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Recht am Bau | Bauvertrag
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Ergänzung zur Anmerkung von Volker Hinkl Leseranmerkung von RiOLG Wimmer zu
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Unzutreffende Mängelrüge Leseranmerkung von Volker Hinkl zu
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Beitrag/Praxishinweis Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Mängelbeseitigungskosten Stellungnahme des Autors (Katharina Orthmann) zu
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§ 648 a BGB n.F. Sicherheitsleistung trotz Vertragskündigung Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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§ 648a BGB; zur Leseranmerkung Leseranmerkung von RiOLG Richard Wimmer zu
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§ 648a BGB Sicherheitsleistung vor Erbringung v. Mängelbeseitigungsarbeiten Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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In seinem Beitrag vom 08.09.2010 "Wie werden Mehrkosten bei verzögertem Zuschlag berechnet?" (IBR 2010, 551) macht von Rintelen erneut darauf aufmerksam, wie sich der Bundesgerichtshof die Mehrkostenermittlung aufgrund verzögerten Zuschlags und infolge dessen verschobener Bauzeit vorstellt. Die Mehrkosten lassen sich nicht etwa durch einen bloßen Vergleich der kalkulierten Preise mit den tatsächlich gezahlten Preisen ermitteln. Sondern der interessierte Auftragnehmer muss die Differenz aus den unter der Wirkung der Zuschlagsverzögerung entstandenen tatsächlichen Kosten und den hypothetisch tatsächlichen Kosten unter Hinwegdenken des Ereignisses "Zuschlagsverzögerung" bilden. Die hypothetisch tatsächlichen Kosten sind jene, die er in dem lt. Ausschreibung vorgesehenen Ausführungszeitraum hätte aufwenden müssen.
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BautechnikHygieneprobleme in neuen Wohnungen?Sachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2010, 547 |
Lohnerhöhung? Leseranmerkung von Andre N. zu
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Kündigt der Auftraggeber eines Bauvertrags diesen in Teilen oder insgesamt ohne sogenannten wichtigen Grund wie etwa bei Terminverzug in der Ausführung, so kann dem Auftragnehmer für das gekündigte Auftragsvolumen bekanntlich die vereinbarte Vergütung abzüglich der erspaten Kosten und der Erlöse aus "echten" Füllaufträgen zustehen. Es ist umstritten, ob der Lohnkostenanteil im Preis der gekündigten Leistung im Sinne der §§ 649 BGB, 8 Abs. 1 VOB/B erspart ist, wenn und soweit der Auftragnehmer die betreffenden Arbeitnehmer in deren Arbeitszeit- und Entgeltkonten (kurz: Ausgleichskonten) angesammelte Überstunden "abbummeln" lässt. Hier ein starkes Argument, das dagegen spricht; Maurer hat es in seiner Leseranmerkung unter dem treffend zugespitzten Titel "Ersparte Aufwendungen durch Griff in fremde Ausgleichskonten?" (IBR 2009, 442) jüngst bekräftigt.
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AG München bekommt Schützenhilfe! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Ersparte Aufwendungen durch Griff in fremde Ausgleichskonten? Leseranmerkung von Michael Maurer zu
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Klarstellung: zum Nachteil des Vertragspartners des Verwenders! Leseranmerkung von Daniel Rosandic-Bruns zu
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Baubetriebsgutachten zur Darlegung etwa der zeitlichen und monetären Folgen von nach Tatsache und Dauer bewiesenen Behinderungen kommen sowohl in der außergerichtlichen Auseinandersetzung wie auch im Zivilprozess eine enorme Bedeutung zu. Eine der umstrittensten Fragen im Claimmanagement ist diese: Sind die Kosten für ein notwendiges baubetriebliches Gutachten zum Nachweis von Ansprüchen aus einem gestörten Bauablauf zu ersetzen? Muss der Auftraggeber als Anspruchsgegner die Kosten für ein Privatgutachten zum Nachweis bspw. der anspruchsausfüllenden Kaualitäten tragen, wenn und soweit er Behinderungsereignisse und deren Wirkungen in seinem Risikobereich nachweislich zu verantworten hat? Er muss! Und zwar in einer Auseinandersetzung vor Gericht und auch außerprozessual.
