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Recht am Bau | Bauvertrag
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Online seit 2012
Verjährungsfrist bei Lieferung für Bauwerke Leseranmerkung von Martin Braukmann zu
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Produkte ohne bauaufsichtliche Zulassung Leseranmerkung von Dr. Marcus Dinglreiter zu
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SchiedswesenSchiedsgerichtsvereinbarung ermöglicht Ausschluss des gesamten AGB-Rechts!Besprochener Beitrag: "Die Abwahl des deutschen AGB-Rechts in Inlandsfällen bei Vereinbarung eines Schiedsverfahrens" von Prof. Dr. Thomas Pfeiffer IBR 2012, 312 |
Die kalkulierte Bauzeit ist maßgeblich! Leseranmerkung von Prof. Dr. Michael Engler zu
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Grundlegendes Fehlverständnis des Begriffs "Gemeinkosten" Leseranmerkung von Urban zu
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BautechnikDIN 4109, anerkannte Regeln der Technik und werkvertraglich geschuldeter SchallschutzIBR 2012, 1147 (nur online) IBR 2012, 1108 (nur online) |
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BautechnikDie DIN 4109, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und der zivilrechtlich geschuldete Schallschutz im WohnungsbauIBR 2012, 1108 (nur online) Kurzaufsatz Kurzaufsatz |
Widerspruch zwisxchen Plänen und LV Leseranmerkung von Dr. Horst Dähne zu
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Ein nicht nachvollziehbares Urteil Leseranmerkung von Urban zu
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Auch bei Verschiebung der Bauzeit ist das NU-Angebot nicht stets maßgeblich Leseranmerkung von Dr. Stefan Althaus zu
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BautechnikSind Abdichtungen auf WU-Bodenplatten nun doch notwendig?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2012, 243 |
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Das OLG Düsseldorf löst die Frage in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. In "Text contra Plan" vom 22.11.2011 - 21 U 9/11 (IBR 2012, 250) hatte das OLG in einem Widerspruch zwischen Leistungsverzeichnis und Vertragsplänen zu entscheiden. Während die Vertragspläne unter der Bodenplatte des Bürotraktes einer zu bauenden Halle keine Wärmedämmung zeigte, war nach dem Leistungsverzeichnis Wärmedämmung verlangt. Unstreitig baute der Auftragnehmer (Klägerin) keine Wärmedämmung ein, obwohl der Auftraggeber (Beklagte) nach den Feststellungen des Gerichts auf der Ausführung gemäß Leistungsverzeichnis bestanden hatte. Nicht nur das Leistungsverzeichnis, sondern auch das Angebot des Auftragnehmers sahen diese Leistung vor, nicht aber die Ausführungspläne. Die Ausführungspläne sind offenbar Vertragsbestandteil geworden. Das ergibt der Kontext der Entscheidung.
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Referentenentwurf zum Zahlungsverzug Leseranmerkung von Harald Kern zu
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Überschrift Leseranmerkung von Antje Boldt zu
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Hat nichts mit dem Zweistufenmodell zu tun Leseranmerkung von Urban zu
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BautechnikTerrassensanierung: Systemumstellung!Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin IBR 2012, 307 |
Schlüssige Abnahme trotz Widerspruchs der Erwerber? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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BGH hat bereits entschieden, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Kündigung wegen des Mangels! Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Keine Verwirkung von Mangelrechten durch Kündigung! Leseranmerkung von Boris Altrichter zu
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BGH - Nullpositionen beim Einheitspreisvertrag: Wie wird abgerechnet? Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
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Des Pudels Kern Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Des Pudels Kern: Der Verzug des AN! Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Unter dem Motto "Die 'bauablaufbezogene Untersuchung' als Maß aller Dinge" fand am 24. Februar das Braunschweiger Baubetriebsseminar 2012 statt. Rund 230 Teilnehmer verfolgten auf Einladung des Veranstalters, Herrn Prof. Wanninger mit seinen Mitarbeitern, Beiträge zu der spannenden Frage, wie ein Vortrag bei Gericht zu Zeit- und Kostenansprüchen aus Behinderungsereignissen im Risikobereich des Auftraggebers gelingen kann. Die weit überwiegende Zahl der Auftragnehmerklagen scheitert, weil -- gestützt auf baubetriebliche Gutachten -- modellhaft an der Wirklichkeit vorbei vorgetragen wird.
