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Leseranmerkung

Zeige Dokumente 551 bis 600 von insgesamt 5117

Online seit 2021

 B 
Klaus Vygen in memoriam: Urvater der Preisbildung nach § 650c Abs. 1 BGB

Im ersten Jahrzehnt des laufenden Jahrhunderts erreichten die Zivilgerichte Fälle mit hohen und höchsten Einheitspreisen, die weit oberhalb des Angemessenen lagen bzw. in der Fortschreibung im Nachtragsfall exorbitant hoch wurden. Das von Literatur und Rechtsprechung bis dahin wie ein Dogma aufgenommene Prinzip von der Entwicklung des Nachtragspreises aus dem Ur-Preis unter Beibehaltung des Kostendeckungsniveaus (lineare Preisfortschreibung) wurde dadurch zunehmend hinterfragt. Es begann die Suche nach einer zur Korbion'schen Preisformel alternativen Preisbildungsmethode für Nachtragspreise zu angeordneten/geforderten BauSoll-Modifikationen (§ 1 Abs. 3, 4 VOB/B). Dabei war eine Tendenz wahrnehmbar weg von der linearen Preisfortschreibung hin zur Preisfortschreibung mit Übertrag des Absolutbetrages von Verlust/Gewinn (verkappter Gewinn/Verlust) in den Nachtragspreis bei Darlegung der tatsächlichen Kosten des Mehr- oder Minderaufwands der Änderung im neuen Preis.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Seltsam
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Mündlicher Bedenkenhinweis reicht aus!
(Jürgen Ripke)
Dokument öffnen IBR 2021, 567

 B 
Auftragnehmer erhält AGK und W + G aus Umsatz bei Leistungsbereitschaft und nicht nur aus Zuschlag

Das Oberlandesgericht Düsseldorf legte dem Bundesgerichthof mit seiner Entscheidung vom 19.12.2019 (5 U 52/19) in einem Entschädigungs-Fall die Frage vor, ob § 642 BGB ohne das konkrete, nutzlose Vorhalten von Personal oder Material eine Entschädigung für Allgemeine Geschäftskosten (AGK) sowie Wagnis und Gewinn (W + G) gewährt; OLG Düsseldorf "AGK-Unterdeckung", NZBau 2020, 509. Der BGH hat die Sache zur Revision angenommen. Im Zuge seiner Begründungen irrt das OLG in der Auffassung, zur Erfassung von AGK und W + G sei die Zuschlagslösung anzuwenden und nicht die Unterdeckungslösung. Das wird hier auseinandergesetzt.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Baugrund = Stoff?! Und zum Baugrundrisiko
Leseranmerkung von Dr. Wulf Himmel zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Kein Einwand gegen rechtliche Leitplanken
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Bauzeitansprüche und Baugerichtstag: Nur Verzögerungsbeiträge beider Risikobereiche geben vollständiges Bild der Wirklichkeit
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Zur baugrundtypischen Ungewissheit und deren Zuordnung:
Stellungnahme des Autors (Dr. Markus Vogelheim) zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Baugrundgutachten
Leseranmerkung von Marguerite Schnelle zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Dunstkreis der Sphärentheorie
Stellungnahme des Autors (Markus Vogelheim, Köln) zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

 L 
Wohnungseigentum

Aktueller Stand der Rechtsprechung zu den Übergangsvorschriften des WEMoG


(Hans-Joachim Weber)
Dokument öffnen IMR 2021, 385 Dokument öffnen Kurzaufsatz

Alternative
Leseranmerkung von Florian Klug zu
 R 
Wenn der Auftraggeber den Baugrund "liefert" ...
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2021, 511

Wer ist Dritter?
Leseranmerkung von Harald Dr. Scholz zu
 R 
Keine wechselseitigen Streitverkündungen im (Bau-)Prozess!
(Peter Pohl)
Dokument öffnen IBR 2021, 223

