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Vorbehalt hilft nicht weiter Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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HOAI und BGH kennen "verschiedenartige" Anlagen einer Anlagengruppe! Leseranmerkung von Johann Rohrmüller zu
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Antwort Stellungnahme des Autors (RA Heiko Randhahn) zu
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SchiedswesenFIDIC Dispute Adjudication in DeutschlandIBR 2010, 378 IBR 2010, 1468 (nur online) |
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SchiedswesenFIDIC Dispute Adjudication in DeutschlandIBR 2010, 1468 (nur online) Kurzaufsatz |
Spekulativ überhöhter EP (Betonstahl) Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Volker Abel zu
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OLG Stuttgart - Urteil vom 30.03.2010 Leseranmerkung von christian sienz zu
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Eine Vereinbarung, nach der dem Auftragnehmer für die 110 % übersteigende Menge einer Position ein Einheitspreis gezahlt wird, der den üblichen Preis weit übersteigt, kann gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen, wenn der Preisbildung ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben zugrunde liegt. Wie hoch muss die Überschreitung für die Annahme der Sittenwidrigkeit sein? Jedenfalls besteht für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben eine Vermutung, wenn der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende neue Einheitspreis für die Mehrmenge um mehr als das Achthundertfache überhöht ist, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat und dieser EP vereinbart worden ist, so entschieden in BGH "Spekulativ überhöhter EP" vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06. Ursprünglich vereinbart ist im Fall der Einheitspreis einer Betonstahlposition mit 2.210,00 DM/kg, entsprechend rund 2,2 Mio DM je Tonne (!). Die Vermutung der Sittenwidrigkeit werde nicht dadurch entkräftet, dass der Auftragnehmer in anderen Positionen unüblich niedrige Einheitspreise eingesetzt habe. Nach Zurückverweisung und erneuter Verhandlung vor dem OLG, Zuspruch von nur noch rund 1.770 Euro der im zweiten Rechtszug bereits zugesprochenen rund 354.000 Euro und Ablehnung der Zulassung der Revision (IBR 2009, 634, IBR 2009, 635) sowie nach anschließender Nichtzulassungsbeschwerde des Auftraggebers (Beklagter) weist nun der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 25.03.2010 (VII ZR 160/09) zurück.
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OLG Jena IBR 2009, 634 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Kurzaufsatz von Dr. Friedhelm Weyer vom 31.03.10 Leseranmerkung von Helmut Aschenbrenner zu
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HOAIGestaltung eines Architektenvertrags nach HOAI 2009: Worauf muss der Architekt künftig besonders achten?IBR 2010, 1458 (nur online) |
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Recht am Bau - BauvertragWerklieferungsvertrag statt Bauvertrag?IBR 2010, 1361 (nur online) |
Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Gunhild Reuter Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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Schaden vor Abnahme Leseranmerkung von Dr. Cornelius Becker zu
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HOAI § 34 Leseranmerkung von Dr.Teich zu
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WU-Beton-Bodenplatte Anschluss Leseranmerkung von Unbekannter Absender zu
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Recht am BauDer Fristbeginn der Widerrufsfrist bei Haustürgeschäften bei zeitlichem Auseinanderfallen von Widerrufsbelehrung und dem Zustandekommen des VertragsIBR 2010, 1220 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
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HOAIHOAI 2009: Auftrag für mehrere Tragwerke - Abgrenzung von § 11 Abs. 1 zu § 11 Abs. 2IBR 2010, 1224 (nur online) |
Auftraggeber unterlässt geschuldete Mitwirkungshandlung Leseranmerkung von RA Sprajcar zu
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§ 297 BGB kein Zirkelschluss! Leseranmerkung von Michael Stern zu
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Dokumentation der Eigenbehinderungen nicht erforderlich Stellungnahme des Autors (Dr. Matthias Drittler) zu
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Urteil OLG Oldenburg Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Urteil OLG Oldenburg Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Nicht zwingend und eher lästig Leseranmerkung von Dr. Benjamin Berding zu
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Im Beitrag wird BGH-Urteil v. 20.12.2007 - ZR 114/07 falsch verstanden! Leseranmerkung von Johann Rohrmüller zu
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Die Verjährung wird unter anderem durch "die Zustellung des Antrags auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens" gehemmt. So steht es in § 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB. Der unbefangene Leser sollte meinen, damit seien die Voraussetzungen klar geregelt. Gleichwohl versucht nach dem OLG Karlsruhe (IBR 2007, 661) nunmehr auch das OLG Frankfurt (Urteil vom 05.11.2009 - 3 U 45/08, Volltext in ibr-online), die eindeutige gesetzliche Regelung zu relativieren.
