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Am Donnerstag, genauer: am 7. November, war ich in Berlin. Ich habe Eindrücke mitgebracht. Die Arbeitskreise Ib und X des Deutschen Baugerichtstags hatten nach Berlin eingeladen, erste Ideen zur gesetzlichen Regelung bauzeitlicher Ansprüche zu diskutieren.
Blog-Eintrag Die Initiative ist ausgesprochen begrüßenswert. Im Ausgangspunkt der Initiative des Baugerichtstags stehen Wahrnehmungen der Kernarbeitsgruppe, die sich aus Mitgliedern beider Arbeitskreise zusammensetzt, Wahrnehmungen wie Die Hürden der Rechtsprechung zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Bauzeitverlängerung und zum monetären Ausgleich von Nachteilen des Auftragnehmers aufgrund von Behinderungen aus dem Risikobereich des Auftraggebers sind zu hoch. |
Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns beachten! Leseranmerkung von Kerstin Irl zu
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Bestandskräftig Leseranmerkung von Matthias Steck zu
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Ein Gericht darf eine als EU-rechtswidrig festgestellte Norm anwenden? Leseranmerkung von Dr. Mathias Mantler zu
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Wirklich § 522 Abs. 2 ZPO? Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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So einfach ist es nicht Leseranmerkung von Jürgen Ulrich zu
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Sicherungsfähigkeit der Vorhaltekosten für einen Berliner Verbau Leseranmerkung von Wolfgang Heinicke zu
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Wurden die Gesamtkosten berücksichtigt? Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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So einfach ist es nicht Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Feuerwehrbeschaffung OLG Düsseldorf, 16.10.2019, keine Produktfestlegung Leseranmerkung von Merle von dem Knesebeck zu
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BauträgerSchimmel als Mangel im NeubauIBR 2019, 1185 (nur online) Kurzaufsatz ( 2 Leseranmerkungen) |
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GewerberaummieteDie Neuregelung des § 578 Abs. 3 BGB - Versuch und Irrtum des GesetzgebersIMR 2019, 435 Kurzaufsatz |
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Örtliche Zuständigkeit für Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den ein Grundstück umfassenden Miterbenanteil eines NachlassesIVR 2019, 125 Kurzaufsatz |
Klarstellung seit Langem wünschenswert Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
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Richtlinienkonforme Auslegung § 1 HOAI // Umbauzuschlag mindestsatzrelevant Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Zeitpunkt der Abnahme entscheidend Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
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Zu den Leitsätzen Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Die HOAI ist nicht infolge des Entscheidung des EuGH unwirksam Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
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Ohne Gründe nicht nachvollziehbar Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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BautechnikFassadenalgen: Folgen der Werkbeschaffenheit?Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2019, 595 ( 2 Leseranmerkungen) |
Richtlinienkonforme Auslegung § 1 HOAI Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Nicht zu Ende gedacht. Oder doch? Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Vergabekammer des Bundes bestätigt Praxishinweis ! Leseranmerkung von Dr. Christof Schwabe zu
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Inzwischen drei BGH-Verfahren anhängig! Leseranmerkung von Eduard Dischke zu
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Mindestsatz nach § 58 Abs. 1 S. 1 VgV vorgeben! Leseranmerkung von Rainer Fahrenbruch zu
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Richtlinienkonforme Auslegung von § 1 HOAI Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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EuGH Rn. 92: Auslegen "...Leistungen, die diesen Mindestsätzen unterliegen" Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Zeichnungen nachrangig - es kommt drauf an Leseranmerkung von RD Jonny Müns-Mang zu
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Auslegung § 1 HOAI hilft nicht gegen (sofortige) Unanwendbarkeit Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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HOAI wenn Vertrag mit Ingenieur (zu Anm. M. Wiesner) Leseranmerkung von Dr. Thomas Michael Pfeiffer zu
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Nichtanwendung HOAI gem. OLG Celle, sogar wenn Vertrag mit Ingenieur? Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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Anmerkung zur Leseranmerkung Summa Stellungnahme des Autors (Ralf Schmitz) zu
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Es wurde nichts falsch verstanden. Klartext ist angebracht. Leseranmerkung von Norbert Deul zu
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Nachfolgeklausel Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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WohnraummieteDer Auskunftsanspruch im Wohnraummietrecht – Anspruchsgrundlagen und praktische FallgruppenIMR 2019, 391 Kurzaufsatz |
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Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Preisbildung bei einer Mengenmehrung über 10 % des Vordersatzes, der Entscheidung vom 08.08.2019 (VII ZR 34/18), ändert sich Grundlegendes. Dies im Schlepptau des an der Preisbildung von BauSoll-Modifikationen grundanders ansetzenden § 650c BGB?
