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Architekten- und Ingenieurrecht
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BaustoffeCE-Kennzeichnung von Bauprodukten: Bauregelliste A teilweise EU-rechtswidrig!IBR 2011, 1213 (nur online) IBR 2011, 1004 (nur online) |
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Architekten & Ingenieure - HOAIZur Vergütung der Leistungen der örtlichen Bauüberwachung bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen in der HOAI 2009IBR 2011, 1071 (nur online) |
Wegfall der Minderung? Leseranmerkung von Michael Wiesner zu
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BGH, Urt.v. 19.05.2011 - IX ZR 222/08 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Vorsatz und Unverhältnismäßigkeitseinwand: Geht das zusammen? Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Einschränkung zu dieser Entscheidung Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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BautechnikZuverlässige Flachdächer: Immer mit Gefälle?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2011, 385 |
Brandschutzplanung als Grundleistungen? Leseranmerkung von Werner Seifert zu
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Recht am Bau - BauvertragWerklohnsicherheit nach § 648a BGB: Trumpfkarte der Bauhandwerker!IBR 2011, 1070 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
I.d.R. keine Wettbewerbswidrigkeit bei Handel mit Produkten mit Ü-Zeichen Leseranmerkung von Martin Kuschel zu
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Architekten und IngenieureUmbauzuschlag bei Freianlagen?IBR 2012, 1143 (nur online) IBR 2011, 1018 (nur online) |
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BauvertragNeufassung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie: Erste Gedanken zur Ausstrahlung auf das Bau- und ArchitektenrechtIBR 2011, 387 |
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Architekten & Ingenieure - HOAIDie Anwendung des Abs. 2 der §§ 32 bzw. 41 HOAI (HOAI a.F. § 10 Abs. 4) für den Fall, dass Objekt- und Fachplanung TA gemeinsam von einen Auftragnehmer erbracht wirdIBR 2011, 1069 (nur online) |
BGH vom 23.03.2011, IBR 2011, 315 Leseranmerkung von Dr. Horst Dähne zu
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Auch keine Vertragserfüllungssicherheit Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Wenn bei einem Nachtrag aus einer BauSoll-Modifikation (geänderte oder zusätzliche Leistung) -- insbesondere öffentliche -- Auftraggeber den Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen und Kosten verlangen und das Mehr (oder Minder) aus dem Nachtragereignis als Differenz zu den kalkulierten Kosten bestimmen wollen, verstoßen sie gegen ein Grundprinzip der VOB/B. Eine Nachtragsprüfung auf der Grundlage von Ist-Kosten ist unzulässig; ausführlich in Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, Rdn. 287 m.w.N. Sie wird aber immer wieder versucht, denn tatsächlich geschlossene Verträge und in die Buchhaltung eingegangene Abrechnungsbelege einerseits und Angaben aus der Ur-Kalkulation -- hinreichende Transparenz vorausgesetzt -- andererseits liefern wenigstens konkrete, handhabbare Größen. Dagegen liefern anzustellende hypothetische Überlegungen zum Ist und zum Soll oft eher unsichere Ergebnisse, Ergebnisse aus den im rechtlichen Ausgangspunkt anzustellenden Überlegungen zur Bestimmung des Ist, welches in der Folge des Nachtragsereignisses entstanden ist, und Überlegungen des Soll, welches ohne das Nachragsereignis entstanden wäre. Ohne dies lässt sich das Prinzip der Vertragspreis-Niveau-Fortschreibung, das nach der bisher herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur gilt, allerdings kaum umsetzen. Gewinn, auch verkappter Gewinn, aus der Urkalkulation muss im Grundsatz ebenso beim Auftragnehmer verbleiben wie ursprünglich kalkulierter und verkappter Verlust.
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BauvertragDie unvollständige Leistungsbeschreibung - Vergütungsansprüche für nicht beschriebene, aber zwingend erforderliche LeistungenIBR 2011, 1059 (nur online) |
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Architekten und IngenieureNeue Musterversicherungsbedingungen für die BerufshaftpflichtversicherungIBR 2011, 390 |
zum Urteil des LG Frankfurt, 14 O 69/10 Leseranmerkung von christian sienz zu
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Nichtzulassungsbeschwerde Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Skonto bei unwirksamer Regelung zur Prüffrist Leseranmerkung von Stephan Lengnick zu
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BauvertragRessourcenschonende Immobilienversorgung: Der rechtliche RahmenIBR 2011, 389 |
So macht man erst Menschen kaputt, Leseranmerkung von Unbekannter Absender zu
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Eine qualifizierte baubegleitende Dokumentation steigert die Durchsetzungschance von Nachträgen aus vom Auftraggeber gestörtem Bauablauf -- wenn das keine beflügelnde Nachricht ist. Ohne dies gelingen konkrete Nachweise von Produktivitätsverlusten indessen praktisch nicht. Allgemeine Darlegungen, wie etwa: "infolge von Verzögerungen im Planungs- oder Planlieferprozess haben Arbeitsumstellungen stattgefunden und in deren Folge haben Fehl-, Warte- und Neueinarbeitungszeiten zu erhöhtem Aufwand geführt", genügen der Darlegungs- und Beweislast des Auftragnehmers nicht; BGH "Behinderung II, 1. Teil -- Klinik in G.", BauR 2002, 1249, 1251.
