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BauvertragZweckwidrige Verwendung von BaugeldBesprochener Beitrag: "BauFordSiG: Verunsicherung statt Sicherung" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies IBR 2014, 1000 (nur online) |
Geltendmachung des Vorauszahlungsanspruchs nach Abrechnungsreife Leseranmerkung von RiAG Hanau Dr. Kai Zehelein zu
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WohnraummieteAnspruch eines Mieters gegen einen anderen Mieter wegen eines Wasserschadens an Decken und WändenIMR 2014, 1 Kurzaufsatz |
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BautechnikGefälleloses Flachdach: Ja, aber ... Der offensichtlich unausrottbare Streit über gefällelose DächerSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt IBR 2014, 1 |
Übertragbarkeit auf die HOAI 2013 und Tücken in der Mindestsatzberechnung Leseranmerkung von Timo Nossek zu
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Zustimmmung! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Diese Frage stellt sich mir bei der Lektüre des Aufsatzes von Breyer, Bauzeitliche Folgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 VOB/B, BauR 2013, 1924, besprochen von Bolz in IBR 2014, 2036. Zunächst: Ja, Leistungsänderungen und Zusatzleistungen können sich im Bauablauf behindernd zeigen. Das ist zwar keine zwangsläufige Folge. Aber es ist eine (vom Auftragnehmer nachzuweisende) mögliche Folge. Breyer meint jedoch, eine geänderte/zusätzliche Leistung sei nicht als Behinderung i. S. von § 6 Abs. 2, 4 VOB/B anzusehen. Meine im Titel dieses Blog-Eintrags gestellte Frage hängt sich in der Begründung dieser Auffassung Breyers am Begriff der Auftraggeberanordnung auf. Nach Breyer habe ein Auftraggeber seine Anordnung nach § 1 Abs. 3 oder 4 VOB/B immer zu "vertreten". Im Rechtssinn ist Vertreten allerdings gleichzusetzen mit Verschulden. Das führt zu einer Irritation in Breyers Sicht auf die VOB/B. So ist für mich der ...
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Übertragbarkeit auf HOAI 2013 Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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BauprodukteUmsetzung des neuen EU-BauproduktenrechtBesprochener Beitrag: "Das neue Bauproduktenrecht - Bekanntes, Neues, Ungeklärtes" von Prof. Dr. Claudius Eisenberg IBR 2014, 6 |
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Bauinsolvenz§ 648a BGB-Sicherheit ist kein Insolvenzgrund!Besprochener Beitrag: "Bauhandwerkersicherung (§ 648a BGB) als Insolvenzgrund?" von RA Frank R. Primozic, RAin Christina Brugugnone IBR 2014, 5 |
Nicht im Sinne des Leitsatzes 2 verallgemeinerungsfähige Begründung Leseranmerkung von Timo Nossek zu
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GewerberaummietrechtBedeutung des § 940a Abs. 2 ZPO für GewerberaummietverhältnisseIMR 2014, 3 |
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BauvertragÄnderungs- und Zusatzleistungen sind keine Behinderungen!Besprochener Beitrag: "Bauzeitliche Folgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 VOB/B" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Breyer IBR 2014, 4 |
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SachverständigeRechtsfragen bei der Bauteilöffnung durch SachverständigeBesprochener Beitrag: "Bauteilöffnung durch gerichtlichen Sachverständigen: Befugnis, Anweisung und Haftung" von RiOLG a. D. Karl Praun IBR 2014, 7 |
Nachlesbare Vereinbarung der Parteien? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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IBR 2013/678 Leseranmerkung von Prof. Dr. Klaus Englert zu
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Bindefrist maximal 4 Wochen? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Und was gilt beim Stufenvertrag des Architekten? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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BauvertragBeschleunigungsanordnung: Auftragnehmer schuldet keinen Beschleunigungserfolg!Besprochener Beitrag: "Beschleunigungsvereinbarungen, Beschleunigungsanordnungen - Rechtsfolgen" von VorsRiOLG a. D. Karl-Heinz Keldungs IBR 2014, 3 |
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BauvertragVerkürzte Prüffrist nach § 16 VOB/B 2012: "Rückwirkung" für Altfälle gegenüber öffentlichen Auftraggebern?IBR 2014, 1004 (nur online) |
IBR 2013, 569 Stellungnahme des Autors (Dr. Helmut Redeker) zu
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OVG Rheinland-Pfalz IBR 2013, 569 Leseranmerkung von Dr. Franz-Peter Gallois zu
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Unrealistischer Ansatz Leseranmerkung von Urban zu
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Wer suchet, wird nicht finden. Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Unzulässige Übersicherung von 8 % Gewährleistungssicherheit Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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In der Praxis sind sich die Parteien immer wieder darin uneins, wie das hypothetische Kosten-Soll lautet. Wenn der Auftragnehmer in seinem Nachweis der Mehrkosten infolge Zuschlagsverzögerung etwa anführt,
