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Rechtsprechung
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Leseranmerkung

Zeige Dokumente 151 bis 200 von insgesamt 5112

Online seit April

 B 
Kann eine HOAI-Honorarvereinbarung nachträglich korrigiert werden?
Von Thomas Ryll

Vereinbaren die Parteien ein HOAI-Berechnungshonorar, treffen sie regelmäßig auch Festlegungen zu einzelnen Honorarparametern. Solche Festlegungen können sich nachträglich als unzutreffend erweisen. So kann das Objekt tatsächlich in eine höhere Honorarzone einzuordnen sein als ursprünglich angenommen und im Vertrag vereinbart. Einige Stimmen in der Literatur plädieren für eine Korrektur der Honorarvereinbarung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, auch und insbesondere im Anwendungsbereich der "unverbindlichen" HOAI 2021 (Korbion/Mantscheff/Vygen/Rodemann, 14. Aufl., HOAI § 7, Rn. 31 ff.; Kemper, FS Locher, S. 171 ff.). Ein gangbarer Weg?
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Sind tatsächlich immer drei Angebote notwendig&#63
Stellungnahme des Autors (Sauren) zu
 R 
Sind tatsächlich immer drei Angebote notwendig?
(Marcel M. Sauren)
Dokument öffnen IMR 2024, 215

Vergleichsangebote
Leseranmerkung von Dipl.-Ing.Helmut Springer zu
 R 
Sind tatsächlich immer drei Angebote notwendig?
(Marcel M. Sauren)
Dokument öffnen IMR 2024, 215

 Z 
Bausicherheiten

Bauhandwerkersicherheit ist ein "scharfes Schwert"!


Besprochener Beitrag: "Risiken bei Stellen einer Bauhandwerkersicherung" von RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Oliver Homann, RA Tobias Köhler
(Philipp Scharfenberg)
Dokument öffnen IBR 2024, 218

Außer Form
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
 R 
E-Vergabe: Nicht wie vorgegeben eingereichtes Angebot ist auszuschließen!
(Olaf Otting)
Dokument öffnen VPR 2023, 81

Keine Auflistung der Referenzangaben in der RL 2014/24?
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
 R 
Abfrage von Referenzen mit Angaben zum Leistungsort!
(Robert Beste; Maria Vetrova)
Dokument öffnen VPR-Beitrag

 S 
Bautechnik

Wasserdichte Keller ja - aber mit Gürtel und Hosenträger?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße 
Dokument öffnen IBR 2024, 215

Obliegenheit oder Pflicht?
Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
 R 
Arsenbelasteten Recycling-Schotter muss der Baustoffhändler zurücknehmen!
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2024, 148

Online seit März

Kann man so sehen, muss man aber nicht!
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
 R 
Wie viele Angebote sind im Zusammenhang mit einer (Balkon-)Sanierung einzuholen?
(Melanie Stobbe)
Dokument öffnen IMR 2024, 216

Unterscheidung notwendig
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Verletzung von Abstandsflächen zwingt nicht zum Einschreiten!
(Peter Henningsen)
Dokument öffnen IBR 2024, 258

Die noch fehlenden Hintergrundinformationen
Leseranmerkung von Oliver Weihrauch zu
 R 
Angebot mit Vorbehalt hat keine Chance auf den Zuschlag!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 1031 (nur online)

Anwendungsfälle der SOLL"-Methode
Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
 B 
Seit bald 40 Jahren nichts Neues: Dem Scheitern nahe Nachweise beim gestörten Bauablauf
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Mehrere Säulen der Wohnungsproblematik
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 N 
Anhörung im Bundestag zu Elementarschadenversicherung
Dokument öffnen Nachricht

Soll´-Methode kann Sinn machen
Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
 B 
Seit bald 40 Jahren nichts Neues: Dem Scheitern nahe Nachweise beim gestörten Bauablauf
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
Seit bald 40 Jahren nichts Neues: Dem Scheitern nahe Nachweise beim gestörten Bauablauf

In sogenannten Baubetriebsgutachten, gemeint sind Gutachten, mit denen anspruchsausfüllende Nachweise von Zeitwirkungen bestimmter Behinderungen in einem Bauablauf nachgewiesen werden sollen, wird der Bauablauf allzu häufig nicht, wie es uns Baubetrieblern höchstrichterlich vorgegeben ist, konkret fortgeschrieben. Es wird nicht die Wirklichkeit gezeigt, nicht das, was tatsächlich (oder wenigstens dem Tatsächlichen nahe kommend) gewirkt hat. Sie folgen mit dem sogenannten Soll'-Verfahren (sprich: soll strich) einer Methode mit zu viel Soll und zu wenig Ist, einer Methode, die dem ersten Teil des Äquivalenzkostenverfahrens nahe kommt, einer Methode, die, vorgestellt in den 80iger Jahren des vorigen Jahrhunderts von einem Berliner Baubetriebsprofessor (Gutsche, Bauwirtschaft, Hefte 34 und 35, beide aus August 1984), zwar bis zum Kammergericht erfolgreich war, letztlich aber vom BGH abgelehnt worden ist (BGH vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84). Wer mit solchem von Abstraktionen getragenen vor ein Zivilgericht zieht, scheitert regelmäßig.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 L 
Steuerrecht

GrSt-Bundesmodell: BFH soll über Rechtmäßigkeit entscheiden – Signalwirkung für Ländermodelle?


