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Recht am Bau | Bauvertrag
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Online seit gestern
Vertiefung in BauR Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Online seit 17. Juli
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Gebäudetyp-E-Gesetz – ab jetzt alles "E wie einfach"?Langaufsatz ( 1 Leseranmerkung) |
Online seit 16. Juli
Beweislast beim Abrechnungsverhältnis Stellungnahme des Autors (Dr. Tobias Friedhoff) zu
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Beweislast beim Abrechnungsverhältnis Leseranmerkung von Dr. Rainer Knychalla zu
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BauvertragDas Abrechnungsverhältnis - Fragen und (mögliche) AntwortenBesprochener Beitrag: "Das Abrechnungsverhältnis - Voraussetzungen und Folgen" von RAin und FAin Prof. Dr. Iris Oberhauser IBR-Beitrag ( 2 Leseranmerkungen) |
Online seit 14. Juli
Zu den Anmerkungen Dr. Müller und Dilanas Leseranmerkung von Matthias Zöller zu
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Schwammstadt und Wasseranstau unter Gründächern Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Online seit 13. Juli
Gefälle oder Gefälligkeit Leseranmerkung von Dr. Thomas Müller zu
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Online seit 11. Juli
Entgegnung zur Leseranmerkung von Herrn Klug vom 11.7.2024 Stellungnahme des Autors (Dr. Georg Rehbein) zu
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Wider der späteren Bauherren-Amnesie Leseranmerkung von Florian Klug zu
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Online seit 10. Juli
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BauvertragInsolvenzrechtlich teilbar heißt nicht bauvertragsrechtlich teilbar!Besprochener Beitrag: "Unterschiedliche Teilbarkeitsbegriffe im Baurecht und im Insolvenzrecht" von RA Prof. Dr. M.-Maximilian Lederer, RA Dr. Sebastian Zeyns IBR 2024, 389 |
Online seit 9. Juli
Abstimmung zur Dauer der Behinderung erforderlich Leseranmerkung von Dr. Steffen Hettler zu
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Online seit 8. Juli
Fraglich, wer sich um Klärung kümmern muss Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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BauvertragDie Anordnung in Textform - eine schlechte Idee!IBR-Beitrag IBR 2024, 1034 (nur online) ( 2 Leseranmerkungen) |
Online seit 7. Juli
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Die Anordnung in Textform – Eine schlechte IdeeIBR 2024, 1034 (nur online) Kurzaufsatz |
Online seit 3. Juli
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Zeitgleich mit Keldungs' längst überfälligem Himmeldonnerwetter steuert Joussen einen lesenswerten, nein: gar umsetzenswerten Beitrag zur Vorunternehmerdebatte bei; soeben erschienenen in Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 6. Auflage 2024, dort Rn. 2917 ff. Joussen plädiert: Es solle darüber
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Online seit 25. Juni
Versteckter Dissens - kein Vergleich Leseranmerkung von Parvis Anush Rienau zu
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Online seit 24. Juni
AG Hamburg - 49 C 235/23 Leseranmerkung von Carsten Brückner zu
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Online seit 14. Juni
Ergänzung zur Anmekung von Herrn RA Buhlmann: Neudefinition zu a.R.d.T. Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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BauvertragVorauszahlungen bedürfen valider Absicherung!Besprochener Beitrag: "Vorauszahlungen im Bauvertragsrecht und die Absicherung eines etwaigen Rückforderungsanspruchs des Bürgen" von RA Dr. Claus Schmitz IBR 2024, 335 |
Online seit 12. Juni
Sind DIN-Normen a.a.R.d.T - worin liegt der Grund für diesen Glaube! Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
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Auch an § 643 BGB denken! Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
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BautechnikDIN-Normen = a.R.d.T. = Mindestanforderung? Nein, Beispiel Ebenheiten von Böden und FlachdachgefälleSachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2024, 333 ( 2 Leseranmerkungen) |
Online seit 11. Juni
zu Drittler: Himmelschreiende Ungerechtigkeit bei Anwendung des § 642 BGB Leseranmerkung von Dirk Buhlmann zu
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Online seit 10. Juni
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..., oder: die Sicht auf den Entschädigungsanspruch eines Nachfolgeunternehmers im durch Annahmeverzug des Bestellers gestörten Bauablauf. Mit Keldungs, Vorsitzender Richter am OLG a.D., gefragt: Stört es eigentlich Richter nicht, dass in die Hunderttausende gehende Schäden durch Bauablaufstörungen nicht ausgeglichen werden, weil es den Richtern nicht gelingt, sich aus der Zwangsjacke des § 642 BGB zu befreien? Dieser geradezu Empörung ausdrückenden Frage näher zu kommen, mag ein Blick zurück in die wechselvolle Geschichte des § 642 BGB helfen: Wie der gestörte Bauablauf zur Entschädigung kam.
