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Willen des Gesetzgebers und BGH-Urteil mißachtet!
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Auch modernisierende Anbauten (hier: Balkone) bedürfen eines einstimmigen Beschlusses!
(Janos Dohr)
Dokument öffnen IMR 2011, 331

Brandschutzplanung als Grundleistungen?
Leseranmerkung von Werner Seifert zu
 R 
Brandschutzplanung unwirtschaftlich: Schadensersatz!
(Heiko Fuchs)
Dokument öffnen IBR 2011, 346

 L 
Recht am Bau - Bauvertrag

Werklohnsicherheit nach § 648a BGB: Trumpfkarte der Bauhandwerker!


(Andreas Belke)
Dokument öffnen IBR 2011, 1070 (nur online) (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

 K 
Bauvertrag

Neufassung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie: Erste Gedanken zur Ausstrahlung auf das Bau- und Architektenrecht


(Kurzaufsatz von Günter Schmeel)
Dokument öffnen IBR 2011, 387

 K 
Wohnungseigentum

Weder der Verkäufer noch der Erwerber haften für die Kosten der Verwalterzustimmung!


(Kurzaufsatz von Thomas Wagner)
Dokument öffnen IMR 2011, 272 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

BGH vom 23.03.2011, IBR 2011, 315
Leseranmerkung von Dr. Horst Dähne zu
 R 
Extrem überhöhter Einheitspreis und extreme Mengenmehrung: Wegfall der Geschäftsgrundlage!
(Alfons Schulze-Hagen)
Dokument öffnen IBR 2011, 315

Auch keine Vertragserfüllungssicherheit
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Kombination aus 5% Vertragserfüllungs- und 5% Gewährleistungssicherheit: Wirksam?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2011, 409

 B 
BauSoll-Modifikation: Vorteile aus Urkalkulation verbleiben ebenso beim Auftragnehmer wie deren Nachteile

Wenn bei einem Nachtrag aus einer BauSoll-Modifikation (geänderte oder zusätzliche Leistung) -- insbesondere öffentliche -- Auftraggeber den Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen und Kosten verlangen und das Mehr (oder Minder) aus dem Nachtragereignis als Differenz zu den kalkulierten Kosten bestimmen wollen, verstoßen sie gegen ein Grundprinzip der VOB/B. Eine Nachtragsprüfung auf der Grundlage von Ist-Kosten ist unzulässig; ausführlich in Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 287 m.w.N. Sie wird aber immer wieder versucht, denn tatsächlich geschlossene Verträge und in die Buchhaltung eingegangene Abrechnungsbelege einerseits und Angaben aus der Ur-Kalkulation -- hinreichende Transparenz vorausgesetzt -- andererseits liefern wenigstens konkrete, handhabbare Größen. Dagegen liefern anzustellende hypothetische Überlegungen zum Ist und zum Soll oft eher unsichere Ergebnisse, Ergebnisse aus den im rechtlichen Ausgangspunkt anzustellenden Überlegungen zur Bestimmung des Ist, welches in der Folge des Nachtragsereignisses entstanden ist, und Überlegungen des Soll, welches ohne das Nachragsereignis entstanden wäre. Ohne dies lässt sich das Prinzip der Vertragspreis-Niveau-Fortschreibung, das nach der bisher herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur gilt, allerdings kaum umsetzen. Gewinn, auch verkappter Gewinn, aus der Urkalkulation muss im Grundsatz ebenso beim Auftragnehmer verbleiben wie ursprünglich kalkulierter und verkappter Verlust.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 L 
Bauvertrag

Die unvollständige Leistungsbeschreibung - Vergütungsansprüche für nicht beschriebene, aber zwingend erforderliche Leistungen


(Hendrik Bach)
Dokument öffnen IBR 2011, 1059 (nur online)

 K 
Architekten und Ingenieure

Neue Musterversicherungsbedingungen für die Berufshaftpflichtversicherung


(Kurzaufsatz von Doreen Bracher)
Dokument öffnen IBR 2011, 390

zum Urteil des LG Frankfurt, 14 O 69/10
Leseranmerkung von christian sienz zu
 R 
AGB: Kumulation von Vertragsstrafe und Verzugs-Schadensersatz unwirksam!
(Heiko Randhahn)
Dokument öffnen IBR 2011, 323