 B 
AGK-Unterdeckungsanspruch in der Zuspitzung

Die Einsicht in einen Anspruch auf AGK im Unterdeckungsansatz aus meinem letzten Blog-Eintrag möchte ich zuspitzen. Den Anlass gibt ein in der Literatur verbreitetes "Zu-kurz-springen", das sich ja auch in der letzten Leseranmerkung zeigt. Der Unternehmer erhalte zweimal ("doppelt"), was ihm nur einmal zusteht. Ich möchte mich fast für die Härte im Ausdruck entschuldigen. Aber in Verhandlungen stört genau dieses das Bemühen um Sachbezogenheit in der Auseinandersetzung. Es wirft ein falsches Licht auf den Unternehmer, den "Unredlichen".
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Vergütung der Nachplanung
Stellungnahme des Autors (Anika Amberg) zu
 R 
Architekt muss fachgerechte Abdichtung baubegleitend nachplanen!
(Anika Amberg)
Dokument öffnen IBR 2021, 529

Woher weiß man das?
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!
(Jörg Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2021, 573

Leseranmerkung
Leseranmerkung von Prof. Dr. Jörg Schmidt zu
 R 
Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!
(Jörg Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2021, 573

 L 
Gewerberaummiete

Folgen des Lockdowns für das Gewerberaummietrecht: Aktuelle Tendenzen der Rechtsprechung zur Mietzinszahlungsverpflichtung


(Michael Frohn; Anna-Lucia Kürn)
Dokument öffnen IMR 2021, 343 Dokument öffnen Kurzaufsatz

Es heißt Tragwerksplaner und Prüfingenieur für Bautechnik / Baustatik
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Abbrucharbeiten mit Bagger: Mitursächlichkeit reicht für Haftung!
(Jörg Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2021, 573

Nachplanungspflicht des Architekten
Leseranmerkung von Tobias Müller zu
 R 
Architekt muss fachgerechte Abdichtung baubegleitend nachplanen!
(Anika Amberg)
Dokument öffnen IBR 2021, 529

Wenn schon doppelt, dann aber auch richtig doppelt
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
AGK-Unterdeckung im Streit
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Produktionsmittel tatsächlich unproduktiv und doppelte Vergütung
Leseranmerkung von Ralf Böttcher zu
 B 
AGK-Unterdeckung im Streit
Dokument öffnen Blog-Eintrag


DSGVO?
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
 R 
Unerlaubte Anfertigung von Lichtbildern: Wann ist ein Unterlassungsanspruch gerechtfertigt?
(Rainer Burbulla)
Dokument öffnen IMR 2021, 419

 S 
Bautechnik

Mängelbeseitigung durch Abbruch und Neuherstellung?


Sachverständigenbericht von Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt/Weinstraße
Dokument öffnen IBR 2021, 449

Zustimmung zu Herrn Bach
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Anerkannte Regeln der Technik beachtet: Leistung kann trotzdem mangelhaft sein!
(Florian Dressel)
Dokument öffnen IBR 2021, 510

Was ist Optimierung?
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Anerkannte Regeln der Technik beachtet: Leistung kann trotzdem mangelhaft sein!
(Florian Dressel)
Dokument öffnen IBR 2021, 510

Urteil überzeugt nicht
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Mindestsätze der HOAI 1996/2002 unterschritten: Honorar muss "aufgestockt" werden!
(Alexander Zahn)
Dokument öffnen IBR 2021, 524

