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Zeige Dokumente 651 bis 700 von insgesamt 1050 - (5142 in Alle Sachgebiete)
Online seit 2009
Gute Gründe für Feststellungsantrag Leseranmerkung von Dr. Tobias Hänsel zu
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Recht am BauDer Verbrauchervertrag für Bauleistungen nach ZDB/Haus & Grund - Eine Lösung für Handwerker?IBR 2009, 1443 (nur online) |
Ersatzzustellungsvertreter Leseranmerkung von Weber zu
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Überschrift zu weitreichend Leseranmerkung von RA Helge Rübartsch, Dresden zu
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Zitierfehler Leseranmerkung von Peter Koeleman zu
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Die verjährungshemmende Wirkung der Vorschussklage aus § 637 Abs. 3 BGB, § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B ist nicht auf den eingeklagten Betrag beschränkt, deckt vielmehr auch spätere Erhöhungen des Vorschussanspruchs ab, sofern sie den selben Mangel betreffen (BGH IBR 2005, 364). Eine zusätzliche Feststellungsklage wurde deshalb bislang grundsätzlich für entbehrlich gehalten, jedoch dringend angeraten, wenn die Selbstvornahme voraussichtlich zeitaufwendig sein wird und die Gefahr besteht, dass sie vor dem Ende der restlichen Verjährungsfrist nicht abgeschlossen werden kann (Weyer in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 2. Aufl., § 13 VOB/B Rdn. 161). Letzteres gilt nicht mehr.
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Allg. unternehmerisches Wagnis überhaupt nicht ersparbar Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Online seit 2008
Auslegung des § 632a BGB n.F. Leseranmerkung von RA Stefan Grasshoff, Schwerin zu
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Organisationsverschulden ist keine fortgesetzte Gewährleistung Leseranmerkung von Dr. Pirmin Schmid zu
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Die Vereinbarung eines Einheitspreises, der den üblichen Preis um das Achthundertfache übersteigt, verstößt gegen die guten Sitten und ist unwirksam. So lautet der Tenor einer brandaktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06. In der ersten Mitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es:
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BauvertragErspartes Wagnis erfordert keinen anderweitigen ErwerbIBR 2009, 1410 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
Anspruchsgrundlage §§ 633 ff BGB, § 13 VOB/B i.V.m. § 242 BGB Leseranmerkung von Dr. Pirmin Schmid zu
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Meinungsaustauch ist nicht "erforderlich" Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Nach wie vor sorgen die BGH-Urteile VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07 vom 24.04.2008 für Bewegung im (bau-)rechtlichen Blätterwald. So äußert sich jüngst in BauR 2008, 1963 ff Orlowski gemäß dem Untertitel seines Aufsatzes: "Zu den Rechtsfolgen einer 'Ohne-Rechnung-Abrede'".
Blog-Eintrag Orlowski (a.a.O., 1965/1966) problematisiert die Anspruchsgrundlage der Mängelansprüche, welche dem Besteller/Auftraggeber nach den beiden BGH-Entscheidungen trotz Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags zustehen, wenn der Unternehmer/Auftragnehmer seine Bauleistung mangelhaft erbracht hat (VII ZR 42/07) oder sich die mangelhafte Vermessungsleistung eines Ingenieurs im Bauwerk bereits verkörpert hat (VII ZR 140/07). Er meint - wie zu zeigen sein wird - etwas voreilig, die direkte Anwendung der §§ 633 ff BGB scheide mangels wirksamen Werkvertrags aus. [mehr ...] |
Auslegung des § 632a Abs. 1 BGB gegen seinen Wortlaut? Leseranmerkung von Dr. Friedhelm Weyer zu
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Keine uneingeschränkte Spekulation Leseranmerkung von Urban zu
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Urteil LG München I, AZ. 18 o 2325/08 Leseranmerkung von Dr. Joachim Muffler zu
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BauvertragPreisfortschreibung des guten Preises auch bei Mischkalkulation bzw. Mengenspekulation?IBR 2009, 2 |
Drittler verkennt rechtliche Kriterien Leseranmerkung von Assessor Johann Rohrmüller zu
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BauvertragSpekulativ überhöhte Einheitspreise? Vertrag bleibt Vertrag!IBR 2009, 1 ( 2 Leseranmerkungen) |
.....weil diese im Einzelfall erforderlich sein können! (Teil 2) Stellungnahme des Autors (T. Faber und M. Werner) zu
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.....weil diese im Einzelfall erforderlich sein können! (Teil 1) Stellungnahme des Autors (T. Faber und M. Werner) zu
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§ 632a BGB n.F. Leseranmerkung von RA Helmut Aschenbrenner zu
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Urkalkulatorisch ist etwas anderes... Leseranmerkung von Urban zu
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Was heißt "Wertzuwachs"? Leseranmerkung von Dr. Friedhelm Weyer zu
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Vorbild für die Neuregelung der Abschlagszahlungen in § 632a Abs. 1 BGB n.F. war die Abschlagszahlungsregelung in § 16 Nr. 1 VOB/B. Seit Jahrzehnten billigt die Rechtsprechung dem Auftragnehmer auch bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln Abschlagszahlungsansprüche zu, wobei der Auftraggeber jedoch wegen der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten einen Einbehalt in Höhe des 2- bis 3-Fachen der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten vornehmen darf (BGH vom 21.04.1988 - VII ZR 65/87). Dies scheint mit dem Wortlaut des § 632a Abs. 1 Satz 2, 3 BGB n.F. nicht vereinbar:
