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Leseranmerkung

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Online seit 2008

Auftragnehmer trägt die Beweislast
Leseranmerkung von Sascha Häfner zu
 R 
Baugrund: Wer trägt Beweislast für Abweichungen?
(Klaus Englert)
Dokument öffnen IBR 2008, 313

Leseranmerkung Rath
Stellungnahme des Autors (Hans Christian Schwenker) zu
 R 
Vorbehaltsurteil im Bauprozess regelmäßig nicht zulässig!
(Hans Christian Schwenker)
Dokument öffnen IBR 2008, 552

 B 
Trading-Down-Effekt: Errichtung von Spielhallen versus städtebauliche Aufwertung
Von Dr. Stefan Pützenbacher

Die Zahl der Spielhallenstandorte und -konzessionen in der Bundesrepublik Deutschland steigt von Jahr zu Jahr. Diesem Trend folgend beträgt die Zahl der in Deutschland zugelassenen Spielhallen bereits seit dem Jahr 2006 mehr als 10.000. Diese beherbergen über 85.000 Geldspielgeräte im Bundesgebiet. Grund genug, dass sich auch Kommunen und Planer mit der Spielhallennutzung beschäftigen und Standortfragen immer kritischer abwägen.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Sag niemals nie!
Leseranmerkung von RA Peter Zill zu
 B 
Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Eine Illusion!
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Alfons Schulze-Hagen)

 K 
Bauvertrag

BGB-Bauvertragskündigung aufgrund der in der VOB/B geregelten Kündigungsgründe


(Kurzaufsatz von Jörg Gstöttner; Markus Valerius)
Dokument öffnen IBR 2008, 1329 (nur online)

 K 
Vergabe

Hilfsmittelverträge und Arzneimittel-Rabattverträge sind öffentliche Lieferaufträge


(Kurzaufsatz von Martin Burgi)
Dokument öffnen IBR 2008, 1328 (nur online)

Anmerkung Prechtel
Stellungnahme des Autors (Alexander Leidig) zu
 R 
Beitritt eines Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren beim Landgericht: Anwaltszwang!
(Alexander Leidig)
Dokument öffnen IBR 2008, 490

Urkundenprozess auf Sicherheitsleistung beim künftigen § 648a BGB?
Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
 R 
Forderungssicherungsgesetz: Als Anspruch ist § 648a BGB ein scharfes Schwert!
(Gregor Heiland)
Dokument öffnen IBR 2008, 493

Sicherheitsleistung bei Vorbehaltsurteil
Leseranmerkung von Heike Rath zu
 R 
Vorbehaltsurteil im Bauprozess regelmäßig nicht zulässig!
(Hans Christian Schwenker)
Dokument öffnen IBR 2008, 552

Vorg. Entscheidung
Leseranmerkung von RA/ FA Erik Becker zu
 B 
Der BGH als Förderer der Schwarzarbeit?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

Annahme einer Vollmacht zur Vertragsänderung bedenklich
Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
 R 
Bauüberwacher ordnet fehlerhaft Änderung der Bauausführung an: Alleinige Haftung?
(Anke Eich)
Dokument öffnen IBR 2008, 1160 (nur online)

Klauselprüfung der VOB/B gegenüber Verbrauchern
Leseranmerkung von RA Helmut Aschenbrenner zu
 R 
Klauselprüfung der VOB/B gegenüber Verbrauchern: Welche Kriterien?
(Mathias Preussner)
Dokument öffnen IBR 2008, 558

Nicht die Entscheidung, sondern das Gesetz schwächelt!
Stellungnahme des Autors (RA Thomas Wagner) zu
 R 
Kosten der Balkonsanierung können dem Sondereigentümer allein auferlegt werden!
(Thomas Wagner)
Dokument öffnen IMR 2008, 208

Bislang kein neues Argument
Stellungnahme des Autors (RA Dr. Thomas Fuchs) zu
 R 
Werkvertragliche Leistungsketten: Vorteilsausgleichung zu Gunsten des Nachunternehmers!
(Thomas Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2008, 263