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Umgehung im Sinne von § 648a Abs. 7 BGB? Leseranmerkung von Martin Braukmann zu
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Grundsätzlich nach dem zu erwartenden Schaden bemessen Leseranmerkung von Urban zu
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BauvertragBehinderungsveranlasste Unterdeckungen bei den Allgemeinen Geschäftskosten sind zu ersetzenBesprochener Beitrag: "Allgemeine Geschäftskosten im Bauunternehmen: Entstehung und Erlös; Ausgleich von Deckungsbeiträgen" von Dr.-Ing. Matthias Sundermeier IBR 2010, 1434 (nur online) |
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BautechnikHohlstellen am ParkettfußbodenIBR 2010, 1184 (nur online) |
Lesenswerte Aufsätze zum Thema! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Abnahme beinhaltet mehr als den Beginn der Gewährleistung Leseranmerkung von Guido Sandmann zu
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Entscheidung KG Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Spekulationsangebot bald immer sittenwidrig? Leseranmerkung von Dr. Henning Juntunen zu
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Unglaublich aber wahr: Ein Auftragnehmer (Klägerin) versucht Ansprüche aus gestörtem Bauablauf mit einem schlichten Soll-Ist-Vergleich der Termine und ohne jeden Bezug zur Bauwirklichkeit durchzusetzen -- und scheitert. Mit der "bloßen Mitteilung des geplanten und kalkulierten Bauablaufs und des tatsächlichen Bauablaufs, verbunden mit dem Auftrag, die dadurch bedingten Mehrkosten zu ermitteln, hat die Klägerin ein nicht zielführendes Gutachten in Auftrag gegeben und erhalten"; so das Kammergericht in einer lesenswerten Entscheidung (KG, Urteil vom 13.02.2009 -- 7 U 86/08). Mit dem sogenannten "baubetriebswirtschaftlichen Gutachten" konnte die Klägerin nicht dartun, "dass sie den geltend gemachten Entschädigungsanspruch sowie die Beschleunigungskosten ... verdient hat." Es fehle der konkrete Bezug der in Ansatz gebrachten Forderungswerte zu dem tatsächlichen Geschehen auf der Baustelle und dessen Auswirkungen im Einzelnen.
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8-fache Überhöhung des Einheitspreises sittenwidrig? Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Aufsatz zum Thema in der Baurecht 2009, Seiten 1494 ff. Stellungnahme des Autors (Dr. Ulrich Dieckert) zu
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Was steht im Volltext? Leseranmerkung von Axel Möller zu
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BautechnikOptische Stolperfallen bei Treppen: Feuchteschutz und Wasserführung bei AußentreppenSachverständigenbericht von Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt und ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Neustadt/Weinstraße IBR 2010, 373 |
Bauvertragsrecht Leseranmerkung von Uwe Klimke zu
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s.a. OLG Dresden, Urteil vom 10.01.2007 - 6 U 519/04; - IBR 2008,10 Leseranmerkung von Dr. Marcus Dinglreiter zu
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In IBR 2010, 318 betont Heiland die Überschrift seiner Besprechung von OLG Oldenburg, Urteil vom 03.02.2009 - 2 U 9/06, die hier mit einem Fragezeichen versehen ist, durch ein Ausrufezeichen. Eine solch allgemeine Aussage trifft die Entscheidung, die auch nach Ansicht von Heiland "mit Vorsicht zu genießen" ist, jedoch nicht. Das Urteil ist gleichwohl lehrreich, weil an ihm gezeigt werden kann, wie man sein zutreffendes Ergebnis nicht begründen sollte.