Skonto bei unwirksamer Regelung zur Prüffrist
Leseranmerkung von Stephan Lengnick zu
 R 
Zwei-Monats-Schlusszahlungsfrist gemäß § 16 Nr. 3 VOB/B ist unwirksam!
(Alfons Schulze-Hagen)
Dokument öffnen IBR 2011, 396

 K 
Bauvertrag

Ressourcenschonende Immobilienversorgung: Der rechtliche Rahmen


(Kurzaufsatz von Andreas Gabler)
Dokument öffnen IBR 2011, 389

"Bauträger-Mafia" und "Heuschrecke" keine Beleidigung!
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Darf ein Wohnungseigentümer Miteigentümer auf Plakaten beleidigen?
(Oliver Elzer)
Dokument öffnen IMR 2011, 244

So macht man erst Menschen kaputt,
Leseranmerkung von Unbekannter Absender zu
 N 
Projektleiter von Stuttgart 21 wirft hin
Dokument öffnen Nachricht

 B 
Gestörter Bauablauf: Produktivitätsverluste und baubegleitende Dokumentation

Eine qualifizierte baubegleitende Dokumentation steigert die Durchsetzungschance von Nachträgen aus vom Auftraggeber gestörtem Bauablauf -- wenn das keine beflügelnde Nachricht ist. Ohne dies gelingen konkrete Nachweise von Produktivitätsverlusten indessen praktisch nicht. Allgemeine Darlegungen, wie etwa: "infolge von Verzögerungen im Planungs- oder Planlieferprozess haben Arbeitsumstellungen stattgefunden und in deren Folge haben Fehl-, Warte- und Neueinarbeitungszeiten zu erhöhtem Aufwand geführt", genügen der Darlegungs- und Beweislast des Auftragnehmers nicht; BGH "Behinderung II, 1. Teil -- Klinik in G.", BauR 2002, 1249, 1251.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 K 
Bauvertrag

Vertragliche Rahmenbedingungen für energieeffizientes Bauen


(Kurzaufsatz von Ines Rauhut)
Dokument öffnen IBR 2011, 388

Bitter
Leseranmerkung von RA Seidel / Stuttgart zu
 N 
Projektleiter von Stuttgart 21 wirft hin
Dokument öffnen Nachricht

Verdinglichte Meinung
Leseranmerkung von Dr. Thomas Fuchs zu
 R 
Darf ein Wohnungseigentümer Miteigentümer auf Plakaten beleidigen?
(Oliver Elzer)
Dokument öffnen IMR 2011, 244

Entscheidung verstößt evident gegen Grundrechte!
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Darf ein Wohnungseigentümer Miteigentümer auf Plakaten beleidigen?
(Oliver Elzer)
Dokument öffnen IMR 2011, 244

Wieder ein "ungutes" Gefühl zur Preisfindung !
Leseranmerkung von Volker Abel zu
 R 
Extrem überhöhter Einheitspreis und extreme Mengenmehrung: Wegfall der Geschäftsgrundlage!
(Alfons Schulze-Hagen)
Dokument öffnen IBR 2011, 315

Leseranmerkung II
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 R 
Keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Gegenforderung!
(Ulrich Schwering)
Dokument öffnen IBR 2011, 1134 (nur online)

Autoreenanmerkung
Leseranmerkung von Mirko Zebisch zu
 R 
Keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Gegenforderung!
(Ulrich Schwering)
Dokument öffnen IBR 2011, 1134 (nur online)

Leseranmerkung
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 R 
Keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Gegenforderung!
(Ulrich Schwering)
Dokument öffnen IBR 2011, 1134 (nur online)

 B 
Gestörter Bauablauf: Von Beliebigkeiten und Wunschvorstellungen

Forderungen aus Behinderung im Risikobereich des Auftraggebers scheitern allzu häufig. Wenn die Nachweisanforderungen auch hoch sind: Ersatzforderungen müssten nicht scheitern.

