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Recht am Bau | Bauvertrag

Zeige Dokumente 201 bis 250 von insgesamt 2164 - (5097 in Alle Sachgebiete)

Online seit 2022

80-Prozentregelung beim VOB-Vertrag: Anwendungsbereich wird nicht erweitert
Leseranmerkung von VRiKG Björn Retzlaff zu
 R 
80%-Regelung gilt auch im VOB/B-Vertrag!
(Claus von Rintelen)
Dokument öffnen IBR 2022, 169

Ihre Anmerkung - Herr Springer
Stellungnahme des Autors (Manfred Puche) zu
 R 
Dusch- und Badewannen - sind elastische Fugen ausreichend zuverlässig?
(Manfred Puche)
Dokument öffnen IBR 2022, 167

Wannenranddichtband
Leseranmerkung von Dipl.-Ing., Dipl.-Wirtsch.-Ing Helmut Springer zu
 R 
Dusch- und Badewannen - sind elastische Fugen ausreichend zuverlässig?
(Manfred Puche)
Dokument öffnen IBR 2022, 167

 S 
Bautechnik

Dusch- und Badewannen - sind elastische Fugen ausreichend zuverlässig?


Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
Dokument öffnen IBR 2022, 167 (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)

 S 
Bautechnik

Entwicklungs- und Anpassungsverträge


Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2022, 109

 L 
Bausicherheiten

Mängelhaftungssicherheiten am Bau - Neue Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Sicherungsabreden


(Bernd Kober)
Dokument öffnen IBR 2022, 1004 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz

 K 
Bauvertrag

Wie sind angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn zu ermitteln?


(Kurzaufsatz von Markus Zacharias)
Dokument öffnen IBR 2022, 1042 (nur online) Dokument öffnen IBR 2022, 1001 (nur online)

 B 
Ein brillantes Fundstück

Die einen wünschen sich, das Thema möge ganz von der Bildfläche verschwinden. Die Nächsten wenden schlicht den Dreisatz an, mit dem das Maß einer tatsächlich längeren Bauzeit ins Verhältnis zur vereinbarten Bauzeit gesetzt und mit dem Absolutbetrag des ursprünglich kalkulierten Beitrags zur Deckung der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) multipliziert wird, um ihren Auftraggeber nach Abzug eben dieses Absolutbetrages mit einer "Schlicht"-Forderung aus vorgeblich behinderungsveranlasster #AGK-Unterdeckung zu konfrontieren und glatt zu überfordern.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Wieso das denn?
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
 N 
Bauwirtschaft: Höhere Baukosten durch Mindestlohnerhöhung
Dokument öffnen Nachricht

 B 
Nachteilsausgleich nach Bauablaufstörung: Von Hürden und Fragwürdigkeiten

Ein Auftragnehmer trägt seinen Anspruch aus gestörtem Bauablauf unter Berufung auf § 642 BGB (Entschädigung) unschlüssig vor, wenn nichts zum anderweitigen Erwerb i. S. d. § 642 Abs. 2 BGB gesagt wird. Dazu wären die während der Zeit des Annahmeverzugs nachweislich tatsächlich bereitgehaltenen Produktionsmittel (Personal, Gerät, Kapital) bis zu deren anderweitigem Einsatz/Erwerb (jeder Erwerb) und maximal für die Dauer des Verzugs vorzutragen. Diesen zuzuordnen wäre jener Umsatz im Sinne "vereinbarte Vergütung" (§ 642 Abs. 2 BGB), den der Auftragnehmer ohne das den Entschädigungsanspruch auslösende Ereignis erzielt hätte.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

In Drittbeauftragung liegt Beendigungswille
Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
 R 
Mängelbeseitigung vor Abnahme verweigert: Vorschuss auch ohne Kündigung!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2022, 68

 B 
§ 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B: Ausgleich der Unterdeckung beim Gewinn im Fall einer relevanten Mengenminderung

