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Recht am Bau | Bauvertrag

Zeige Dokumente 1001 bis 1050 von insgesamt 2182 - (5124 in Alle Sachgebiete)

Online seit 2014

@Kus
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


@Drittler
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers
Dokument öffnen Blog-Eintrag


Luftgeld
Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
 Z 
Umgang mit Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf
(Markus Planker)
Dokument öffnen IBR 2014, 193

@Urban
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 Z 
Umgang mit Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf
(Markus Planker)
Dokument öffnen IBR 2014, 193

 B 
Gestörter Bauablauf, Puffer und die Nachweise zum Anspruch auf Ersatz der Nachteile des "behinderten" Auftragnehmers

Wenn ein Jurist fragt: "Sechs Monate und vier Wochen sind vereinbart, sechs Monate und fünf Wochen braucht der AN - und soll Anspruch auf zwei Wochen Bauleiterkosten als Schadensersatz bzw. Vergütung von zwei Wochen Bauzeitverlängerung nach § 642 BGB haben?" (Leseranmerkung von Langen/Kus, IBR 2014, 2458), kann man verstehen: Es ist etwas falsch an der Schlussfolgerung, denn es wird scheinbar ja nicht konkret nachgewiesen, wie es der Bundesgerichtshof für gestörte Bauabläufe seit der Entscheidung "Äquivalenkostenverfahren" aus 1986 (BauR 1986, 347) verlangt.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Durchaus denkbar
Leseranmerkung von Urban zu
 Z 
Umgang mit Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf
(Markus Planker)
Dokument öffnen IBR 2014, 193

Fallbeispiel NZBau 2014, 94
Leseranmerkung von Dr. Werner Langen zu
 Z 
Umgang mit Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf
(Markus Planker)
Dokument öffnen IBR 2014, 193

 Z 
Bauvertrag

Umgang mit Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf


Besprochener Beitrag: "Zeitreserven ("Puffer") im gestörten Bauablauf" von RA Dr. Jochen Markus
(Markus Planker)
Dokument öffnen IBR 2014, 193 (Dokument öffnen 4 Leseranmerkungen)

Reaktion auf meinen Beitrag
Leseranmerkung von Matthias Zöller zu
 R 
Leckstellen in WU-Wannen: Maßnahmenempfehlungen gegen erst spät auffallende Undichtheiten
(Matthias Zöller)
Dokument öffnen IBR 2014, 125

Ausführungsplanung - Werkplanung
Leseranmerkung von Maria Dilanas zu
 B 
Planungsbedingter Baumangel: Wer muss was planen?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

Was ist "Sanierungsplanung"?
Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
 B 
Planungsbedingter Baumangel: Wer muss was planen?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

nicht zwingend
Leseranmerkung von VRLG Martin Ihle zu
 B 
Planungsbedingter Baumangel: Wer muss was planen?
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

 Z 
Architekten und Ingenieure

Komplettheitsklauseln in Architektenverträgen sind (meistens) unwirksam!


Besprochener Beitrag: "Komplettheitsklauseln im Architektenvertrag über Gebäudeplanung - AGB-rechtliche Wirksamkeit und Rechtsfolgen bei der Anwendbarkeit der HOAI" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Tobias Wellensiek
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 127

 B 
Planungsbedingter Baumangel: Wer muss was planen?
Von Dr. Friedhelm Weyer

In BauR 2014, 155-163 befasst sich Miernik mit der Nacherfüllung beim Architekten- und Ingenieurvertrag und kommt zu dem einleuchtenden Ergebnis, dass der Planer, der eine mangelhafte Planung geliefert hat, auch nach Vollendung des deshalb fehlerhaften Bauwerks zur Nacherfüllung verpflichtet bleibt, weshalb der Auftraggeber von ihm verlangen kann, an der Beseitigung der Bauwerksmängel durch Fertigung einer korrigierten Planung mitzuwirken. Heiko Fuchs meint nun in seiner Kurzbesprechung dieses Aufsatzes (IBR 2014, 2309), der Planer schulde nicht nur eine oftmals nicht ausreichende Korrektur der ursprünglichen Planung, sondern entgegen Averhaus (BauR 2013, 1013; dazu Bolz IBR 2013, 454) auch eine Sanierungsplanung. Dem dürfte nicht zu folgen sein.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