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Ein Kernstück des zum 01.01.2009 in Kraft tretenden Forderungssicherungsgesetzes ist die Neuregelung des Abschlagszahlungsanspruchs des Werkunternehmers in § 632a BGB. Die alte Regelung des § 632a BGB ("Abschlagszahlung nur für in sich abgeschlossene Teile des Werks") war vollkommen missglückt und spielte in der Praxis keine Rolle. Ziel der Neuregelung war eine Angleichung des Abschlagszahlungsanspruchs an § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B. Aber ist dies gelungen? Wirft die Neuregelung nicht wiederum mehr Probleme auf als sie zu lösen beansprucht? § 632a Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. lautet:
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Probleme noch nicht erkannt!!!! Leseranmerkung von Johann Rohrmüller, Ass. jur.,VD zu
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Irrweg des "richtigen" Nachtrags Leseranmerkung von Moritz Lembcke (Hamburg) zu
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BauvertragPreisfortschreibung nach § 2 Nr. 5 und 6 VOB/B mittels Bezugsleistungen?IBR 2008, 1367 (nur online) ( 2 Leseranmerkungen) |
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Die Praxis der Fortschreibung des Vertragspreisniveaus im Nachtrag trifft hier und da auf Kritik. Worum geht es? Der neue Preis im Regelungsbereich des § 2 Nr. 3, Nrn. 5 - 7, Nr. 8 Abs. 2 VOB/B muss ein aus dem alten mit allen seinen Über- und Unterwerten abgeleiteter sein. So will es jedenfalls die eherne Korbion-Formel:
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Bestätigung des vorgenannten Beschlusses durch das OLG München Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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Eindeutiger Wortlaut als Auslegungsgrenze! Leseranmerkung von Gregor Heiland zu
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Restriktive Auslegung des Begriffs "Gegenstand"! Leseranmerkung von Gregor Heiland zu
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Fingiertes Zugeständnis i.S.v. § 138 ZPO muss keine Haftung auslösen! Leseranmerkung von Gregor Heiland zu
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Ergänzung zu Neumeister Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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BauvertragDas neue BauFordSiG: Was General- und Hauptunternehmer wissen müssen!IBR 2008, 699 |
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BauvertragFoSiG: Wie wird der Anspruch auf Sicherheitsleistung aus § 648a Abs. 1 BGB gerichtlich durchgesetzt?IBR 2008, 702 |
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BauvertragFoSiG: Anspruch aus § 648a Abs. 1 BGB ein scharfes Schwert?IBR 2008, 701 ( 2 Leseranmerkungen) |
Rückgriff des BU auf den bauleitenden Architekten für Ausführungsmängel Leseranmerkung von RA u. FA Dr. Achim Neumeister zu
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Bemessung der Frist nach § 648a BGB Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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Quasi-Unterbrechung AGB-fest? Leseranmerkung von Schwenker zu
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§ 649 BGB nach FoSiG Leseranmerkung von RA Martin Kuschel zu
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Vermögensschaden durch Einigungsgebühr? Leseranmerkung von RA Jens Beyer zu
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Sicherungsumfang Vorauszahlungsbürgschaft Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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BauvertragFoSiG: Vereinfachung der Abrechnung einer frei gekündigten Leistung: Oder bleibt (fast) alles beim Alten?IBR 2008, 700 |
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Recht am Bau - BauvertragFristsetzungserfordernis und Treuwidrigkeit eines Sicherungsverlangens nach § 648a BGBIBR 2008, 1365 (nur online) |
Vergütungsanspruch nach § 649 BGB nach FoSiG Leseranmerkung von RA Thomas Fochler zu
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Das am 01.01.2009 inkraftgetretene Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) sieht unter vielen gesetzgeberischen Maßnahmen eine Abrechnungsvereinfachung für die Fälle der freien Kündigung vor. Der Gesetzgeber will dem Auftragnehmer Marscherleichterung verschaffen durch folgende Ergänzung des § 649 BGB:
Blog-Eintrag "Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der vereinbarten noch nicht verdienten Vergütung zustehen."Das soll das Ergebnis aus dem Ansatz ... [mehr ...] |
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Das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) hat gerade die parlamentarischen Hürden überwunden, ist aber noch nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt erst am ersten Tag des auf diese Verkündgung folgenden dritten Monats in Kraft (Art. 5 FoSiG). Auch dann ist der neue § 632a BGB nur auf Verträge anzuwenden, die nach diesem Tag geschlossen werden (Art. 2 FoSiG: Art. 229 § 12 Abs. 1 EGBGB). Gleichwohl wird bereits in Zweifel gezogen, ob nach § 632a BGB in seiner künftigen Fassung Nachunternehmer einen Anspruch auf Abschlagszahlungen gegen ihren Auftraggeber haben.
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