 B 
AGK-Unterdeckung im Streit

Bewirkt Annahmeverzug und dadurch nicht ermöglichte Bauleistung wirklich keine AGK-Unterdeckung? Wird der Auftragnehmer nach § 642 BGB bei den AGK nur mit dem Zuschlag auf die Kosten der nutzlosen Bereithaltung von Produktionsmitteln entschädigt? Nein, bei der Auseinandersetzung mit den dies befürwortenden Kommentarmeinungen kommen ganz erhebliche Zweifel auf, wenn die Frage der Kausalität gestellt wird, eine Frage, mit welcher die Anspruchshöhe entscheidend gestützt oder nicht gestützt wird. Es wird hier gezeigt: In der Kommentarlandschaft hat sich ein Irrtum verbreitet, ein Irrtum, der auf einem ungenügenden Blick auf die rechtlich-baubetrieblichen Zusammenhänge beruht. Im Ergebnis der folgenden Überlegungen dürfte feststehen: Der Auftragnehmer hat Anspruch auf AGK aus der Unterdeckungslösung und nicht nur aus einem kleineren Zuschlagsvolumen.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Türme aus Elfenbein?
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
J' appelle ...
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Auch die Schlechtleistung dritter kann die eigene Leistung mangelhaft mach!
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen IBR 2021, 411

Gescheitert
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 B 
J' appelle ...
Dokument öffnen Blog-Eintrag


 B 
J' appelle ...

Die Baubetriebslehre hat sich seit nahezu 40 Jahren in eine Sackgasse hineinmanövriert. Ein Bereich anwendungsorientierter Wissenschaft, ein Bereich mit einer sonst herausragenden Reputation, legt zur Analyse gestörter Bauabläufe Lösungen an, die aus vielzitierter, aber eher hilflos wirkender "baubetrieblicher Sicht" mit weitgehend unzureichender Rücksicht auf die - ich bleibe im Slang - "baurechtliche Sicht" mit Fiktionen und Abstraktionen arbeiten. Die Rechtsprechung fragt nach konkreten und im Bauablauf geführten Nachweisen, die einen gegebenen Anspruch auf Ausgleich von Nachteilen im Fall einer Baubehinderung ausfüllen sollen. Und sie bekommt immer noch Antworten, die auf der abstrakt angelegten Soll'-Methode beruhen oder auf der Annahme, genauer: auf der praxisfernen Behauptung, es gebe eine Bauablaufplanung als Bestandteil der Urkalkulation, die, wie der Preis im Nachtragsfall, in Anlehnung an die Korbion'sche Preisformel "vorkalkulatorisch" fortgeschrieben werden könne. Das ist Unfug!
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Anordnungsrecht und die Folgen
Stellungnahme des Autors (Alexander Fleming, Honorarsachverständiger, Solingen) zu
 L 
Das einseitige Anordnungsrecht nach § 650b Abs. 2 BGB und die HOAI 2021: Ein schmerzhafter Peitschenhieb oder doch der erlösende Befreiungsschlag?
(Alexander Fleming)
Dokument öffnen IBR 2021, 1036 (nur online)

Fortschreibung der vereinbarten Honorarparameter
Leseranmerkung von Thomas Ryll zu
 L 
Das einseitige Anordnungsrecht nach § 650b Abs. 2 BGB und die HOAI 2021: Ein schmerzhafter Peitschenhieb oder doch der erlösende Befreiungsschlag?
(Alexander Fleming)
Dokument öffnen IBR 2021, 1036 (nur online)

Berechnungshonorarvereinbarung "sticht" Gesetz
Leseranmerkung von Prof. Dr. Heiko Fuchs zu
 L 
Das einseitige Anordnungsrecht nach § 650b Abs. 2 BGB und die HOAI 2021: Ein schmerzhafter Peitschenhieb oder doch der erlösende Befreiungsschlag?
(Alexander Fleming)
Dokument öffnen IBR 2021, 1036 (nur online)

 L 
Architekten und Ingenieure

Das einseitige Anordnungsrecht nach § 650b Abs. 2 BGB und die HOAI 2021: Ein schmerzhafter Peitschenhieb oder doch der erlösende Befreiungsschlag?


(Alexander Fleming)
Dokument öffnen IBR 2021, 1036 (nur online) Dokument öffnen Kurzaufsatz (Dokument öffnen 3 Leseranmerkungen)

 K 
Mietrecht

Kündigungsfristen im Mietrecht


(Kurzaufsatz von Carsten Brückner)
Dokument öffnen IMR 2021, 301

Mangelhaftung, Funkrtionserwartung und Vorgewerk
Stellungnahme des Autors (Philipp Hummel) zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen Aufsatz

Klarstellung
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen Aufsatz

Der Funktionale Mangelbegriff
Leseranmerkung von S. Erdmann zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen Aufsatz

 B 
No-Claim-no-blame-Kultur am Bau?

