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Änderung der anerkannten Regeln der Technik: Planer kann Zusatzhonorar verlangen!
Besprochener Beitrag: "Änderung der anerkannten Regeln der Technik im Planungsprozess - Zusatzhonorar für Planer?" von RA Christoph Mischok, RA Dr. Mirco Peter Hirsch (Jörn Bröker) IBR 2012, 497 ( 1 Leseranmerkung)
Kein wichtiger Grund oder kein Entfall der Nacherfüllungsfrist? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Mängel in Höhe von 5% der Auftragssumme: Kündigung aus wichtigem Grund? (Friedhelm Weyer) IBR 2012, 573
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Architekten und Ingenieure
Vertragliche Regelungen zum Urheberrecht: Möglichkeiten und Grenzen?
Schiedsgerichtsvereinbarung ermöglicht Ausschluss des gesamten AGB-Rechts!
Besprochener Beitrag: "Die Abwahl des deutschen AGB-Rechts in Inlandsfällen bei Vereinbarung eines Schiedsverfahrens" von Prof. Dr. Thomas Pfeiffer (Alexander Wronna) IBR 2012, 312
Leitsatz 1 des Urteils missverständlich Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Können die Wohnungseigentümer zu Gunsten der Gemeinschaft die Verjährung hemmen? (Oliver Elzer) IBR 2012, 331
Widerspruch zwisxchen Plänen und LV Leseranmerkung von Dr. Horst Dähne zu
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Widerspruch zwischen Plänen und Leistungsverzeichnis: Was hat Vorrang? (Stephan Bolz) IBR 2012, 250
Ein nicht nachvollziehbares Urteil Leseranmerkung von Urban zu
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Vergabeverfahrensrisiko: BGH stellt Methodik zur Berechnung von NU-Mehrkosten klar! (Ralf Leinemann) IBR 2012, 247
Auch bei Verschiebung der Bauzeit ist das NU-Angebot nicht stets maßgeblich Leseranmerkung von Dr. Stefan Althaus zu
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Vergabeverfahrensrisiko: BGH stellt Methodik zur Berechnung von NU-Mehrkosten klar! (Ralf Leinemann) IBR 2012, 247
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Was hat Vorrang im Widerspruch zwischen Text und Plan?
Das OLG Düsseldorf löst die Frage in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. In "Text contra Plan" vom 22.11.2011 - 21 U 9/11 (IBR 2012, 250) hatte das OLG in einem Widerspruch zwischen Leistungsverzeichnis und Vertragsplänen zu entscheiden. Während die Vertragspläne unter der Bodenplatte des Bürotraktes einer zu bauenden Halle keine Wärmedämmung zeigte, war nach dem Leistungsverzeichnis Wärmedämmung verlangt. Unstreitig baute der Auftragnehmer (Klägerin) keine Wärmedämmung ein, obwohl der Auftraggeber (Beklagte) nach den Feststellungen des Gerichts auf der Ausführung gemäß Leistungsverzeichnis bestanden hatte. Nicht nur das Leistungsverzeichnis, sondern auch das Angebot des Auftragnehmers sahen diese Leistung vor, nicht aber die Ausführungspläne. Die Ausführungspläne sind offenbar Vertragsbestandteil geworden. Das ergibt der Kontext der Entscheidung. [mehr ...]