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Zeige Dokumente 4001 bis 4050 von insgesamt 5042
Online seit 2009
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Vorkalkulatorische Betrachtung: Theoretische Witterung Stellungnahme des Autors (Frank A. Bötzkes) zu
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BauvertragÄnderung des BauFordSiG ist in Kraft getreten!![]() |
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Anwendungsbereich des § 641 Abs. 3 BGB Leseranmerkung von Bernd Knipp zu
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Tatsächliche oder theoretische Witterung Leseranmerkung von Dr. Ralph Bartsch zu
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Preisindices des statistischen Bundesamtes Leseranmerkung von Dr. Ralph Bartsch zu
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Einlegung der weiteren Beschwerde Leseranmerkung von Konstantin Diederichs zu
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VergabeVerzögerte Vergabe: Bestimmung der angepassten Bauzeit![]() ![]() |
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VergabeVerzögerte Vergabe: Berechnung der angepassten Baukosten![]() ![]() |
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Fragwürdige Entscheidung der VK Rheinland-Pfalz Leseranmerkung von Dr. Anja Kerkmann zu
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Neue HOAI Leseranmerkung von Helmut Aschenbrenner zu
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HOAIHOAI-Novelle: Zentrale bisherige HOAI-Regelungen sind entfallen!![]() |
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HOAIWesentliche Neuerungen der HOAI 2009![]() |
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HOAIStrukturelle Gestaltung der neuen HOAI![]() ![]() |
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HOAINeue HOAI und Übergangsregelung![]() |
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Vorgabe eines Verzichts auf die Einreden gem. § 768 unwirksam Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Verantwortlichkeit für das Abschleppen von Falschparkern Leseranmerkung von Rechtsanwalt zu
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SchiedswesenPotenzial der Mediation in Bausachen![]() ![]() |
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BauvertragAlle gegen einen! Ist auch der Arbeitnehmer durch das BauFordSiG geschützt?![]() |
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Anmerkung zu BGH, XI ZR 145/08 v. 16. Juni 2009 Leseranmerkung von Dr. Karl-Heinz Inhuber zu
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Disposition der Parteien über Bindungswirkung Leseranmerkung von Carsten Zipfel zu
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Abgebaute Überstunden lassen sich nicht in ersparte Kosten ummünzen. Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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VergabeBeschränkte Ausschreibung: Wann muss Anfrage nach Korruptionsbekämpfungsgesetz NW erfolgen?![]() |
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BGH, Urteil vom 16.06.09 - keine Teilbarkeit einer GW-Sicherungsabrede Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Gegenteilige Entscheidung des OLG Stuttgart zu beachten Leseranmerkung von Hendrik Hunold zu
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Eine ordnungsgemäß ersetzte Barsicherheit muss effektiv ausgezahlt werden! Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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In einem Kurzaufsatz in ibr-online (Werkstattbeitrag vom 06.07.2009) befassen sich Knipp/Schellenberg mit dem neuen § 632a BGB. Sie bezeichnen es als unklar, ob dessen Abs. 1 Satz 3 auch bei Vorliegen unwesentlicher Mängel Anwendung findet. Zudem machen sie Andeutungen, dass die Darlegungs- und Beweislast anders als nach der bisherigen BGH-Rechtsprechung zu beurteilen sein dürfte. Man sollte jedoch keine Probleme suchen, wo es eigentlich keine gibt.