(Thomas Rennar; Dario Arconada Valbuena)
Dokument öffnen IMR 2024, 131

Gibt es technische Regeln für die Qualität des Schallschutzes?
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Errichtung von Doppelhäusern: Welcher Schallschutz ist geschuldet?
(Barbara Münch)
Dokument öffnen IBR 2024, 168

 L 

Die Zwangsräumung von Immobilien - ein Rückblick auf das Jahr 2023


(Jacob Stierle; Tilman Sutor)
Dokument öffnen IVR 2024, 10

 L 

Die Zwangsversteigerung von Immobilien - Jahresrückblick 2023


(Andreas Georg Thürauf; Alexandra Hammermüller)
Dokument öffnen IVR 2024, 1

Es hängt vom Vertrag ab
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
"Miete für die Wohnung" + "Miete für Stellplatz" ≠ "Miete für Wohnung mit Stellplatz"
(Maik Fodor)
Dokument öffnen IMR 2024, 147

Online seit Februar

 B 
Preisbildungsregeln des BGB bei BauSoll-Modifikationen: Gesetzesinitiative gescheitert?

Seit mittlerweite gut fünf Jahren kennt das Bauvertragsrecht im BGB ein Regelungssystem zur Preisbildung bei einer einseitig vom Besteller angeordneten Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder einer zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendigen Änderung (§ 650b Abs. 2 BGB). Kurz und praktisch: BauSoll-Modifikation. Der Gesetzgeber wollte mit dem Regelungssystem zur Preisbildung (§ 650c Abs. 1 und 2 BGB) den in der Bauwirtschaft verbreiteten verdeckten Preismanipulationen entgegenwirken. Es braucht nicht viel zu der Auffassung, dieses Ansinnen als gescheitert anzusehen.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 L 
Wohnraummiete

Mieter unter "Verdacht" – Praktische Fragen zur Verdachtsabmahnung und Verdachtskündigung


(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2024, 85

Zulassige Anforderungen an Referenzliste
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
 R 
Abfrage von Referenzen mit Angaben zum Leistungsort!
(Robert Beste; Maria Vetrova)
Dokument öffnen VPR-Beitrag

VK Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 20.03.2023, 1 VK 3/22 nebst Beitrag
Leseranmerkung von Dr. Harald Hauser zu
 R 
Angebot mit Vorbehalt hat keine Chance auf den Zuschlag!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 1031 (nur online)

Anmerkung
Leseranmerkung von Dr. Thomas Berg zu
 R 
Verwaltervergütung trotz Abberufung!
(Olaf Linke)
Dokument öffnen IMR 2024, 73

Missverständnis ausgeräumt
Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
 R 
Bauherr nutzt Räumlichkeiten: Parkettarbeiten gelten nach sieben Wochen als abgenommen!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 118

 S 
Bautechnik

UBA-Schimmelleitfaden: Änderung der Nutzungsklassen - eine Fehlentscheidung


Sachverständigenbericht von Prof. Matthias Zöller, Dipl.-Ing. Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2024, 107

Zur Vermeidung von Missverständnissen ist § 641 Abs. 2 BGB mitzubetrachten
Leseranmerkung von Dr. Egmont Neubauer zu
 R 
Bauherr nutzt Räumlichkeiten: Parkettarbeiten gelten nach sieben Wochen als abgenommen!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 118

Korrektur Fundstelle
Stellungnahme des Autors (Dr. David Greiner) zu
 R 
Faktisches Sondernutzungsrecht infolge gestatteter Baumaßnahme: Geht in Ordnung!
(David Greiner)
Dokument öffnen IMR 2024, 27

Falsche Fundstelle
Leseranmerkung von Daniel Linssen zu
 R 
Faktisches Sondernutzungsrecht infolge gestatteter Baumaßnahme: Geht in Ordnung!
(David Greiner)
Dokument öffnen IMR 2024, 27

Vergütung zusätzlicher Leistungen auf der Basis der Urkalkulation!
Leseranmerkung von Frank Thiele zu
 R 
Vergütung zusätzlicher Leistungen auf der Basis der Urkalkulation!?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 111

Preisfortschreibungregelungen nicht im Rahmen von AGB
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Vergütung zusätzlicher Leistungen auf der Basis der Urkalkulation!?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2024, 111

Online seit Januar

 B 
Was hat Schimon Peres mit dem Zustand unseres Vergütungs- und Entschädigungsrechts im zivilen Baurecht zu tun?