Praxishinweis ist irreführend
Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
 R 
Werkvertragliche Leistungsketten: Vorteilsausgleichung zu Gunsten des Nachunternehmers!
(Thomas Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2008, 263

Vorteilsausgleich bei Minderung der Vergütung
Leseranmerkung von RA Niestrate zu
 R 
Werkvertragliche Leistungsketten: Vorteilsausgleichung zu Gunsten des Nachunternehmers!
(Thomas Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2008, 263

 B 
Parkettstäbe mangelhaft: Haftet der Baustoffhändler für die Kosten des Ausbaus und der Entsorgung?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Mit Urteil vom 15.07.2008 - VIII ZR 211/07 - hat der BGH entschieden, dass eine Haftung des Verkäufers mangelhafter Parkettstäbe, die der Käufer vor Entdeckung des Mangels hat verlegen lassen, für die Kosten der Neuverlegung mangelfreier Parkettstäbe nur unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes statt der Leistung in Betracht kommt. Darum haftet der Verkäufer nicht, wenn er die in der mangelhaften Lieferung liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Zu der Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer die Kosten für Ausbau und Entsorgung der mangelhaften Parkettstäbe tragen muss, hat der BGH sich nicht geäußert. Denn diese Kosten hatte der Baustoffhändler dem Bauherrn bereits vorprozessual erstattet.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Mitverschulden?
Leseranmerkung von RA Michael Langhans zu
 B 
Der BGH als Förderer der Schwarzarbeit?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

 B 
Der BGH als Förderer der Schwarzarbeit?
Von Dr. Friedhelm Weyer

In zwei Urteilen vom 24.04.2008 - VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07 - hat der BGH sich mit der Frage beschäftigt, welchen Einfluss eine Ohne-Rechnung-Abrede auf Mängelrechte des Auftraggebers hat. Nach dem zweiten Leitsatz der Entscheidung VII ZR 42/07 handelt der Auftragnehmer, der seine Bauleistungen mangelhaft erbracht hat, regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Mängelansprüchen des Auftraggebers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags. Und nach der Entscheidung VII ZR 140/07 gilt Entsprechendes für einen Ingenieur, der einen Neubau falsch eingemessen hatte und nach dessen Errichtung auf Schadenersatz in Anspruch genommen wurde. Diese Urteile haben eine Diskussion ausgelöst, ob sie entgegen der gesetzlichen Intention Schwarzarbeit fördern.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

BGH Urt. v.15.07.2008 - VIII ZR 211/07
Leseranmerkung von Rechtsanwalt Harald KERN , Düsse zu
 R 
Mangelhafte Parkettstäbe: Wann haftet Verkäufer für die Kosten einer Neuverlegung?
(Friedhelm Weyer)
Dokument öffnen IBR 2008, 506

Tatsächlich "Einzelfall", wenn mehrere Balkone vorhanden?
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Kosten der Balkonsanierung können dem Sondereigentümer allein auferlegt werden!
(Thomas Wagner)
Dokument öffnen IMR 2008, 208

Verjährungseintritt nach neuem Recht nicht sicher
Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
 R 
Architekt muss Auflager der Konstruktion eines Flachdachs überprüfen!
(Florian Krause-Allenstein)
Dokument öffnen IBR 2008, 584

Schriftform
Leseranmerkung von Marc Biebelheimer zu
 R 
"Vermietung vom Reißbrett": Übergabeabhängige Laufzeitklausel zulässig?
(Anja Pfattheicher)
Dokument öffnen IMR 2008, 303

Zustimmung
Leseranmerkung von Langhans zu
 B 
Schadenersatz wegen unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangens trotz Symptom-Rechtsprechnung?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

