des Auftraggebers (BauSoll-Modifikationen nach § 1 Abs. 3, 4 VOB/B oder § 650b BGB) ausgelöst werden. Es fragt sich, wie zeitliche Wirkungen aus Annahmeverzug und BauSoll-Modifikation in der Störungsmodifikation des Soll-Bauablaufs darzulegen sind. In der Rechtspraxis und bei Auseinandersetzungen um Folgen aus Bauablaufstörungen wird teilweise vertreten, die zeitlichen Wirkungen solcher Behinderungen seien in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" auf Basis der Kalkulationsgrundlagen fortzuschreiben. Zur Konkretheit im Nachweis von zeitlichen Folgen aus Behinderungen im Bauablauf habe sich der Bundesgerichtshof (bisher) nur im Schadenskontext (§ 280 BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B), also zu der Darlegung der Folgen aus Pflichtverletzungen des Auftraggebers, geäußert.
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Blog-Eintrag
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Mietenstopp verhindert Neubau
Leseranmerkung von Gerhard Müller zu
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Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag
Nachricht
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Umsatzsteuerpflicht bei Sachvergütung?
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil! (Stephan Bolz)
IBR 2021, 562
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LG Köln steht mit "Sperrwirkung" nicht alleine ...
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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LG Köln versetzt Gewerberaummietern herben Schlag: Keine Rechte, volle Zahlungspflicht! (Kai-Jochen Neuhaus)
IMR 2021, 406
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Vertretergeschäft kann Verbrauchereigenschaft ausschließen
Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
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Freiberufler baut Wohn- und Geschäftshaus: Verbraucher- oder Unternehmerhandeln? (Anna Stretz)
IBR 2021, 508
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Immobilienmakler
Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Immobilien-Maklerrecht (Teil 1)
(Detlev Fischer)
IMR 2021, 441 Kurzaufsatz
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OLG Brandenburg/ BGH: Veräußerungserlöse Bestandteil der Preisbildung?
Leseranmerkung von Ernst Wilhelm zu
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Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil! (Stephan Bolz)
IBR 2021, 562
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Man kann auch anders denken
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil! (Stephan Bolz)
IBR 2021, 562
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Bautechnik
Vom Bestand lernen: Beispiel Wassereinwirkung im Baugrund
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2021, 559
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A. A. zu Recht LG Frankfurt, IMR 2021, 122
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Ungültigkeitserklärung eines Negativbeschlusses nur bei Ermessensreduzierung auf null (Arnim Krause)
IMR 2021, 510
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Gewerberaummiete
Corona-bedingte Schließungen in der Gewerberaummiete: Warum es sich doch um einen Mietmangel handelt!
(Kai-Jochen Neuhaus)
IMR 2021, 431 Kurzaufsatz
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Klaus Vygen in memoriam: Urvater der Preisbildung nach § 650c Abs. 1 BGB
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Im ersten Jahrzehnt des laufenden Jahrhunderts erreichten die Zivilgerichte Fälle mit hohen und höchsten Einheitspreisen, die weit oberhalb des Angemessenen lagen bzw. in der Fortschreibung im Nachtragsfall exorbitant hoch wurden. Das von Literatur und Rechtsprechung bis dahin wie ein Dogma aufgenommene Prinzip von der Entwicklung des Nachtragspreises aus dem Ur-Preis unter Beibehaltung des Kostendeckungsniveaus (lineare Preisfortschreibung) wurde dadurch zunehmend hinterfragt. Es begann die Suche nach einer zur Korbion'schen Preisformel alternativen Preisbildungsmethode für Nachtragspreise zu angeordneten/geforderten BauSoll-Modifikationen (§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B). Dabei war eine Tendenz wahrnehmbar weg von der linearen Preisfortschreibung hin zur Preisfortschreibung mit Übertrag des Absolutbetrages von Verlust/Gewinn (verkappter Gewinn/Verlust) in den Nachtragspreis bei Darlegung der tatsächlichen Kosten des Mehr- oder Minderaufwands der Änderung im neuen Preis.
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Blog-Eintrag
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Auftragnehmer erhält AGK und W + G aus Umsatz bei Leistungsbereitschaft und nicht nur aus Zuschlag
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf legte dem Bundesgerichthof mit seiner Entscheidung vom 19.12.2019 (5 U 52/19) in einem Entschädigungs-Fall die Frage vor, ob § 642 BGB ohne das konkrete, nutzlose Vorhalten von Personal oder Material eine Entschädigung für Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W + G) gewährt; OLG Düsseldorf "AGK-Unterdeckung", NZBau 2020, 509. Der BGH hat die Sache zur Revision angenommen. Im Zuge seiner Begründungen irrt das OLG in der Auffassung, zur Erfassung von AGK und W + G sei die Zuschlagslösung anzuwenden und nicht die Unterdeckungslösung. Das wird hier auseinandergesetzt.
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Blog-Eintrag
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Baugrund = Stoff?! Und zum Baugrundrisiko
Leseranmerkung von Dr. Wulf Himmel zu
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Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ... (Markus Vogelheim)
IBR 2021, 511
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Kein Einwand gegen rechtliche Leitplanken
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Blog-Eintrag
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