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Online seit 5. Juni
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BauvertragWie hält es die VOB/B mit der Schriftform?Besprochener Beitrag: "WhatsApp und VOB/B oder: Wenn ein modernes Kommunikationsmittel auf ein altbewährtes Vertragsmuster trifft" von RA Dr. Stephan Bolz IBR 2024, 336 |
Online seit 4. Juni
Unbeachtlicher Motivirrtum contra sittenwidrige Einheitspreise Leseranmerkung von Stefan Reichert zu
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Online seit 29. Mai
Nicht überzeugend. Leseranmerkung von Ervis Caja zu
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Online seit 23. Mai
Klarstellung Stellungnahme des Autors (Dr. Wolfgang Kau) zu
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Online seit 22. Mai
Richtigstellung Leseranmerkung von Dr. Michael Gebhard zu
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Online seit 21. Mai
Überregulierung bei Investoren, Erbschaftssteuer bei Privaten Leseranmerkung von Florian Klug zu
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Online seit 19. Mai
Unpassender Praxishinweis Leseranmerkung von Dennis Kindermann zu
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Online seit 15. Mai
Zuversicht Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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Online seit 10. Mai
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BautechnikWU-Beton und BauteiltrockungSachverständigenbericht von Prof. Dr.-Ing. Manfred Puche, ö.b.u.v. Sachverständiger, Berlin IBR 2024, 275 |
Online seit 3. Mai
Keine Hoffnung Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Online seit April
Wegweisend? Eher nicht. Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
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In seinem Aufsatz "Obliegenheit oder Pflicht?" (BauR 2024, 561) donnert Keldungs, Vors. Richter am OLG a.D.:
Blog-Eintrag Stört es eigentlich Richter nicht, dass in die Hunderttausende gehende Schäden durch Bauablaufstörungen nicht ausgeglichen werden, weil es den Richtern nicht gelingt, sich aus der Zwangsjacke des § 642 BGB zu befreien?Erkennbar geht es Keldungs um die wechselvolle und um sich selbst kreisende Geschichte des Nachteilsausgleichs eines Unternehmers, wenn sein Bauablauf durch verzögerte Leistungen des vorlaufenden Unternehmers (Vorunternehmer) behindert wird. Die Krux: Zuletzt hat der BGH dazu in Entschädigungsdauer vom 26.10.2017 (VII ZR 16/17) entschieden, unter § 642 BGB seien dem Nachfolgeunternehmer die erst nach dem Ende des Annahmeverzugs entstehenden monetären Nachteile nicht zu entschädigen. [mehr ...] |
immer wieder neu Leseranmerkung von VRLG Ihle zu
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Der Ansicht von Keldungs ist zuzustimmen Leseranmerkung von Dr.-Ing. Wulf Himmel zu
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Mit besten Wünschen für einen Paradigmenwechsel Leseranmerkung von Dr.-Ing. Matthias Drittler zu
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BauvertragMitwirkungshandlungen sind Vertragspflichten!Besprochener Beitrag: "Obliegenheit oder Pflicht? - Gedanken zu § 642 BGB" von VorsRiOLG a. D. Karl-Heinz Keldungs IBR 2024, 217 ( 3 Leseranmerkungen) |
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BausicherheitenBauhandwerkersicherheit ist ein "scharfes Schwert"!Besprochener Beitrag: "Risiken bei Stellen einer Bauhandwerkersicherung" von RA und FA für Vergaberecht, FA für Bau- und Architektenrecht Oliver Homann, RA Tobias Köhler IBR 2024, 218 |
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BautechnikWasserdichte Keller ja - aber mit Gürtel und Hosenträger?Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße IBR 2024, 215 |
Obliegenheit oder Pflicht? Leseranmerkung von Dr. Wolfgang Kau zu
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Online seit März
Anwendungsfälle der SOLL"-Methode Leseranmerkung von Oliver-André Urban zu
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Soll´-Methode kann Sinn machen Leseranmerkung von Jürgen Usselmann zu
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In sogenannten Baubetriebsgutachten, gemeint sind Gutachten, mit denen anspruchsausfüllende Nachweise von Zeitwirkungen bestimmter Behinderungen in einem Bauablauf nachgewiesen werden sollen, wird der Bauablauf allzu häufig nicht, wie es uns Baubetrieblern höchstrichterlich vorgegeben ist, konkret fortgeschrieben. Es wird nicht die Wirklichkeit gezeigt, nicht das, was tatsächlich (oder wenigstens dem Tatsächlichen nahe kommend) gewirkt hat. Sie folgen mit dem sogenannten Soll'-Verfahren (sprich: soll strich) einer Methode mit zu viel Soll und zu wenig Ist, einer Methode, die dem ersten Teil des Äquivalenzkostenverfahrens nahe kommt, einer Methode, die, vorgestellt in den 80iger Jahren des vorigen Jahrhunderts von einem Berliner Baubetriebsprofessor (Gutsche, Bauwirtschaft, Hefte 34 und 35, beide aus August 1984), zwar bis zum Kammergericht erfolgreich war, letztlich aber vom BGH abgelehnt worden ist (BGH vom 20.02.1986 - VII ZR 286/84). Wer mit solchem von Abstraktionen getragenen vor ein Zivilgericht zieht, scheitert regelmäßig.
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Gibt es technische Regeln für die Qualität des Schallschutzes? Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
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Online seit Februar
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Seit mittlerweite gut fünf Jahren kennt das Bauvertragsrecht im BGB ein Regelungssystem zur Preisbildung bei einer einseitig vom Besteller angeordneten Änderung des vereinbarten Werkerfolgs oder einer zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendigen Änderung (§ 650b Abs. 2 BGB). Kurz und praktisch: BauSoll-Modifikation. Der Gesetzgeber wollte mit dem Regelungssystem zur Preisbildung (§ 650c Abs. 1 und 2 BGB) den in der Bauwirtschaft verbreiteten verdeckten Preismanipulationen entgegenwirken. Es braucht nicht viel zu der Auffassung, dieses Ansinnen als gescheitert anzusehen.
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Missverständnis ausgeräumt Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
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