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Online seit 2009
Irl in bester Gesellschaft - auch Leinemann irrt! Stellungnahme des Autors (Johann Rohrmüller, Ass. jur.) zu
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Autorenanmerkung zum Leserbeitrag: Der öffentliche AG ist kein Freiwild! Stellungnahme des Autors (Johann Rohrmüller, Ass. jur.) zu
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Volltexte bestätigen Bedenken Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Keine vorvertragliche Hinweispflicht des Auftragnehmers Leseranmerkung von RAin Kerstin Irl zu
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Vorrang Leistung? Leseranmerkung von Winnefeld, Ahaus zu
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Recht am Bau - BauvertragZur Korbion'schen Faustformel vom "guten Preis, der gut bleibt"IBR 2009, 1430 (nur online) |
Erwiderung auf Simon Leseranmerkung von Dr. Tilman Rosse zu
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Prüfungspflicht bei Rückverankerung Leseranmerkung von RA Michael Simon zu
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Schadensersatzanspruch gegen Architekten: Kein Feststellungsantrag zulässig Leseranmerkung von Dr. Achim Neumeister zu
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Bauvertrag"Bereinigende Preisfortschreibung": Enge Grenzen für nachträgliche Vertragsänderungen!IBR 2009, 126 |
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BauvertragSpekulationspreise auch für Mehrmengen?IBR 2009, 125 |
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Recht am Bau - BauvertragTaktik der Vertragsverhandlung - Wege zur Individualvereinbarung -IBR 2009, 1428 (nur online) |
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Der neue § 632a BGB sorgt unvermindert für kühne Gedankenspiele und nicht ausgeräumte Unklarheiten. Diesen Eindruck muss jedenfalls der interessierte Leser gewinnen, wenn nahezu gleichzeitig zwei Partner ein und derselben bekannten baurechtlichen Anwaltssozietät sich unter anderem zu der Frage zu Wort melden, ob Abschlagszahlungen wegen wesentlicher Mängel verweigert werden können. Denn ihre Ergebnisse könnten widersprüchlicher nicht sein.
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Immobilien - MietrechtDie novellierte Heizkostenverordnung 2009IBR 2009, 1444 (nur online) |
Gute Gründe für Feststellungsantrag Leseranmerkung von Dr. Tobias Hänsel zu
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Es ist seit langem anerkannt, dass einem Grundstückseigentümer ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung zustehen kann, wenn die Baugenehmigungsbehörde den Bauantrag nicht zeitnah bearbeitet bzw. der Fall einer faktischen Bausperre unterliegt (hierzu: OLG Hamburg, Urteil vom 25.02.2005 - 1 U 54/01; BGH NVwZ 1992, 1119). Besonders heikel ist die Situation, wenn zwar die Baugenehmigungsbehörde ebenso wie alle am Baugenehmigungsverfahren beteiligten Fachbehörden einem Bauantrag zustimmt oder einen Bauvorbescheid erteilt, die oberste Bauaufsichtsbehörde jedoch anordnet, diesen Verwaltungsakt zurückzunehmen. Es liegt auf der Hand, dass in einem solchen Fall widersprüchlicher Auffassungen mehrerer mit dem Bauantrag befasster Bauaufsichtsbehörden die Rechte des Grundstückseigentümers beeinträchtigt werden können - viele Köche verderben den Brei! Der Weisung der obersten Bauaufsichtsbehörde ist jedoch von der Baugenehmigungsbehörde grundsätzlich Folge zu leisten.
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Recht am BauDer Verbrauchervertrag für Bauleistungen nach ZDB/Haus & Grund - Eine Lösung für Handwerker?IBR 2009, 1443 (nur online) |
Ersatzzustellungsvertreter Leseranmerkung von Weber zu
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Tritt Fälligkeit erst zwei Monate nach Rechnungsstellung ein? Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Überschrift zu weitreichend Leseranmerkung von RA Helge Rübartsch, Dresden zu
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Zitierfehler Leseranmerkung von Peter Koeleman zu
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Die verjährungshemmende Wirkung der Vorschussklage aus § 637 Abs. 3 BGB, § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B ist nicht auf den eingeklagten Betrag beschränkt, deckt vielmehr auch spätere Erhöhungen des Vorschussanspruchs ab, sofern sie den selben Mangel betreffen (BGH IBR 2005, 364). Eine zusätzliche Feststellungsklage wurde deshalb bislang grundsätzlich für entbehrlich gehalten, jedoch dringend angeraten, wenn die Selbstvornahme voraussichtlich zeitaufwendig sein wird und die Gefahr besteht, dass sie vor dem Ende der restlichen Verjährungsfrist nicht abgeschlossen werden kann (Weyer in Kapellmann/Messerschmidt, VOB, 2. Aufl., § 13 VOB/B Rdn. 161). Letzteres gilt nicht mehr.