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Funktionaler Leistungserfolg und Ohnehinkosten Leseranmerkung von Prof. Thomas Thierau zu
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Vorlage der Urkalkulation = unangemessene Benachteiligung i.S.d. § 307 BGB Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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BauvertragVertragsstrafen auf Zwischenfristen: AGB-rechtlich wirksam?Besprochener Beitrag: "Vertragsstrafen auf Zwischenfristen - wirkungslos, wenn AGB-wirksam?" von Dr. Andreas Berger IBR 2012, 126 |
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BautechnikHolzdächer mit Abdichtungen: Nun auch ohne Luftschicht nachweisfrei?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2012, 123 |
Gleichsetzung mit Aufdach Photovoltaik(PV)-Anlagen Leseranmerkung von Andreas Steenkolk zu
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An der Praxis vorbei. Leseranmerkung von Holger Detjen zu
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Verzug 30 Tage nach Rechnungszugang Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Vor Gericht und auf hoher See ... Leseranmerkung von Thomas Weiler zu
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Falsche Richtung ! Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Auftraggeber muß sich an Angebot der Abnahme festhalten lassen. Leseranmerkung von Anja Theurer zu
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Verjährungshemmung gegenüber Bürgen durch Verhandlungen mit Hauptschuldner Leseranmerkung von Dr. Janis Heiliger zu
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Verstoß gegen bauaufsichtliche Zulassung Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Online seit 2011
ibr 2012/1 Leseranmerkung von Andreas Huber zu
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Gutachten über Ansprüche aus gestörten Bauabläufen haben Konjunktur. Und die Bandbreite der Ansichten über die "richtige" baubetriebliche Nachweismethode ist groß. In diesem Zusammenhang äußert sich ein renomierter Professor der Baubetriebslehre aus Norddeutschland über Mode: Es sei "in baubetrieblich-gutachterlichen Kreisen Mode geworden, sich selbst als im Besitz der allein richtigen Methode darzustellen, diese Methode als einzige darzustellen, die den Anforderungen des BGH genügt und in der Folge die Vorgehensweise der anderen als zwangsläufig unzulässig darzustellen." Es wird nichts gegen einen Wettbewerb der Ansichten und Methoden einzuwenden sein. Nur -- und jetzt spitze ich zu: Seit 25 Jahren überholte Mode gehört dann doch in die Mottenkiste -- oder? Die Soll'-Methode und ihr überaus pauschalierendes und simplifizierendes 3-Erklärungen-Modell.
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Schadenersatz Leseranmerkung von Ralph-René Zacharias zu
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Abstraktion tut Not! Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Recht am BauDie kaufmännische Rügepflicht am BauIBR 2012, 1000 (nur online) |
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BautechnikGrenzen des WärmeschutzesSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2012, 1 ( 2 Leseranmerkungen) |
Das OLG Stuttgart hat Recht - § 8 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B ist wirksam Stellungnahme des Autors (Dr. Thomas Badelt) zu
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§ 8 Nr. 3 III VOB/B versus Art. 14 I GG Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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§ 8 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B ist unwirksam Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
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Nachträgliches Verhalten bei feststehendem Auslegungsergebnis? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Zum notwendigen Vortrag eines Nachtragsanspruchs bei Anordnung einer Leistungsänderung hat das OLG München wichtige Anforderungen herausgestellt. Über die Entscheidungsgründe aus 28 U 3805/08 vom 14.07.2009 hat bereits Althaus unter dem Titel "Bauzeitverzögerung: Keine Zusatzvergütung ohne Darlegung der Mehr- und Minderkosten" berichtet (IBR 2012, 11). Nach den Entscheidungsgründen ergab die ergänzende Vertragsauslegung zwar einen Anspruch des Auftragnehmers auf Preisanpassung in Anlehnung an § 2 Abs. 5 VOB/B unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten. An der Festlegung des neuen Preises scheiterte das Gericht jedoch aus Mangel an geeignetem Vortrag des klagenden Auftragnehmers. Der Auftragnehmer trug zur Höhe seiner geltend gemachten Forderung trotz wiederholten Hinweises nur unzureichend vor. Die Ausführungen des Gerichts sind interessant, weil gerade diese Anforderungen in Nachtragsbegründungen der Praxis allzu oft vernachlässigt werden. Was sagt das Gericht?
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VergabeVergabeverzögerung: Mehrvergütungsansprüche können vermieden werden!Besprochener Beitrag: "Achtung: Mehrvergütungsfalle! Auswege in der Vergabekonzeption und ihre Grenzen" von RA Dr. Karsten Kayser, RAin Dr. Valeska Pfarr, M.L.E. IBR 2011, 683 |
Leseranmerkung des Herrn Krug Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Mitteilungen der ARGE Baurecht Leseranmerkung von RA Andreas Krug zu
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