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Entsorgungskosten
Leseranmerkung von Harald Krieg zu
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Entsorgungskosten sind einzukalkulieren und Fragefristen sind einzuhalten (Bastian Gierling)
VPR 2014, 195
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Bautechnik
Rissfreie Putze? Zur Vertragsauslegung durch Sachverständige
Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2014, 389
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Sachverhaltsprüfung erforderlich
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Auftragnehmer zieht nicht vor Gericht: Kautionsversicherer darf ohne Prüfung zahlen! (Tobias Rodemann)
IBR 2014, 478
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Denkfehler
Leseranmerkung von Hermann Summa zu
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Einschränkungen im Angebotsbegleitschreiben führen zum Angebotsausschluss! (Oliver Weihrauch)
VPR 2014, 253
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OLG Brandenburg lässt die Rechtsprechung des BGH außer Acht
Leseranmerkung von Dr Olaf Steckhan zu
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Gegenständlich beschränkte oder Zeitbürgschaft? (Claus Schmitz)
IBR 2014, 416
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Baubetriebliche Sachverständigengutachten zur Rechnungsstellung?
Leseranmerkung von Urban zu
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Mehrforderungen wegen gestörten Bauablaufs: Sachverständigenkosten werden nicht erstattet! (Stephan Bolz)
IBR 2014, 395
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Verjährung des Anspruches aus einer Gewährleistungsbürgschaft
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Gegenständlich beschränkte oder Zeitbürgschaft? (Claus Schmitz)
IBR 2014, 416
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Berechnung der Verjährungsfrist bei gleichzeitiger Hemmung und Neubeginn der Verjährung
Von Dr. Friedhelm Weyer |
Seit dem BGH-Urteil vom 23.11.1989 (VII ZR 313/88, NJW 1990, 826 = BauR 1990, 212) ist geklärt, dass dann, wenn eine Unterbrechung der Verjährung zugleich mit deren Hemmung eintritt, die neue Verjährungsfrist erst vom Ende der Hemmung an läuft. Eine solche Situation ergibt sich in der Baupraxis häufig, vor allem wenn ein Auftragnehmer im Einverständnis mit dem Auftraggeber einen Mängelbeseitigungsversuch unternimmt. Denn dann wird die Verjährung der Mängelansprüche gemäß § 203 BGB durch Verhandlungen gehemmt und zugleich ergibt sich aus der Vornahme der Mängelbeseitigungsarbeiten in der Regel ein Anerkenntnis der Mängelansprüche, welches nach § 212 Abs.1 Satz 1 BGB jetzt zu einem Neubeginn der Verjährung führt (näher dazu Weyer in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 4.Aufl. 2013, § 13 VOB/B Rdn.168-179, 200). Dass die zum alten Recht ergangene Rechtsprechung nach neuem Recht auf das Zusammentreffen von Hemmung und Neubeginn der Verjährung übertragen werden kann, wird neuerdings von Derleder/Kähler (NJW 2014, 1617-1622) bestritten.
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Blog-Eintrag
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"Nachprüfbare" Baukosten vom Verordnungsgeber knapp erläutert
Leseranmerkung von Dr. Peter Gautier zu
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Ausgleich nach BBodSchG
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
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Beseitigung von Altlasten: Verjährung sechs Monate nach Pachtende! (Till Kemper)
IMR 2014, 290
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Wo sind "Besondere Leistungen" anzugeben?
Leseranmerkung von Malotki zu
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Besondere Leistungen gemäß VOB/C werden nicht immer zusätzlich vergütet! (Stephan Bolz)
IBR 2014, 328
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Gesamtschuldnerische Haftung zwischen Architekt und Bauunternehmer
Leseranmerkung von Dr. Helmut Miernik zu
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Architekt und Unternehmer sind keine Gesamtschuldner! (Stephan Bolz)
IBR 2014, 324
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Stufenverträge HOAI 2009 zu HOAI 2013 bei Umbauten und Modernisierungen
Leseranmerkung von Klaus Heymann zu
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Stufenvertrag und HOAI-Novelle: Auswirkungen auf Leistungsumfang und Honorar (Heiko Fuchs)
IBR 2014, 323
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Urteil des United States District Court, Southern District of New York
Leseranmerkung von Urban zu
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Bund verschärft Vergaberegeln für IT-Aufträge
Nachricht
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Bauträger
Unwirksame Abnahmeklausel kann nicht rückwirkend geheilt werden!
Besprochener Beitrag: "Die Folgen einer unwirksamen Abnahmeklausel im Bauträgervertrag" von Dr. Hans Egon Pause, Dr. Achim Olrik Vogel (Thomas Karczewski)
IBR 2014, 322
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Photovoltaikanlagen: Verjährung von Mängelansprüchen in 2 oder 5 Jahren?
Von Dr. Friedhelm Weyer |
Die damit angesprochene juristische Problematik konzentriert sich nach Lakkis (NJW 2014, 829) auf die Frage, ob Photovoltaikanlagen als Bauwerke einzuordnen sind. Denn lediglich dann verjähren Mängelansprüche sowohl nach Kaufrecht (§ 438 Abs.1 Nr.2 BGB) als auch nach Werkvertragsrecht (§ 634a Abs.1 Nr.2 BGB) in fünf Jahren. Selbst darüber hinaus haben Entscheidungen zum Thema Photovoltaikanlagen und Bauwerke Konjunktur. So befassten sich damit jüngst sogar der Vergabesenat des OLG Düsseldorf (IBRRS 2014, 1345 = VPR 2014, 2833) und der BFH (IBRRS 2014, 1381). Hier sollen jedoch zwei zivilrechtliche Entscheidungen im Mittelpunkt der Überlegungen stehen: Das Urteil des BGH vom 09.10.2013 (VIII ZR 318/12, IBR 2014, 110 = NJW 2014, 845) und das Urteil des OLG München vom 10.12.2013 (9 U 543/12 Bau, IBR 2014, 208 = NJW 2014, 867). Die heute veröffentlichte Entscheidung des OLG Naumburg vom 20.02.2014 (1 U 86/13, IBRRS 2014, 1388) bringt nicht Neues und deshalb die Diskussion nicht weiter.