Gegeben ist ein Einheitspreisvertrag unter Vereinbarung der VOB/B. In der Kalkulation der Einheitspreise des Vertrages sind die Gemeinkosten, bestehend aus Baustellengemeinkosten (BGK) einschließlich der Kosten der Baustelleneinrichtung und Allgemeinen Geschäftskosten (AGK), sowie ein Ansatz für Wagnis + Gewinn (W+G) auf die Einzelkosten (EK) verteilt worden. Wird die im Leistungsverzeichnis angegebene Menge unter einer Position (Vordersatz) in der Abrechnung nicht erreicht, besteht die Gefahr einer Unterdeckung. § 2 Abs. 3 Nr. 3 Satz 2 VOB/B sucht diese auszugleichen, dies freilich erst bei Unterschreitung des Vordersatzes um mehr als 10 %. In Literatur und Verhandlungspraxis ist umstritten, ob der Auftragnehmer neben BGK und AGK auch einen Ausgleich des Fehlbetrages aus W+G beanspruchen kann.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Online seit 2021

Arbeitszeit im Oktober
Leseranmerkung von Helmut Springer zu
 N 
Kein goldener Oktober am Bau
Dokument öffnen Nachricht

Weihnachtsgruß
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Entschädigung aus § 642 BGB erfordert bauablaufbezogene Darstellung!
(Bernhard von Kiedrowski)
Dokument öffnen IBR 2022, 61

Die Sache mit dem anderweitigen Erwerb
Stellungnahme des Autors (Dr. Bernhard von Kiedrowski) zu
 R 
Entschädigung aus § 642 BGB erfordert bauablaufbezogene Darstellung!
(Bernhard von Kiedrowski)
Dokument öffnen IBR 2022, 61

Vorschuss auch ohne Kündigung?
Leseranmerkung von Prof. Thomas Karczewski zu
 R 
Mängelbeseitigung vor Abnahme verweigert: Vorschuss auch ohne Kündigung!
(Maximilian R. Jahn)
Dokument öffnen IBR 2022, 68

Anmerkung zu einer dem Fall grundlegenden Auffassung des BGH
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Entschädigung aus § 642 BGB erfordert bauablaufbezogene Darstellung!
(Bernhard von Kiedrowski)
Dokument öffnen IBR 2022, 61

 L 
Bauvertrag

Angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn - Eine baubetriebliche Hilfestellung für den Tatrichter


(Markus Zacharias)
Dokument öffnen IBR 2022, 1001 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz Dokument öffnen Kurzaufsatz

 K 
Bautechnik

Schimmel und Recht: Aktuelle obergerichtliche Urteile zu Schimmel als Feuchtefolgeschäden


(Kurzaufsatz von Gerhard Führer)
Dokument öffnen IBR 2022, 1039 (nur online)

 L 
Bautechnik

Schimmel und Recht: Aktuelle obergerichtliche Urteile zu Schimmelschäden


(Gerhard Führer)
Dokument öffnen IBR 2022, 1000 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz

 B 
Eingeschränkter Nachteilsausgleich bei Entschädigung und Diskussion beim Baugerichtstag

Nach meiner Einschätzung in etwa dreiviertel (!) aller Behinderungsfälle leistet der Vorunternehmer verspätet. Die Rechte des (nachfolgenden) Auftragnehmers sind dann durch Rechtsprechung besonders einschneidend eingeschränkt. Überhaupt scheidet ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers aus, weil die Behinderung mangels Erfüllungsgehilfeneigenschaft (§ 278 BGB) des Vorunternehmers im Verhältnis zu seinem Auftraggeber von diesem Auftraggeber in dessen Verhältnis zum (nachfolgenden) Auftragnehmer nicht wie eigenes Verschulden zu vertreten ist; BGH "Vorunternehmer I", BauR 1985, 561. 3/4 aller Behinderungsfälle!
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Schnittstelle "Handwerkliche Selbstverständlichkeit"


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2022, 1

Korrektur
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Verwertungserlös: Störung eines vertraglichen Austauschverhältnisses (Äquivalenz) durch Rechtsprechung zementiert?
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Widerrufsfrist
Leseranmerkung von RA René Ritter zu
 R 
Verbraucherschutz ist nicht verhandelbar!
(Grete Langjahr)
Dokument öffnen IBR 2021, 339

Wohl eher "die energetische Modernisierung lohnt sich"?
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 N 
Klimaschutz-Studie: Gebäudesanierung lohnt sich
Dokument öffnen Nachricht

 B 
Verwertungserlös: Störung eines vertraglichen Austauschverhältnisses (Äquivalenz) durch Rechtsprechung zementiert?