Blog-Eintrag "es [würden] insbesondere die Preisänderungen ermittelt, die sich aus den Änderungen der Kosten in der Urkalkulation"ergeben hätten, und meint, die unauskömmliche Kostengröße aus der Urkalkulation sei das Soll für den Soll-Ist-Vergleich, beißt er beim Auftraggeber regelmäßig auf Granit. Ich meine: Er beißt zu Recht auf Granit. Denn er versucht, ein in der Kalkulation angelegtes Defizit über den Nachtrag auszugleichen. [mehr ...] |
Leitsatz nicht amtlich Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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Nur unglückliche Formulierungen? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Architekten und IngenieureKein erweiterter Gebäudebegriff nach § 2 Nr. 2 HOAI 2009!IBR 2014, 1019 (nur online) |
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Architekten & Ingenieure - HOAIObjektplanung Gebäude oder Ingenieurbauwerk? Kein erweiterter Gebäudebegriff nach HOAI 2009!IBR 2013, 1298 (nur online) Kurzaufsatz |
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Zu dieser spontanen Reaktion fühlt man sich provoziert, wenn man den dritten Leitsatz einer Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 08.06.2012 - 8 U 1183/10 - Volltext in ibr-online) liest, welcher wie folgt lautet: "Auch im BGB-Bauvertrag treffen den Unternehmer Prüfungs- und Anzeigepflichten. Verletzt der Bauunternehmer seine insoweit bestehende Prüfungs- und Hinweispflicht, macht das seine an sich ordnungsgemäße Bauleistung mangelhaft, falls ein Fachmann den Mangel erkennen konnte." Während dessen erster Satz zweifellos richtig ist, verstößt dessen zweiter Satz seit der Forsthaus-/Blockheizkraftwerk-Entscheidung (BGH IBR 2008, 78) ebenso eindeutig gegen die BGH-Rechtsprechung.
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RBBau Vertragsmuster Leseranmerkung von Anja Malotki zu
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Winterdienstverpflichtung Delegation auf Mieter durch Hausordnung Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Übertragung durch Hausordnung? Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Übertragung auf die HOAI 2013 Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Zu stark vereinfachte Betrachtung Leseranmerkung von Urban zu
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Unterschied zwischen überzahltem Schadensersatz und Rückforderung Vorschuss Stellungnahme des Autors (Christian Meier) zu
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Nach verzögertem Zuschlag in einem öffentlichen Vergabeverfahren und unstreitiger Verantwortung des Bauherrn für die Haftung der Folgen aus der Zuschlagsverzögerung legt der Auftragnehmer seinen Nachtrag N 01 "Zuschlagsverzögerung" vor. Eine Verschiebung der Bauzeit um ein bestimmtes Zeitmaß in der Folge der Zuschlagsverzögerung liegt auf der Hand. Überdies ist unter den Vertragspartnern unstreitig: Zuschlagsverzögerung ist kausal für 3 Monate Bauzeitverlängerung. Bei der Prüfung des Nachtrages problematisiert der Bauherr dieses Detail:
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§ 255 BGB in der Leistungskette Leseranmerkung von Thomas Manteufel, Richter am Oberlandesgericht, Köln zu
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WohnraummieteDas Mietrechtsänderungsgesetz 2013 - Teil 1 (Fortsetzung)IMR 2013, 481 Kurzaufsatz |
Voller Werklohn nur abzüglich ersparter Aufwendungen (vgl. § 648a V 2 BGB) Leseranmerkung von Dr. Thomas Badelt zu
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Die Heizkostenverordnung verlangt keine unwirtschaftlichen Maßnahmen Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Gerhard H. Müller zu
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Wenn Allgemeine Geschäftskosten (AGK) in der Folge einer bestimmten Behinderung aus dem Risikobereich des Auftraggebers nicht in dem Umfang gedeckt werden wie ohne diese Behinderung, ist diese Behinderung kausal für die Unterdeckung. Der Ausgleich der betreffenden Unterdeckung von AGK kann dann Gegenstand einer berechtigten Ersatzforderung des Auftragnehmers sein.
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Die Abnahme ist eine Hauptleistungspflicht des Auftraggebers Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Traggerüste für Beton- und Stahlbetonarbeiten Leseranmerkung von Peter Dechant zu
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Wichtiger Praxishinweis Leseranmerkung von Urban zu
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Architekten & Ingenieure - HOAIBewertungstabellen nach § 8 Abs. 2 HOAI 2013: SIEMON-Tabellen für Objekt- und FachplanungIBR 2013, 1286 (nur online) Kurzaufsatz |
Antwort des Verfassers auf die Leseranmerkung von Dr. Schwabe Leseranmerkung von Wolfgang Trautner zu
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Antwort des Verfassers auf die Leseranmerkung von Dr. Scheffelt Leseranmerkung von RA Stefan Dausner zu
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WohnraummieteDas Mietrechtsänderungsgesetz 2013 - Teil 1IMR 2013, 435 Kurzaufsatz |