Folgen bei Überschreitung der ursprünglichen Bindefrist
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
EU-Recht: Sind Mitglieder einer Bietergemeinschaft antragsbefugt?
(Helmut Wirner)
Dokument öffnen IBR 2008, 1037 (nur online)

Anwaltszwang ist generell nicht begründbar
Leseranmerkung von VorsRiLG Dr. Prechtel zu
 R 
Beitritt eines Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren beim Landgericht: Anwaltszwang!
(Alexander Leidig)
Dokument öffnen IBR 2008, 490

 B 
Schöne Aussichten - Haben Grundstückseigentümer ein Recht auf Beibehaltung gewohnter Blicklagen?
Von Dr. Stefan Pützenbacher

Viele Immobilieneigentümer mussten schon leidvoll zur Kenntnis nehmen, dass ein Anspruch auf Beibehaltung einer bestehenden schönen Aussichtslage oder einer bestimmten Ortsrandlage nicht besteht, wenn der Nachbar seinerseits baut. Dieser höchstrichterlich geprägte Rechtsgrundsatz (BVerwG 4 BN 38.00; IBR 2000, 559) gilt jedoch nicht ausnahmslos. Es gibt Konstellationen, in denen sich der Eigentümer unter Berufung auf seine bisherige Aussicht in die freie Landschaft gegen ein Bauvorhaben des Nachbarn erfolgreich wehren kann.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Weitere Entscheidung mit gleichen Ergebnis
Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
 R 
Doppelhaus als Wohnungseigentum
(Hermann Kahlen)
Dokument öffnen IMR 2008, 309

 B 
Gibt es für Architekten und Ingenieure Leistungen der Dritten Art?
Von Werner Seifert

Bei der Honorierung von Architekten- und Ingenieurleistungen war der Horizont in der Vergangenheit stark begrenzt. Vielfach ging man davon aus, dass alle Architekten- und (Bau-)Ingenieurtätigkeiten nach der HOAI abzurechnen sind: Zum einen über Grundleistungen, darüber hinaus über sonstige Sonderregelungen (z.B. §§ 31 - 34 HOAI usw.). Und was dann noch übrig bleibt, sind eben Besondere Leistungen. Alles ist nach der HOAI abzurechnen, notfalls über Zeithonorare (§ 6 HOAI). Die Honorarwelt der Architekten und Ingenieure war für viele zwar kein überschaubarer, aber doch ein eng begrenzter Kosmos.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Schlicht falsches o. unvollständiges Gutachten reicht für neue Begutachtung
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Selbständiges Beweisverfahren: Wann muss das Gericht Zweitgutachten einholen?
(Helmut Miernik)
Dokument öffnen IBR 2008, 247

Pimärrechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Ein Nullum!
Leseranmerkung von Jörg Stoye, HFK Rechtsanwälte zu
 B 
Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Eine Illusion!
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Alfons Schulze-Hagen)

 B 
Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte? Eine Illusion!
Von Dr. Alfons Schulze-Hagen

Das Bundesverfassungsgericht (IBR 2006, 684) hat bekanntlich den Ausschluss des Nachprüfungsverfahrens unterhalb der Schwellenwerte für verfassungsgemäß erklärt. Dabei hat es darauf hingewiesen, dass dem Bieter im Unterschwellenbereich die Rechtsschutzmöglichkeiten "im bestehenden System" zur Verfügung stünden, also etwa eine einstweilige Verfügung oder eine Schadensersatzklage.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Weder § 1 Nr. 3 VOB/B noch § 2 Nr. 8 VOB/B
Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
 B 
Anordnung zur BauSoll-Modifikation? Fehlanzeige! - Eine alltägliche Situation, der sich Auftragnehmer ausgesetzt sehen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Klare Entscheidung ist Kooperationspflicht
Stellungnahme des Autors (Dr. Matthias Drittler) zu
 B 
Anordnung zur BauSoll-Modifikation? Fehlanzeige! - Eine alltägliche Situation, der sich Auftragnehmer ausgesetzt sehen
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Konkludente Anordnung versus VOB-gerechte Lösung
Leseranmerkung von Helmut Springer, Revisionsrat zu
 B 
Anordnung zur BauSoll-Modifikation? Fehlanzeige! - Eine alltägliche Situation, der sich Auftragnehmer ausgesetzt sehen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
Anordnung zur BauSoll-Modifikation? Fehlanzeige! - Eine alltägliche Situation, der sich Auftragnehmer ausgesetzt sehen