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Blog-Eintrag
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Unterstützenswerter Vorstoß!
Leseranmerkung von Kristina Eistert zu
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Architekt und Unternehmer sind keine Gesamtschuldner! (Stephan Bolz)
IBR 2014, 324
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Architekten und Ingenieure
Stufenvertrag und HOAI-Novelle: Auswirkungen auf Leistungsumfang und Honorar
Besprochener Beitrag: "Der Übergang von der alten auf die neue HOAI bei Stufenverträgen" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht, FA für Steuerrecht Prof. Dr. Klaus Eschenbruch, RAin Dr. Maria-Rebecca Legat (Heiko Fuchs)
IBR 2014, 323 ( 2 Leseranmerkungen)
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Schiedswesen
Vereinte Nationen erlassen Transparenzregeln für Schiedsgerichte
(Kurzaufsatz von Peter Hammacher)
IBR 2014, 526
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Berechnung der Mehrkosten bei Zuschlagsverzögerung; weiter: unseliges Prinzip der linearen Preisfortschreibung bei Nachträgen
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In seiner Entscheidung vom 28.06.2012 (16 U 831/11) führt das OLG Dresden für einen Fall "Zuschlagsverzögerung mit Bauzeitverschiebung" plastisch und den einschägigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs folgend aus, wie der Auftragnehmer die Mehrkosten aus Zuschlagsverzögerung in Anlehnung an das Recht des § 2 Abs. 5 VOB/B vorzutragen hat. Ich fasse die Grundzüge der Entscheidung zusammen, um anschließend auf Preisfortschreibung allgemeiner einzugehen.
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Blog-Eintrag
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Bauvertrag
Mehrkosten aufgrund von Mengenmehrungen sind anzukündigen!
Besprochener Beitrag: "Die Bedeutung des § 650 BGB für Rechtsfolgen erheblicher Mengenabweichungen beim Einheitspreisvertrag" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Paul Popescu (Stephan Bolz)
IBR 2014, 321
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Architekten und Ingenieure
Architekt und Unternehmer sind keine Gesamtschuldner!
Besprochener Beitrag: "Steter Tropfen höhlt den Stein" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Prof. Dr. Mathias Preussner (Stephan Bolz)
IBR 2014, 324 ( 2 Leseranmerkungen)
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Warm oder kalt?
Leseranmerkung von Urban zu
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Wohnfläche beträgt 21,01 qm statt vereinbarter 50 qm: Muss dem Mieter dies auffallen? (Nele Rave)
IMR 2014, 241
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Wirklich?
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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WEG und Bauträger einigen sich: Erwerber ist an Vergleich gebunden! (Grete Langjahr)
IMR 2014, 257
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Man muss auch gönnen können...
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
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Eigenbedarf? 18-jährige Tochter ohne Arbeit braucht keine 100 qm große Wohnung! (Dominik Leppersjohann)
IMR 2014, 243
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Klage auf neuen Tatsachen nicht begründbar
Leseranmerkung von Urban zu
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Schlüsselverlust: Ersatz für Schließanlage nur bei deren Austausch! (Hubert Blank)
IMR 2014, 231
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Bautechnik
Putzsanierung: Vorschäden beachten!
Sachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin
IBR 2014, 319
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Individualvereinbarung geht doppelter Schriftformklausel vor
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
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Förmliche Abnahme vereinbart: Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten möglich! (Martin Ludgen)
IBR 2014, 335
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Wohnungseigentum
Die Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter bei der Geltendmachung von Ansprüchen
(Michael J. Schmid)
IMR 2014, 183 Kurzaufsatz
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Sachverständigenablehnung...die wievielte?
Leseranmerkung von Peter-Andreas Kamphausen zu
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Sachverständiger weicht von vorgegebener Bewertungsmethode ab: Keine Befangenheit! (Jürgen Ulrich)
IBR 2014, 380
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Bautechnik
Periodisch krumme Dächer: Wiederkehrende Bewegungen weit gespannter Holztragwerke
Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
IBR 2014, 253
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Immobilien
Abrechnung von Betriebskosten bei schuldrechtlichen und dinglichen Wohnungsrechten
(Markus Pflügl)
IMR 2014, 187 Kurzaufsatz
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Kollege Drabek hat Recht!
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Beschlussfassung über Rechtsmittel: Keine Beschlusskompetenz der WEG! (Niki Ruge)
IMR 2014, 172
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Das SchwarzArbG ist nicht rechtsstaatlich
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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BGH: Schwarzarbeit wird nicht bezahlt
Nachricht
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Kleine Vervollständigung
Leseranmerkung von Dr. A. Olrik Vogel zu
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Verzug mit Wohnungsübergabe: Erwerber erhält Nutzungsausfallentschädigung! (Hans-Egon Pause)
IBR 2014, 275
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Überschrift
Leseranmerkung von Michael Böttcher zu
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BGH: Schönheitsreparaturen und Endrenovierung können in AGB eines Gewerberaummietvertrags wirksam sein!
Nachricht
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