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Recht am Bau | Bauvertrag
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NZB wurde zurückgewiesen durch Beschluss des BGH vom 09.06.2021 Leseranmerkung von Dr. Thomas Krebs zu
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Zustimmung und Ausblick Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Anlass für Kritik, Weiterdenken und ein Streben weg von der linearen Preisfortschreibung nach dem klassischen Verständnis der Korbion'schen Preisformel mit Beibehaltung des Vertragspreisniveaus (Kapellmann/Schiffers) hin zu der AbsolutbetragsFortschreibung (Vygen) bei Ansatz des Preises für die Mehr- oder Minderleistung mit dem Wert der tatsächlich erforderlichen Kosten gab die (teilweise empörte) zur Kenntnisnahme von verdeckten Preismanipulationen. Inzwischen liegt mit § 650c BGB eine ausgesprochen ambivalente Regelung zur Preisbildung bei angeordneten BauSoll-Modifikationen vor, mit welcher der linearen Fortschreibung, jedenfalls der Regelung nach Abs. 1, an sich ein Ende gesetzt worden sein sollte, die aber über Abs. 2 nach wie vor präsent ist.
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BautechnikHolzbau als nachhaltige Alternative zum Massivbau?Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2021, 337 ( 1 Leseranmerkung) |
Übers Ziel hinausgeschossen Leseranmerkung von Dr. Jannis Matkovic zu
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Vorunternehmerrechtsprechung Vs. Glasfassadenentscheidung Leseranmerkung von S. Erdmann zu
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Antwort auf Blog-Eintrag zum 8. Dt. Baugerichtstag, AK Ib/X Leseranmerkung von Dr. Birgit Franz zu
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Sehr geehrte Frau Dr. Franz, |
Anspruchsgrund und -höhe trennen! Leseranmerkung von Heiko Fuchs zu
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Leitsatz richtig? Leseranmerkung von Michael Seitz zu
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Änderungen von Gesetz und Rechtssprechung beachten! Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Absolut zutreffend Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Rechtliche Leitplanken Leseranmerkung von Heiko Fuchs zu
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Ich vermute ich wurde noch nicht richtig verstanden Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Die Gesamtunwirksamkeit ergibt sich aus dem Summierungseffekt Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Es wird eine Ansicht vertreten, die mit der Forderung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum konkreten Nachweis der Behinderungsfolgen nicht vereinbar ist: Unter dem Begriff "konkrete bauablaufbezogene Darstellung" sei die Darlegung nur der Behinderungen und ihrer Wirkungen zu verstehen, die in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers fallen. Der Bauablauf sei nur "unter Berücksichtigung aller vom Auftraggeber zu vertretenden Einflüsse fortzuschreiben, da nur diese anspruchsbegründend sein können", so wird das meines Erachtens nicht tragbare Aschenputtel-Prinzip begründet. Ich möchte auf Zitate aus der Literatur verzichten. Die Bücher sind voll damit. So mag es nachvollziehbar sein, wenn dem jetzt auch in der Begründung der These 2 (Althaus) des Arbeitskreises Ib/X am Deutschen Baugerichtstag (8. Tagung am 21./22. Mai 2021) in dem für die künftigen Kausalitätsnachweise "Bauzeit" so wichtigen Satz "... die Verzögerung des Bauablaufs muss tatsächlich (und nicht nur theoretisch) aufgrund der gesamten Umstände aus dem Risikobereich des Bestellers eintreten" auf Umstände "aus dem Risikobereich des Bestellers" eingeschränkt wird.