Nach der Leistungsbeschreibung des Vertrages sei die zulässige Vorspannung der in den Überbau einer Brücke einzubauenden Spannglieder auf 0,70 x ßz begrenzt. Ungeachtet dieser vertraglichen Limitierung sind nach DIN 4227-T6 höhere Vorspannungen von bis zu 0,75 x ßz erlaubt, was der konkreten vertraglichen Vorgabe jedoch entgegen steht. Dem Ausführungsplaner des Auftragnehmers gelingt der Spannungsnachweis unter der vertraglichen Limitierung in einem mit der vertragsgegenständlichen Entwurfsplanung ebenfalls vorgegebenen Trapezquerschnitt mit fester Vermaßung nicht. Unter der erweiterten Zulässigkeitsgrenze der DIN-Norm gelänge ihm der Spannungsnachweis, wenn er im Trapezquerschnitt eine dickere Bodenplatte wählen würde.
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Bürgschaftsmuster war ausdrücklich Vertragsgrundlage!
Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
 R 
Gewährleistungsbürgschaft: Vertrag geht Muster vor!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2007, 556

 B 
Das ibr-online Blog zum Anrufen!
Von id Verlags Redaktion

Wie schon im LAWgical-Blog berichtet, kann man sich die Einträge im ibr-online Blog ab sofort auch unter der zum Festnetztarif erreichbaren Telefonnummer 0355 - 2892 58 7840 (auszugsweise) "vorlesen" lassen. Die Sprachqualität der synthetischen Frauenstimme ist erstaunlich gut.
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 B 
Geplante Ausweitung des Mindestlohnes über das Arbeitnehmerentsendegesetz
Von Michael Peter

Die Mindestlohndebatte ist vielleicht das wichtigste innenpolitische Streitthema bis zur nächsten Bundestagswahl. Daran werden auch die jetzt vorgelegten Regierungsentwürfe nichts ändern. Einfach wäre es, wenn der Gesetzgeber sich wie in anderen Ländern dazu durchringen würde, das Entgelt für einen Beschäftigten, gleich welcher Branche, mit einem Stundensatz von X Euro festzulegen mit Ausnahme der Beschäftigten im Rahmen einer Berufsausbildung.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Bewegliche Sache oder nicht?
Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
 B 
Solardächer: Bau- oder Kaufvertrag?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Achim Olrik Vogel)

Originalschriftsätze im Faksimile nicht für die Öffentlichkeit bestimmt
Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
 B 
Anwaltsnennung Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Hans Christian Schwenker)

Kein Widerspruch zwischen Entscheidung des VIII. Senats und Symptomtheorie
Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
 B 
Schadenersatz wegen unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangens trotz Symptom-Rechtsprechnung?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

Zeitpuffer gehört dem jeweiligen Schuldner
Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
 B 
Gestörter Bauablauf: Wem "gehört" der Puffer?
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 B 
Gestörter Bauablauf: Wem "gehört" der Puffer?

Wenn in Planungs- und Bauabläufen Zeitpuffer offen ausgewiesen sind oder entdeckt werden, entsteht regelmäßig eine Auseinandersetzung um die Frage, welcher der Vertragspartner diese zu seinen Gunsten beanspruchen kann.