Blog-Eintrag Für die Bestimmung des neuen Preises (Menge-Ist > 110 % der Menge-Soll) gelte das Synallagma von Leistung und Gegenleistung, welches die Vertragsparteien bei Vertragsschluss für angemessen hielten, nicht mehr. Das Vertragspreisgefüge gilt nicht mehr. So kann - entgegen alter und seit BGH "Mengenänderung V, tats. erforderl. Kosten" (a.a.O.) überkommener - Auffassung grundsätzlich nicht mehr beansprucht werden, der neue Preis sei vorkalkulatorisch unter Erhalt des Vertragspreisniveaus fortzuschreiben. Deshalb hat der Auftragnehmer auch keinen Anspruch auf Gewinn im neuen Preis, der sich bei den relevanten Mehrmengen aus im Vergleich zur Urkalkulation günstiger eingekauften Nachunternehmerleistungen ergibt; BGH a.a.O., Rn. 34. Kurz: Kein Anspruch auf Fortschreibung von Vergabegewinn im neuen Preis der Mengenmehrung > 110 % der Menge-SollDer neue Einheitspreis ist selbständig und losgelöst von der Auftragskalkulation zu bestimmen; BGH a.a.O., Rn. 35. Er ist mit den tatsächlich erforderlichen Kosten zuzüglich angemessener Zuschläge für Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten und Wagnis + Gewinn zu bilden, wenn und soweit sich die Parteien nicht bereits bei Vertragsschluss oder später im Bemühen um eine Lösung, aber letztlich im gescheiterten Bemühen, nicht schon über einen neuen Preis oder Teilelemente der Preisbildung verständigt haben (Vorrang der Verständigung); BGH a.a.O., Rn. 29 - 36. [mehr ...] |
Hier wurde etwas falsch verstanden Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Kritik an Retzlaff und OLG Hamm (21. Zivilsenat) zutreffend! Leseranmerkung von Dr. Mark Seibel zu
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(Nur) bei öffentlicher Vergabe Zeichnungen nachrangig Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
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Kein Regel-Ausnahmeverhältnis zwischen LV und Zeichnung Leseranmerkung von RD Jonny Müns-Mang zu
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Ist Altersdiskriminierung Direktwirkung? Leseranmerkung von VRiKG Björn Retzlaff zu
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Mangold, Honeywell und Kücükdeveci Leseranmerkung von Ulrich Kühne zu
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Fehlurteil! Gericht folgte fragwürdigem Gutachten Leseranmerkung von Norbert Deul zu
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Es geht um horizontale Direktwirkung - und um den Schutzbereich der DLR Leseranmerkung von VRiKG Björn Retzlaff zu
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Realitätsverweigerung Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
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Viel mehr als ein Weckruf ... Leseranmerkung von Bernhard Fett zu
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nicht eindeutig Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
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Architekten und IngenieureVor der Abnahme: Allgemeines Leistungsstörungsrecht!Besprochener Beitrag: "Die Verjährung von Ansprüchen des Bauherrn wegen der Verletzung von Hauptleistungspflichten aus dem Architektenvertrag" von RA und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, FA für Vergaberecht Martin Steiner IBR 2020, 1003 (nur online) |
Falsch - auch EuGH lehnt unmittelbare Wirkung gegen Private ab! Leseranmerkung von Dr. Thomas Michael Pfeiffer zu
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Richtigstellung: Preisrahmen auch zwischen Privaten unverbindlich! Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
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