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BauvertragVertragliche Rahmenbedingungen für energieeffizientes BauenIBR 2011, 388 |
Bitter Leseranmerkung von RA Seidel / Stuttgart zu
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Zirkelschluss Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Vereinbarung des Umbauzuschlags nach Auftragserteilung und Mindesthonorar Stellungnahme des Autors (Dr. Hauschke Henning) zu
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Architekten & Ingenieure - HOAI"Kostenberechnung" als maßgebende Honorarbemessungsgrundlage bei der Tragwerksplanung?IBR 2011, 1056 (nur online) |
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Architekten & Ingenieure - HOAIHOAI 2009: Die Zuordnung der Technischen Anlagen für die Objekt- und Fachplanung Technische Ausrüstung am Beispiel einer KläranlageIBR 2011, 1057 (nur online) |
Wieder ein "ungutes" Gefühl zur Preisfindung ! Leseranmerkung von Volker Abel zu
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Leseranmerkung II Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Autoreenanmerkung Leseranmerkung von Mirko Zebisch zu
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Leseranmerkung Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Forderungen aus Behinderung im Risikobereich des Auftraggebers scheitern allzu häufig. Wenn die Nachweisanforderungen auch hoch sind: Ersatzforderungen müssten nicht scheitern.
Blog-Eintrag Eine Mehrkostenberechnung ist aber nutzlos, wenn ihr nicht die Aufklärung der Ursachen und deren Ursprung im Behinderungsereignis vorausgeht. Es geht um Kausalität: Kausalitätsnachweis, das ist der Nachweis, dass bspw. Kosten einer Bauzeitverlängerung auf das (notwendigerweise) dem Risikobereich des Auftraggebers zuzuordnende Ereignis zurückzuführen sind. [mehr ...] |
Das "ungeliebte" Schiedsgutachten Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Bauvertrag - keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Forderung Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Autorenanmerkung Stellungnahme des Autors (Schwering) zu
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Bauvertrag - keine Aufrechnung mit nur vorläufiger Forderung Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Autoreenanmerkung Stellungnahme des Autors (Dr. Ulrich Schwering) zu
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Störung der Geschäftsgrundlage? Leseranmerkung von Hendrik Dohrmann zu
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Recht am Bau - BauvertragDer Nachunternehmer- und Lieferantenvertrag am BauIBR 2011, 1018 (nur online) Kurzaufsatz |
Umbauzuschlag kann auch nach Auftragserteilung vereinbart werden Leseranmerkung von Dr. Peter Fischer zu
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Beweislast Leseranmerkung von Frank Steeger zu
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Verjährungsfristen Leseranmerkung von Tobias Voggel zu
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"Stand der Technik" und "Allgemein anerkannte Regeln der Baukunst" Leseranmerkung von Joachim Homann zu
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Das OLG Hamm vertritt in seinem Urteil vom 16.02.2011 (12 U 82/10, IBR 2011, 260) nach dem dort unter 1. abgedruckten Leitsatz die Ansicht, der Auftragnehmer habe, wenn Mängel seiner Leistung auf Planungsmängel des vom Auftraggeber beauftragten Architekten zurückzuführen sind, einen Anspruch auf Vorlage einer entsprechenden Sanierungsplanung. Eine Begründung für diese, soweit es die Art der Mitwirkung - Lieferung einer Sanierungsplanung - betrifft, zweifelhafte These fehlt nicht nur in dem IBR-Beitrag, sondern ebenso im Volltext der Entscheidung des OLG Hamm in ibr-online. Damit ignoriert das Gericht den höchst streitigen aktuellen Diskussionsstand.
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Autorenanmerkung Stellungnahme des Autors (Dr. Ulrich Schwering) zu
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Wirklich keine Anspruchsgrundlage? Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Erneuerbare Energien haben es schwer ... Leseranmerkung von Klaus W. Dörwald zu
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