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Urkalkulation ist vorzulegen! Leseranmerkung von Johann Rohrmüller zu
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Immer gleiche Vorgehensweise - Kalkulierbarer Faktor "Mensch"?! Leseranmerkung von Yvonne S., Architektin zu
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BautechnikBahnenabdichtungen auf Bodenplatten: Details und grundsätzliche AnforderungenSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2010, 193 ( 2 Leseranmerkungen) |
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Architekten und IngenieureHOAI 2009: Stundensätze für Architekten und IngenieureIBR 2010, 1226 (nur online) |
Organisationsverschulden Leseranmerkung von Rita Werthebach zu
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Antwort des Autors Stellungnahme des Autors (RA Heiko Randhahn) zu
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HOAIAuftrag für mehrere ObjekteIBR 2010, 1460 (nur online) Kurzaufsatz |
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HOAINeue HOAI - neue FragestellungenIBR 2010, 1461 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
Bei Vorlagepflicht ist wenigstens zu Differenzieren Stellungnahme des Autors (Wulf Stabreit) zu
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"Einheit" und "Gesamtmaßnahme" Leseranmerkung von Bernhard Kuhn, Frankfurt zu
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HOAIZur Anwendung des § 11 Abs. 1 HOAI 2009 bei einer Entwässerung im TrennsystemIBR 2010, 1467 (nur online) |
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Mit der Überschrift seines Beitrags in der Festschrift für Jagenburg (2002, S. 371) "Rückforderung des Vorschusses? Ein Märchen!" ist Koeble eine griffige Formulierung gelungen. Schon in IBR 2003, 529 hat Schulze-Hagen sie aufgegriffen. Nun gibt das BGH-Urteil vom 14.01.2010 (VII ZR 108/08, IBR 2010, 136) ihm Anlass, darauf zurückzukommen (Vorwort zu IBR März 2010 und IBR 2010, 136).
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Offenlegung der Kalkulation nach BGH nicht unzumutbar! Leseranmerkung von Assessor jur. Johann Rohrmüller zu
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Grundrechtsdogmatik erfordert Differenzierungen Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Bauvertrag§ 2 Nr. 5 VOB/B: Vorlagepflicht von Urkalkulationen noch verfassungsgemäß?IBR 2010, 1222 (nur online) IBR 2010, 1462 (nur online) ( 5 Leseranmerkungen) |
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Bauvertrag§ 2 Nr. 5 VOB/B: Vorlagepflicht von Urkalkulationen noch verfassungsgemäß?IBR 2010, 1462 (nur online) Kurzaufsatz |
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HOAIHOAI 2009: Zur Bedeutung von § 52 Abs. 2 und dessen Verhältnis zu § 11 Abs. 1IBR 2010, 196 ( 1 Leseranmerkung) |
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HOAIHOAI 2009: Was sind mehrere Tragwerke?IBR 2010, 195 |
Entscheidungsinterpretation Leseranmerkung von Dr. Alexander Kus zu
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Die Höhe des Anspruchs aus § 2 Nr. 5 VOB/B ergebe sich im rechtlichen Ausgangspunkt aus der Differenz zwischen den Kosten, die bei Ausführung der Bauleistung tatsächlich angefallen sind, und den Kosten, die bei Erbringung der Bauleistung in dem nach der Ausschreibung vorgesehenen Zeitraum angefallen wären. So lautet eine Kernaussage in der Entscheidung BGH "Zuschlagsverzögerung II, Autobahnlos bei N." (VII ZR 152/08). Das Ergebnis dieses differenzhypothetischen Ansatzes zeigt tatsächliche Kosten; siehe Kus, IBR 2009, 628; Drittler, BauR 2010, 143, 149. Das ist keineswegs so gewollt.
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Diskriminierungen Leseranmerkung von RA Thomas Edel, Essen zu
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Bauvertrag - BauforderungssicherungsgesetzBauFordSiG: Wettlauf der Baugeldgläubiger?!IBR 2010, 1223 (nur online) |
Stellungnahme Prof. Dr. Schmidt Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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HOAIHOAI 2009 - Einzelfragen: Zur Anrechenbarkeit der Ingenieurbauwerke bei der Objektplanung von VerkehrsanlagenIBR 2010, 1442 (nur online) |