(1) Zeitpuffer ist im allgemeinen Sinn die Zeitspanne, um die die Lage eines Vorgangs in einem Ablauf verändert oder seine Dauer verlängert oder verkürzt werden kann, ohne auf den Fertigstellungstermin durchzudrücken und ohne diesen zu verändern. Nutzung solcher Pufferzeit verändert Bauzeit nicht.
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 B 
Schadenersatz wegen unberechtigten Mängelbeseitigungsverlangens trotz Symptom-Rechtsprechnung?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Der Kaufrechts-Senat des BGH hat bekanntlich mit Urteil vom 23.01.2008 (VIII ZR 246/06) entschieden, dass ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen des Käufers eine zum Schadenersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung darstellt, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel der Kaufsache nicht vorliegt, sondern die Ursache für das Symptom, hinter dem er einen Mangel vermutet, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegt. Für Baurechtler drängt sich sogleich die Frage auf, ob dies auch für das Werkvertragsrecht gilt.
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Persönlichkeitsrecht
Leseranmerkung von RA Dirk Lahme zu
 B 
Anwaltsnennung Persönlichkeitsrechtsverletzung?
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(Hans Christian Schwenker)

Präklusion von Zweifeln?
Leseranmerkung von Gregor Heiland zu
 R 
Selbständiges Beweisverfahren: Einwände im Hauptsacheverfahren verspätet?
(Jürgen Ulrich)
Dokument öffnen IBR 2008, 623

 B 
Anwaltsnennung Persönlichkeitsrechtsverletzung?
Von Hans Christian Schwenker

Mit der Frage, ob die Veröffentlichung von Urteilen und Schriftsätzen im Internet mit voller Namensnennung der anwaltlichen Parteivertreter einen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht darstellt, hatte sich unlängst das OLG Hamm zu befassen (Urt. v. 11.12.2007 - 4 U 132/07, OLGReport 2008, 439).

Die betroffenen Anwälte hatten in "Wettbewerbsprozessen unter Titelhändlern" eine der Parteien vertreten. Der Mitbewerber ihres Mandanten veröffentlichte auf seiner Internetseite ungeschwärzte Urteile und einen Schriftsatz der Anwälte, mit dem die Berufung zurückgenommen wurde. Der Unterlassungsantrag der Anwälte gegen den Mitbewerber blieb in allen Instanzen erfolglos. Das OLG Hamm stellte fest, dass durch die ungeschwärzte Veröffentlichung der Urteile und des Schriftsatzes keine Persönlichkeitsrechte der Anwälte verletzt würden. Zwar stelle es sich "zweifelsohne insbesondere gegenüber potentiellen Mandanten günstiger" dar, "wenn gewonnene Prozesse publik gemacht werden." Auch könnten "umgekehrt negative Ergebnisse jedenfalls unreflektiert auf die Beurteilung auch der Leistungen der Anwälte durchschlagen." Allerdings handele es sich bei der Veröffentlichung der Urteile und des Rücknahmeschriftsatzes um die Mitteilung wahrer Tatsachen, die sich im Hinblick auf die Anwälte nicht als ehrenrührig darstellten. Geradezu philosophisch fügt das Gericht hinzu:
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 B 
Solardächer: Bau- oder Kaufvertrag?
Von Dr. Achim Olrik Vogel

Mit der Lieferung und der Montage von Photovoltaik-Solarmodulen auf Dächern wird derzeit in Deutschland großer Umsatz gemacht. Mit Solaraktien konnte man in den letzten Jahren viel Geld verdienen. Anders als bei den üblichen Bauverträgen gibt es so gut wie keine Rechtsstreitigkeiten. Das Geschäft läuft eigentlich viel zu gut. In meiner Geburtsstadt Marburg sind Solardächer sogar öffentlich-rechtlich für Neubauten und veränderte Bestandsbauten vorgeschrieben.
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Wie macht man es richtig?
Leseranmerkung von RA Dr. Alfons Schulze-Hagen zu
 R 
Bau-/Architektenverträge - Umsatzsteuer aus Abschlags- und(!) Schlussrechnung!
(Hans Christian Schwenker)
Dokument öffnen IBR 2008, 458