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Und immer wieder der funktionale Mangelbegriff
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Bau einer Sonderkonstruktion erforderlich: Mängelbeseitigung unmöglich! (Kristina Eistert)
IBR 2021, 574
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Zustimmung
Leseranmerkung von Prof. Dr. Michael Engler zu
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Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags
Blog-Eintrag
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Gewerberaummiete
Diskussionsentwurf BMJV: Neuregelung der Schriftform im Gewerberaummietrecht
(Kurzaufsatz von Andreas Dingler)
IMR 2021, 481
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Berechtigter nach § 154 Abs. 1 Satz 1 ZVG kann auch der vorgemerkte Käufer sein
(Gerhard Schmidberger)
IVR 2021, 87 Kurzaufsatz
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a. A. LG München I ...
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Kaufpreisanspruch aus Bauträgervertrag verjährt in drei Jahren! (Benjamin Berding)
IBR 2022, 17
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OLG Celle allein auf weiter Flur..
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
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Bieter nutzt Ausschreibungsfehler aus: Auftraggeber kann Bauvertrag anfechten! (Stephan Bolz)
IBR 2021, 570
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Durchgängig konkret: Kausalitätsnachweis Bauzeit als Kernstück eines Bauzeitnachtrags
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Behinderungswirkungen können neben der Verletzung von Mitwirkungspflichten auch durch Annahmeverzüge des Auftraggebers und die Bauinhalte betreffende Änderungsanordnungen des Auftraggebers (BauSoll-Modifikationen nach § 1 Abs. 3, 4 VOB/B oder § 650b BGB) ausgelöst werden. Es fragt sich, wie zeitliche Wirkungen aus Annahmeverzug und BauSoll-Modifikation in der Störungsmodifikation des Soll-Bauablaufs darzulegen sind. In der Rechtspraxis und bei Auseinandersetzungen um Folgen aus Bauablaufstörungen wird teilweise vertreten, die zeitlichen Wirkungen solcher Behinderungen seien in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" auf Basis der Kalkulationsgrundlagen fortzuschreiben. Zur Konkretheit im Nachweis von zeitlichen Folgen aus Behinderungen im Bauablauf habe sich der Bundesgerichtshof (bisher) nur im Schadenskontext (§ 280 BGB, § 6 Abs. 6 VOB/B), also zu der Darlegung der Folgen aus Pflichtverletzungen des Auftraggebers, geäußert.
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Blog-Eintrag
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Mietenstopp verhindert Neubau
Leseranmerkung von Gerhard Müller zu
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Mietenstopp muss in den Koalitionsvertrag
Nachricht
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Umsatzsteuerpflicht bei Sachvergütung?
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil! (Stephan Bolz)
IBR 2021, 562
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LG Köln steht mit "Sperrwirkung" nicht alleine ...
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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LG Köln versetzt Gewerberaummietern herben Schlag: Keine Rechte, volle Zahlungspflicht! (Kai-Jochen Neuhaus)
IMR 2021, 406
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Vertretergeschäft kann Verbrauchereigenschaft ausschließen
Leseranmerkung von Matthias Alpers zu
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Freiberufler baut Wohn- und Geschäftshaus: Verbraucher- oder Unternehmerhandeln? (Anna Stretz)
IBR 2021, 508
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Immobilienmakler
Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Immobilien-Maklerrecht (Teil 1)
(Detlev Fischer)
IMR 2021, 441 Kurzaufsatz
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OLG Brandenburg/ BGH: Veräußerungserlöse Bestandteil der Preisbildung?
Leseranmerkung von Ernst Wilhelm zu
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Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil! (Stephan Bolz)
IBR 2021, 562
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Man kann auch anders denken
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Verwertungserlös ist kein Preisbestandteil! (Stephan Bolz)
IBR 2021, 562
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Bautechnik
Vom Bestand lernen: Beispiel Wassereinwirkung im Baugrund
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2021, 559
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A. A. zu Recht LG Frankfurt, IMR 2021, 122
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Ungültigkeitserklärung eines Negativbeschlusses nur bei Ermessensreduzierung auf null (Arnim Krause)
IMR 2021, 510
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Gewerberaummiete
Corona-bedingte Schließungen in der Gewerberaummiete: Warum es sich doch um einen Mietmangel handelt!