Stehen zwei Stimmen gleichberechtigt nebeneinander (Kontrapunkt in der Musik) oder bilden sie Gegenpole (Kontrapunkt im bildungssprachlichen Sinn)? Diese Frage stellt sich mir bei der Lektüre der Entscheidung BGH "Mengenänderung VI, Verwertungserlös" vom 10.06.2021 (VII ZR 157/20) und der Anmerkung dazu von Jan-Hendrik Kues in NZBau 2021, 725, 727. Das Thema: Einheitspreisanpassung bei (relevanter) Mengenminderung und enttäuschte Verwertungserwartung.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Baugrundrisiko und tote Pferde
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Die Mär vom originären Baugrundrisiko
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Falsches Aktenzeichen!
Leseranmerkung von Jürgen Zander zu
 R 
"Kaltkeller" eines Neubaus muss trocken sein!
(Marvin Lederer)
Dokument öffnen IBR 2022, 13

Klimaneutraler Gebäudebestand 2045
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 N 
Einstellung der EH55-Neubauförderung kommt zur Unzeit!
Dokument öffnen Nachricht

IBR 2021, 572
Leseranmerkung von Dr. Michael Borchard zu
 R 
Auf die förmliche Abnahme kann durch Nutzung verzichtet werden!
(Thomas Karczewski)
Dokument öffnen IBR 2021, 572

 B 
VOB/B quo vadis II - Entschädigung: DVA schließt Gerechtigkeitslücke nicht

Die Rechtsprechung hat den Ausgleich von Nachteilen des Auftragnehmers aus Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers durch Gesetzesauslegung stark eingeschränkt. So werden Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers als bloße Obliegenheiten eingestuft. Das schränkt die Rechte des Auftragnehmers besonders einschneidend ein, wenn - wie nach meiner Einschätzung in etwa dreiviertel (!) aller Behinderungsfälle - der Vorunternehmer verspätet leistet, dies mangels Erfüllungsgehilfeneigenschaft (§ 278 BGB) des Vorunternehmers im Verhältnis zu seinem Auftraggeber von diesem Auftraggeber aber in dessen Verhältnis zum (nachfolgenden) Auftragnehmer nicht wie eigenes Verschulden zu vertreten ist und damit ein Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers ausscheidet; BGH "Vorunternehmer I", BauR 1985, 561.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Und immer wieder der funktionale Mangelbegriff
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Bau einer Sonderkonstruktion erforderlich: Mängelbeseitigung unmöglich!
(Kristina Eistert)
Dokument öffnen IBR 2021, 574

Zustimmung
Leseranmerkung von Prof. Dr. Michael Engler zu
 B 
Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags
Dokument öffnen Blog-Eintrag


OLG Celle allein auf weiter Flur..
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 R 
Bieter nutzt Ausschreibungsfehler aus: Auftraggeber kann Bauvertrag anfechten!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 570

 B 
Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags

Behinderungswirkungen können neben der Verletzung von Mitwirkungspflichten auch durch Annahmeverzüge des Auftraggebers und die Bauinhalte betreffende Änderungsanordnungen des Auftraggebers (BauSoll-Modifikationen nach § 1 Abs. 3, 4 VOB/B oder § 650b BGB) ausgelöst werden. Es fragt sich, wie zeitliche Wirkungen aus Annahmeverzug und BauSoll-Modifikation in der Störungsmodifikation des Soll-Bauablaufs darzulegen sind. In der Rechtspraxis und bei Auseinandersetzungen um Folgen aus Bauablaufstörungen wird teilweise vertreten, die zeitlichen Wirkungen solcher Behinderungen seien in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" auf Basis der Kalkulationsgrundlagen fortzuschreiben. Zur Konkretheit im Nachweis von zeitlichen Folgen aus Behinderungen im Bauablauf habe sich der Bundesgerichtshof (bisher) nur im Schadenskontext (§ 280 BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B), also zu der Darlegung der Folgen aus Pflichtverletzungen des Auftraggebers, geäußert.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Umsatzsteuerpflicht bei Sachvergütung?
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 R 
Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 562