Im Raum des Planens, Bauens und Abrechnens kann eine gewisse Müdigkeit erlebt werden, Streitmüdigkeit. Müdigkeit des Streites um Abrechnungen, Nachträge und Bauzeitansprüche. Das Vertrauen in die Lösungskraft der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Tempo und hinreichender Fachkunde geht verloren. Und wenn schon streiten, dann wenigstens nicht vor einem staatlichen Gericht, dann wenigstens bei einem Schiedsgericht; Ralf Leinemann in NZBau 2021, 425.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Hinweispflicht und Schadenersatz
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Prüfungs- und Hinweispflicht ist nicht grenzenlos!
(Philipp Hummel)
Dokument öffnen Aufsatz

§ 16a LBO VVO benennt einen Anspruchgrund
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Erwerber will alle Pläne und Unterlagen: Nur Gebrauchsanleitung muss übergeben werden!
(Alexander Dietrich)
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Nachvollziehbare Entscheidung
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Planungsmangel (noch) nicht im Bauwerk verkörpert: Architekt darf nachbessern!
(Thomas Käseberg)
Dokument öffnen Aufsatz

Und was ist mit beA?
Leseranmerkung von Michael Mayer zu
 R 
Fristverlängerungs- vor Wiedereinsetzungsantrag?
(Oliver Elzer)
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Eine andere Vergabekammer d. Bundes bestätigt Praxishinweise gerade nicht
Leseranmerkung von Bernhard Fett zu
 R 
Rahmenvereinbarung muss Angaben zu Höchstmengen enthalten?
(Christof Schwabe)
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Die Zahl der Sachverständigen sinkt nicht ohne Grund
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 R 
Gutachter "liefert" nicht rechtzeitig: Gericht kann mit Ordnungsgeld "Druck machen"!
(Andreas Renz)
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Neue EuGH-Rechtsprechung zur Bekanntmachung der Höchstmengen
Leseranmerkung von Dr. Christof Schwabe zu
 R 
Rahmenvereinbarung muss Angaben zu Höchstmengen enthalten?
(Christof Schwabe)
Dokument öffnen Aufsatz

Elegante Lösung, wenn auch im einschränkenden Entschädigungsrahmen
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
BGH geht mit Unterdeckungsansatz bei AGK und W + G mit
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Altlastenverdacht = Sachmangel !
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Altlastenverdacht ist bereits ein Sachmangel und darf nicht arglistig verschwiegen werden!
(Martin Butzmann)
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Altlasten
Leseranmerkung von Hans-Peter Füg zu
 R 
Häuser müssen bleifrei sein!
(Martin Butzmann)
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 B 
BGH geht mit Unterdeckungsansatz bei AGK und W + G mit

In der Abwägungsentscheidung zur Entschädigungshöhe ist gemäß § 642 Abs. 2 BGB die "Höhe der vereinbarten Vergütung" zu berücksichtigen, dies mit den darin enthaltenen Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) und Wagnis + Gewinn (W+G); BGH "Entschädigungsdauer", BauR 2018, 242, Rn. 45. Angesprochen ist damit der im Zeitrahmen des Annahmeverzugs behinderungsveranlasst frustrierte, das heißt nicht ermöglichte Teil des Umsatze ("vereinbarte Vergütung" nach § 642 Abs. 2 BGB). Dieser wird im Ausgangspunkt bestimmt durch die Erfassung von Produktionsmitteln (Personal, Geräte und Kapital), soweit und so lange sie im Rahmen der Dauer des Annahmeverzugs unproduktiv in Leistungsbereitschaft bereitgehalten worden sind und nicht in anderen Einsätzen kostendeckend gewirkt haben (anderweitiger Erwerb).
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