(Kai-Jochen Neuhaus)
IMR 2021, 431 Kurzaufsatz
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Klaus Vygen in memoriam: Urvater der Preisbildung nach § 650c Abs. 1 BGB
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Im ersten Jahrzehnt des laufenden Jahrhunderts erreichten die Zivilgerichte Fälle mit hohen und höchsten Einheitspreisen, die weit oberhalb des Angemessenen lagen bzw. in der Fortschreibung im Nachtragsfall exorbitant hoch wurden. Das von Literatur und Rechtsprechung bis dahin wie ein Dogma aufgenommene Prinzip von der Entwicklung des Nachtragspreises aus dem Ur-Preis unter Beibehaltung des Kostendeckungsniveaus (lineare Preisfortschreibung) wurde dadurch zunehmend hinterfragt. Es begann die Suche nach einer zur Korbion'schen Preisformel alternativen Preisbildungsmethode für Nachtragspreise zu angeordneten/geforderten BauSoll-Modifikationen (§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B). Dabei war eine Tendenz wahrnehmbar weg von der linearen Preisfortschreibung hin zur Preisfortschreibung mit Übertrag des Absolutbetrages von Verlust/Gewinn (verkappter Gewinn/Verlust) in den Nachtragspreis bei Darlegung der tatsächlichen Kosten des Mehr- oder Minderaufwands der Änderung im neuen Preis.
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Blog-Eintrag
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Auftragnehmer erhält AGK und W + G aus Umsatz bei Leistungsbereitschaft und nicht nur aus Zuschlag
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf legte dem Bundesgerichthof mit seiner Entscheidung vom 19.12.2019 (5 U 52/19) in einem Entschädigungs-Fall die Frage vor, ob § 642 BGB ohne das konkrete, nutzlose Vorhalten von Personal oder Material eine Entschädigung für Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W + G) gewährt; OLG Düsseldorf "AGK-Unterdeckung", NZBau 2020, 509. Der BGH hat die Sache zur Revision angenommen. Im Zuge seiner Begründungen irrt das OLG in der Auffassung, zur Erfassung von AGK und W + G sei die Zuschlagslösung anzuwenden und nicht die Unterdeckungslösung. Das wird hier auseinandergesetzt.
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Blog-Eintrag
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Baugrund = Stoff?! Und zum Baugrundrisiko
Leseranmerkung von Dr. Wulf Himmel zu
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Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ... (Markus Vogelheim)
IBR 2021, 511
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Kein Einwand gegen rechtliche Leitplanken
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Blog-Eintrag
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Zur baugrundtypischen Ungewissheit und deren Zuordnung:
Stellungnahme des Autors (Dr. Markus Vogelheim) zu
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Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ... (Markus Vogelheim)
IBR 2021, 511
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Baugrundgutachten
Leseranmerkung von Marguerite Schnelle zu
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Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ... (Markus Vogelheim)
IBR 2021, 511
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Wohnungseigentum
Aktueller Stand der Rechtsprechung zu den Übergangsvorschriften des WEMoG
(Hans-Joachim Weber)
IMR 2021, 385 Kurzaufsatz
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Wer ist Dritter?
Leseranmerkung von Harald Dr. Scholz zu
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Keine wechselseitigen Streitverkündungen im (Bau-)Prozess! (Peter Pohl)
IBR 2021, 223
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AGK-Unterdeckungsanspruch in der Zuspitzung
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Die Einsicht in einen Anspruch auf AGK im Unterdeckungsansatz aus meinem letzten Blog-Eintrag möchte ich zuspitzen. Den Anlass gibt ein in der Literatur verbreitetes "Zu-kurz-springen", das sich ja auch in der letzten Leseranmerkung zeigt. Der Unternehmer erhalte zweimal ("doppelt"), was ihm nur einmal zusteht. Ich möchte mich fast für die Härte im Ausdruck entschuldigen. Aber in Verhandlungen stört genau dieses das Bemühen um Sachbezogenheit in der Auseinandersetzung. Es wirft ein falsches Licht auf den Unternehmer, den "Unredlichen".
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Blog-Eintrag
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Woher weiß man das?