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Prüfungspflichten des Bürgen Leseranmerkung von Zi. 0679 Hermes Kreditversicherungs-AG zu
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Zwangsleihe? Leseranmerkung von Dr. Martin Montag zu
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VOB/A nach Landesrecht für Stadt gesetzlich zwingend vorgeschrieben! Stellungnahme des Autors (Johann Rohrmüller) zu
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§ 6 VgV im Unterschwellenbereich? Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Recht am Bau - AdjudikationAdjudikation - noch Klärungsbedarf?IBR 2010, 1470 (nur online) |
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Recht am Bau - BauvertragGemeinkostenausgleichsberechnung bei MengenänderungenIBR 2010, 1469 (nur online) ( 2 Leseranmerkungen) |
Fehlende Mitwirkungshandlung Leseranmerkung von Ulf Berlinghoff zu
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Indizwirkung des Mangels Leseranmerkung von Dr. Heiko Fuchs zu
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Nachdem die Thesen, über die der 3. Deutsche Baugerichtstag am 7. und 8. Mai 2010 in Hamm diskutieren und abstimmen wird, unter www.baugerichtstag.de veröffentlicht worden sind, meldet Peters in NZBau 2010, 211 ff Bedenken gegen einen Regelungsbedarf an, und zwar unter anderem hinsichtlich der These 1 b).
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Unter www.baugerichtstag.de sind die Thesen veröffentlicht worden, die den Arbeitskreisen I bis VIII des 3. Deutschen Baugerichtstags zur Beratung und Abstimmung vorgelegt werden sollen. Schon vorab eröffnet Peters in NZBau 2010, 211-215 die Diskussion zu den Thesen des Arbeitskreises I - Bauvertragsrecht. Er sieht Anlass zur Stellungnahme, unter anderem zu der These 1 b).
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Vorbehalt hilft nicht weiter Leseranmerkung von Dr. Achim Mundt zu
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SchiedswesenFIDIC Dispute Adjudication in DeutschlandIBR 2010, 378 IBR 2010, 1468 (nur online) |
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SchiedswesenFIDIC Dispute Adjudication in DeutschlandIBR 2010, 1468 (nur online) Kurzaufsatz |
Spekulativ überhöhter EP (Betonstahl) Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Volker Abel zu
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Eine Vereinbarung, nach der dem Auftragnehmer für die 110 % übersteigende Menge einer Position ein Einheitspreis gezahlt wird, der den üblichen Preis weit übersteigt, kann gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen, wenn der Preisbildung ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben zugrunde liegt. Wie hoch muss die Überschreitung für die Annahme der Sittenwidrigkeit sein? Jedenfalls besteht für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben eine Vermutung, wenn der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende neue Einheitspreis für die Mehrmenge um mehr als das Achthundertfache überhöht ist, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat und dieser EP vereinbart worden ist, so entschieden in BGH "Spekulativ überhöhter EP" vom 18.12.2008 - VII ZR 201/06. Ursprünglich vereinbart ist im Fall der Einheitspreis einer Betonstahlposition mit 2.210,00 DM/kg, entsprechend rund 2,2 Mio DM je Tonne (!). Die Vermutung der Sittenwidrigkeit werde nicht dadurch entkräftet, dass der Auftragnehmer in anderen Positionen unüblich niedrige Einheitspreise eingesetzt habe. Nach Zurückverweisung und erneuter Verhandlung vor dem OLG, Zuspruch von nur noch rund 1.770 Euro der im zweiten Rechtszug bereits zugesprochenen rund 354.000 Euro und Ablehnung der Zulassung der Revision (IBR 2009, 634, IBR 2009, 635) sowie nach anschließender Nichtzulassungsbeschwerde des Auftraggebers (Beklagter) weist nun der BGH die Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 25.03.2010 (VII ZR 160/09) zurück.
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OLG Jena IBR 2009, 634 Leseranmerkung von Hans Christian Schwenker zu
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Kurzaufsatz von Dr. Friedhelm Weyer vom 31.03.10 Leseranmerkung von Helmut Aschenbrenner zu
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Recht am Bau - BauvertragWerklieferungsvertrag statt Bauvertrag?IBR 2010, 1361 (nur online) |
Leseranmerkung von Dipl.-Ing. Gunhild Reuter Stellungnahme des Autors (Matthias Zöller) zu
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