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Kollege Hafkesbrink hat wohl recht: BGH vertritt andere Ansicht. Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Bauträgervertrag: Muss Erwerber in seiner Wohnung Nachbesserungsarbeiten für Nachbarwohnung dulden? (Achim Olrik Vogel) IBR 2011, 217
Leseranmerkung Kollege Klimesch Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Bauträgervertrag: Muss Erwerber in seiner Wohnung Nachbesserungsarbeiten für Nachbarwohnung dulden? (Achim Olrik Vogel) IBR 2011, 217
Preisbildung bei Nachträgen Leseranmerkung von Uwe Luz zu
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Der neue Preis -- Diskussion um Mechanismus der Preisbildung bei Nachträgen Blog-Eintrag (Dr.-Ing. Matthias Drittler)
Auch aus anderen Gründen nicht interessengerecht Leseranmerkung von HFK Rechtsanwälte LLP zu
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Der neue Preis -- Diskussion um Mechanismus der Preisbildung bei Nachträgen Blog-Eintrag (Dr.-Ing. Matthias Drittler)
Einwand des venire contra factum proprium! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Bauträgervertrag: Muss Erwerber in seiner Wohnung Nachbesserungsarbeiten für Nachbarwohnung dulden? (Achim Olrik Vogel) IBR 2011, 217
Verlust von Sachmängelansprüchen Leseranmerkung von Volker Hafkesbrink zu
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Bauträgervertrag: Muss Erwerber in seiner Wohnung Nachbesserungsarbeiten für Nachbarwohnung dulden? (Achim Olrik Vogel) IBR 2011, 217
Gesamtwirkung des Gläubigerverzugs! Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
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Bauträgervertrag: Muss Erwerber in seiner Wohnung Nachbesserungsarbeiten für Nachbarwohnung dulden? (Achim Olrik Vogel) IBR 2011, 217
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Der neue Preis -- Diskussion um Mechanismus der Preisbildung bei Nachträgen Von Dr.-Ing. Matthias Drittler
Auf dem Baugerichtstag in Hamm am 7. / 8. Mai 2010 und in dessen Vorbereitung wurde für ein neu zu gestaltendes gesetzliches Bauvertragsrecht über den Preisanpassungsmechanismus bei Nachträgen diskutiert, die rechtlich als Anspruch auf Vergütung festgestellt sind; siehe "Baugerichtstag will für Nachträge Loslösung von Ursprungskalkulation" (mein Blog-Eintrag vom 10.05.2010). Die zentrale Frage lässt sich auf diesen Punkt bringen: Soll der Nachtragspreis aus dem Ur-Preis nach dem Vorbild des § 2 VOB/B unter Fortschreibung des Vertragspreisniveaus gebildet werden, oder als ortsüblicher Preis in freier Vereinbarung nach dem Muster des § 632 Abs. 2 BGB? [mehr ...]