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung! (Jörg Schmidt)
IBR 2021, 573
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Leseranmerkung
Leseranmerkung von Prof. Dr. Jörg Schmidt zu
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Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung! (Jörg Schmidt)
IBR 2021, 573
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Gewerberaummiete
Folgen des Lockdowns für das Gewerberaummietrecht: Aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung zur Mietzinszahlungsverpflichtung
(Michael Frohn; Anna-Lucia Kürn)
IMR 2021, 343 Kurzaufsatz
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Es heißt Tragwerksplaner und Prüfingenieur für Bautechnik / Baustatik
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung! (Jörg Schmidt)
IBR 2021, 573
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Nachplanungspflicht des Architekten
Leseranmerkung von Tobias Müller zu
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Architekt muss fachgerechte Abdichtung baubegleitend nachplanen! (Anika Amberg)
IBR 2021, 529
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Wenn schon doppelt, dann aber auch richtig doppelt
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Produktionsmittel tatsächlich unproduktiv und doppelte Vergütung
Leseranmerkung von Ralf Böttcher zu
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DSGVO?
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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Unerlaubte Anfertigung von Lichtbildern: Wann ist ein Unterlassungsanspruch gerechtfertigt? (Rainer Burbulla)
IMR 2021, 419
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Bautechnik
Mängelbeseitigung durch Abbruch und Neuherstellung?
Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2021, 449
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Zustimmung zu Herrn Bach
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Anerkannte Regeln der Technik beachtet: Leistung kann trotzdem mangelhaft sein! (Florian Dressel)
IBR 2021, 510
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Was ist Optimierung?
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Anerkannte Regeln der Technik beachtet: Leistung kann trotzdem mangelhaft sein! (Florian Dressel)
IBR 2021, 510
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Urteil überzeugt nicht
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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Mindestsätze der HOAI 1996/2002 unterschritten: Honorar muss "aufgestockt" werden! (Alexander Zahn)
IBR 2021, 524
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AGK-Unterdeckung im Streit
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Bewirkt Annahmeverzug und dadurch nicht ermöglichte Bauleistung wirklich keine AGK-Unterdeckung? Wird der Auftragnehmer nach § 642 BGB bei den AGK nur mit dem Zuschlag auf die Kosten der nutzlosen Bereithaltung von Produktionsmitteln entschädigt? Nein, bei der Auseinandersetzung mit den dies befürwortenden Kommentarmeinungen kommen ganz erhebliche Zweifel auf, wenn die Frage der Kausalität gestellt wird, eine Frage, mit welcher die Anspruchshöhe entscheidend gestützt oder nicht gestützt wird. Es wird hier gezeigt: In der Kommentarlandschaft hat sich ein Irrtum verbreitet, ein Irrtum, der auf einem ungenügenden Blick auf die rechtlich-baubetrieblichen Zusammenhänge beruht. Im Ergebnis der folgenden Überlegungen dürfte feststehen: Der Auftragnehmer hat Anspruch auf AGK aus der Unterdeckungslösung und nicht nur aus einem kleineren Zuschlagsvolumen.
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Blog-Eintrag
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Auch die Schlechtleistung dritter kann die eigene Leistung mangelhaft mach!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos! (Philipp Hummel)
IBR 2021, 411
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Die Baubetriebslehre hat sich seit nahezu 40 Jahren in eine Sackgasse hineinmanövriert. Ein Bereich anwendungsorientierter Wissenschaft, ein Bereich mit einer sonst herausragenden Reputation, legt zur Analyse gestörter Bauabläufe Lösungen an, die aus vielzitierter, aber eher hilflos wirkender "baubetrieblicher Sicht" mit weitgehend unzureichender Rücksicht auf die - ich bleibe im Slang - "baurechtliche Sicht" mit Fiktionen und Abstraktionen arbeiten. Die Rechtsprechung fragt nach konkreten und im Bauablauf geführten Nachweisen, die einen gegebenen Anspruch auf Ausgleich von Nachteilen im Fall einer Baubehinderung ausfüllen sollen. Und sie bekommt immer noch Antworten, die auf der abstrakt angelegten Soll'-Methode beruhen oder auf der Annahme, genauer: auf der praxisfernen Behauptung, es gebe eine Bauablaufplanung als Bestandteil der Urkalkulation, die, wie der Preis im Nachtragsfall, in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" fortgeschrieben werden könne. Das ist Unfug!
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Blog-Eintrag
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