 S 
Bautechnik

Leckstellen in WU-Wannen: Maßnahmenempfehlungen gegen erst spät auffallende Undichtheiten


Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt
Dokument öffnen IBR 2014, 125 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Klausel nicht überraschend
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
VOB/B auf Gerüstbauvorhaltevertrag anwendbar!
(Volker Schmidt)
Dokument öffnen IBR 2013, 339

Anwendungsbereich des Organisationsverschuldens
Leseranmerkung von Dr. Friedhelm Weyer zu
 R 
Wann steht ein Organisationverschulden einem arglistigen Verschweigen gleich?
(Friedhelm Weyer)
Dokument öffnen IBR 2014, 140

Die OLG-Entscheidung ist besser als ihr Ruf.
Leseranmerkung von Mario Schmid zu
 R 
Wann steht ein Organisationverschulden einem arglistigen Verschweigen gleich?
(Friedhelm Weyer)
Dokument öffnen IBR 2014, 140

Bedenklich
Leseranmerkung von Urban zu
 Z 
Planungsbedingter Baumangel: Wer muss die Mängelbeseitigung planen?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2013, 454

Kernaussage des Aufsatzes und Relevanz für die Praxis
Leseranmerkung von Andreas Labicki zu
 Z 
Leistung wird vor Abnahme beschädigt: Im VOB-Vertrag muss der Auftraggeber zahlen!
(Michael Gross)
Dokument öffnen IBR 2014, 64

Generell Vorsicht bei Abschreibungsdauern
Leseranmerkung von Urban zu
 R 
20 Jahre alten Estrich mit Hubsteiger beschädigt: Kein Abzug neu für alt!
(Bernd Kober)
Dokument öffnen IBR 2014, 1027 (nur online)

Vorsicht!
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
Höhe der Nachtragsvergütung: Auftragnehmer muss keinen zusätzlichen Verlust hinnehmen!
(Michael Mechnig)
Dokument öffnen IBR 2013, 262

 Z 
Bauvertrag

Unklares "Vergütungssoll": Auftragnehmer erhält die übliche Vergütung!


Besprochener Beitrag: "Auslegungsgrundsätze bei unklarem Bau- und Vergütungssoll in einem Bauvertrag im Sinne des § 7 Abs. 9 VOB/A" von RA Michael M. Zmuda, RA Michael Ch. Bschorr
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 63

Fragwürdige Entscheidung
Leseranmerkung von Hendrik Bach zu
 R 
Vorsicht bei Angebotsannahmen mit Änderungen!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 129

 B 
Zuschlagsverzögerung - Wo ein Grundsatz ist, gibt es auch eine Ausnahme: Erleichterung beim hypothetischen Kostensoll

Im Vortrag von Mehrkosten gilt der Grundsatz, dass die Kostenannahmen aus der Urkalkulation nicht ohne weiteres als hypothetische Kosten angesetzt werden können. Ansätze aus der Urkalkulation können grundsätzlich nicht als jene Kosten angesetzt werden, welche ohne die Zuschlagsverzögerung entstanden wären (Soll-0); siehe Drittler, Nachträge und Nachtragsprüfung, ibr-online, Stand: 06.10.2013, Rdn. 6:161 ff, 6:166.
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

Parteierklärungen gründlich missverstanden
Leseranmerkung von Mario Schmid zu
 R 
Vorsicht bei Angebotsannahmen mit Änderungen!
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 129

Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB
Leseranmerkung von Andreas Germeyer zu
 R 
Förmliche Abnahme bleibt förmliche Abnahme!
(Samuel Schwake)
Dokument öffnen IBR 2014, 1042 (nur online)

 Z 
Bauvertrag

Leistung wird vor Abnahme beschädigt: Im VOB-Vertrag muss der Auftraggeber zahlen!