Ein ermutigender Satz des früheren israelischen Präsidenten Schimon Peres: "Pessimismus ist einfach Zeitverschwendung, Pessimismus lähmt da, wo wir eigentlich Haltung, Mut und aktives Handeln brauchen." Den fragwürdigen Zustand unseres Vergütungs- und Entschädigungsrechts mit Haltung, Mut und aktivem Handeln weiterentwickeln. So hoffe ich auf eine Klärung der Frage, wie vom Auftraggeber angeordnete BauSoll-Modifikationen im Sinne von § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B der Höhe nach zu behandeln sind. Kalkulatorische Preisniveaufortschreibung oder tatsächliche Kosten, das ist hier die wohl zentrale Frage. Eine Frage, zu deren Beantwortung etliche Zweifel durchlebt werden müssten; siehe etwa Drittler, BauR 2023, 1871. Die zügige Klärung tut Not. Gefordert ist der VII. Zivilsenat am BGH. Zügig und bitte: ...
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Bautagebuch: Schlüsselkompetenz setzt beim Bauleiter an
Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
 B 
Bauzeitgutachten, die das Vertrauen in die Lösungskompetenz der Baubetriebslehre beschädigen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 L 

Probleme und Lösungsansätze zur Zustimmung bei der Veräußerung von Wohnungseigentum in der Zwangsversteigerung gem. § 12 WEG



Dokument öffnen IVR 2023, 115

Kein Abrechnungsverhältnis!
Leseranmerkung von Dr. A. Olrik Vogel zu
 R 
Erstverwalter steht "im Lager des Bauträgers": Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2024, 72

Kooperation umfasst die Aufmaßnahme!
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Aufmaßprobleme sind Auftragnehmerprobleme!
(Friedrich Schütter)
Dokument öffnen IBR 2024, 115

Schlüsselfaktoren für die Lösungskompetenz der Baubetriebslehre nutzen
Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
 B 
Bauzeitgutachten, die das Vertrauen in die Lösungskompetenz der Baubetriebslehre beschädigen
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 L 

Herbsttagung der ARGE Mietrecht und Immobilien im DAV - Bericht der Tagung in Wien vom 29.09. bis 30.09.2023


(Gerhard Schmidberger)
Dokument öffnen IVR 2023, 119

Online seit 2023

Zur Leseranmerkung von Herrn Füg
Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
 R 
Putz-/Mauermörtelverarbeitung unter +5°C? - zur Auswirkung von latenter Wärme
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2024, 1

Chance verpasst
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Erstverwalter steht "im Lager des Bauträgers": Keine Abnahme des Gemeinschaftseigentums!
(Achim Olrik Vogel)
Dokument öffnen IBR 2024, 72

Putz-/Mauermörtelverarbeitung bei widrigen Randbedingungen
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Putz-/Mauermörtelverarbeitung unter +5°C? - zur Auswirkung von latenter Wärme
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2024, 1

 B 
Bauzeitgutachten, die das Vertrauen in die Lösungskompetenz der Baubetriebslehre beschädigen

Liebe Leser:innen, lieber Herr Usselmann,

wenn Ihnen die Schwierigkeiten und Fragwürdigkeiten des Jahres 2023 - nicht nur an dieser Stelle - zu viel werden, sind Sie selbstverständlich frei, sich weiterzuklicken. So kurz vor der Zeit, die wahrscheinlich nicht nur mich in einen Zustand des Besinnens locken möchte, durchatmen, die Gedanken kommen und gehen lassen möchte ..... Entschuldigung! Aber das eine möchte ich noch loswerden:
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Chance verpasst
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 N 
Unwirksame Abnahmeklausel verwendet: Keine Berufung auf fehlende Abnahme!
Dokument öffnen Nachricht

Mit zwei Bauablaufplänen ist es nicht getan
Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Immenser Aufwand, und das auch noch ohne Sinn
Stellungnahme des Autors (Dr.-Ing. Matthias Drittler) zu
 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 L 
Wohnraummiete

Erklärungsinhalte und Vertragsschluss beim Wohnraummietvertrag sowie Fragestellungen zu inhaltlichen Zweckänderungen und Leistungsbestimmungsrecht


(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2024, 1

Abstraktionen vs. Hypothesen
Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
Bauzeitgutachten, die sich in unfassbare Abstraktionen verstricken

Häufig - leider allzu häufig! - beruhen Bauzeitgutachten auf einem grundlegenden Systemfehler in der sogenannten Störungsmodifikation. Einer Störungsmodifikation bedient sich ein im Fall eines gestörten Bauablaufs für seine Nachteile darlegungs- und beweispflichtiger Auftragnehmer, um den Anteil an der tatsächlichen Bauzeitverlängerung festzustellen, den er beanspruchen kann. Dabei geht es zunächst um den Zeitersatz, im Weiteren um den darin eingebetteten Teil der Bauzeitverlängerung, für den der Auftragnehmer monetären Ersatz seiner Nachteile beanspruchen kann. Die Nachteile müssen nachweislich auf Behinderungen aus dem Risikobereich des Anspruchsgegners zurückgehen. Dies nachzuweisen, ist eine Störungsmodifikation bekanntlich konkret bauablaufbezogen anzulegen. Ein Unterfangen, das in vielen Vorträgen vorgeblicher "Ansprüche" bereits im Ansatz misslingt.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Putz-/Mauermörtelverarbeitung unter +5°C? - zur Auswirkung von latenter Wärme


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße 
Dokument öffnen IBR 2024, 1 (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)