Eine Mehrkostenberechnung ist aber nutzlos, wenn ihr nicht die Aufklärung der Ursachen und deren Ursprung im Behinderungsereignis vorausgeht. Es geht um Kausalität: Kausalitätsnachweis, das ist der Nachweis, dass bspw. Kosten einer Bauzeitverlängerung auf das (notwendigerweise) dem Risikobereich des Auftraggebers zuzuordnende Ereignis zurückzuführen sind.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Das "ungeliebte" Schiedsgutachten
Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
 R 
Schiedsgutachtenklausel in Bauverträgen über Doppelhaushälfte unwirksam!
(Janis Heiliger)
Dokument öffnen IBR 2011, 379

Bauvertrag - keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Forderung
Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
 R 
Keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Gegenforderung!
(Ulrich Schwering)
Dokument öffnen IBR 2011, 1134 (nur online)

Autorenanmerkung
Stellungnahme des Autors (Schwering) zu
 R 
Keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Gegenforderung!
(Ulrich Schwering)
Dokument öffnen IBR 2011, 1134 (nur online)

Bauvertrag - keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Forderung
Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
 R 
Keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Gegenforderung!
(Ulrich Schwering)
Dokument öffnen IBR 2011, 1134 (nur online)

 L 
Recht am Bau - Bauvertrag

Der Nachunternehmer- und Lieferantenvertrag am Bau


(Werner Koppmann)
Dokument öffnen IBR 2011, 1018 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz

Beweislast
Leseranmerkung von Frank Steeger zu
 R 
Beschaffenheitsvereinbarung "nach unten": Wer trägt Beweislast?
(Alexander Backes)
Dokument öffnen IBR 2011, 325

Verjährungsfristen
Leseranmerkung von Tobias Voggel zu
 R 
Gravierender Mangel führt nicht automatisch zu Organisationsverschulden!
(Carolin Parbs-Neumann)
Dokument öffnen IBR 2011, 224

"Stand der Technik" und "Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst"
Leseranmerkung von Joachim Homann zu
 N 
ARGE Baurecht: DIN-Normen nicht automatisch Stand der Technik
Dokument öffnen Nachricht

Armer Verwalter: Drei juristische Ohrfeigen vom BGH
Leseranmerkung von Anton Bernhard Hilbert zu
 R 
Sondereigentum in Not: Notgeschäftsführungsrecht des Verwalters ja, aber nur zur Gefahrenabwehr!
(Christoph Brieger)
Dokument öffnen IMR 2011, 196

 B 
Mitwirkung bei der Mängelbeseitigung: Lieferung einer Sanierungsplanung oder einer nachgebesserten Ausführungsplanung?
Von Dr. Friedhelm Weyer

Das OLG Hamm vertritt in seinem Urteil vom 16.02.2011 (12 U 82/10, IBR 2011, 260) nach dem dort unter 1. abgedruckten Leitsatz die Ansicht, der Auftragnehmer habe, wenn Mängel seiner Leistung auf Planungsmängel des vom Auftraggeber beauftragten Architekten zurückzuführen sind, einen Anspruch auf Vorlage einer entsprechenden Sanierungsplanung. Eine Begründung für diese, soweit es die Art der Mitwirkung - Lieferung einer Sanierungsplanung - betrifft, zweifelhafte These fehlt nicht nur in dem IBR-Beitrag, sondern ebenso im Volltext der Entscheidung des OLG Hamm in ibr-online. Damit ignoriert das Gericht den höchst streitigen aktuellen Diskussionsstand.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 B 
Praxisfall: Zuschlagsverzögerung mit Bauzeitverschiebung - erneut Auftragnehmer ins Bockshorn gejagt

Wiederum macht ein Auftragnehmer in einem Fall "Zuschlagsverzögerung mit Bauzeitverschiebung" Bereitschaftskosten für leer laufende Ressourcen geltend, die er während der Zeit der Baustartverschiebung in der Folge der Zuschlagsverzögerung hat hinnehmen müssen. Der Auftraggeber lehnt den Nachtrag zum weit größeren Teil bereits dem Grunde nach ab. Der Auftragnehmer habe das Risiko etwaiger Kostenänderungen bis zum Zeitpunkt des tatsächlichen Zuschlags selbst zu tragen. Mehrkosten dürfe der Auftragnehmer erst mit Beginn der verschobenen Bauzeit beanspruchen. Diese Ablehnungsbegründung wird von der Rechtsprechung des BGH nicht getragen.
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 K 
Wohnungseigentum

Modernisierung von Wohnungseigentum: Die "Großzügigkeit" des BGH!