Besprochener Beitrag: "Erfüllung der Schutzpflichten nach § 4 V VOB/B: Vergütungsgefahr bei Auftraggeber!" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Robert Sprajcar, RA Dr. Jakob Brugger
(Michael Gross)
Dokument öffnen IBR 2014, 64 (Dokument öffnen 1 Leseranmerkung)

Eine sehr gute Frage!
Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
 R 
Muss eine Zugangsfläche ein Gefälle aufweisen?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 73

Beitrag
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 R 
Muss eine Zugangsfläche ein Gefälle aufweisen?
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 73

Fehler korrigiert
Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
 R 
Anforderungen an die Darlegung eines Mehrvergütungsanspruchs aus § 2 Nr. 5 VOB/B
(Günther Jansen)
Dokument öffnen IBR 2014, 67

Beitrag zu OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.2013 - 22 U 21/13
Leseranmerkung von Thomas Weiler zu
 R 
Anforderungen an die Darlegung eines Mehrvergütungsanspruchs aus § 2 Nr. 5 VOB/B
(Günther Jansen)
Dokument öffnen IBR 2014, 67

Online seit 2013

Allgemeine Geschäftskosten ja, aber ......
Leseranmerkung von Volker Schmuck zu
 R 
Entschädigung aus § 642 BGB: Wie wird die Anspruchshöhe ermittelt?
(Thomas Krebs)
Dokument öffnen IBR 2013, 406

 Z 
Bauvertrag

Zweckwidrige Verwendung von Baugeld


Besprochener Beitrag: "BauFordSiG: Verunsicherung statt Sicherung" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Stefan Illies
(Nikolai Spieß)
Dokument öffnen IBR 2014, 1000 (nur online)

 S 
Bautechnik

Gefälleloses Flachdach: Ja, aber ... Der offensichtlich unausrottbare Streit über gefällelose Dächer


Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger, Neustadt
Dokument öffnen IBR 2014, 1

 B 
Bewertung der zeitlichen Folge einer Anordnung zur Leistungsänderung/Zusatzleistung keinesfalls nach § 6 Abs. 4 VOB/B?

Diese Frage stellt sich mir bei der Lektüre des Aufsatzes von Breyer, Bauzeitliche Folgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 VOB/B, BauR 2013, 1924, besprochen von Bolz in IBR 2014, 2036. Zunächst: Ja, Leistungsänderungen und Zusatzleistungen können sich im Bauablauf behindernd zeigen. Das ist zwar keine zwangsläufige Folge. Aber es ist eine (vom Auftragnehmer nachzuweisende) mögliche Folge. Breyer meint jedoch, eine geänderte/zusätzliche Leistung sei nicht als Behinderung i. S. von § 6 Abs. 2, 4 VOB/B anzusehen. Meine im Titel dieses Blog-Eintrags gestellte Frage hängt sich in der Begründung dieser Auffassung Breyers am Begriff der Auftraggeberanordnung auf. Nach Breyer habe ein Auftraggeber seine Anordnung nach § 1 Abs. 3 oder 4 VOB/B immer zu "vertreten". Im Rechtssinn ist Vertreten allerdings gleichzusetzen mit Verschulden. Das führt zu einer Irritation in Breyers Sicht auf die VOB/B. So ist für mich der ...
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag

 Z 
Bauprodukte

Umsetzung des neuen EU-Bauproduktenrecht


Besprochener Beitrag: "Das neue Bauproduktenrecht - Bekanntes, Neues, Ungeklärtes" von Prof. Dr. Claudius Eisenberg
(Alexander Leidig)
Dokument öffnen IBR 2014, 6

 Z 
Bauinsolvenz

§ 648a BGB-Sicherheit ist kein Insolvenzgrund!


Besprochener Beitrag: "Bauhandwerkersicherung (§ 648a BGB) als Insolvenzgrund?" von RA Frank R. Primozic, RAin Christina Brugugnone
(Tobias Rodemann)
Dokument öffnen IBR 2014, 5

 Z 
Bauvertrag

Änderungs- und Zusatzleistungen sind keine Behinderungen!