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Allg. unternehmerisches Wagnis überhaupt nicht ersparbar Leseranmerkung von Dr. Matthias Drittler zu
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Online seit 2008
Auslegung des § 632a BGB n.F. Leseranmerkung von RA Stefan Grasshoff, Schwerin zu
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Organisationsverschulden ist keine fortgesetzte Gewährleistung Leseranmerkung von Dr. Pirmin Schmid zu
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Ausführungen zur Mindestsatzunterschreitung überzeugen nicht Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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ImmobilienGeänderte Bewertung von Grundstücken für die Erbschaft- und SchenkungsteuerIMR 2009, 1061 (nur online) |
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Die Vereinbarung eines Einheitspreises, der den üblichen Preis um das Achthundertfache übersteigt, verstößt gegen die guten Sitten und ist unwirksam. So lautet der Tenor einer brandaktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06. In der ersten Mitteilung des Bundesgerichtshofs heißt es:
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BauvertragErspartes Wagnis erfordert keinen anderweitigen ErwerbIBR 2009, 1410 (nur online) ( 1 Leseranmerkung) |
Anspruchsgrundlage §§ 633 ff BGB, § 13 VOB/B i.V.m. § 242 BGB Leseranmerkung von Dr. Pirmin Schmid zu
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Meinungsaustauch ist nicht "erforderlich" Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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Nach wie vor sorgen die BGH-Urteile VII ZR 42/07 und VII ZR 140/07 vom 24.04.2008 für Bewegung im (bau-)rechtlichen Blätterwald. So äußert sich jüngst in BauR 2008, 1963 ff Orlowski gemäß dem Untertitel seines Aufsatzes: "Zu den Rechtsfolgen einer 'Ohne-Rechnung-Abrede'".
Blog-Eintrag Orlowski (a.a.O., 1965/1966) problematisiert die Anspruchsgrundlage der Mängelansprüche, welche dem Besteller/Auftraggeber nach den beiden BGH-Entscheidungen trotz Gesamtnichtigkeit des Bauvertrags zustehen, wenn der Unternehmer/Auftragnehmer seine Bauleistung mangelhaft erbracht hat (VII ZR 42/07) oder sich die mangelhafte Vermessungsleistung eines Ingenieurs im Bauwerk bereits verkörpert hat (VII ZR 140/07). Er meint - wie zu zeigen sein wird - etwas voreilig, die direkte Anwendung der §§ 633 ff BGB scheide mangels wirksamen Werkvertrags aus. [mehr ...] |
Auslegung des § 632a Abs. 1 BGB gegen seinen Wortlaut? Leseranmerkung von Dr. Friedhelm Weyer zu
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Keine uneingeschränkte Spekulation Leseranmerkung von Urban zu
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Urteil LG München I, AZ. 18 o 2325/08 Leseranmerkung von Dr. Joachim Muffler zu
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BauvertragPreisfortschreibung des guten Preises auch bei Mischkalkulation bzw. Mengenspekulation?IBR 2009, 2 |
Drittler verkennt rechtliche Kriterien Leseranmerkung von Assessor Johann Rohrmüller zu
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BauvertragSpekulativ überhöhte Einheitspreise? Vertrag bleibt Vertrag!IBR 2009, 1 ( 2 Leseranmerkungen) |
.....weil diese im Einzelfall erforderlich sein können! (Teil 2) Stellungnahme des Autors (T. Faber und M. Werner) zu
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.....weil diese im Einzelfall erforderlich sein können! (Teil 1) Stellungnahme des Autors (T. Faber und M. Werner) zu
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§ 632a BGB n.F. Leseranmerkung von RA Helmut Aschenbrenner zu
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Urkalkulatorisch ist etwas anderes... Leseranmerkung von Urban zu
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Was heißt "Wertzuwachs"? Leseranmerkung von Dr. Friedhelm Weyer zu
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Vorbild für die Neuregelung der Abschlagszahlungen in § 632a Abs. 1 BGB n.F. war die Abschlagszahlungsregelung in § 16 Nr. 1 VOB/B. Seit Jahrzehnten billigt die Rechtsprechung dem Auftragnehmer auch bei Vorliegen von wesentlichen Mängeln Abschlagszahlungsansprüche zu, wobei der Auftraggeber jedoch wegen der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten einen Einbehalt in Höhe des 2- bis 3-Fachen der zu erwartenden Mängelbeseitigungskosten vornehmen darf (BGH vom 21.04.1988 - VII ZR 65/87). Dies scheint mit dem Wortlaut des § 632a Abs. 1 Satz 2, 3 BGB n.F. nicht vereinbar:
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Ein Kernstück des zum 01.01.2009 in Kraft tretenden Forderungssicherungsgesetzes ist die Neuregelung des Abschlagszahlungsanspruchs des Werkunternehmers in § 632a BGB. Die alte Regelung des § 632a BGB ("Abschlagszahlung nur für in sich abgeschlossene Teile des Werks") war vollkommen missglückt und spielte in der Praxis keine Rolle. Ziel der Neuregelung war eine Angleichung des Abschlagszahlungsanspruchs an § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B. Aber ist dies gelungen? Wirft die Neuregelung nicht wiederum mehr Probleme auf als sie zu lösen beansprucht? § 632a Abs. 1 Satz 1 BGB n.F. lautet:
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Probleme noch nicht erkannt!!!! Leseranmerkung von Johann Rohrmüller, Ass. jur.,VD zu
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Irrweg des "richtigen" Nachtrags Leseranmerkung von Moritz Lembcke (Hamburg) zu
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BauvertragPreisfortschreibung nach § 2 Nr. 5 und 6 VOB/B mittels Bezugsleistungen?IBR 2008, 1367 (nur online) ( 2 Leseranmerkungen) |
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Die Praxis der Fortschreibung des Vertragspreisniveaus im Nachtrag trifft hier und da auf Kritik. Worum geht es? Der neue Preis im Regelungsbereich des § 2 Nr. 3, Nrn. 5 - 7, Nr. 8 Abs. 2 VOB/B muss ein aus dem alten mit allen seinen Über- und Unterwerten abgeleiteter sein. So will es jedenfalls die eherne Korbion-Formel:
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Bestätigung des vorgenannten Beschlusses durch das OLG München Leseranmerkung von Richard Wimmer RiOLG München zu
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