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Anmerkung des Autors zur zweiten Leseranmerkung von Frau Dilanas Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Ultimo Verjährung Leseranmerkung von Dr. Tobias Rodemann zu
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Da stimme ich überwiegend zu Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Da stimme ich überwiegend zu Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Ultimo Verjährung Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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Autorenanmerkung zur Leseranmerkung von Frau Dilanas Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Man müsste mehr miteinander sprechen Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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BautechnikBalkonflächen wie berechnen?Sachverständigenbericht von Dipl. Ing. (FH) Gabriele Ebner, Architektin und ö.b.u.v. Sachverständige für Honorare für Architektenleistungen, Freiburg/Breisgau IBR 2021, 281 |
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In der Praxis gebe es keine konkret bauablaufbezogenen Behinderungsnachweise, so wird gesagt. Das sei auf zu hohe, nicht erfüllbare Anforderungen zurückzuführen. Gesetz und Rechtsprechung müssen handhabbar sein. Worum geht es? Es geht um die Wirkung einer Behinderung auf den Bauablauf, dabei um eine (mehr oder weniger) strenge Anforderung an den Nachweis der Kausalität in der Art "für tatsächliches Maß an Bauzeitverlängerung ist tatsächlich wirkendes Behinderungsereignis kausal", und zwar für Behinderungsereignisse jeder vorkommenden Art wie - ich setze gleich am Rechtsanspruch an und nehme die den Anspruch begründende Kausalität als positiv geklärt an:
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Entscheidung und Begründung überzeugt nicht. Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
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Vernachlässigung der Pflichten Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
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Zum erneuten Leserbrief von Herrn Herold Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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Stellungnahme zur Leseranmerkung von Herrn Zöller vom 26.3.2021 Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Christian Herold zu
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DIN 68800-2:1996-05 wird zu oft vergessen Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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BautechnikSchimmelbelastung von 10.000 KBE in Fußböden: Per se kein Hygiene- und EntscheidungskriteriumSachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße, Prof. Dr.-Ing. Heinz-Jörn Moriske, Direktor im Umweltbundesamt, Berlin, und Dr. Thomas Warscheid, ö.b.u.v. Sachverständiger für Mikrobielle Schäden im Bauwesen, Wiefelstede IBR 2021, 225 |
Entscheidung des BGH darf mit Spannung erwartet werden Leseranmerkung von Sebastian Eufinger zu
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Erhebliche praktische Bedeutung Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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Direktiven und a.R.d.T. - Zum Leserbrief von Herrn Herold Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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Eigentlich ... Leseranmerkung von Dr. Maximilian Jahn zu
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Stellungnahme zum SV-Bericht Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Christian Herold zu
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Begriffe, die zu klären helfen Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Danke Stellungnahme des Autors (Dr. Maximilian Jahn) zu
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Vorher und nachher Kalkuliertes Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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BauvertragAuch ein Luftschloss ist ein Bauwerk!Besprochener Beitrag: "Baugrundrisiko: Schimäre oder Realität beim (Tief-)Bauen?" von Prof. Dr. Klaus Englert IBR 2016, 1139 (nur online) |
Fiktive Mängelbeseitigungskosten Leseranmerkung von Thomas Manteufel zu
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Immer Gefälle erforderlich? Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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Gefälle von Flachdachabdichtungen Leseranmerkung von Maria Müller zu
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Leseranmerkung Manteufel Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Fiktive Abrechnung von Mangelfolgeschäden Leseranmerkung von Thomas Manteufel zu
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Kann ein Bauherr die anerkannten Regeln der Technik kennen? Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Gegen das lineare, rein vorkalkulatorische Fortschreibungsverständnis an der Korbion'schen Preisformel (klassisch; auch bezeichnet als "vorkalkulatorische Preisfortschreibung") verdichteten sich seit Beginn des Jahrhunderts Zweifel, Zweifel, die im neu geschaffenen Baurecht (§ 650 BGB) zu einer Neugestaltung der Regeln zur Preisbildung bei Nachträgen zu angeordneten BauSoll-Modifikationen (kurz: Änderung) geführt (§ 650c Abs. 1 Satz 1 BGB) haben. Eine gesetzliche Regelung, die das "Gute" bzw. das "Schlechte" des alten Preises als Absolutbetrag "fesselt" und in den neuen Preis übernimmt und nicht nach dem Maßstab "Beibehaltung des Vertragspreisniveaus". Eine gesetzliche Regelung, die bei den Anwendern der VOB/B längst nicht angekommen ist. VOB/B-Vergütungsregel für BauSoll-Modifikationen: quo vadis? Bekommen wir eine Neuauslegung für § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B? Wie wird sich der Bundesgerichtshof zu dieser Frage stellen? Die Entscheidung BGH "Mengenänderung, tats. erforderliche Kosten" vom 08.08.2019 (VII ZR 34/18, BauR 2019, 1766 = NZBau 2019, 706) beantwortet die Frage noch nicht. Hier werden Aspekte beleuchtet, die den Zweifel am Fortschreibungsverständnis mit Vertragspreisniveau, wie es für die VOB/B noch herrscht, verstärken.
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BautechnikGenormte Mythen sind keine a.R.d.T. - Beispiel: Gefälle von FlachdachabdichtungenSachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2021, 113 ( 6 Leseranmerkungen) |
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BautechnikBrüstungen und Abdeckungen wasser- statt regendicht!Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin IBR 2021, 1004 (nur online) |
Dampfsperre Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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