Besprochener Beitrag: "Bauzeitliche Folgen aus geänderten und zusätzlichen Leistungen gemäß §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 VOB/B" von RA und FA für Bau- und Architektenrecht Dr. Wolfgang Breyer
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 4

Nachlesbare Vereinbarung der Parteien?
Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
 R 
Bei Ausführungsfehlern trägt der Auftragnehmer das Systemrisiko!
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2013, 678

IBR 2013/678
Leseranmerkung von Prof. Dr. Klaus Englert zu
 R 
Bei Ausführungsfehlern trägt der Auftragnehmer das Systemrisiko!
(Markus Vogelheim)
Dokument öffnen IBR 2013, 678

 Z 
Bauvertrag

Beschleunigungsanordnung: Auftragnehmer schuldet keinen Beschleunigungserfolg!


Besprochener Beitrag: "Beschleunigungsvereinbarungen, Beschleunigungsanordnungen - Rechtsfolgen" von VorsRiOLG a. D. Karl-Heinz Keldungs
(Stephan Bolz)
Dokument öffnen IBR 2014, 3

 K 
Bauvertrag

Verkürzte Prüffrist nach § 16 VOB/B 2012: "Rückwirkung" für Altfälle gegenüber öffentlichen Auftraggebern?


(Kurzaufsatz von Günter Schmeel)
Dokument öffnen IBR 2014, 1004 (nur online)

Unrealistischer Ansatz
Leseranmerkung von Urban zu
 N 
Bauindustrie zur Pkw-Maut: Keine Angst vor der Pkw-Maut
Dokument öffnen Nachricht

Wer suchet, wird nicht finden.
Leseranmerkung von Uwe Luz zu
 R 
Insolvenz während Rechtsstreits: Streitwert sinkt von 170.000 Euro auf 300 Euro!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2014, 58

Unzulässige Übersicherung von 8 % Gewährleistungssicherheit
Leseranmerkung von Jürgen Ripke zu
 R 
Keine "Kombibürgschaft" auf erstes Anfordern!
(Claus Schmitz)
Dokument öffnen IBR 2014, 23

 B 
Nachtrag Zuschlagsverzögerung: Argumente für ein Kosten-Soll, das nicht automatisch Soll lt. Urkalkulation ist

In der Praxis sind sich die Parteien immer wieder darin uneins, wie das hypothetische Kosten-Soll lautet. Wenn der Auftragnehmer in seinem Nachweis der Mehrkosten infolge Zuschlagsverzögerung etwa anführt,
"es [würden] insbesondere die Preisänderungen ermittelt, die sich aus den Änderungen der Kosten in der Urkalkulation"
ergeben hätten, und meint, die unauskömmliche Kostengröße aus der Urkalkulation sei das Soll für den Soll-Ist-Vergleich, beißt er beim Auftraggeber regelmäßig auf Granit. Ich meine: Er beißt zu Recht auf Granit. Denn er versucht, ein in der Kalkulation angelegtes Defizit über den Nachtrag auszugleichen.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag

Leitsatz nicht amtlich
Leseranmerkung von Stephan Bolz zu
 B 
Mancher lernt es nie!
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

Nur unglückliche Formulierungen?
Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
 B 
Mancher lernt es nie!
Dokument öffnen Blog-Eintrag
(Dr. Friedhelm Weyer)

 B 
Mancher lernt es nie!
Von Dr. Friedhelm Weyer

Zu dieser spontanen Reaktion fühlt man sich provoziert, wenn man den dritten Leitsatz einer Entscheidung des OLG Koblenz (Urteil vom 08.06.2012 - 8 U 1183/10 - Volltext in ibr-online) liest, welcher wie folgt lautet: "Auch im BGB-Bauvertrag treffen den Unternehmer Prüfungs- und Anzeigepflichten. Verletzt der Bauunternehmer seine insoweit bestehende Prüfungs- und Hinweispflicht, macht das seine an sich ordnungsgemäße Bauleistung mangelhaft, falls ein Fachmann den Mangel erkennen konnte." Während dessen erster Satz zweifellos richtig ist, verstößt dessen zweiter Satz seit der Forsthaus-/Blockheizkraftwerk-Entscheidung (BGH IBR 2008, 78) ebenso eindeutig gegen die BGH-Rechtsprechung.
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Dokument öffnen Blog-Eintrag