(Kurzaufsatz von Michael J. Schmid)
Dokument öffnen IMR 2011, 173

§ 2 Abs. 5/ 6 sind nur für EP-Verträge und Selbstausführung geeignet
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 B 
Der neue Preis -- Diskussion um Mechanismus der Preisbildung bei Nachträgen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Keine Ersatzvornahmekostenanspruch ohne wirksame Teilkündigung
Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
 R 
VOB-Vertrag: Wann ist eine Teilkündigung möglich?
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2009, 570

 B 
Praxisfall: Zuschlagsverzögerung mit Bauzeitverschiebung - Nicht ins Bockshorn jagen lassen!

In einem Fall "Zuschlagsverzögerung mit Bauzeitverschiebung" macht der Auftragnehmer in seinem Nachtrag N 01 u.a Bereitschaftskosten für während der Zeit der Baustartverschiebung leer laufende Ressourcen geltend, ferner Mehrkosten aus verteuertem Stoffeinkauf. Der Prüfer beim Auftraggeber lehnt den Nachtrag bereits dem Grunde nach ab. Zur Vergütung stünden allenfalls Mehrkosten ab dem tatsächlichen Baustart an, soweit er sich durch die Zuschlagsverspätung verschoben hat. Weil der Auftragnehmer als damaliger Bieter dem Antrag auf Bindefristverlängerung aber vorbehaltlos zugestimmt habe, trage er bis zum Ablauf der verlängerten Binde- und Zuschlagsfrist das Risiko für Kostenänderungen. Nach der Rechtsprechung des BGH habe der Bieter die Möglichkeit, von seinem Angebot Abstand zu nehmen, wenn er ein erhöhtes Kostenrisiko nicht tragen wolle, so der Auftraggeber. Mindestens zwei Gründe sprechen gegen die Ablehnung.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Was ist der "ortsübliche" Preis ?
Leseranmerkung von Volker Abel zu
 B 
Der neue Preis -- Diskussion um Mechanismus der Preisbildung bei Nachträgen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Preisbildung bei Nachträgen
Leseranmerkung von Dr. Helmut Miernik zu
 B 
Der neue Preis -- Diskussion um Mechanismus der Preisbildung bei Nachträgen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Kollege Hafkesbrink hat wohl recht: BGH vertritt andere Ansicht.
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Bauträgervertrag: Muss Erwerber in seiner Wohnung Nachbesserungsarbeiten für Nachbarwohnung dulden?
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2011, 217

Leseranmerkung Kollege Klimesch
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 R 
Bauträgervertrag: Muss Erwerber in seiner Wohnung Nachbesserungsarbeiten für Nachbarwohnung dulden?
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2011, 217

Preisbildung bei Nachträgen
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 B 
Der neue Preis -- Diskussion um Mechanismus der Preisbildung bei Nachträgen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Auch aus anderen Gründen nicht interessengerecht
Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
 B 
Der neue Preis -- Diskussion um Mechanismus der Preisbildung bei Nachträgen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Einwand des venire contra factum proprium!
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Bauträgervertrag: Muss Erwerber in seiner Wohnung Nachbesserungsarbeiten für Nachbarwohnung dulden?
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2011, 217

Verlust von Sachmängelansprüchen
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 R 
Bauträgervertrag: Muss Erwerber in seiner Wohnung Nachbesserungsarbeiten für Nachbarwohnung dulden?
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2011, 217

Gesamtwirkung des Gläubigerverzugs!
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Bauträgervertrag: Muss Erwerber in seiner Wohnung Nachbesserungsarbeiten für Nachbarwohnung dulden?
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2011, 217

 B 
Der neue Preis -- Diskussion um Mechanismus der Preisbildung bei Nachträgen

Auf dem Baugerichtstag in Hamm am 7. / 8. Mai 2010 und in dessen Vorbereitung wurde für ein neu zu gestaltendes gesetzliches Bauvertragsrecht über den Preisanpassungsmechanismus bei Nachträgen diskutiert, die rechtlich als Anspruch auf Vergütung festgestellt sind; siehe "Baugerichtstag will für Nachträge Loslösung von Ursprungskalkulation" (mein Blog-Eintrag vom 10.05.2010). Die zentrale Frage lässt sich auf diesen Punkt bringen: Soll der Nachtragspreis aus dem Ur-Preis nach dem Vorbild des § 2 VOB/B unter Fortschreibung des Vertragspreisniveaus gebildet werden, oder als ortsüblicher Preis in freier Vereinbarung nach dem Muster des § 632 Abs. 2 BGB?
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Dokument öffnen Blog-Eintrag