Vertretergeschäft kann Verbrauchereigenschaft ausschließen
Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
 R 
Freiberufler baut Wohn- und Geschäftshaus: Verbraucher- oder Unternehmerhandeln?
(Anna Stretz)
Dokument öffnen IBR 2021, 508

OLG Brandenburg/ BGH: Veräußerungserlöse Bestandteil der Preisbildung?
Leseranmerkung von Ernst Wilhelm zu
 R 
Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 562

Man kann auch anders denken
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 R 
Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2021, 562

 S 
Bautechnik

Vom Bestand lernen: Beispiel Wassereinwirkung im Baugrund


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 559

 B 
Klaus Vygen in memoriam: Urvater der Preisbildung nach § 650c Abs. 1 BGB

Im ersten Jahrzehnt des laufenden Jahrhunderts erreichten die Zivilgerichte Fälle mit hohen und höchsten Einheitspreisen, die weit oberhalb des Angemessenen lagen bzw. in der Fortschreibung im Nachtragsfall exorbitant hoch wurden. Das von Literatur und Rechtsprechung bis dahin wie ein Dogma aufgenommene Prinzip von der Entwicklung des Nachtragspreises aus dem Ur-Preis unter Beibehaltung des Kostendeckungsniveaus (lineare Preisfortschreibung) wurde dadurch zunehmend hinterfragt. Es begann die Suche nach einer zur Korbion'schen Preisformel alternativen Preisbildungsmethode für Nachtragspreise zu angeordneten/geforderten BauSoll-Modifikationen (§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B). Dabei war eine Tendenz wahrnehmbar weg von der linearen Preisfortschreibung hin zur Preisfortschreibung mit Übertrag des Absolutbetrages von Verlust/Gewinn (verkappter Gewinn/Verlust) in den Nachtragspreis bei Darlegung der tatsächlichen Kosten des Mehr- oder Minderaufwands der Änderung im neuen Preis.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Seltsam
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Mündlicher Bedenkenhinweis reicht aus!
(Jürgen Ripke)
Dokument öffnen IBR 2021, 567

 B 
Auftragnehmer erhält AGK und W + G aus Umsatz bei Leistungsbereitschaft und nicht nur aus Zuschlag

Das Oberlandesgericht Düsseldorf legte dem Bundesgerichthof mit seiner Entscheidung vom 19.12.2019 (5 U 52/19) in einem Entschädigungs-Fall die Frage vor, ob § 642 BGB ohne das konkrete, nutzlose Vorhalten von Personal oder Material eine Entschädigung für Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W + G) gewährt; OLG Düsseldorf "AGK-Unterdeckung", NZBau 2020, 509. Der BGH hat die Sache zur Revision angenommen. Im Zuge seiner Begründungen irrt das OLG in der Auffassung, zur Erfassung von AGK und W + G sei die Zuschlagslösung anzuwenden und nicht die Unterdeckungslösung. Das wird hier auseinandergesetzt.
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Baugrund = Stoff?! Und zum Baugrundrisiko
Leseranmerkung von Dr. Wulf Himmel zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Kein Einwand gegen rechtliche Leitplanken
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Zur baugrundtypischen Ungewissheit und deren Zuordnung:
Stellungnahme des Autors (Dr. Markus Vogelheim) zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Baugrundgutachten
Leseranmerkung von Marguerite Schnelle zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Dunstkreis der Sphärentheorie
Stellungnahme des Autors (Markus Vogelheim, Köln) zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Alternative
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511