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BauvertragDer neue § 632a BGB: Keine Abschlagszahlungen bei wesentlichen Mängeln - kann das richtig sein?![]() |
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BauvertragEinen "gerechten" Preis gibt es nicht!Besprochener Beitrag: "Die Rückkehr des gerechten Preises?" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Hans Christian Schwenker ![]() |
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Abweisung der Honorarklage als endgültig unbegründet? Leseranmerkung von Seifert zu
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Überschrift missverständlich Leseranmerkung von Dr. Andreas Digel zu
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§ 138 Abs. 4 ZPO häufig nicht einschlägig. Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Auslegungergebnis nach Auslegungskriterien (s. Palandt, Einl. Rn. 40 ff.) Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Vergütung ist in Wirklichkeit nur eine zu geringe Entschädigung! Leseranmerkung von Wilfried Kunze zu
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Gefährliche Kommentierung Leseranmerkung von Prof. Hans-Benno Ulbrich zu
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Richtigstellung Leseranmerkung von Prof. Hans-Benno Ulbrich zu
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Replik Stellungnahme des Autors (RA Dr. Benjamin Berding) zu
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BautechnikAlles richtig gemacht und das Ergebnis: Frust wohin man schaut!Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. (FH) Michael Probst, Architekt, ö.b.u.v. Sachverständiger für Bauschäden, Mainz ![]() |
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Keine Entwarnung für den Bestbietenden durch BGH "Bindefristverlängerung, Tunnel Rudower Höhe" vom 11.05.2009 (IBR 2009, 310, 311, 312 [Kus]), auf dessen Angebot der "Zuschlag" unter Änderung der Ausführungsfristen nach vorbehaltloser Zustimmung zur Bindefristverlängerung erteilt wird. Auf solch einen "Zuschlag" muss der Bieter im Rahmen der Annahmefrist des § 147 BGB mit seinen Vorstellungen von den Ausführungsfristen und ggf. seinen Vorstellungen von einer Preisanpassung antworten. Er darf nicht "wortlos" mit der Arbeit beginnen, will er nicht Gefahr laufen, dass ihm das Schweigen als Annahme der Auftraggebervorstellungen von der zeitlichen und ggf. preislichen Abwicklung ausgelegt wird. So erging es aber dem Auftragnehmer im jüngst entschiedenen Fall OLG Celle "Bindefristverlängerung II" (14 U 62/08): Der Vertrag kam trotz Verschiebung der Bauzeit in eine teurere Periode mit dem ursprünglich angebotenen Preis zustande. Mit seiner Mehrkostenforderung konnte sich der Auftragnehmer nicht durchsetzen.
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Unterzeichnung von Stundenlohnzetteln Leseranmerkung von RA Prof. Dr. Reinhold Thode zu
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Deklaratorisches Schuldanerkenntnis Leseranmerkung von RA Prof. Dr. Reinhold Thode zu
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Genügend häufige Kontrolle Leseranmerkung von Dr. Claus von Rintelen zu
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BauvertragFreie Kündigung bzw. Annahmeverzug: Sind abgebaute Überstunden ersparte Kosten?![]() ![]() |
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Wille des Gesetzgebers Leseranmerkung von Stefan Illies zu
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Beitrag von RA Illies zum BauFG Leseranmerkung von Claus Schmitz zu
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Schwache Begründung Leseranmerkung von Andreas Stammkötter zu
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BauvertragVom Bau in den Bau: Haftung nach BauFordSiG trifft alle auf der Baustelle tätigen Unternehmen!![]() ![]() |
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OLG München U.v. 19.05.2009 Schallschutz und DIN 4109 Leseranmerkung von Motzke Gerd zu
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Wenn der Baugeldbegriff vom Grundbuch abgekoppelt wird, erscheint es nachvollziehbar, ihn vom Baugrundstück überhaupt zu trennen. Von daher ist eine Poollösung in Ordnung. Die Bauindustrie kann besser wirtschaften.
Allerdings: Die Möglichkeit zum hälftigen Einbehalt ist aufgrund einer Abwägung der Interessen getroffen. Diese stimmt zwar nicht mehr, seit jetzt auch Eigenanteile zum Baugeld zählen. Wenn die Bauindustrie erst einmal ihre eigenen Forderungen begleichen kann, stehen die kleinen Handwerker aber mitunter trotzdem dumm da. Denn oft sind zusätzliche Mittel bereitzustellen, um den Bau zu Ende zu bringen. Wenn die Bereitstellung fehlschlägt, geht das zu Lasten der insoweit nicht baugeldgesicherten Handwerker. Zu empfehlen ist daher eine Lösung, wonach die Hälfte i.S. des § 1 Abs. 2 S. 1 BauFordSiG auf 2/3 angehoben wird. [mehr ...] ![]() |
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Recht am BauMängelprobleme nach neuester Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH![]() |
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Formularmäßiges Verlangen einer Vorauszahlungs-BS auf 1. Anf. unwirksam Leseranmerkung von RA. Jürgen Ripke, Hannover zu
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